Kostenfallen im Internet lauern weiterhin
Vielen ist er seit Jahren bekannt: Olaf Tank, ein Handlanger der Internetabzocker, hat Tausende von Verbrauchern mit Klageandrohungen überzogen, wenn diese nicht bereit waren, unberechtigte Forderungen zu begleichen, u. a. für die Firma Content Service Ltd. (opendownload.de). Nun hat er seine Kanzlei aufgegeben, nachdem die Sparkasse Osnabrück ihm im vergangenen Jahr eine Kontoeröffnung verweigerte und der Druck der Strafanzeigen zu groß geworden war. Internetgauner und Abmahnanwälte könnten künftig schlechtere Karten haben, denn auch die Justiz (Oberlandesgericht Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebaren aktuell als gewerbsmäßigen Betrug.
Was tun, wenn man in einer Abofalle gelandet ist? ...............mehr im link
Fast alles in dem seltsamen Schreiben von „Rechtsanwalt Jan Riedel“ ist falsch. Angefangen beim Namen: Einen Rechtsanwalt dieses Namens gibt es nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin nicht. Auch die Telefonnummer und die Adresse, Rheiner Landstraße 197 in Osnabrück, sind falsch.
In dieser Sache wollte die Abofalle, seinerseits vorgerichtlich vertreten durch einen Herrn T. aus O. die spannende Rechtsfrage, ob eine Zahlung unter ausdrücklich erklärtem Vorbehalt ein vorbehaltloses Anerkenntnis sei,
dann doch nicht entschieden haben
und nach eingereichter Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge zum AG Mannheim erfolgte prompt die Zahlung und man wollte ein Urteil tunlichst vermeiden.
Also Erledigungserklärung. Kein Urteil. Kostenantrag. Die Abofalle muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Zur Zwangsvollstreckung wird es jetzt trotzdem kommen, nachdem der vollstreckbare Kostenfestsetzungsbeschluss hier rumliegt und seit geraumer Zeit kein Zahlungseingang verzeichnet werden kann. Immerhin etwas.........aus dem link
Mit Inkassomandaten für Abofallen ist die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther bekannt geworden. Und auch berüchtigt. Ich habe sie ja auch mal angezeigt, nachdem sie mir in einem Mahnschreiben für einen ihrer Kunden aus der Abzockbranche “betrügerische Absicht” unterstellte. So richtig hat die Justiz bis heute nicht darauf reagiert, was vielleicht an der Vielzahl von Anzeigen liegt, die sich Katja Günther im Laufe der Jahre eingefangen haben dürfte.
Aber letztlich ist ja alles gut ausgegangen für die Juristin, zumindest was die strafrechtliche Seite angeht.
Ich weiß nicht, ob Katja Günther in eigener Sache so viel Einblick in das Strafrecht bekommen hat, dass ihr dieses Rechtsgebiet nun viel Freude zu machen scheint. Möglich scheint es jedenfalls, denn Katja Günther startet nun (neu) unter strafverteidigerin-muenchen.de durch..................weiter im link
[sarkasmus]jetzt ist doch alles klar. Die pausenlosen Empfehlungen in den Foren anzuzeigen,So richtig hat die Justiz bis heute nicht darauf reagiert, was vielleicht an der Vielzahl von Anzeigen liegt, die sich Katja Günther im Laufe der Jahre eingefangen haben dürfte.
Im vorliegenden Fall geht es um eine kritische Fernsehberichterstattung, in der auch eine Rechtsanwältin – Katja Gü**her - erwähnt und gezeigt wird, die im Bereich Abmahnwesen tätig war. Gegen diese Berichterstattung wehrt sich besagte Anwältin.
Das Verfügungsverfahren 27 O 532/10 hat SAT1 beim LG am 28.09.2010 und danach auch beim Kammergericht verloren. Nun will es SAT1 nochmals wissen.
Vorsitzender Richter.........: Hier geht es um einen Unterlassungsanspruch. Die Klägerin möchte nicht, dass sie in einer Sendung gezeigt wird, die sich mit Anwalts-, Abo- und Abmahnfallen befasst. Die Klägerin ist seit 10/2009 nicht mehr als Anwältin tätig – aber es wurde auch kein Fall in der Sendung gezeigt, der aus der Zeit nach 10/2009 stammt.
Beklagtenanwältin ....... Die Klägerin ist aber noch als Geschäftsführerin tätig. Für eine Mitfahrzentrale.
Klägeranwalt :......... Ich bitte doch drum, genau zu sein. Wollen sie sagen, dass sie nicht mehr tätig war oder nicht mehr tätig ist
Beklagtenanwältin......... : Wir bestreiten das mit Nichtwissen. Sie hat bis 11/2010 weiter im Bereich Abo-Fallen gearbeitet. Sie hat zufällig ihr Metier gewechselt, als es eine höhere Rechtsprechung gegen diese Abofallenbetrügereien gab.
Beklagtenanwältin ........: Die streitige Berichterstattung ist vom 15.06.2010. Es laufen strafrechtliche Ermittlungen. Eine Aktualität kann nicht in Abrede gestellt werden.
Vorsitzender Richter .......: Das ist die Frage. Wenn es wirklich eine zeitlang her ist.
Beklagtenanwältin ..........: [] Wer hat das zu verantworten? Das sind die Rechtsanwälte, die mit Gesicht und Namen … Die sich Deutschland aufteilen und dann in diesem Metier verdienen.
Klägeranwalt ........: Mir passt nicht, was sie hier behaupten! Sie meinen wohl, wenn sie nur oft genug Unwahres behaupten, dann würde schon was hängenbleiben oder dann würde es schon wahr werden. Sie hat vor zwei Jahren zuletzt etwas in dem Bereich unterschrieben. []
Beklagtenanwältin .........: Das, was passierte war strafbar. .................................................weiter im link
Wenn die Abzocke nicht so eine grosse Sch........ei wäre könnte man sich echt ausschütten vor Lachen. Arme Anwältin.Aus dem Kommentar
Geschickt zog er verschiedene Register, die seine Mandantin in äußerst schutzbedürftigem Licht erscheinen ließen. Angefangen von der obligatorischen Vokabelbenutzung „Prangereffekt!“ malte er gekonnt das Bild einer frischen Absolventin der Juristerei, die aus Erwerbsnot, die ja auch nicht vor dieser Branche haltmacht, in den Bereich des Abmahnwesens stolpert, quasi von einem alten Kollegen „dahineingezogen“ wird. Rotkäppchen lässt grüßen … .
Der Einwurf, um welche Kanzleiumsatzzahlen es dabei nach einiger Zeit ging, sollte aber die anwesenden Zuschauer (eine Ladung Jurastudenten) und auch die Spruchkammer ernüchtert haben.