schnippewippe
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Abofallen und keine Ende in Sicht
antiabzockenet.blogspot.com: Abofallen und keine Ende in Sicht
Aber das Urteil sagt gar nichts darüber aus, ob der Vertrag hier rechtens ist.
Der BGH (Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 91/04) hat entschieden: Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.
Da ging es um ein Autokauf.
http://dejure.org/dienste/vernetzun...H&Datum=22.12.2004&Aktenzeichen=VIII ZR 91/04
antiabzockenet.blogspot.com: Abofallen und keine Ende in Sicht
Genau dieses Urteil zum Thema """ich bin ja kein Gewerbetreibender""" hat die Firma Vendis GmbH bei sich unter Urteile eingestellt.Mit dem zuletzt sehr stillen Abgang der bisherigen Abofallenkönigs Michael B**at und der nahezu gleichzeitig in Kraft tretenden Button-Lösung, wähnten wir die Masche schon fast endgültig am Ende. Leider blieb aber noch ein Hintertürchen geöffnet, so daß die Abofallen noch bei Gewerbetreibenden zur Anwendung kommen können. Dies bietet den Betreibern von Abofallen einmalige Chancen. Zum Einen müssen sie die Button-Lösung nicht umsetzen, weil die ja nur für Geschäfte mit Endverbrauchern angedacht war und zum Anderen können nach wie vor auch die Endverbraucher abgezockt werden. Dazu bedarf es lediglich der Beschriftung, dass sich das mit einem Preis versehene Angebot nur auf Gewerbetreibende beziehe. Wer sich trotzdem als Privatperson anmeldet, der muss sich nach derzeit geltender Rechtsprechung gefallen lassen, dass diese gewählte Eigenschaft auch auf ihn angewendet wird.
Aber das Urteil sagt gar nichts darüber aus, ob der Vertrag hier rechtens ist.
Der BGH (Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 91/04) hat entschieden: Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.
Da ging es um ein Autokauf.
http://dejure.org/dienste/vernetzun...H&Datum=22.12.2004&Aktenzeichen=VIII ZR 91/04
Ein klassisches Hintertürchen also, das sich die Firma Vendis GmbH da zu eigen macht. Geteilt wird der Markt der „Abofallen für Gewerbetreibende“ mit der Melango.de GmbH, wobei peinlich darauf geachtet wird, dass jeder unterschiedliche Werbeplattformen nutzt. Während also Melango Facebook zu seinem Jagdrevier auserkoren hat, so sind es bei der Vendis GmbH die Suchmaschinen, wie zum Beispiel Bing und Yahoo. Die größte Suchmaschine Google lässt zwar keine direkte Werbung auf Angebote zu, die anderweitig kostenfrei sind, dennoch gibt es Mittel und Methoden Werbung im Internet und das im großen Stil geschaltet zu bekommen. Am Beispiel der Suche nach so einem banalen Begriff wie „Rasenmäher“ wollen wir das hier veranschaulichen. Die Suche fand am Nachmittag des 06.08.2012 statt. Zu dem Zeitpunkt waren auch Kampagnen auf Begriffe wie „Fahrrad“ oder „Kinderwagen“ geschaltet, woraus man in etwa das Beuteschema der Vendis GmbH ableiten kann, das in etwa auch dem verflossener Projekte wie fabriken.com oder outlets.de entspricht,. Und zwar sind es Kleinanzeigen und Warenvergleichsportale mit der Möglichkeit von Sponsorenanzeigen, die von der Vendis GmbH als Werbeplattform genutzt werden:
Beispiel 1 - Kleinanzeigenportal quoka.de........................und weiter mit Screenshots im link
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