schnippewippe
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AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201
Gehe zum Gut- Freund Anwalt und lasse mir bestätigen, dass meine Firma und deren Seiten OK sind. Dann kann mir auch nichts passieren.
Wer will mir dann später nachweisen , dass es ein «Gefälligkeitsgutachen» des Anwalts ist.
Zur Erinnerung Stand 21.12.2006,
NETContent Ltd. - Welche Seiten werden betrieben?
Hier gefällt mir der Kommentar am besten.
http://blog.beck.de/2012/06/18/michael-burat-zwei-jahre-haft-auf-bewaehrung
Rechtsanwalt Stefan Richter
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Heute sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat, Rodgau, wegen des Betreibens von Abofallen.
Jetzt sollte sich jeder Abofallen-Geschädigte unverzüglich um die Erstattung seiner bezahlten Geld kümmern. Unrechtmäßig durch versuchten Betrug erlangte Gelder können zivilrechtlich zurückgeholt werden.
Nutzen Sie JETZT den Pool der Abofallen-Geschädigten und holen Sie sich Ihr Geld zurück! Die Bestrafung auf Bewährung allein wird wohl wenig Wirkung zeigen, solange das eingetriebene Geld der Internetopfer noch bei den Betreibern der Abofallen bleibt. Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen!..........................
Aha - Wie ich es machen werde wenn ich Abzockerin werde.«Unvermeidbarer Verbotsirrtum.» Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten Anwaltlich beraten lassen und ihm wurde attestiert: «Meine Webseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht». Bei den Gutachten handelte es sich auch nicht um sogenannte «Gefälligkeitsgutachen» so der Richter. Ein Unrechtsbewusstsein war nicht vorhanden.
Gehe zum Gut- Freund Anwalt und lasse mir bestätigen, dass meine Firma und deren Seiten OK sind. Dann kann mir auch nichts passieren.
Wer will mir dann später nachweisen , dass es ein «Gefälligkeitsgutachen» des Anwalts ist.
Zur Erinnerung Stand 21.12.2006,
NETContent Ltd. - Welche Seiten werden betrieben?
Hier gefällt mir der Kommentar am besten.
http://blog.beck.de/2012/06/18/michael-burat-zwei-jahre-haft-auf-bewaehrung
Rechtsanwalt Stefan Richter
18.06.2012
Eins ist sicher, der Schreihals wird's uns auf savonarola garantiert in Kürze ebenso als dem Grunde nach brutales Unrecht, wie als im Strafmaß großen persönlichen Erfolg zu verkaufen suchen. Und mal ehrlich, selbst wenn der BGH das Ding bestätigen sollte: Zeigt der Herr nicht allen Geschädigten und rechtstreuen Wettbewerbern tatsächlich eigentlich grinsend den Mittelfinger, wenn er nach diesen Eskapaden noch mit Bewährung nach Hause zu seinen gescheffelten Geldsäcken geht?
Mit Staatsdienern, die sich sowas so lange ansehen, ist in der Tat kein Staat zu machen................aus dem link
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