Wenn es meine Zeit zuläßt, dann telefoniere ich gerne im Auftrag meiner Mandanten mit den netten Damen bei den Callcenter diverser Mahnanwälte und Inkassobüros und lasse mir von denen die Welt erklären. In einem aktuellen Fall hat die gegnerische Kanzlei für einen großen Internetdiensteanbieter w. einen Mahnbescheid gegen meinen Mandanten ins Rennen geschickt. Der Mandant, so erzählt er im Gespräch, hat schon einiges an Post bekommen und überreicht einen dicken Bogen Papier mit dem who is who der deutschen Internetmahner. Deutsche Inkassostelle, Olaf T., Katja G. und andere. Offenbar nutzt jemand seine Adresse um fleißig Verträge abzuschließen. Der Name stimmt nie, das Geburtsdatum ist auch falsch, nur die Straße ist korrekt.
Nach unserem Widerspruch gegen den Mahnbescheid meldet sich die Mahnkanzlei mit einem Formschreiben und teilt mit, dass der Widerspruch ja nicht begründet worden sei (muß man ja auch nicht) und man deshalb davon ausgehe, dass die Forderung inhaltlich nicht beanstandet werde (wieso dann aber Widerspruch eingelegt wird?) und ob eine vergleichsweise Regelung möglich ist?....................wie es weiter geht im link
Falscher Name!! Aber er bekommt einen Mahnbescheid??Link schrieb:Der Name stimmt nie, das Geburtsdatum ist auch falsch, nur die Straße ist korrekt.
(...)
Nach unserem Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Oh ist ja schon lange her :sad:Hatte ich mich auch gefragt .
Aber dann fiel mir was im Zusammenhang der geschickten ""Mahnbescheide ""wieder ein. Jetzt warte ich erst einmal auf Antwort. Wenn keine kommt, schreibe ich es hier rein was ich denke.
Nun ja - warten wir erst einmal ab !!!!Vielleicht kommt noch eine Antwort. Wir werden sehen.
Einige Blogger und Forenbetreiber hatten eine unsaubere Formulierung einer Verbraucherschutzorganisation übernommen aus denen man womöglich entnehmen konnte, dass die gemeinhin verrufene Münchner Inkassoabzockerin Katja Günter "wegen Betruges verurteilt" sei.........................
Man bemerke bitte den Unterschied.In unserem Artikel vom 6. Oktober 2009 haben wir den unrichtigen
Eindruck erweckt, die Münchner Anwältin Katja Günther sei wegen “Beihilfe zum
Betrug” verurteilt worden.
Richtig ist:
Die Münchner Anwältin Katja Günther ist zivilrechtlich zu einem Schadensersatz
verurteilt worden. Das erkennende Zivilgericht sah den Tatbestand
der “Beihilfe zum Betrug” als gegeben an, hat jedoch hinsichtlich einer
Strafbarkeit nichts zu entscheiden.
BDIU erstattet Anzeige gegen Rechtsanwältin Katja GüntherDer Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat wegen Verdacht auf versuchten Betrug Strafanzeige gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Der Verband fürchtet um den guten Ruf von Inkassounternehmen.............aus dem link
Erneut Abfuhr für den umstrittenen Anwalt Olaf Tank
Jetzt muss Anwalt Olaf Tank zahlen: Eigentlich wollte Tank für ein Internetunternehmen von einem Nutzer derer Software 96 Euro für ein Jahresabo einfordern, nun verlangt der Nutzer Schadensersatz.
Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück hat dem umstrittenen Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank eine weitere Abfuhr erteilt: Es verurteilte Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz an einen Internetnutzer, von dem ursprünglich Tank Geld gefordert hatte – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung anführte.
Das Amtsgericht entschied, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden habe, was sowohl Rechtsanwalt Tank als auch der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen sei. Letztlich habe Tank also Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet.
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Das Gericht sah eine Methode darin, bei vergeblicher Mahnung mit der Einschaltung Tanks den Eindruck der Ernsthaftigkeit erwecken zu wollen. Letztlich habe sich Tank so die (betrügerische) Zielvorstellung des Unternehmens zu eigen gemacht.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht hat die Berufung zum Landgericht Osnabrück wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen, zumal Tank in Osnabrück tätig sei und in identischer Weise mehrere Internetfirmen vertrete...................mehr im link
Wer das Urteil lesen möchte: >> AG Osnabrück 66 C 83/10 (1) (Internetnutzer mit Klage gegen Osnabrücker Anwalt erfolgreich /PDF)Hier mal eine Zusammenfassung "" Olaf Tak ""
(....)
Mit der vorsätzlich unberechtigten Inanspruchnahme des Klägers beging die Firma NN
einen Betrug i. S. d. § 263 StGB, der zumindest das Versuchsstadium erreicht hatte.
(....)
Damit hat er zumindest
Beihilfe gem. § 27 StGB zu dem betrügerischen Vorgehen der Firma NN geleistet.
(....)
Quelle: Siehe Link
Für Anwälte lohnt es sich immer...„Verbrechen lohnt sich doch!“
Na toll. Ich suche das überall und hier steht das schon den ganzen Tag über. :ermm:Abzocke im Internet: Über 4000 Anzeigen gegen Olaf Tank
Sinn für Humor hat er ja, der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank. Unter dem Nummernschild seines aufgemotzten Luxus-Mercedes steht: „Verbrechen lohnt sich doch!“ Jede Ironie enthält ein Körnchen Wahrheit. Und so scheint es auch hier.
Quelle&mehr: Das Nummernschild eines Rechtsanwalts
das hat sich geändert.Vom Amtsgericht verurteilt
Urteil nicht rechtskräftig
Nachtrag:Der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank muss einem Internetnutzer Schadensersatz von 46 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Osnabrück aus dem Oktober ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht heute mitteilte.
Quelle&mehr: Osnabrücker Zeitung (Skandal-Anwalt Olaf Tank muss Kosten erstatten)