Top-of-Software.de

schnippewippe

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Zahlung für das zweite Jahr

Noch mehr Geld verlangt. Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Z*** mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Mit teilweise fragwürdigen Argumenten setzt Zutz Theresa Abels unter Druck. In einem Brief behauptet er, mit der Zahlung für das erste Jahr habe sie den Anspruch für beide Jahre anerkannt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach allein die vorbehaltlose Zahlung noch kein Anerkenntnis darstellt (Az. VIII ZR 265/07), kennt er offenbar nicht.

Vertrag widerrufen oder anfechten. Ob Personen, die sich angemeldet haben, zahlen müssen, ist äußerst fraglich. Nach Ansicht des Heidelberger Anwalts Sebastian Dosch kommt durch die Anmeldung kein mit Kosten verbundener Vertrag zustande. „Zumindest kann man ihn widerrufen beziehungsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten“, sagt Dosch. Auf top-of-software.de sei zwar ein Kostenhinweis zu sehen, er sei aber für die Situation zu unscheinbar. Denn über Top of Software verlinkte Programme sind beim Hersteller direkt meist kostenfrei erhältlich. Dass sie über Top of Software plötzlich Geld kosten, erwartet niemand. ..............mehr im link
 

Niclas

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Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück ist schon länger bekannt. Meldungen dazu datieren bereits seit August 2011
http://www.google.de/#sclient=psy-a....,cf.osb&fp=2821a96a63ea1ff9&biw=1024&bih=581
Die ersten beiden Treffer auf den Laden selber strotzen nur so von Lügen und Heuchelei

Ein armseliger Nachleseversuch. Das Thema Abofalle im zweiten Jahr ist seit Jahren tausendfach in Foren/Blogs diskutiert und hundertausendfach gelesen worden.
In Foren/Blogs hat sich bisher kaum ein Betroffener erneut zu diesem Uraltmärchen mit einer Anfrage gemeldet.
Die VZ Hamburg mit einer Infoseite vom Oktober 2010:
Verbraucherzentrale Hamburg | - Abofalle zweites Jahr
Abofalle zweites Jahr
Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?
Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.
Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010
 
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isolde50

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Hallo, bin leider auch darauf reingefallen. Hatte mich in 2010 auch mit "falschen Namen/Adresse" angemeldet, aber den Fehler gemacht, für das 1. Jahr zu bezahlen. Nun habe ich per Mail die Rechnung für das 2. Jahr bekommen von "Tropmi Payment". Soll/kann ich das nun einfach ignorieren?? Evtl. haben die ja jetzt meinen richtigen Namen durch die 1. Zahlung. Aber solange die mir keine Briefe zustellen können, kann doch nicht wirklich was passieren, oder? Seht mal, was die in der E-Mail geschrieben haben:

Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung
Im Rahmen Ihrer Anmeldung wurde die IP-Adresse, die Ihrem Rechner zum
Anmeldezeitpunkt zugewiesen war, protokolliert. Auf diese Weise kann der
Anschlussinhaber ermittelt werden, dem die protokollierte IP-Adresse zum
Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.

Anmeldungen unter falschen Daten
Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals top-of-software.de bewusst
mit falschen Daten angemeldet haben, könnte dies strafrechtlich relevant sein.
So hat beispielsweise das Kammergericht (NStZ 2010, 576) entschieden, dass die
Eröffnung eines Mitgliedskontos auf einem Internetportal unter falschen
Personalien den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs.
1 StGB) erfüllen kann.


Soll man da wirklich absolut nicht reagieren???
Danke für eure Hilfe!!
 
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Niclas

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aber den Fehler gemacht, für das 1. Jahr zu bezahlen.
Verbraucherzentrale Hamburg | - Abofalle zweites Jahr
Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?
Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.
Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Soll man da wirklich absolut nicht reagieren???
law blog Archiv Bloß nicht diskutieren
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.

Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
 

Niclas

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schnippewippe

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Ende der Abzocke?

Die Abofallen-Abzocker und ihre Gehilfen geben keine Ruhe. Angebliche Forderungen werden derzeit von einer Tropmi Payment GmbH beigetrieben, die Forderungen sollen über die Internet-Seite top-of-software.de zustande gekommen sein. Das ist eine von Bloggern als „Nutzlosseite“ bezeichnete Internetpräsenz. Auf sie wurden Verbraucher via Internetwerbung gelockt, die kostenlose Software herunterladen wollten.
.............................................

Ob die Neuregelung Akteure mit krimineller Energie bremsen wird? Die Tropmi Payment GmbH etwa gibt vor, zu Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechtigt zu sein. Sie ist allerdings im hierfür einschlägigen Rechtsdienstleistungsregister gar nicht registriert.

Das aber verwundert nicht, weil der Geschäftsführer dieses Unternehmens, Alexander Va..n, bereits im Visier der Justiz steht: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat wegen des gewerbsmäßigen Betrugs auf den Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de in der Zeit vom September 2008 bis Februar 2010 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben - wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Die anderen Verfahren, etwa wegen der Seite top-of-software.de ruhen im Hinblick auf die genannte Anklage..............aus dem link
 

Niclas

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Die verstärkte Aktivität dieses Nutzlosladens läßt an den erhöhten Hits der jeweiligen Threads in den
Foren mit diesem Thema ablesen. Gepostet wird relativ wenig, da seit Jahren alles gesagt und
geschrieben ist, was es dazu zu sagen gibt.

Der Schlussatz des obigen Artikels ist allerdings wieder die übliche Angsteinflössung
Richtig ernst wird es erst, wenn gegen Sie als Verbraucher ein Mahnbescheid erwirkt worden ist.
Dann sollte wirklich gehandelt werden.
Erstens hat der Laden noch nie einen MB verschickt ( schließlich kostet der 23€ und
die Abzocker sind nun mal geizig) und zweitens würde "das Handeln" aus einem
simplen Kreuz auf dem Antwortbogen und dem Gang zur Post bestehen.
Eine etwas genauere Darstellung wäre schon wünschenswert.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Tropmi Payment GmbH etwa gibt vor, zu Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechtigt zu sein. Sie ist allerdings im hierfür einschlägigen Rechtsdienstleistungsregister gar nicht registriert.
Der Herr sollte sich einmal informieren.Die Tropmi braucht keine Genehmigung.
Die Firma betreibt Konzerninkasso da sie eine 100%ige Tochtergesellschaft der Content Services Limited ist.(Unternehmensverbund § 15 AktG Verbundene Unternehmen.)
Und dann greift § 2 RDG Begriff der Rechtsdienstleistung

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
[....]
6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).
 

gloria5160

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Hallo,
habe auch so eine Rechnung von Top-of-Software,Mahnung. Aber dabei ist es bis jetzt
geblieben. Nichts wieder von gehört. Lass die man schön schmoren!
 

schnippewippe

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Forderungen von Tropmi Payment und aninos Anwaltsinkasso genau prüfen
Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen "Tropmi Payment" oder "aninos Anwaltsinkasso Osnabrück" in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und un-tergeschobene Abonnements. Wer sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die Rechnung zunächst nicht bezahlen und die Forderung schriftlich bestreiten, so der Rat der Verbraucherschützer. Musterschreiben zum ersten Bestreiten der Forderung finden Betroffene auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter
Musterbriefe: Artikel der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu Markt, Recht.

Zum Hintergrund:
Ursprünglicher Betreiber der Seite top-of-software.de war die Firma Anta**ia GmbH mit Sitz in Mainz. Das Unternehmen bat Internetnutzer massenweise für ein 2-Jahres-Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf der Seite geschlossen hatten. Viele Nutzer wurden durch Werbung auf die Seite geleitet. Die Kosten des Angebotes waren nur verschleiert dargestellt. Wer seine Daten eingegeben hatte, um sich kostenlose Software herunter zu laden, bekam wenig später eine Rechnung in Höhe von 96,00 Euro für das erste Vertragsjahr. Wer die Rechnungen nicht bezahlte, wurde mit Mahnungen unter Druck gesetzt.

Wer auch auf die Mahnungen hin nicht bezahlte, erhielt in der Vergangenheit Post von Rechtsanwalt Olaf Ta*k aus Osnabrück, der von Anta**ia beauftragt worden war. Der Verbraucherzentrale Bundesver-band ist erfolgreich gegen die Fa. Anta**ia GmbH vorgegangen. Das Unternehmen hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, den Hinweis auf die Kosten künftig deutlich zu gestalten. Die Anta**ia GmbH hat jedoch anscheinend alle angeblich bestehenden Ansprüche aus ihren alten Verfahren an den neuen Seitenbetreiber, an das Unternehmen Content Services Limited, abgetreten.
Offensichtlich hat die Firma Content Services Limited wiederum die Tropmi Payment GmbH ermächtigt, die zweifelhaften Forderungen für das vermeintlich bestellte zweite Vertragsjahr im eigenen Namen einzuziehen. Aktuell verschickt die Firma massenweise Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 96,00 Euro für das zweite Vertragsjahr. Wer auch bei der Forderung dieses Unternehmens standhaft bleibt und keine Zahlung leistet, erhält kurz später Post von aninos Anwaltsinkasso Osnabrück. Ob das Unternehmen Tropmi Payment GmbH versuchen wird, seine angeblichen Forderungen gerichtlich durchzusetzen, kann derzeit nicht beurteilt werden....................weiter im link
 

Niclas

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Fast alle der ( meist selbst kreierten) Inkassobutzen in Diensten der Nutzlosmafia sind keine Mitglieder der Schufa.
Leider erteilt die Schufa keine Auskunft darüber, wer Mitglied ist, aber vor einigen Monaten hat
ein Sprecher der Schufa zwar nicht detalliert aber dennoch ziemlich deutlich das Obenstehende gesagt.
 

schnippewippe

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3.4.2012: top-of-software: jetzt Rückforderungen anmelden ??

[Quelle: Bundesanzeiger]: wie die Staatsanwaltschaft Landshut mitteilt, wurden bereits im Februar 2012 über ca. 4,6 Mio € in einem Betrugsverfahren gegen einen gewissen Olaf Tank der dingliche Arrest verhängt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte von einigen 100.000 €, darunter u.a. Hypotheken, Konten und eine wertvolle Uhr, beschlagnahmt. Ob es sich dabei um den berüchtigten Rechtsanwalt Olaf Tank handelt, der für die Antassia GmbH und die Content Services Ltd. Gelder eingetrieben hat, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Nur: wie viele Personen mit dem Namen Olaf Tank werden wohl in letzter Zeit wegen Betrugsverfahren in Millionenhöhe auffällig geworden sein? Es kann eigentlich nur einen geben.


Bekommen Betroffene nun ihr Geld zurück?

Es genügt nicht, die Forderung bei der Staatsanwaltschaft anzumelden, man muss sich schon selbst ein Urteil holen, also den Kollegen Tank auf Rückzahlung verklagen und gewinnen. Die Beschlagnahme erleichtert dann nur die Vollstreckung, das teilt die Staatsanwaltschaft auch nochmal so mit. Es gibt neben der zivilrechtlichen Klage (also die Klage auf Rückzahlung) auch noch einen zweiten Weg: die strafrechtliche Nebenklage. Diese erfordert aber beim Delikt "Betrug" nach § 395 Abs. 3 StPO die Zulassung durch das Gericht. Wenn sich keiner sein Geld einklagt, wird die Beschlagnahme aufgehoben.

...............................weiter im link
 

Niclas

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Spätlesezeit:
Polizeipresse: Polizeiinspektion Osnabr
Neue Forderungsschreiben eines bekannten Rechtsanwaltes beschäftigen die Polizei
....
Als zugrunde liegende Internetseiten sind der Polizei bislang die Domains der Tropmi Payment GmbH, der Antassia GmbH und der Content Services Limited, mit den jeweiligen Präsenzen top-of-software.de ,software-und-tools.de , softwaresammler.de und opendownload.de bekannt.
 
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