schnippewippe
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outlets.de und das BGH-UrteilDas Urteil hat nichts mit Outlet.de zu tun.
Bei dem Urteil ging es um eine Versteigerung.
Leider wurden hier aber viele Kunden ,mit dem Urteil unter Druck gesetzt . Und haben gezahlt .
Darum habe ich ja auch die Erklärung der Anwaltskanzlei über diese Sache hier eingestellt.
Besser eine Anwältin erklärt es als wir.
Also wenn das Urteil in den Mahnungen steht , vergesst es.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07.November 2001, Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlage des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.“
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