De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Unlautere Geschäftspraktiken, die Unternehmen gegenüber Verbrauchern anwenden, sind künftig in der gesamten Europäischen Union (EU) verboten. Unter unlauteren Geschäftspraktiken versteht man irreführende oder aggressive Praktiken sowie die Nötigung zum Kauf. Nunmehr sind alle Verbraucher gleichermaßen geschützt, und zwar unabhängig davon, wo in der Europäischen Union sie ein Kaufgeschäft getätigt haben. So werden auch besonders benachteiligte Verbraucher - beispielsweise Kinder - vor Werbung geschützt, in der sie direkt zum Kauf aufgefordert werden.
Quelle: europa.eu/Unlautere Geschäftspraktiken
„Schwarze Liste" der verbotenen Praktiken
In Anhang I findet sich eine vollständige Liste unlauterer Verhaltensweisen im Geschäftsverkehr. gesetze-im-internet.de/Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3
Quelle: europa.eu/Unlautere Geschäftspraktiken
„Schwarze Liste" der verbotenen Praktiken
In Anhang I findet sich eine vollständige Liste unlauterer Verhaltensweisen im Geschäftsverkehr. gesetze-im-internet.de/Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3