Vorsicht bei Kauf ab Fabrik

schnippewippe

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Das Urteil hat nichts mit Outlet.de zu tun.
Bei dem Urteil ging es um eine Versteigerung.
outlets.de und das BGH-Urteil
Leider wurden hier aber viele Kunden ,mit dem Urteil unter Druck gesetzt . Und haben gezahlt .
Darum habe ich ja auch die Erklärung der Anwaltskanzlei über diese Sache hier eingestellt. ;)
Besser eine Anwältin erklärt es als wir.
Also wenn das Urteil in den Mahnungen steht , vergesst es.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07.November 2001, Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlage des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.“
 
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schnippewippe

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fabrikverkauf-vorteile.com Abzocke und Abofalle für www.outlets.de

fabrikverkauf-vorteile.com Abzocke und Abofalle für www.outlets.de
FABRIKVERKAUF-VORTEILE.COM Abzocke: Immer wieder stoßen wir auf neue Webseiten für die Abofallen von outlets.de bzw. der IContent GmbH des Herrn Tomas Franko und heute wurde uns eine weitere Satellitenseite für Outlets & Fabrikverkauf von Gabriele gemeldet, die über Google Adwords beworben wird und Menschen in die Fallen der Nutzlosbranche lockt.

Wer die Domain fabrikverkauf-vorteile.com aufruft, sieht eine billig zusammengewürfelte Seite, die Suchbegriffe der Opfer als Tag ausgibt und bei jedem Klick zur Abofalle auf Outlets & Fabrikverkauf führt. Wer etwas hinschaut, erkennt auch wieder die Verflechtungen mit anderen Seiten dieser Abzocker und Einträge in seriösen Suchmaschinen und Verzeichnissen, was bereits eine kurze ...............mehr im link


Diese Seite kommt wenn ich es bei Google anklicke.



Wenn ich da was anklicke um die Ware zu sehen ,lande ich wieder auf diese Seite.



Jetzt kommt oben bei Vertragsinformationen die Kosten und die Laufzeit des Vertrages.


Hier noch mal eine Zusammenfassung
Infos zur Outlets.de GmbH / IContent GmbH
 

schnippewippe

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Hier noch eine Erklärung eines anderen Anwalts über das Urteil.

Rechtsanwalt Dosch hat das Wittener Urteil hier unter die Lupe genommen

iContent und outlets.de - die nächste Ebene ist erreicht (Urteil AG Witten, Az. 2 C 585/10)

Dem Schreiben kommentarlos beigefügt ist ein Urteil des Amtsgerichts Witten vom 07.09.2010, Aktenzeichen 2 C 585/10. Hier hat offenbar ein Wolfgang aus Witten eine so genannte negative Feststellungsklage gegen die iContent GmbH erhoben - und den Prozess verloren.

An alle, die dieses Schreiben auch bekommen haben: Die negative Feststellungsklage wurde nicht durch die iContent GmbH erhoben, sondern durch denjenigen, der die Rechnung für die Anmeldung erhalten hat. Nicht iContent hat also ihre (vermeintliche) Forderung eingeklagt, sondern der Rechnungsempfänger wollte feststellen lassen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei zwischen ihm und der iContent GmbH. Und dabei scheint er dann alles falsch gemacht zu haben, was man so falsch machen kann...

Liest man sich die Entscheidungsgründe durch, kann man das Urteil nämlich durchaus nachvollziehen:

Der Kläger hat wohl selbst behauptet, er habe sich auf outlets.de angemeldet, seine persönlichen Daten angegeben und den Button "Jetzt anmelden" betätigt.

Das ist schon einmal komisch für eine negative Feststellungsklage, wenn man feststellen lassen will, dass gerade kein Vertrag geschlossen worden ist. Denn mit den oben gemachten Angaben erleichtert man der Gegenseite genau das, was diese eigentlich beweisen müsste - nämlich den Vertragsschluss.
.......aus dem link
 
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schnippewippe

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Das Video solltet ihr euch echt bis zum Ende ansehen.



Schnäppchensuche im Internet: Beliebt quer durch alle Gesellschaftsschichten – es gibt Hunderte Seiten, die Menschen ganz kostenlos helfen, viel Geld zu sparen. Aber genau mit diesem Köder locken Abzocker Zehntausende in ihre (Abo-) Falle. „Outlets.de“ folgt dem Muster bekannter Vorbilder: Im Kleingedruckten auf der rechten Seite versteckt - der Preis für ein 2-Jahresabo: 96 Euro soll auch Daniela E., 30, bezahlen. Ihr Widerspruch wird nicht zur Kenntnis genommen, stattdessen erhält sie Mahnschreiben mit Androhung eines Schufa-Eintrages.
„Outlets.de“ ist der Nachfolger von „Fabriken.de“, AKTE berichtete über die Seite bereits im Frühjahr 2009. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer, hatte eine Million Euro sichergestellt. Was ist mit dem Geld passiert? Warum kann derselbe Geschäftsführer weitermachen, als sei nichts geschehen?....................link
Gewerbsmässiger Betrug von der Staatsanwaltschaft anerkannt worden.
Anklage wurde aber nicht erhoben. Warum ? Das solltet ihr euch echt ansehen.

Das von der einen sichergestellten Million Euro nichts übrig geblieben ist !! Mir fehlt echt der Glaube daran. Ich kann mir das echt nicht vorstellen.

Ich werde mal diesen Bericht hier auch noch einstellen. Auch hier gibt es das Video. Vielleicht bleibt es dann eher erhalten.
Die Aufstellung mit den Unkosten , die von der einen Million bezahlt wurden :ermm:stärkt meine Meinung darin """ Mir fehlt der Glaube daran """:whistle: das nicht mehr übrig geblieben ist.


Also Leute --- es geht bestimmt bald lustig weiter. Die wollen ja ihre Million zurück haben.
 
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schnippewippe

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http://www.tutsi.de/outlets-de-abzocke-und-eine-weitere-schlappe-der-icontent-gmbh-vo

Outlets.de Abzocke und eine weitere Schlappe der iContent GmbH vor Gericht

Outlets.de Abofalle vor Gericht: Wie viele Geschädigte es durch Abofallen der Nutzlosbranche wirklich gibt, ist wohl nur zu schätzen, denn immer noch fallen viele ahnungslose Bürger auf die miesen Tricks der iContent GmbH, sowie anderer Seitenbetreiber und ihrer willigen Vollstrecker herein und zahlen aus Furcht vor der aufgebauten Drohkulisse lieber eine (angebliche) Rechnung, statt diesen XXXXXXXX (Selbstzenzur) ordentlich auf die Finger zu klopfen!

Nun hat aber auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Frankfurt gegen Outlets.de und die IContent GmbH (Geschäftsführer: Tomas Franko) geklagt und kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die Nutzlosbranche sollte eigentlich alle Opfer dazu bewegen, ebenfalls rechtliche Schritte gegen unseriöse Angebote im Internet einzuleiten…..........aus dem link
 

schnippewippe

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Na und !!! Da du es ja angeblich schon soooooo lange wusstest ,hätteste es ja hier einstellen können. Aber danke ,damit hat sich mein Gefühl bestätigt.


Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az. 2-03 O 556/09 – nicht rechtskräftig
Infos zur Outlets.de GmbH / IContent GmbH
Juni 2010 Verbraucherzentrale Bundesverband: Auf .outlets.de wurde ein Adressenportal für sogenannten Outlet- und Fabrikverkauf angeboten. Stand: Positives Urteil vor dem Landgericht Frankfurt erstritten. IContent hat mittlerweile Berufung eingelegt.

Siehe Urteil LG Frankfurt / Main AZ: 2-03 O 556/09
Dieser Artikel wurde am 15. November 2010 – 22:07 Uhr durch die Redaktion von Tutsi.de veröffentlicht
Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Frankfurt gegen Outlets.de und die IContent GmbH (Geschäftsführer: Tomas Franko) geklagt und kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die Nutzlosbranche sollte eigentlich alle Opfer dazu bewegen, ebenfalls rechtliche Schritte gegen unseriöse Angebote im Internet einzuleiten…
 
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schnippewippe

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Outlets.de als Schnäppchenfalle mit dem schwarzen Schaf gekürt

Zahlreiche Händler locken im Internet mit sensationell günstigen Preisen und besonderen Angeboten. Doch nicht alle sind auch wirklich seriös, wie zum Beispiel das Online-Portal outlets.de. Wie ein Verbraucher OpSec in diesem Monat meldete und auch verschiedenen Forenbeiträgen zu entnehmen ist, lockt der Betreiber der Seite ahnungslose Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat November............link
Da die neuen Monate es nach hinten schieben , hier noch einmal anders.
http://img440.imageshack.us/img440/4565/schwarze.png

http://img585.imageshack.us/img585/872/schwaz1.png
 

schnippewippe

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Abofalle outlets.de – Forderungen der IContent GmbH
Von Rechtsanwalt
Jörg Halbe

Doch Vorsicht, nicht alle Gerichte sehen das so verbraucherfreundlich. Vorsorglich sollte der Vertragsschluss daher widerrufen und zusätzlich wegen Irrtums angefochten werden. Verbrauchern steht bei Vertragsschlüssen über das Internet grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, §§ 312 b, 355 BGB. Danach kann ein Verbraucher einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner widerrufen. Ein Widerruf ist aber meist viel länger möglich. Die Widerspruchsfrist beginnt nämlich erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Eine nur ins Internet gestellte Widerrufsbelehrung genügt den gesetzlichen Anforderung grundsätzlich nicht.

Haben Sie sich bei der Anmeldung in dem Glauben befunden, das Angebot der Seitenbetreiber sei kostenlos, kommt auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums in Betracht. Eine Irrtumsanfechtung ist dann möglich, wenn anzunehmen ist, dass Sie sich in Kenntnis der wahren Sachlage (kostenpflichtiges Angebot) und bei verständiger Würdigung des Falles nicht auf der Seite angemeldet hätten. Eine Anfechtung hat unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes zu erfolgen. Reagieren sollten Sie aber spätestens dann, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid förmlich in einem gelben Umschlag zugestellt wird. Gegen den Bescheid können Sie mit dem beigefügten Vordruck binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Auf entsprechenden Antrag des Seitenbetreibers müsste der behauptete Zahlungsanspruch dann in einem gerichtlichen Verfahren überprüft werden.......................mehr darüber im link
 

Tomaco3

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Outlets.de

Hallo erstmal,

Meine mutter ist auf diese dumme Abo-falle reingefallen und hatt den misst auch noch 1 Jahr lang bezahlt.
So.

1 Jahr bleibt jetzt noch was kann man den tun um den mist zu kündigen oder muss man das jetzt die 2 Jahre weiter bezahlen und dan Kündigen oder ist das nach ablauf der 2 Jahre automatisch Beendet?





M.F.G Tomaco3
 

schnippewippe

New member
AW: Outlets.de

Wenn sie jetzt kündigt muss sie zahlen.

Bezahlen ?
Juristen sind da ganz anderer Meinung - und machen Betroffenen Hoffnung.

Sie sagen.......Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
Wer wusste das er nicht zahlen muss, hätte auch nicht bezahlt.
§ 812 Herausgabeanspruch
BGB - Einzelnorm
Aber freiwillig geben die das Geld eh nicht zurück.

Der Bundesgerichtshof
scrolle mal nach unten.
Urteil des VIII.*Zivilsenats vom*11.11.2008 -*VIII*ZR*265/07*-

Verbraucherzentrale

14. Laut AGB soll der Vertrag zwei Jahre laufen. Die erste Jahresrate habe ich gezahlt. Muss ich jetzt auch die zweite Jahresrate zahlen?

Inzwischen tauchen immer häufiger die Fälle auf, bei denen die Betroffenen die erste Jahresrate aufgrund der Einschüchterungen gezahlt haben und nun aufgefordert werden, auch die zweite Jahresrate zu zahlen. Schließlich hätten sie durch die erste Zahlung den Vertrag anerkannt. Das ist rechtlich so allerdings nicht haltbar. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit gezahlt hat. Im Gegenteil: In solchen Fällen leistet man ohne Rechtsgrund und kann sein Geld grundsätzlich zurückverlangen. Die Rückforderung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld gezahlt hat. Die Zahlung der zweiten Rate kann man aber in jedem Fall verweigern. .......mehr im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Der aufmerksame Leser kennt sicher Prof. Dr. Thomas Hoeren.

Hier>> ThomasHoeren's blog nimmt er Stellung zur "Deutschen Zentral Inkasso GmbH"
Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH sei zunächst als seriöse Inkassostelle aufgetreten. Erst nach Zulassung sei es zum unseriösen Gebaren dieser Einrichtung gekommen.
Quelle&mehr: siehe obigen Link (ThomasHoeren's blog)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin nimmt Stellung zum Verfahrensstand zur Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso.

Zum gegenwärtigen Sachstand:

Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben.

Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.
Quelle&mehr: Pressemitteilung Kammergericht
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
WDR-Markt
Abofallen: Neue Rechtsprechung

Bis zu 170.000 Rechnungen sollen manche Firmen pro Woche verschicken, sagt die Verbraucherzentrale. Zahlt nur jeder Zehnte die geforderten 96 Euro, kommen jede Woche über 1,6 Millionen Euro zusammen. Doch jetzt könnte es den Betreibern von Abofallen an den Kragen gehen. Im Januar entschied das Oberlandesgericht Frankfurt: Angebote mit versteckten Preishinweisen sind als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen.
Quelle&mehr: WDR-Markt

Da das Video auf der Seite noch nicht verfügbar ist,guckste hier>> Video
:whistle: Man beachte das Statement von Thomas Hoeren
 

schnippewippe

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Tolles Video. Wird mein zweites Lieblingsvideo. Man ich liebe diesen Richter.

Das was mit den Urteilen nicht stimmen kann habe ich mir ja schon immer gedacht. Sind ja meiner Meinung nach ,meistens so gelaufen , dass sie verloren gehen mussten.

Hier noch einmal mein erstes Lieblingsvideo . Ab ca 4.30 komm der Richter wieder.
http://www.youtube.com/watch?v=GBSXDi6Ysmc


http://www.echte-abzocke.de/gericht...rescher-und-der-versuch-sie-zu-erklaeren.html

http://www.echte-abzocke.de/gericht...des-olaf-tank-versuch-diese-zu-erklaeren.html
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ratgeber Recht

Rückschau: Zuschauerakte

Internetverträge

outlets.de, onlinedownloaden.de, Top-of-Software.de, opendownload.de, routenplaner-service.de, routenplaner-power.de - die Masche ist stets dieselbe. Damit sie funktioniert und möglichst lukrativ ist, müssen drei Bedingungen gegeben sein:

* Es handelt sich stets um Serviceleistungen, die an anderer Stelle im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nur dann sind Besucher der Seite besonders arglos und übersehen, dass irgendwo auf den Seiten tatsächlich ein Kostenhinweis angebracht ist.
* Das Angebot muss möglichst viele Internetnutzer ansprechen. Nur so können die Betreiber der Seiten möglichst vielen Nutzern ihre Rechnungen zuschicken.
* Auf den Seiten werden die Adressdaten – zumeist inklusive der Anschrift – abgefragt. Das ist Voraussetzung, um die Rechnungen später per Brief zu verschicken. Häufig steht die Datenmaske für die Adresseingabe unter einem Hinweis, dass Internetnutzer an einem Gewinnspiel teilnehmen können.


Juristisch stehen die Forderungen solcher Anbieter auf extrem dünnem Eis.
Quelle&mehr: ARD Ratgeber Recht

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