Porno Seiten verboten

schnippewippe

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Kinderpornos nicht zwingend Entlassungsgrund für Lehrer

Kinderpornos nicht zwingend Entlassungsgrund für Lehrer

Bundesgericht verweist auf geringe Strafen vor 2003

Kinderpornos auf dem heimischen PC sind ein schweres Dienstvergehen für Beamte. Eine Entlassung ist allerdings trotzdem auch bei Lehrern nicht zwingend, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Maßgeblich für die disziplinarischen Folgen sind danach die strafrechtliche Bewertung und die Nähe zur konkreten Arbeit...............mehr im link
 

manafraid

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Allgemein zum Thema löschen.
Es ist ein Irrglaube das beim Löschen die Datei "weg" ist.
Windows löscht nur die “Karteikarte”, auf der steht, wo die Daten gespeichert sind.Eine RecoverySoftware holt diese Dateien wieder zurück.Auch wenn sie "teilweise" überschrieben sind.
Sicherheit bringt nur ein "ShredderProgramm".
Muß da nochmal an diesen relativ alten Beitrag anknüpfen: Mein Programm "Winsweep", mit dem viele Dinge, wie auch das Einloggen mit ausländischen IP-Adressen möglich ist, bietet auch die Möglichkeit des sicheren Löschens. Bei Bedarf kann man die zu löschenden Dateien bis zu 246X überschreiben oder die sogen. "Löschmethode nach Gutmann" verwenden. Weiß zwar nicht, wie die funktioniert, hört sich aber gut an.
Ich mache von der sicheren Löschmethode dann Gebrauch, wenn ich mal einen Rechner verkaufe und der neue Besitzer gern ein fertig eingerichtetes System haben möchte. So lösche ich dann mit einer dieser Methoden meine word-docs (sind übrigens bei mir seit mind. 10 Jahren nicht in "Dokumente und Einstellungen", sonderen auf der 2. oder 3. Partition der FP) und andere persönliche Dinge.

Wenn ich an Freunde verkaufe, frag ich natürlich vorher, ob der Erotik-Ordner runter soll. In der Regel soll er das nicht.

Gruß
manafraid
 

schnippewippe

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Nach meinen letzten Post muss ich das hier einfach einstellen.

Kinderpornoseiten sollen gelöscht statt gesperrt werden

Statistik

38.679 Beschwerden sind nach Angaben Ecos in Deutschland im ersten Halbjahr eingegangen. 238 davon hätten sich auf die Darstellung kinderpornographischer Inhalte bezogen, bei 207 handelte es sich um begründete Verdachtsfälle. Von 18 solcher Funde im Ausland waren 15 binnen einer Woche offline, zwei innerhalb von 14 Tagen und eine weitere erst mit größerer Verspätung. Dass es nicht sehr schwierig ist Seiten mit Kinderpornographie aus dem Internet zu entfernen, bestätigten auch Tests von "Carechild" oder "AK Zensur"..................aus dem link
 

schnippewippe

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Kinder in der sexfalle

Kinder in der sexfalle

Akte 2010
Petra E. ist geschockt als sie ihre Telefonrechnung öffnet: 1750 Euro!
Ihr 15jähriger Sohn David gesteht Anrufe bei einer Sex-Hotline mit Erotik-Chat. Er schämt sich, ist aber bereit AKTE seine Geschichte zu erzählen. Wir probieren aus, wie einfach es ist, Zugang zu pornografischen Inhalten im Netz zu bekommen. Außerdem: So können Sie ihre Kinder schützen.
 
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schnippewippe

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Befangene Schöffin bringt “Kinderporno-Prozeß” in Darmstadt zum platzen

Befangene Schöffin bringt “Kinderporno-Prozeß” in Darmstadt zum platzen

Laut FAZ von heute hat die Schöffin geäussert: “Wo sind wir denn hier? In einem Pädophilen-Prozeß. Die haben Straftaten begangen.”
Das war zumindest ein wenig voreilig. Immerhin hatte der Prozeß eben erst begonnen und keineswegs hatten alle Angeklagten bereits ein Geständnis abgelegt. Ein Angeklagter lehnte sie daher erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Wann der Prozeß von neuem beginnt, ist noch offen. ....aus dem link
 

manafraid

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Entweder die Madam ist total blöde oder ihr reicht es langsam, ewig Schöffin sein zu müssen. Ich kenne 2, die es ehrenamtlich sind. Würden gern davon los kommen, keine Chance. Wie die Wahlhelfer, steckste da einmal drin, kommste nie wieder raus, höchstens durch Umzug.
 

schnippewippe

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Paraguay: Kinderpornos im Gefängnis gedreht

Kinderpornos im Gefängnis gedreht :confused:

Wie kann denn so etwas passieren.:mad:

In Paraguay haben Häftlinge Minderjährige in ein Gefängnis gelockt, sexuell missbraucht und dabei Kinderpornos gedreht. Die Filmaufnahmen sollen sie dann ins Ausland verkauft haben. Das berichtet die Zeitung ABC digital.

Die Täter hatten in einem Resozialisierungsprojekt einer Haftanstalt in der Hauptstadt Asunción unkontrollierten Zugang zum Internet. Den Kontakt zu den Jugendlichen sollen sie in sozialen Netzwerken geknüpft haben

Ein Komplize außerhalb des Gefängnisses habe die Jugendlichen dann durch Drohungen dazu gebracht, in das größte Gefängnis des südamerikanischen Landes zu kommen. Dort wurden sie zur Herstellung der Pornofilme gezwungen. Wie viele Jugendliche betroffen waren, sagte die Staatsanwältin nicht. Bei den Opfern habe es sich meist um 14- bis 17-Jährige gehandelt. Die Behörden suspendierten den Leiter des Gefängnisses und eröffneten ein Strafverfahren gegen drei Häftlinge. Der Komplize wurde zur Fahndung ausgeschrieben..................aus dem link
 
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schnippewippe

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BKA will Besitz und Verbreitung von Kinderporno-Links kriminalisieren

BKA will Besitz und Verbreitung von Kinderporno-Links kriminalisieren

Christian Hoppe, Leiter der Zentralstelle Kinderpornographie beim Bundeskriminalamt (BKA), plädierte auf einer Anhörung im EU-Parlament für deutliche Verschärfungen in der Strafverfolgung. In der Anhörung, die sich mit dem Vorstoß der EU-Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs beschäftigte, forderte er eine deutliche Ausweitung der Kriminalisierung des Umgangs mit kinderpornographischem Material. Die Politik sollte darüber nachdenken, erklärte der Strafverfolger am heutigen Mittwoch in Brüssel, "ob auch der Besitz und die Verbreitung" von Links auf einschlägige Webseiten "eindeutig unter Strafe zu stellen ist". Der Ermittler betonte, wie wichtig die EU-weite Kriminalisierung "jeglicher Vorbereitungshandlungen wie Anklicken und Vorhalten im Arbeitsspeicher" nach deutschem Vorbild sei.............weiter im link
 

schnippewippe

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OLG Oldenburg: Auch zufälliger Kinderpornobesitz kann strafbar sein

OLG Oldenburg: Auch zufälliger Kinderpornobesitz kann strafbar sein

Sachverhalt:

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sich wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften strafbar gemacht zuhaben. Auf seinem PC wurden knapp 40 Dateien kinderpornografischen Inhalts gefunden.

Zur Rechtfertigung erklärte der Angeklagte, dass er auf einem Flohmarkt eine Vielzahl von CDs erworben habe, auf denen sich verschiedene Filme befanden. Er habe nicht alle Filme durchgeschaut und erst später gemerkt, dass auch Kinderpornos dabei waren. Er habe diese Dateien gelöscht und die CDs vernichtet................mehr im link
 

schnippewippe

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Lehrer kommt mit Gehaltskürzung davon

31.1.2011
Lehrer kommt mit Gehaltskürzung davon

Ein beamteter Lehrer, auf dessen Computer Kinderpornos gefunden wurden, darf im Staatsdienst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht kürzte nun lediglich für drei Jahre seine Bezüge um 20 Prozent. Ursprünglich sollte der Pädagoge entlassen werden. Hiergegen hatte er erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt.

Das Amtsgericht hatte den Lehrer 2004 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Grund waren kinderpornografische Aufnahmen, die bereits im Jahre 2004 auf dem Privatcomputer des Mannes entdeckt wurden. Im Jahr 2007 ordnete das Verwaltungsgericht die Entlassung des Lehrers an. Gut drei Jahre stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass diese Entscheidung überzogen war........................mehr im link
 

schnippewippe

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Gehaltskürzung für Lehrer wegen kinderpornographischer Dateien

Gehaltskürzung für Lehrer wegen kinderpornographischer Dateien

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Die Entscheidung

Mit seinem Urteil vom 14. Januar 2011 (12 Bf 263/10.F) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht nun die Entlassungsentscheidung aufgehoben und stattdessen die Dienstbezüge des Lehrers für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Das bedeutet, dass der Beamte weiterhin im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg verbleiben kann.
Entscheidungsgründe:

Das Oberverwaltungsgericht führt aus, dass der Beklagte sich nach dem Urteil des AG Elmshorn wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften strafbar gemacht habe. Damit habe er schuldhaft seine Verpflichtung als Beamter verletzt. Zudem beeinträchtige der Besitz kinderpornographischer Bilder das den Lehrern entgegengebrachte Vertrauen sowie das Ansehen der beamteten Lehrerschaft in der Öffentlichkeit erheblich. Die Art und das Ausmaß der Disziplinarmaßnahmen richten sich nach der Schwere des Dienstvergehens und nach dem gesamten dienstlichen und außerdienstlichem Verhalten des Beamten. Zum Zeitpunkt der Tat sei (anders als für spätere Taten) nur mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht gewesen. Bei Lehrern sei nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts im Regelfall als Disziplinarmaßnahme die Zurückstufung in ein niedriger besoldetes Amt zu verhängen. Diese sei hier angemessen...................aus dem link
 

schnippewippe

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Regierung will keine Netzsperren mehr

Regierung will keine Netzsperren mehr

Es gibt auch erfreuliche Nachrichten aus Berlin: Es wird in Deutschland keine Internetsperren geben. Die Koalition hat sich heute darauf geeinigt, das derzeit ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz zu ändern. Künftig sollen kinderpornografische Inhalte nur gelöscht, aber nicht mit Stoppschildern versehen werden.

Hauptverfechterin der Internetsperren war die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Sie verdiente sich damit den Spitznamen “Zensursula”. Kritiker der Internetsperren hatten im wesentlichen argumentiert, dass Internetsperren kinderpornografische Inhalte nicht entfernen und somit nur “kosmetisch” wirken. Zudem seien die Sperren extrem leicht zu umgehen. Internetnutzer, die tatsächlich nach Kinderpornografie suchen, würden somit in keiner Form abgeschreckt.

Gleichwohl befürchteten Netzsperrengegner den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur. Wenn heute Kinderpornografie gesperrt werde, könne das – ohne nennenswerten Rechtsschutz für Betroffene – auf beliebige andere Inhalte ausgedehnt werden. Die Musik- und Filmindustrie zeigte sich beispielsweise stets angetan von Sperrlisten und Stoppschildern. Dieser Wechsel auf die Zukunft dürfte nun nicht einlösbar sein.

Das Bundeskriminalamt muss mit der Absage an die Netzsperren eine Niederlage hinnehmen. Behördenchef Jörg Ziercke hat lange vehement behauptet, das Löschen im Einzelfall funktioniere nicht. Jedoch stellte sich durch Tests von Sperrlistengegnern heraus, dass sogar private Beschwerden bei Providern höchst erfolgreich sind, und zwar sowohl im In- und Ausland. ..................................weiter im link
 

schnippewippe

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Web 2.0 begünstigt Kinderpornografie

Web 2.0 begünstigt Kinderpornografie
Jahresbericht der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität publiziert
Kinderpornografie im Internet beschäftigt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) immer stärker. 2010 sind der Fachstelle Kobik über 1700 Mal Internetseiten mit harten pornografischen Inhalten gemeldet worden. Praktisch alle betrafen Kinderpornografie.

(sda) Die harte Pornografie im Internet erreicht damit einen unrühmlichen Spitzenplatz: Zum ersten Mal hat die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) von der Bevölkerung mehr Meldungen über harte Pornografie (1743) erhalten als über Spam (1205), wie das Fedpol am Donnerstag mitteilte.

Viele Möglichkeiten für Pädophile

Den Anstieg bei der Kinderpornografie führt die Kobik unter anderem auf die steigende Anzahl der Web-2.0-Anwendungen zurück. Diese würden vermehrt auch für den schnellen und anonymen Austausch von kinderpornografischem Material genutzt. «Pädophilen steht weiterhin eine Vielzahl von sich stetig weiterentwickelnden Kommunikationsplattformen zur Verfügung», schreibt die Kobik im Jahresbericht 2010.
Anzeige:

Die Kobik nimmt nicht nur Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung entgegen, sie überwacht auch Peer-to-Peer-Netzwerke. Bei der aktiven Recherche im Internet stiessen die Ermittler auf zahlreiche Fälle «von systematischem Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten».

Eigene Recherche verstärkt............................mehr im link
 

schnippewippe

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Kinderporno-Prozess Haftbefehl gegen Ex-Politiker

Kinderporno-Prozess
Haftbefehl gegen Ex-Politiker

Das Amtsgericht Friedberg hat Haftbefehl gegen einen ehemaligen CDU-Politiker erlassen. Der Mann sollte sich heute wegen des Besitzes von Kinderpornos vor Gericht verantworten. Doch er tauchte unter. ........................

.............Angeklagter soll Kinderpornos getauscht haben
Der frühere Friedberger Politiker soll zwischen 2006 und 2010 Kinderpornos besessen und verbreitet haben. Zu dieser Zeit saß der Angeklagte für die Wetterauer CDU im Kreistag. Als ihm die Polizei auf die Schliche kam, legte er Mitte vergangenen Jahres sein Kreistagsmandat nieder. 2004 war er sowohl als Vorsitzender der Friedberger CDU als auch als Fraktionschef der Union im Stadtparlament zurückgetreten.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, in 69 Fällen verschiedenste Bilddateien kinderpornografischen Inhalts übers Internet mit unterschiedlichen Chatpartnern ausgetauscht zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahren Gefängnis. ,,,,,,,,,,,,,,,,mehr im link
 
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