Roxborough Management

DerKrefelder

New member
Nun ersucht eine Firma Namens:
Eine,....das liest sich als ob es die Firma nicht gibt.
Da hat der selbsternannte "Journalist" mal wieder gezeigt das er keine,und davon viel,Ahnung hat.
Es muss heissen die Firma.

Denn die €uro Inkasso Solutions s.r.o. gibt es.
Sie ist unter der ID. 24829404 seit 4. April 2011 im zuständigem Handelsregister (178214 C, Registergericht Prag) eingetragen.

m.f.G.
 

Moriell

New member
gestern kam nun die 1. Mahnung über 125 Euro.

Witzig an der Sache ist, dass sie immer noch keinen Vornamen in der Adresse haben. Ich hatte im Vorfeld schon überlegt, den Brief ungeöffnet mit "unvollständig adressiert, nicht zustellbar" o.ä. zurückgehen zu lassen. Aber mein Vater -langsam Panik schiebend :rolleyes: - war mal wieder schneller und hatte bereits aufgerissen.

Nun überlege ich, ob ich überhaupt in irgendeiner Weise die Forderung abweisen soll. Ich bin ja nicht persönlich angesprochen da es im Haus 3 Leute mit dem Nachnamen gibt.
Warum sollte ich dann eigentlich einen Formbrief vom Verbraucherschutz an Caver schicken? :rolleyes: Damit die einen/meinen Vornamen bekommen?
Das betrifft auch das demnächst eintrudelnde Schreiben der Inkassofirma, der ich sonst in einem Satz mitgeteilt hätte, die Forderung sei strittig und sie sollen mich aus ihrem Datenbestand löschen.
 

Marsmann

New member
Naja, was die können, kannst du auch, oder? Schreibe einfach, du bist der Hauseigentümer, Familienvorstand oder sonstwas, und weißt nicht, an wen die Briefe adressiert sind bzw wer da was genutzt haben sollen. Musst ja nicht deinen Namen angeben.. ;)

Es liegt an denen herauszufinden, wer was getan hat. Und - wie gesagt - selbst wenn sie das beweisen könnten - bei dem Beweis, dass alles rechtens ist, scheitert's.
 

Niclas

Active member
Es liegt an denen herauszufinden, wer was getan hat. Und - wie gesagt - selbst wenn sie das beweisen könnten - bei dem Beweis, dass alles rechtens ist, scheitert's.
Sie haben es aus naheliegenden Gründen noch nie versucht.
Brieffreundschaften mit diesem Laden/Familie egal, wie er/sie sich gerade nennen sind überflüssig.
 

Marsmann

New member
Najaaa. Überflüssig nicht unbedingt. Es beruhigt definitiv, und mich haben sie jetzt auch in Frieden gelassen, nachdem ich denen mal gezeigt habe, dass es wirklich nur die Ansage gewesen sein kann.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Witzig an der Sache ist, dass sie immer noch keinen Vornamen in der Adresse haben.
Ein Vorname muß nicht in der Adresse stehen.

Ich bin ja nicht persönlich angesprochen da es im Haus 3 Leute mit dem Nachnamen gibt.
Haus oder Wohnung?
Wenn es 3 verschiedene Wohnungen sind,dann wundert es mich das der Postbote den Brief zustellt.
Warum sollte ich dann eigentlich einen Formbrief vom Verbraucherschutz an Caver schicken? Damit die einen/meinen Vornamen bekommen?
Wenn man antworten will,dann muss man nicht den Vornamen erwähnen.
In deren Schreiben steht ein Aktenzeichen/Kundennummer.
wenn man eine Antwort schickt ist das eh fruchtlos,die fordern weiter.
Das betrifft auch das demnächst eintrudelnde Schreiben der Inkassofirma,
Die kann man ein bischen Arbeit besorgen.
Als erstes verlangt man die Bevollmächtigung im Original.
Sollte die Forderung abgetreten sein,dann verlangt man die Abtretungsurkunde im Original.
Siehe>> § 410 BGB Aushändigung der Abtretungsurkunde

und mich haben sie jetzt auch in Frieden gelassen, nachdem ich denen mal gezeigt habe, dass es wirklich nur die Ansage gewesen sein kann.
Das sie dich einige Zeit in Ruhe lassen heisst nicht das sie dich vergessen.

Allgemein.
Was viele vergessen;eine Forderung verjährt zwar.Aber sie geht nicht unter,der Gläubiger hat immer noch Recht auf seine Forderung.
Der Schuldner kann aber die Erfüllung verweigern (Einrede der Verjährung).
 

Marsmann

New member
Allerdings sollte der Gläubiger auch ein Recht haben, seine Forderung einzutreiben. Und das liegt hier meiner Meinung nach nicht vor.
 

Niclas

Active member
Es beruhigt definitiv, und mich haben sie jetzt auch in Frieden gelassen,
Als Beruhigungsmittel von mir aus. Erfahrungsberichte zeigen allerdings, dass es keineswegs das endgültige Ende zu sein braucht.
De kleine Eisbeer schrieb:
Das sie dich einige Zeit in Ruhe lassen heisst nicht das sie dich vergessen.
Alte Datenbestände werden gerne zur "Rekultivierung" aus den Archiven geholt.
 

Moriell

New member
Ein Vorname muß nicht in der Adresse stehen.

Haus oder Wohnung?
Wenn es 3 verschiedene Wohnungen sind,dann wundert es mich das der Postbote den Brief zustellt.
Einfamilienhaus mit 2 Briefkästen. Wir leben in einem Dorf, der Briefträger kennt uns persönlich und er hat sich damit beholfen, dass er den 1. Brief in den einen, den 2. in den anderen Briefkasten eingeworfen hat.
Manchmal hat zuviel Nähe auch Nachteile ;) In einer Stadt wären die Sendungen vielleicht gleich zurückgegangen.

Nach der Frage der Zustellung kommt ja noch die Frage, an wen die nun ihre Forderung überhaupt stellen. Ich frage mich wirklich was die tun würden, wenn ihre Briefe zurückkämen weil ein Empfänger nicht eindeutig festzustellen ist bzw. eine Annahme der Sendung deshalb verweigert wird. Auf diese Weise künftig Ruhe vor denen zu haben ist schon ein verlockender Gedanke :D

Die kann man ein bischen Arbeit besorgen.
Als erstes verlangt man die Bevollmächtigung im Original.
Sollte die Forderung abgetreten sein,dann verlangt man die Abtretungsurkunde im Original.
Siehe>> § 410 BGB Aushändigung der Abtretungsurkunde
:w00t: irgendwo habe ich neulich mal ein Zitat gelesen, das sinngemäß lautete: ein Problem löst man am besten indem man beginnt, damit Spaß zu haben
 

schnippewippe

New member
:w00t: irgendwo habe ich neulich mal ein Zitat gelesen, das sinngemäß lautete: ein Problem löst man am besten indem man beginnt, damit Spaß zu haben
Das passt zu mir. :D Ich habe bei den Abo-Seiten schon einen regen Schriftwechsel geführt. Immer wieder was anderes beanstandet. :whistle:
Bis ich dann keine Lust mehr hatte und nicht mehr geantwortet habe;)
Aber Vorsicht ,dass könnte auch nach hinten losgehen :huh:
 

Marsmann

New member
So, habe heute Post von Allinkasso bekommen..
Was genau soll ich da antworten, von wegen Forderung ist strittig und so weiter?
 

Moriell

New member
So, habe heute Post von Allinkasso bekommen..
Was genau soll ich da antworten, von wegen Forderung ist strittig und so weiter?
ich habe mir diese Info hier gemerkt für das zu erwartende Schreiben von Allinkasso:
Versucht ein Inkasso-Büro eine solche Forderung einzutreiben...einfach einen formlosen Brief das es eine strittige Forderung ist und das sie kuschen sollen.
Hab jetzt (vor meinem Urlaub) einen dieser Formbriefe angepasst und werde ihn zu meiner Beruhigung (und der meines Dads - dem geht die Muffe mittlerweile) an Kaver schicken. Auch wenns nicht wirklich nötig ist. Für mich ist das sowas wie ein geistiges Abhaken mit denen ;)
Genügt eigentlich Einwurfeinschreiben oder sollte es mit Rückschein sein?
 

Marsmann

New member
Wie genau soll denn dieser formlose Brief aussehen? Einfach kurz und knapp, dass die Forderung strittig ist und ich die Sache als erledigt ansehe? Und das alles am besten per Fax, Mail oder Post?
 

schnippewippe

New member
Wie genau soll denn dieser formlose Brief aussehen? Einfach kurz und knapp, dass die Forderung strittig ist und ich die Sache als erledigt ansehe? Und das alles am besten per Fax, Mail oder Post?
Vielleicht so ?
Die Forderung wurde von mir schon am…………..strittig gestellt.
Betreffs ihres Schreiben vom …… teile ich Ihnen mit, dass ich sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite. Selbst, wenn man eine Nummer tatsächlich angerufen hat, muss man es nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über den Preis geeinigt haben Was hier nicht der Fall war.
 

oneh2k

New member
Hallo, haben insgesamt 3 Briefe aus Petersberg bekommen. Nun seit 31.08.2011 ein Brief der ALLINKASSO und eine Aufforderung rund 265 EUR zu bezahlen.

Ich werde nichts zun, nichtmal widersprechen, denn:

1.) besitze ich nur ein Prepaid Handy, Einzelnachweise gibt es hier nicht und wenn das Geld von der Karte aus leer ist ist es leer und nix geht mehr!!!
oder seh ich das falsch???
2.) hab ich da nie angerufen!
3.) sind alle Briefe billig geschrieben und nicht per Einschreiben


Oder sieht das wirklich jemand anders und meint man soll reagieren, Einfach widersprechen als Standardbrief oder Einschreiben .....
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
1.) besitze ich nur ein Prepaid Handy, Einzelnachweise gibt es hier nicht und wenn das Geld von der Karte aus leer ist ist es leer und nix geht mehr!!!
oder seh ich das falsch???
Das siehst du falsch.
Hast du z.B. ein Klingel-ABO und die Karte ist bei fälligkeit leer,sammeln sich die Beträge und beim nächsten aufladen wird der Betrag abgezogen.
Besonders riskant wenn man das Mobile-Tel. im Ausland benutzt um z.B. Bilder,was schnell eine grössere Datei sein kann,verschickt.
2.)sind alle Briefe billig geschrieben und nicht per Einschreiben
Mahnungen sind an keiner Form gebunden.Man kann auch mündlich mahnen.
Wenn ich es schriftlich mache kann ich WC-Papier benutzen. :p
Oder sieht das wirklich jemand anders und meint man soll reagieren, Einfach widersprechen als Standardbrief oder Einschreiben .....
Hier mal eine Expertenmeinung:

Damit reagiert er völlig richtig auf die Drohschreiben, meint Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. Er weiß: „Es passiert Ihnen gar nichts, wenn Sie diese Forderungen nicht bezahlen.“ Saller ist auch noch kein einziger Fall bekannt, in dem die TRC Telemedia ihre Ansprüche wirklich eingeklagt hat.
Quelle&mehr: Merkur-online.de
Interessant in dem Artikel:

Saller hält es für ein Unding, dass bislang noch keine Anklage gegen TRC Telemedia erhoben wurde. Der zuständigen Staatsanwaltschaft Fulda (dort ist die Firma ins Handelsregister eingetragen) empfiehlt er: „Sie sollte einmal genau hinsehen, ob da nicht Betrugs-Tatbestände vorliegen.“

Staatsanwalt Harry Wilke sieht das aber nicht so eng. „Ich kann es nicht mehr hören“, stöhnt er, als unsere Zeitung ihn auf die TRC Telemedia anspricht. Auch nachdem in Fulda laut Wilke bereits „mehrere tausend Anzeigen aus ganz Deutschland“ gegen diese Firma eingegangen sind, habe man ihnen noch keine Betrugsabsicht nachweisen können.

Ps.
Allgemein
Nicht reagieren kann falsch sein.
Der § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien wurde vor einiger Zeit geändert.

Dort heisst es:
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig,
[...]
4. a)der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
 

oneh2k

New member
Wollte schon widersprechen. war auch schon bei der Polizei. Nur beim Namen (wir wohnen in Bayern) sagte der Beamte....dass das nix bringt, auf keinen Fall bezahlen und wenn doch was gerichtliches kommt dann nochmal melden....Habe jetzt mal die Telekom angeschrieben wie das aussieht mit den Forderungen! Denn bei Xtra unterzeichne ich eigentlich einen Guthabenvertrag und sonst nix.....bleiben offene Forderungen ist das denen ihr Problem.....wie auch bei einer Bank (hier arbeite ich) wenn wir Kontoüberziehungen zulassen obwohl Konto nur im Haben geführt werden darf....

Ich warte jetzt mal ab und sollte nochmal was kommen agieren ich mit Hilfe eines Standardschreibens der Verbraucherzentrale......

Danke für die Info...habe mich durch alle Seiten durchgeklickt und mal so nachgelsen und die Videos geschaut.....Man bekommt ja auch einiges in der Medien mit......
 
Zuletzt bearbeitet:

Marsmann

New member
Hallo Leute,
habe ja letztens auch Post von Allinkasso bekommen, und ihnen daraufhin einen Brief geschickt. Ich denke, es ist vielleicht nicht schlecht, wenn ich ihn hier poste.. Vielleicht hilft er ja anderen in einer ähnlichen Lage. ;)


Name, Adresse Ort, Datum

Bezüglich des Schreibens vom ......, Ihre Akte .......
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte ihnen hiermit mitteilen, dass die Forderung, die sie einzuziehen versuchen höchst strittig, beziehungsweise vollkommen unberechtigt ist.
Wie ich der Firma Kaver Plus, die das Factoring für R.M.I. übernahm bereits in meinem Briefen vom ..... und vom ..... mitteilte, bin ich keinesfalls gewillt die Forderung von 90€ zuzüglich Mahn-, Porto-, Büro- und sonstiger Kosten zu bezahlen.
Ich habe nie eine Dienstleistung ihres Mandanten in Anspruch genommen, erst recht nicht zu diesem Preis.
In einer TV-Werbung wurde mit normalen Telefongebühren geworben, eine Preisansage während des Telefonats, vor Erbringung jeglicher Leistung, teilte mir den Preis von 90€ mit, von dem ich vorher nichts wusste. Nach dieser Ansage beendete ich sofort das Gespräch.
Ich habe also keinerlei Dienstleistung in Anspruch genommen. Dies ist auch dem Einzelverbindungsnachweis zu entnehmen, mein Gespräch dauerte nur 42 Sekunden.
Von weiteren Briefen bitte ich deshalb abzusehen, da ich mich sonst gezwungen fühle, meinen Rechtsanwalt in diese für mich sehr eindeutige Angelegenheit mit einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen,


Hoffe es hilft dem einen oder anderem... ;) Liebe Grüße, Mars
 
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