schnippewippe
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Vorsicht Falle: Neues Widerrufsrecht und alte Unterlassungserklärungen
Onlineshopbetreiber und eBay Händler: Abmahnung droht!
Onlineshopbetreiber und eBay Händler: Abmahnung droht!
Gefährdet sind insbesondere Händler, Dienstleister und Shopbetreiber, die in den vergangenen Jahren wegen einer fehlerhaften Widerrufs- oder Rückgabebelehrung abgemahnt wurden und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Hier darf die Widerrufsbelehrung nicht einfach geändert werden. Gleiches gilt auch für ergangene einstweilige Verfügungen........................mehr darüber im link