schnippewippe
New member
Lass die doch machen. Wenn sie nicht mehr genug Opfer finden die zahlen ,werden sie sich bestimmt wieder einen neuen Firmennamen zulegen.
und dann mit der alten Masche weitermachen und die alten Kundendaten verwenden. :devil:Lass die doch machen. Wenn sie nicht mehr genug Opfer finden die zahlen ,werden sie sich bestimmt wieder einen neuen Firmennamen zulegen.
Ich würde zu gerne mal wissen wann der Betrug anfängt. :sad:Es ist die Masche mit der heißen Nummer: Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzockern, die Telefonkunden hohe Rechnungen für angebliche Telefonsexdienstleistungen schicken. Strafanzeigen gegen die Firmen liefen bislang ins Leere...................................
......................Helmut F. fühlt sich „latent bedroht“, sagt er – wie viele Telefonkunden, die in den vergangenen Monaten mit Mahnschreiben der Firma Roxborough Management (RMI) überzogen wurden und nun plötzlich Post vom Inkassounternehmen bekommen.Ihr Kunde will nicht zahlen? Lassen Sie uns nur machen. Wir schüren das Feuer, so lange es brennt“, wirbt das Münchner Inkassounternehmen Allinkasso auf seiner Internetseite. Betont aber gleichwohl: „Um Ihre Forderungen einzuholen bedarf es keiner Fäuste“.
........................................................Über 1000 Strafanzeigen
Bei der Staatsanwaltschaft Fulda sind in den vergangenen Jahren mehr als 1000 Strafanzeigen von Verbrauchern eingegangen. Bislang habe man aber trotz intensiver Bemühungen in keinem einzigen Fall Betrug nachweisen können, so dass das mit wechselnden Namen auftretende Unternehmen mit vermutlich immer denselben Hintermännern noch nie angeklagt worden sei. „Man kann denen schlichtweg nicht ans Leder“, sagt Harry Wilke, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das sei eineclevere rechtliche Konstruktion, ein Firmengeflecht. In einigen Fällen habe der Telefondienstleister sogar Einzelverbindungsnachweise vorlegen können, die Gespräche belegten. Auch dem Inkassounternehmen könne man nichts, weil manche Formulierungen zwar „unschön“ seien, aber „keinen Straftatbestand erfüllen“.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt mittlerweile, der Forderung zumindest einmal zu widersprechen. Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale rät auch dazu, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten. Die Drohungen der Abzocker seien meist „leere Worte“, betont Rechtsexperte Bradler. Problematisch könne es werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wird – wovor Betrüger trotz aller Drohungen jedoch zurückschreckten, so Bradler. Eines, so Bradler, sollte man auf keinen Fall tun: ungeprüft zahlen. Das Geld sei weg. Der Staatsanwaltschaft Fulda ist laut Wilke kein einziger Fall bekannt, in dem ein nicht zahlender Verbraucher von RMI verklagt wurde.................mehr im link
diesen Brief hatte ich heute auchHallo,
so langsam nervt´s richtig
ich habe heute meine vierte Mahnung von Kaver Plus bekommen, Sie geben mir noch eine letzte chance 190 € zu bezahlen.
Ansonsten drohen sie mit weiteren Maßnahmen.
Na LeuteAuch kann ein Betrug (§ 263 StGB) nur durch die Täuschung von natürlichen Personen, aber nicht durch Täuschung von Automaten oder Computern begangen werden; daher musste der Tatbestand Computerbetrug (§ 263a StGB) geschaffen werden.
Der Tatbestand des Computerbetruges dient vor allem dazu, Täuschungshandlungen, die gegenüber Computern oder Automaten in der Absicht begangen werden, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, unter Strafe zu stellen; denn beim Computerbetrug irrt sich kein Mensch, wie es der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB fordert. Vor diesem Hintergrund muss die Auslegung des § 263a StGB betrugsnah geschehen, also im Hinblick darauf, ob, wenn an Stelle des Computers ein Mensch stünde, ein Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB gegeben wäre.
Ist möglich.! Kann es sein das der Anrufbeantworter dran gegangen ist und aufgrund dessen die 45 sek. zustande kommen???
Ihr müßt nichts.Ihr habt keinen Vertrag abgeschlossen.Müssen wir aufgrund der 45 sek. nachweis bezahlen?
Gibt es Erfahrungswert, ob ich danach Ruhe vor diesem Inkassobüro habe? Kaver Plus wird höchstwahrscheinlich weiter munter Mahnungen schicken, aber die Eintreiber dürften erstmal vom Tisch sein. Oder sehe ich das falsch?Anzeige einer strittigen Forderung
Ihr Schreiben vom xx.xx.2011 AKTE: XXXXXXX, Forderung über 264,03 EURO
Betr. R.M.I. Wickhams Cay 1, Road Town Tortola
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Einschreiben vom xx.xx.xxxx an den Rechnungssteller Kaver Plus s.r.o., Postfach 1107, 36094 Petersberg, haben wir die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen. Es besteht kein rechtsgültiger Vertrag mit dieser Firma über die fakturierte Dienstleistung.
Die Forderung ist demnach strittig. Wir fordern Sie als Inkassobüro hiermit auf, unsere Daten aus Ihrem Bestand zu löschen und jede weitere Kontaktaufnahme an unsere Adresse zu unterlassen.
Jetzt bin ich verwirrt. Vor Gericht geht so etwas doch erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde. Dem müsste ich auf jeden Fall widersprechen während ich auf Mahnungen von Kaver oder Inkasso nicht unbedingt antworten müsste. Obwohl mittlerweile auch von Verbraucherbüros empfohlen wird, die Ansprüche schriftlich 1x zurückzuweisen.Es ist Sinn und Zweck und Aufgabe eines Inkassoinstituts gerade "strittige" Forderungen beizutreiben.
Wer dann letztendlich Recht hat, entscheidet ein Gericht !
Nun frage ich mich, ob bzw. was ich denen dann schreiben soll.Teile dem Inkassobüro kurz und bündig mit,es ist eine strittige Forderung,und mit strittigen Forderungen haben Inkassobüros nichts mit zu tun
und das sie sich trollen sollen
Und wie soll eine strittge Forderung durch ein Inkassobüro betrieben werden?Es ist Sinn und Zweck und Aufgabe eines Inkassoinstituts gerade "strittige" Forderungen beizutreiben.
Da liegen sie richtig.Nichts schreiben ! Denn dadurch wird betätigt, dass die Anschrift richtig ist![]()
Ein Gläubiger muss weder einen Anwalt noch ein Inkasso beauftragen Geld vom Schuldner einzutreiben. Wenn er der Meinung ist , dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe und ihm das Geld zusteht , kann er gleich vor Gericht gehen. Er muss nicht erst lange um sein Geld betteln .Jetzt bin ich verwirrt. Vor Gericht geht so etwas doch erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde. Dem müsste ich auf jeden Fall widersprechen während ich auf Mahnungen von Kaver oder Inkasso nicht unbedingt antworten müsste. Obwohl mittlerweile auch von Verbraucherbüros empfohlen wird, die Ansprüche schriftlich 1x zurückzuweisen.
Ich hatte mir zu Inkassobüros diese Hinweise hier in dem Thread gemerkt:
http://www.echte-abzocke.de/18692-post246.html
und
Nun frage ich mich, ob bzw. was ich denen dann schreiben soll.
Häufig taucht die Frage auf, ob ein Gläubiger, bevor er einen Rechtsanwalt oder Inkassoinstitut einschaltet, schon einmal eine Mahnung versandt haben muss. Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn der Gläubiger gerichtlich vorgeht, ohne vorher eine Mahnung ausgesprochen zu haben.
Die Antwort ist verblüffend kurz: Ein Mahnung vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder vor Klageerhebung ist nicht zwingend notwendig. Sie macht jedoch Sinn...............mehr im link
Nun ja – Bestimmte Inkassobüros werden da ja erst gar nicht aufgenommen.Haben wir hier ja auch.Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen
§ 17 Weitergabe von Mandaten an Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände
Die Mitglieder sind berechtigt, bei vorheriger Absprache und entsprechender Anweisung durch den Auftraggeber, Mandate und Einziehungsaufträge in dessen Namen an Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände weiterzuleiten.
§ 18 Unzulässige Inkassotätigkeit
Erkennt das Mitglied, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden.
Strenge Selbstkontrolle
Nachweis der VertretungsbefugnisUnberechtigte Inkassoforderungen
Ein Ratgeber zum Thema ungerechtfertigte Inkassoforderungen, Inkassomahnungen und Inkassounternehmen. Was ist zu tun, wenn man ein unberechtigtes Inkassoschreiben erhalten hat?
Besteht eine offene Forderung zu Recht, und zahlt der Schuldner diese nicht, so schaltet das fordernde Unternehmen in der Regel ein Inkassounternehmen ein, bevor die Angelegenheit an eine Rechtsanwaltskanzlei abgegeben wird. Es gibt allerdings zahlreiche Fälle, in denen eine Forderung zu Unrecht besteht, oder es gibt überhaupt keine Forderung. Dennoch wird auch in diesen Angelegenheiten oftmals ein Inkassobüro eingeschaltet. Dieses Vorgehen ist selbstverständlich unberechtigt. Dieser Ratgeber soll Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um ungerechtfertigte Forderungen durch Inkassounternehmen geben und dem Verbraucher Ratschläge geben, wie er sich gegen solche Mahnungen erfolgreich wehren kann.
Woran erkenne ich ein unseriöses Inkassobüro? weiter im link
Schutz vor Inkasso - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
das ist ja mal ein klasse Link! Alles drin was ich wissen wollte :thumbsup: Danke!Nun ja – Bestimmte Inkassobüros werden da ja erst gar nicht aufgenommen.Haben wir hier ja auch.
Schutz vor Inkasso - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Nachweis der Vertretungsbefugnis [/B]
... Bestehen Zweifel an der Vertretungsbefugnis, so hat das Inkassounternehmen die Bevollmächtigung auf Verlangen im Original vorzulegen.![]()