TS24 Teleservices GmbH. Hilfe

tessadenni

New member
TS 24 Teleservices GmbH

Hallo zusammen,
habe mich soeben bei echte abzocke angemeldet, weil ich gesehen habe, daß ich nicht der Einzigste bin der auf das Zeitschriftenabo der Firma TS 24 hereingefallen bin.Habe den Anruf bereits im September 2013 erhalten und wurde auch über den Gewinn in Höhe von 800.- € informiert.Jedoch nur in Verbindung mit Abschluss eines Abos der Zeitschrift.
Ich bekam ein Schreiben von MVR Medienvertrieb aus München mit der Bestätigung des Abos.
Da ich dem Ganzen zu diesem Zeitpunkt noch Glauben schenkte, wollte ich den 31.12.2013 (Datum der versprochenen Überweisung von 800.-€)abwarten.
Leider ging bis heute nichts ein!Widerrufsfrist vorbei?
1.Abbuchung am 12.11.2013 abgebucht/Zeitschriften erhalten/ Wie würden Sie sich verhalten?
Vielen Dank für Ihre Antworten
 

schnippewippe

New member
AW: TS 24 Teleservices GmbH

Ich bin zwar kein Anwalt ,daher schreibe ich dir wie ich es als Laie sehe.

Du hast ohne deine Zustimmung einen Anruf bekommen. Das ist verboten.
Ausserdem hat man dich auch noch über den Tisch gezogen.
Da kannst du dich hier darüber beschweren.
Bundesnetzagentur - Unerlaubte Telefonwerbung

War im Schreiben von der MVR Medienvertrieb eine Widerrufsbelehrung bei ? Wenn du keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hast, hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen zu laufen.

Wenn ich einen Vertrag abschliesse und man mir einen Gewinn versprochen hat, denn ich aber nicht bekommen habe, würde ich mitteilen, dass sie Vertragsbrüchig geworden sind. Auch mündliche Absprachen sind bindend.
Keiner hätte hier ohne dieser Gewinnzusage ein Abo abgeschlossen.
Die User hier sind alle getäuscht worden und haben den Vertrag nach § 123 BGB wegen Täuschung angefochten.
Durch diese arglistige Täuschung mit dem Gewinn ist der Irrtum entstanden, dass man ja das Abo abschliessen muss um den Gewinn zu erhalten. Also fechten sie den Vertrag auch nach § 119 BGB
wegen Irrtum an.

Die Einzugsermächtigung haben die User hier auch gleich mit entzogen.
Auf keinen Fall vergessen die Kundennummer mitzuteilen.
Ich würde es per Einschreiben Einwurf schicken und mir dann im Internet den Einwurf ausdrucken. Siehe Link.
1.Abbuchung am 12.11.2013 abgebucht/Zeitschriften erhalten . Aber der Gewinn von 800€ ist nicht wie versprochen im Dezember überwiesen worden.
Würde mitteilen, dass ich mir das Geld von meiner Bank wegen nicht Einhaltung der mündlichen Abreden ( Zusendung des Gewinn von 800€) zurückholen lassen werde .
Bei weiteren Abbuchungen behalte ich mir eine Anzeige wegen versuchten Betrug vor.
Die User haben ihrer Bank dann erklärt das man sie übers Ohr gehauen hat und haben sich das Geld von ihrer Bank zurück holen lassen.

Rücklastschrift fehlerhafter oder unberechtigter Abbuchungen
 
Zuletzt bearbeitet:

Skyrex

New member
mich haben die auch übern tisch gezogen habe aber erst viel zuspät rausgefunden daas das [edit] sind und mein wiederrufsrecht ist abgelaufen wie muss ich jetzt vorgehen. an ts24 eine anfechtung schreiben das die den vertrag beenden sollen wegen §123 bgb wegen täuschung und § 119 bgb wegen irrtum weil ich die 800 euro nicht bekommen habe wie sie es am telefon versprochen haben und schreiben das ich das geld für das abo von meiner bank zurückhole ? wäre nett wenn vil jemand ein muster hätte wie ich was schreiben soll .

hatte auch bei der pvz angerufen und wollte fragen wer mich angerufen von den beiden firmen wegen den 800 euro da ist die tante am telefon schon mega ausgeflppt und mir dumm gekommen und wollte mir die wörter im mund verdrehen xD
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
Was ich als Laie tun würde.

Ich würde bei der PVZ auch nicht anrufen. Die PVZ bekommt die Verträge von den Abzockern zur Verwaltung zugeschickt. Die PVZ bekommt erst durch die vielen Schreiben ( Widerrufe und Anfechtungen der Verträge)mit wie diese Verträge zustande kamen und müssen sich nun damit rumärgern. Wenn mein Vertrag schon bei der PVZ gelandet ist , würde ich da meinen Widerruf oder Anfechtung wegen Irrtum und der Täuschung( Lügen der Werber ) per Einwurfeinschreiben hinschicken.Wenn mir das passiert wäre , hätte ich mitgeteilt , da sie die Verwaltung des Vertrages übernommen haben und ihnen die Vertragsunterlagen vorliegen müssen ,wende ich mich mit der Anfechtung des Vertrages nun an die PVZ. Sollte man Ihnen die Unterlagen nicht mitgeschickt haben, senden sie bitte eine Kopie des Schreiben an die ************ . Würde mitteilen , dass ich den Vertrag nur eingegangen bin, weil man mir mitgeteilt hat ,dass ich einen Gewinn von 800 € bekomme. Da ich diese nicht erhalten habe, ist der Vertrag von der Seite der ********* nicht erfüllt worden. Ich werde mir das abgebuchte Geld von meiner Bank zurück holen lassen. Ohne den zugesagten Gewinn hätte es keine Zustimmung zu diesen Vertrag von mir gegeben.
Man könnte ja auch noch etwas aus den Erklärungen bei den § mit rein schreiben.

@ Krennz stellt hier die § ein.
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/5153-abzocke-zeitung-abo-future-promotion.html#post34414
Täuschung § 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung - dejure.org
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
§ 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
§ 120 BGB
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
Irrtum § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums - dejure.org
Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Wirkung der Anfechtung
1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Krennz

New member
Ich schreibe an den PVZ Stockelsdorf etwa so:

Anfechtung meines Abovertrages Kundennummer .............

Hiermit fechte ich den Abovertrag gemäss §§ 119, 120, 123, 142 1 u.2 an

Gleichzeitig entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung

Der/die Abowerber behaupteten bei Vertragsabschluss ich hätte einen Gewinn von 800€ gemacht und sie brauchten nur eine Unterschrift und meine Bankverbindung, damit sie das Geld überweisen können.

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich und verlange die sofortige Löschung.
Wie @Schnippewippe sagt per Einwurfeinschreiben. Mach aber vorher eine Kopie und lass von einem Zeugen bestätigen, dass das Schreiben so im Umschlag war und bei Postens abgegeben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

egzona06

New member
Hallo mir ist dass selbe passiert wie einige von euch auch schon getan haben habe ich auch schon einem Abo zugesagt :(. ich ja jetzt habe ich denen dass Geld zugesandt und ich sehe immer noch nichts von dem "GEWINN" in höhe von 800€. jetzt wollte ich nur mal bescheid sagen dass ich jetzt zur Verbraucherzentrale gehe und die fragen werde.
 

uwep

New member
Hallo,
auch ich bin auch auf die TS24 Teleservices GmbH hereingefallen. Mir wurden allerdings 800,-€ Gewinn und zwei Reisegutscheine zugesagt, die ich nur steuerfrei erhalten würde, wenn ich ein Zeitungsabo abschließen würde. Nach Erhalt der Zahlung der ersten Halbjahresrechnung würde diese an das zuständige Finanzamt weiter geleitet, um mir dann zu Anfang März bzw. April, je nachdem wie schnell das geht, den Gewinn auszahlen zu können. Bekommen hab ich noch nichts, :devil: ich glaub auch nicht wirklich, das da noch was kommt. Die Reisegutscheine sind zusammen mit der Abobestätigung gekommen, stellt sich nur die Frage, ob man da wirklich was mit anfangen kann. Also wenn da jemand was unternehmen will, währe ich gerne mit an Bord. Ich habe zwar zur Zeit keinen privaten Rechtsschutz, aber da muss man ja erst mal schauen, wo das drauf hinaus läuft.

LG
 

Krennz

New member
Ich brauche eigentlich nur den Vertrag anfechten.

Ein Musterschreiben steht einige Postingshöher.

Wie gesagt, mit Zeugen per Einwurfeinschreiben.
 

Barsoi

New member
Hallo uwep,
ein Finanzamt interessiert es herzlich wenig, ob jemand ein Zeitschriftenabo abgeschlossen und die Rechnung bezahlt hat.
Und Gewinne, jedenfalls so geringe, interessiert das Finanzamt ebenfalls nicht, denn die sind steuerfrei.
Die Anrufer lügen das Blaue vom Himmel, nur um Abos zu verkaufen. Wie schon gesagt, Vertrag anfechten und ALLE bisherigen Lastschriften gnadenlos zurückbuchen lassen. Das geht bis zu 13 Monate.
 

uwep

New member
Hallo Barsoi,

wenn ich das Geld zurück fordere, was ist dann mit den schon gelieferten Zeitungen? Haben die dann nicht ein Recht auf Anrechnung? Oder zahlt man das dann nachträglich nur für die geliueferten?

LG Uwe
 

Krennz

New member
'Ich kann denen mitteilen, dass ich die bisher glieferten Zeitschriften bis zum (ca 6 Wochen) zur Abholung bereithalte und danach zur Verwertung gebe.
 

schnippewippe

New member

Barsoi

New member
Ich werde schon ewig nicht mehr angerufen :D
Ich auch nicht. Nur ganz selten kommen Anrufe, wo zuerst gefragt wird "Spreche ich mit ...?" und dann will man eine Umfrage mit mir machen. Ich sage dann nur, dass Umfragen anonym stattfinden und lege auf. Die wollen eh nur das Werbeeinverständis für "Partner und Sponsoren" erschleichen. Wäre sowieso ungültig...
 

schnippewippe

New member
Hier mal eine Antwort eines Anwalts.
Unlautere Telefonwerbung - Geld nachträglich zurückholen?

Sehr geehrter Fragesteller,

bedauerlicherweise wird das Verbot der belästigenden Telefonwerbung, trotz des Gesetzes zur Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung vom 26.03.2009, nach wie vor von unseriösen Firmen ignoriert. Werbeanrufe sind zwar nur dann zulässig,wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Allerdings haben Sie nur die Möglichkeit gegen die Bindung eines derartigen Vertrages, soweit nicht eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich ist, mithilfe des Widerrufsrechts vorzugehen. Ist das Widerrufsrecht verfristet, haben Sie es also nicht rechtzeitig ausgeübt, ist der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen und es besteht keine Möglichkeit mehr über § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB die Herausgabe der geleisteten Zahlungen zu verlangen. Nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ist derjenige zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Die Leistung wäre hier die Zahlung. Diese ist jedoch mit rechtlichem Grund erfolgt, da der Vertrag, der am Telefon geschlossen wurde, nicht rechtzeitig widerrufen wurde und somit Gültigkeit besitzt. Die Illegalität des Anrufes wirkt sich letztlich auf das Zustandekommen des Vertrages an sich nicht aus. Die Frage ist nur dann anders zu beurteilen, wenn eine arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB durch den Werbeanrufes vorliegt, dann kann der Vertrag binnen Jahresfrist (§ 124 BGB) anfochten werden mit der Folge, dass sämtliche Zahlungen erstattet werden müssen.
Wie Ihr lesen könnt, kann man auch bei unerlaubten Anrufen einen Vertrag eingehen. Einmal nicht richtig zugehört und schon kann es passiert sein. Immer gleich auflegen. :whistle:
 

soblöd

New member
Hallo ihr da im Forum,

auch mir ist das mit dem Gewinnspiel passiert.Heute habe ich ein anruf von einem Inkassobüro bekommen,das ich schulden hätte in höhe von 268,- euro und wenn ich das nicht bezahle kommen noch 650,- euro Gebühren dabei.Die Dame war sehr unfreundlich.Angeblich habe ich Mahnungen bekommen auf die ich nicht reagiert hätte.Die begründung ist laut der Dame:ich habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und habe dadurch die Schulden angesammelt.Ich erklärte ihr das ich von einem Gewinnspiel nichts weiß und auch nie was erhalten habe,sei es Post oder ähnliches.Darauf hin wurde die Dame noch unfreundlicher,ja sogar richtig verletzent am Telefon...Habe ihr gesagt,das Sie mir die Rechnung schicken soll beziehungsweise die Unterlagen zu dem Gewinnspiel,ich würde mich an meinen Anwalt wenden...
 

soblöd

New member
Ich denke mal zum Anwalt gehen wird die bessere Lösung sein.Habe gerade gelesen das man innerhalb der Jahresfrist noch was dagegen machen kann...
Nur wie kann man das beweisen,ohne Namen oder Telefonnummer?Den Namen des Herrn der angerufen habt weiß ich noch,und die Telefonnummer hatte ich mir aufgeschrieben.Nur finden tu ich die nicht mehr.
Aber ich bin froh zu lesen,das ich nicht die einzige "dumme" gewesen bin.Irgendwie dachte ich,das die Hörzu ja was ehrliches und richtiges ist...
 

Krennz

New member
Halt die Füsse still und warte ab was kommt.

Mahnen können die viel. solange kein Mahnbescheid vom Gericht kommt bin ich auf der sicheren seite
 

Sven1963

New member
Wozu willst du zum Anwalt gehen? Hast du zuviel Geld?
Ich würde garnichts tun. Das ist doch alles erstunken und erlogen.
Du hast kein "Vertrag" das lügen sie dir nur vor. Wenn du die Telefonnummer von denen hast, würde ich mal googeln. Oder stelle sie mal hier ein.
Sollen sie dir doch mal die sogenannten Vertragsunterlagen schicken. Und las dich nicht drauf ein, das sie einen Telefonmitschnitt haben, denn kann man ohne weiteres manipolieren. Zu deren Gunsten natürlich.
Ich würde wenn sie das nächste mal anrufen sollten, sofort auflegen und wenn du kannst in deiner Fritzbox oder Telefonanlage die Nummer sperren.
Falls, was ich nicht glaube, was vom Gericht kommen sollte, sofort das Kreuz bei Widerruf/Widerspruch machen und zurück zum Gericht schicken.
Das Gericht prüft nähmlich nicht ob die Forderung zu recht besteht.
Schreiben von denen oder eines Anwalts würde ich ignorieren.
Es sind und bleiben Verbr.........
 
Oben