Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012

schnippewippe

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AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Heute sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat, Rodgau, wegen des Betreibens von Abofallen.

Jetzt sollte sich jeder Abofallen-Geschädigte unverzüglich um die Erstattung seiner bezahlten Geld kümmern. Unrechtmäßig durch versuchten Betrug erlangte Gelder können zivilrechtlich zurückgeholt werden.

Nutzen Sie JETZT den Pool der Abofallen-Geschädigten und holen Sie sich Ihr Geld zurück! Die Bestrafung auf Bewährung allein wird wohl wenig Wirkung zeigen, solange das eingetriebene Geld der Internetopfer noch bei den Betreibern der Abofallen bleibt. Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen!..........................

«Unvermeidbarer Verbotsirrtum.» Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten Anwaltlich beraten lassen und ihm wurde attestiert: «Meine Webseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht». Bei den Gutachten handelte es sich auch nicht um sogenannte «Gefälligkeitsgutachen» so der Richter. Ein Unrechtsbewusstsein war nicht vorhanden.
Aha - Wie ich es machen werde wenn ich Abzockerin werde.
Gehe zum Gut- Freund Anwalt und lasse mir bestätigen, dass meine Firma und deren Seiten OK sind. Dann kann mir auch nichts passieren.
Wer will mir dann später nachweisen , dass es ein «Gefälligkeitsgutachen» des Anwalts ist.

Zur Erinnerung Stand 21.12.2006,
NETContent Ltd. - Welche Seiten werden betrieben?

Hier gefällt mir der Kommentar am besten.
http://blog.beck.de/2012/06/18/michael-burat-zwei-jahre-haft-auf-bewaehrung

Rechtsanwalt Stefan Richter

18.06.2012

Eins ist sicher, der Schreihals wird's uns auf savonarola garantiert in Kürze ebenso als dem Grunde nach brutales Unrecht, wie als im Strafmaß großen persönlichen Erfolg zu verkaufen suchen. Und mal ehrlich, selbst wenn der BGH das Ding bestätigen sollte: Zeigt der Herr nicht allen Geschädigten und rechtstreuen Wettbewerbern tatsächlich eigentlich grinsend den Mittelfinger, wenn er nach diesen Eskapaden noch mit Bewährung nach Hause zu seinen gescheffelten Geldsäcken geht?

Mit Staatsdienern, die sich sowas so lange ansehen, ist in der Tat kein Staat zu machen................aus dem link



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Niclas

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AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Abzocke im Internet: Drahtzieher im Abofallengeschäft verurteilt - Stern TV | STERN.DE
Jetzt musste sich der Abofallenbetreiber vor Gericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs in besonders schwerem Fall verantworten. Das Urteil: Eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Nun will er gegen das Urteil Einspruch einlegen. Die unseriösen Geschäfte des M. B.: Eines der Themen bei stern TV.
 

De kleine Eisbeer

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AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben sogenannter "Abo-Fallen" im Internet.
Quelle& mehr: BGH.de
 

De kleine Eisbeer

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So schützen Sie sich vor Abofallen

Welche Strafen drohen Abofallen-Betreibern?

Wer eine sogenannte Abofalle im Internet betreibt, macht sich wegen versuchten Betrugs strafbar und muss mit Haftstrafen rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. (Aktenzeichen 2 StR 616/12)

Quelle&mehr: NDR/Markt 14.04.

Ps.
Da er wegen einer anderen Sache eine Bewährungsstrafe hat muss er einfahren. :whistle:

:whistle: hoffentlich lässt er nie die Seife fallen.
 

De kleine Eisbeer

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AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Verbrechen lohnt sich doch... hatte Olaf T. auf seinem Auto stehen. :whistle: und Recht hatte er vermutlich.

Verbrechen lohnt sich doch.

Warum Wirtschaftskriminelle oft ihre Beute behalten dürfen

Der Internetunternehmer Michael Burat hat mit sogenannten Abo-Fallen Schätzungen zufolge Millionen verdient. Sechs Jahre lang wurde sein Fall vor Gericht verhandelt. Übrig blieb am Ende eine Bewährungsstrafe wegen versuchten Betruges. Das Geld, das er ergaunert hat, darf er behalten. Und der Staat schaut zu. Es waren also lohnende Geschäfte für Michael Burat. Während die Geprellten nur Spott ernteten.
quelle&mehr: daserste.de/Plusminus
 

schnippewippe

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AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

»In diesem Verfahren war die rechtliche Frage, ob Betrug gegeben war oder nicht, lange streitig und ist letzten Endes ja erst durch den Bundesgerichtshof entschieden worden. Und deshalb haben wir im Ermittlungsverfahren von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen abgesehen, weil wir müssen ja erwarten können, dass es eine Verurteilung gibt, wenn wir Vermögenswerte sichern.«
Und der Bundesgerichtshof hat Jahre gebraucht um wach zu werden. Aber ist ja nichts neues das die Obrigkeit bei uns schläft.
 

Niclas

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AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Und der Bundesgerichtshof hat Jahre gebraucht um wach zu werden.
Der BGH kann nicht von sich aus tätig werden, sondern ist die letzte und oberste juristische Instanz.
Geschlafen haben ( zum Teil bis heute) die unteren Instanzen, die Jahre gebraucht haben,
um überhaupt Verfahren in Gang zu bringen
 
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