Vorsicht Gewerbetreibende- vor "" Grosshandel-Angebote.de""

schnippewippe

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Danke für die Info,

was ich nur nicht verstehe,Nehmen die so viel Geld ein.Die vielen Rechnungen und Mahnungen verschicken , die Mitarbeiter die sie schreiben müssen bezahlt werden.soll sich das rechnen.weil wer zahlt denn auf solche Zahlungsaufforderungen.sicher doch nur ein kleiner Teil oder??
Bei einer anderen Abo- Abzocke
Gehe mal im Video nach der Werbung bis zu ca 06 :50 vor. Da kannst du das mit der Maschine und den Mahnungen sehen. 20.000 Mahnungen täglich.

.http://www.dailymotion.com/video/xkppfz_in-der-festung-der-abofallen-abzocker_news#from=embed

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schnippewippe

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Verbraucherzentrale



Achtung Verbraucher:

Vorsicht bei Anmeldung auf Internetseiten der Melango.de GmbH!



Melden Sie sich als Privatperson nicht bei ****.gewerblichhandeln.de B2B-Marktplatz für Geschäftskunden seit 2005 an!!!



Plattformen der Melango.de GmbH wie u.a. *****wir–lieben-grosshandelspreise.de, und *****.melango.de B2B-Marktplatz für Geschäftskunden seit 2005****gewerblichhandeln.de B2B-Marktplatz für Geschäftskunden seit 2005 bieten Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu günstigen Preisen an.

Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher berichteten,

erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von 249, 00 Euro. Auf der Startseite ist nicht sofort ersichtlich, dass bei einer Anmeldung Kosten anfallen.

In den allgemeinen Nutzungsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft bei Melango.de steht ausschließlich Kaufleuten im Sinne des HGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, somit auch selbständig tätigen Freiberuflern zu. ..Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von Melango.de ausgeschlossen.

Wenn sich Verbraucher irrtümlich eingetragen haben, verwandelt sich nach Angaben von „Melango“ der Vergütungsanspruch durch die

vorsätzliche Vertragsverletzung der Falschregistrierung in eine Vertragsstrafe, so dass die Privatperson die volle 24-Monatsvergütung und die Aufnahmegebühr zu entrichten hat.



In dieser Grauzone ist auch die Rechtsprechung der Gerichte noch uneins. Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät allen Verbrauchern, sich vor der Anmeldung, auch das Kleingedruckte gut durchzulesen.



Für die Seiten ***wir–lieben-grosshandelspreise.de , und ***.melango.de B2B-Marktplatz für Geschäftskunden seit 2005 erfolgte bereits eine Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband.



Weitere Informationen und Beratungen geben die MitarbeiterInnen der örtlichen Beratungsstellen.
Seit 2005 und noch keine Urteile gegen Kunden wider Willen.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät allen Verbrauchern, sich vor der Anmeldung, auch das Kleingedruckte gut durchzulesen.
und das Scrollen nicht vergessen !!!!!!!!!!!!!!
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hannah45

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Ich brauche auch unbedingt Hilfe. Ich bin am 3.9. auf diese Webseite von Grosshandel-Angebote.de gekommen, habe mich angemeldet, und habe heute eine Rechnung bekommen über 284,17 €

Wer kann mir helfen??? :mad:

Anm.Mod
Wie naiv muss man sein um persönliche Daten im Netzt zu verbreiten?
Hier ist ein Beispiel wie man es nicht machen soll.
 
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schnippewippe

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Vielleichthilft dir das hier weiter.

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...de-vor-grosshandel-angebote-de.html#post25285

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Noch einmal an
ALLE

Urteil: Fremde E-mail darf nicht einfach so veröffentlicht werden

http://www.net-and-law.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=245
Grundsätzlich sind E-Mails mit einem verschlossenen Brief vergleichbar und werden durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Gestalt der Geheimsphäre geschützt. Derjenige, der vertrauliche nicht an ihn adressierte geschäftliche E-Mails im Internet veröffentlicht, muss mit Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen rechnen. ..............weiter im link
Wir möchten doch nicht das der Forenbetreiber hier Ärger bekommt.

Was finde ich hier dazu in der Nutzungsbedingung ?

Der Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber dem Diensteanbieter, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm auf der Internetseite des Diensteanbieters eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt sind (zB durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.
Also habt Ihr die Erlaubnis von denen bekommen.

.Ausserdem bekommt doch jeder User hier den selben Text.


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Theresia

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Habe gerade festgestellt, dass die Firma Vendis bereits wieder ein neues Ba nnkonto hat. Jetzt ist es die Deutsche Bank Konto Nr. 282 861400 BLZ 500 700 24. Ich werde gleich heute wieder einen Brief schreiben.
 

hannah45

New member
Heute kam mit der Post noch einmal die Rechnung, die ich schon letzte Woche als eMail erhalten hatte.
Ich habe auch gerade meinen Brief (Widerspruch) p. Einschreiben m. Rückantwort geschrieben u. bringe es gleich zur Post. Dank einer SUPER-Unterstützung. Jetzt heißt es warten.
 

schnippewippe

New member
Mal wieder einen Rat vom Anwalt (zum Mut machen ) einstellen. Gehört zwar zu Melango aber auch hier sind ja die Kosten nicht klar zu erkennen gewesen.
Warum steht hier bei dem Kästchen mit der Überschrift """Informationen """
nicht """Entstehende Kosten bei der Anmeldung """
Dann würde sich wohl kaum einer anmelden.
Wer zahlt denn so viel Geld ,wenn er sich nicht vorher einen richtigen Überblick verschaffen kann. Egal was man auf der Seite anklickt , man landet immer gleich bei der Anmeldung. :huh:

Zahlungsaufforderung für Registrierungsgebühr ???

Ich habe mich Dummerweise bei einer Seite namens GerwerblichHandeln.de angemeldet nun kam direkt eine satte Rechnung von 249 € und kurz darauf die erste Mahnung. Was soll ich tun ?.........Antwort im Link

Da gibt es so Einiges was man gut im Brief verwenden kann.



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Mamba

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Hallo an Alle, bin neu hier und bin auf Eure Seite gestossen, weil ich Recherchen bezüglich Mega-Einkaufsquellen bzw. Grosshandels-Angebote getätigt habe.
Als überaus vorsichtiger Internetuser hat's mich jetzt doch erwischt, und ich habe mich leichtsinnig und irrtümlicherweise bei Mega -Einkaufsquellen angemeldet.
Als ich vor einigen Tagen eine Zahlungsaufforderung über 288 Euro erhielt, fiel ich erst mal aus allen Wolken.
Ein fristgerecht eingebrachter Widerruf wurde von dieser Firma jetzt zurückgewiesen, unter Hinweis auf meinen gewerblichen Status.
Genau das könte vermutlich ein Knackpunkt sein - einerseits habe ich mich nach den Bestimmungen der Firma gewerblich angemeldet, andererseits habe ich für die angebotenen Dienstleistungen gewerblich keine Nutzungsmöglichkeit. Ich betreibe einen Tierpark, besitze keinen Gewerbeschein und damit keine Möglichkeit, in meinem Betrieb Waren zu verkaufen. Ein Bezug stark verbilligter Waren aus der Datenbank dieser Firma könnte für mich also allenfalls privat erfolgen.
HInzuzufügen ist noch, dass ich das Angebot bisher weder genutzt habe noch nutzen konnte, da die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse falsch ist und so weder mein Account freigeschaltet wurde noch mir die Zugangsdaten übermittelt wurden.
Die Firma anerkennt meinen Widerruf zwar als Kündigung (mit 2 Jahren Mitglidschaft), will von mir aber jetzt innert 5 Tagen einen Jahresbetrag von Euro 288.- haben, ansonsten mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wird.
Hat irgendjemand einen Rat, was zu tun wäre? Ich möchte aus diesem Vertrag einfach nur raus.
Gruss
Peter
 

schnippewippe

New member
Was ich als Laie davon halte.

Von Seiten des Anbieters werden sie dich nicht aus den Vertrag lassen. Die wollen ja das Geld unter allen Umständen haben. Wäre es anders, würden sie ihre Seite deutlicher gestalten.
Ich finde es auch Misst, dass man bei der Buttonlösung das Gewerbe nicht mit einbezogen hat. Denn hier kauft man sich ja für teures Geld nur den Zugang auf dieser Seite. Das obwohl man gar nicht vorher sehen kann was man da wirklich bekommt. Man kauft die Katze im Sack. Ist jedenfalls meine Meinung. Auf der Seite stehen rechts unter “ Informationen:“ die Kosten. Wieso steht da nicht dick hervorgehoben „“ Kosten die bei der Anmeldung entstehen „“ dann gäbe es kaum Geschäftsleute die auf der Seite reinfallen.

Der Kündigung würde ich widersprechen.
Hier hat ein User einen Brief als Beispiel eingestellt. Kannst du vielleicht was daraus gebrauchen.
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...de-vor-grosshandel-angebote-de.html#post25285

Hier ist noch was für dich.
Frage geschrieben am 26.09.2012 12:06:25
Zahlungsaufforderung für Registrierungsgebühr ??? Hier die Antwort des AnwaltsZahlungsaufforderung für Registrierungsgebühr ??? Internetrecht, Computerrecht
Da kannst du bestimmt vieles für dich gebrauchen. Steht zwar schon im vorigen Post von mir aber wenn man aufgeregt ist übersieht man es vielleicht.

""Genau das könte vermutlich ein Knackpunkt sein ""
Was du dazu geschrieben hast, würde ich denen nicht mitteilen.
Schon gar nicht das mit der E-mail. Du bezahlst ja nicht dafür das du die Seite nutzen kannst !!!!! Du bezahlst dafür das du dich angemeldet hast !!!!
Informationen:

Folgende Leistungen erhalten
Sie in unserem Loginbereich.
Durch Drücken des Buttons
"Jetzt anmelden" entstehen
Ihnen Kosten von 288,00 Euro
inkl. Mwst pro Jahr (12 Monate
zu je 24,00 Euro) bei einer
Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

*******************************************************************************

Zusatz eben erstgefunden

Der User hatte bei Firma """ Privat """"eingetragen.

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/10/amtsgericht-lindau-weist.html

Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück
Ich bin der Meinung das es hier auch zutreffen würde. ?
Das Amtsgericht Lindau am Bodenseee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 festgehalten hat, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer ist. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist natürlich - entgegen anderer Behauptungen - auch keine Zahlung an Melango.de zu leisten. .................aus dem link
Die findet ihr im Link . Die Erklärung im Urteil vom Amtsgericht Bochum würde ich mir einmal durchlesen.


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schnippewippe

New member
Neue Abofallen-Masche im Internet

Mit vermeintlich exklusiven Angeboten oder Tipps werden Verbraucher immer wieder auf Internetseiten und dann in teure Abofallen gelockt. Der Gesetzgeber hat reagiert - die Seitenbetreiber auch.
.....................

.........................
Einschlägig bekannt bei den Verbraucherzentralen

Doch die neuartigen Fallen, unter anderem von Vendis und Melango, haben es offenbar auf Geschäftskunden abgesehen - und auf Verbraucher, die sich täuschen lassen. Auch den Verbraucherzentralen sind diese Seiten bereits bekannt. "Die Firma Vendis ist hier bekannt. Wir haben diverse Verbraucherbeschwerden und haben rechtliche Schritte eingelegt und das Unternehmen abgemahnt", sagt Bianca Skutnik vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Den Internetauftritt finden wir nicht in Ordnung, wie darüber aufgeklärt wird, wie teuer das Ganze ist." Besonders perfide ist die Vorgehensweise von Seitenbetreibern wie Vendis: Sie richten ihr Angebot formal an Geschäftskunden, die Inhalte präsentieren sie aber auch für Privatverbraucher attraktiv. Zudem fragen sie in den Anmeldeformularen die Geschäftsdaten (zum Beispiel der Firmenname) vielfach gar nicht ab, machen diese Angabe nicht zur Pflicht oder aber überprüfen nicht, ob es die angegebene Firma überhaupt gibt, bevor sie eine Rechnung verschicken. "Bis letzte Woche konnte man sich noch anmelden mit 'Ich habe keine Firma' und hat trotzdem eine Rechnung bekommen", so Bianca Skutnik.

Viele Selbständige und Verbraucher, die wie Birgit Muhl lediglich auf der Suche nach einem preiswerten Produkt sind, werden dadurch getäuscht - und bezahlen am Ende oftmals...................der Anfang des Berichts im Link
 

Niclas

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Die Rechtslage, die darin besteht, dass auch Gewerbetreibende bei einer Abofalle mit Preisverschleierung nicht bezahlen müssen, wird in dem Artikel nicht dargestellt. Gewerbetreibende können zwar nicht den Widerruf erklären, aber sie können durchaus den Vertrag wegen Irrtums bei überraschender Klausel anfechten (§ 305c BGB). Melango hat ja diesbezüglich auch gegen Gewerbetreibende bereits einige negative Urteile genau wegen § 305c BGB kassiert.

Es ist wie bei vielen Artikeln zu Abofallen: oft sind sie schlecht recherchiert und stiften dadurch nur noch mehr Panik und Verwirrung, anstatt den betroffenen Gewerbetreibenden zu empfehlen, einen Anwalt die Vertragsanfechtung erklären zu lassen.
 

schnippewippe

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Die Rückkehr der Abofalle im Internet - die Abzocker schlagen wieder zu

Nun gibt es eine traurige Renaissance! Hierbei geht es um Seiten im Internet, die vermeintliche Schnäppchen anbieten wie z.B. ein iPad für € 199,- anstatt für € 479,-. Das Perfide ist, dass diese Seiten eigentlich nur an gewerbliche Kunden gerichtet sind. Genau dies merken die Verbraucher jedoch oftmals nicht, da viele den Unterschied zwischen gewerblich und privat gar nicht kennen. Zudem sehen die Seiten auch nicht danach aus, als würden sie sich nur an gewerbliche Kunden richten. Meldet sich der Verbraucher an, schnappt die Falle zu. Dabei wird in alter Manier der Preishinweis (€ 238,80 zzgl. Mehrwertsteuer pro Jahr, Mindestlaufzeit 2 Jahre) geschickt am Rand versteckt, so dass der Verbraucher diesen nicht wahrnimmt.

Mit der Masche "nur für Gewerbliche" wollen die Betreiber zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:

1. Sie schneiden damit dem Verbraucher das Widerrufsrecht ab.

2. Sie drohen mit einer Strafanzeige, falls man sich hier "widerrechtlich" als Verbraucher auf einer Seite für gewerbliche Kunden angemeldet hat.

Hier soll der Verbraucher wieder einmal massiv eingeschüchtert werden. Denn ob ein juristisch belastbarer Vertrag zustande gekommen ist, ist äußerst fraglich! Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem Verbraucher hier kein Widerrufsrecht zusteht, kann er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Eine Strafanzeige des Anbieters in diesem Zusammenhang entbehrt jeder Grundlage.........................aus dem link
 

schnippewippe

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Internetabzocke Neue Maschen bei Abofalle & Co.
Eigentlich sollte mit den Abofallen seit August 2012 Schluss sein, seit der Gesetzgeber die sogenannte Buttonlösung vorgeschrieben hat. Nutzer müssen nun ausdrücklich in ein kostenpflichtiges Angebot einwilligen. Doch die Anbieter dubioser Seiten haben sich auch dazu etwas einfallen lassen, wie der Fall eines MARKTCHECK-Zuschauers zeigt:

Anton R. suchte im Internet nach günstigen Fliesen und landet auf der Seite Großhandel-Angebote.de.
Verlockende Preise

Bevor er einkaufen kann, muss er sich erst mal anmelden. Statt Zugang zu einem Online-Shop bekommt er Tage später eine Rechnung über 284 Euro von einer Firma Vendis für "Dienstleistungen".

Wir gehen dem Fall nach und recherchieren. Die Seite wirkt auf den ersten Blick beeindruckend: 10.000 Produkte soll es bis zu 60 Prozent billiger geben, alles von Babyartikeln bis zu Unterhaltungselektronik. Doch egal wo man klickt - man landet immer in der Anmeldung. Nur wer sehr genau sucht, entdeckt ganz unten rechts auf der Seite die Kosten, gut versteckt und kleingedruckt.
Klassische Abofalle ..................................weiter im link
 

schnippewippe

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Verbraucherrechte ausgehebeltAls Businesskunde abgezockt

Im August wurde die sogenannte Button-Lösung eingeführt, seitdem haben es Abofallen-Betreiber deutlich schwerer. Über Umwege jubeln sie Verbrauchern aber immer noch teure Verträge unter. Geködert werden die Kunden etwa mit Apple-Produkten zum Schleuderpreis.
Beim Online-Shopping sind private Käufer besser geschützt als gewerbliche Kunden.

Apples iPads als Retourenware ab 49 Euro, Kaffeevollautomaten ab 39 Euro oder Adidas Sweatshirts für 1,99 Euro? Bei seriösen Online-Händlern wird man solche Preise nicht finden – wohl aber bei B2B-Portalen wie mega-einkaufsquellen.de Die besten Großhändler finden oder .grosshandel-angebote.de Grosshandel-Angebote.de Sie richten sich angeblich nur an Gewerbetreibende, in Wirklichkeit geht es den Betreibern aber wohl auch darum, bei Privatverbrauchern Kasse zu machen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Zugriff auf die angeblichen Großhandelsangebote gibt es nur nach vorheriger Registrierung. Dass die kostenpflichtig ist, erfährt man aber nur, wenn man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liest. Rund 240 Euro kostet die Nutzung für ein Jahr, bei 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Werden die AGB bestätigt, schnappt die Abofalle zu.
Button-Lösung hilft hier nicht,,,,,,,,,,,,,,,,,,weiter im link
 

Niclas

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Im August wurde die sogenannte Button-Lösung eingeführt, seitdem haben es Abofallen-Betreiber deutlich schwerer.
Quatsch, Die Abofallen waren schon lange vorher auf dem Weg in den Abgrund.
Über Umwege jubeln sie Verbrauchern aber immer noch teure Verträge unter. Geködert werden die Kunden etwa mit Apple-Produkten zum Schleuderpreis.
richtig
 

Mamba

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Nachdem ich nun von Mega-Einkaufsquellen (nennt sich übrigens jetzt auch "Center of Business to Business"), nach einigen Mahnungen und Drohungen einige Zeit nichts mehr gehört habe, erhielt ich heute ein "persönliches Kulanzangebot".
Man bietet mir an, durch eine sofortige Zahlung von 89 Euro das Angebot für ein Jahr nutzen zu können (statt 288 Euro), ausserdem den Vertrag ohne vorherige Kündigung auf ein Jahr (statt 2) zu befristen.
 
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schnippewippe

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Vendis GmbH: Ermittlungsbehörde vermerkt Burat und Reisener als Hintermänner

Vendis GmbH: Ermittlungsbehörde vermerkt Bur.t und Reis..er als Hintermänner

http://www.radziwill.info/6-Teil-zu...vermerkt-Burat-und-Reisener-als-Hintermaenner


Am 08.10.2012 berichteten wir unter der Überschrift "Die Bankverbindungen ändern sich immer schneller" über die häufig wechselnden Bankkonten der Vendis GmbH. Auch bei der Volksbank Lauterbach-Schlitz war eines geführt worden. Nach Bürgerbeschwerden wollte die Bank aber mit dieser Art des Gelderwerbs nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Das Konto musste also geräumt werden. Wohin das Geld ging ermittelten die Strafverfolgungsbehörden: auf ein Konto einer Affilex Ltd. bei der Sparkasse Lüneburg. Als deren Geschäftsführer tritt der 1985 in Lüneburg geborene Max Philipp Reis..er auf – ein in der Abzockerszene nicht Unbekannter, wie man bei einer Google-Recherche merkt. Nach Feststellung der Ermittlungsbehörde steht er mit dem 1975 in Düsseldorf geborenen und jetzt in 60599 Frankfurt am Main gemeldeten Michael Bu..t in Verbindung - so geschrieben in der Akte der Amtsanwaltschaft Berlin. Michael Bu..t ist mit dem Geschäftsmodell der Abofalle gut vertraut. Beide, Reis..er und Bu..t, wurden als Beschuldigte in die Ermittlungsakte eingetragen.

Auch Eva Rü--s wurde dort als Beschuldigte vermerkt – allerdings mit dem Hinweis, dass es sich um eine Sozialhilfeempfängerin handeln soll; was uns zu der Frage führt, ob sie sich für „Gotteslohn“ als Strohpüppchen hingegeben hat, wenn nicht, ob das Sozialamt von dieser Art von Tätigkeit weiß. Es wäre wohl das Frankfurter Sozialamt, nicht das Berliner – die Ermittlungen erbrachten, dass sie in Berlin nicht gemeldet ist oder war, aktuell hingegen in 60433 Frankfurt am Main.....................mehr im link
 
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SCalypso

New member
Bin auch auf die Reigefallen und werde nun mit Briefen zugemüllt...
Habe die Anmeldug ausgefüllt und abgesendet.
Dabei hatte ich nicht auf die re. Seite gesehen, dort steht in klein gedruckten das man einen Kostenpflichtigen Vertrag eingeht...
Hier ein Link auf deren Anmeldung:

b2b-48.de/registrieren.php

Als die Bestätigung der Anmeldung per Mail kam, sind wir vom Vertrag zurückgetreten, doch die Bestätigung blieb aus :confused:
Nun bekamen wir wieder Post von denen und mit der Drohung der Strafanzeige usw., also schriebn wir wieder einen neuen Brief, mit den Erfahrungen aus dem Forum :)
Mal sehen ob das was bringt...
Aber zahlen werde ich NICHT!

Ach übrigens, auch die jetzige Bank (Sparkasse Vogtland) hat nach vielen Hinweisen maßnahmen wegen dem Konto der B2B getroffen. Diese Info bekam ich aus der Geschäftsleitung....

Anm. Mod
Ich weise nochmals darauf hin "keine Direktlinks zu den Abzockerseiten" !!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Als die Bestätigung der Anmeldung per Mail kam, sind wir vom Vertrag zurückgetreten, doch die Bestätigung blieb aus
Man tritt nicht von einem Vertrag zurück.Man fechtet ihn an.
Die Gegenpartei muß nichts bestätigen.
:whistle: Bei dieser Firma kannst du lange auf eine Bestätigung warten.
also schriebn wir wieder einen neuen Brief, mit den Erfahrungen aus dem Forum
So kreiert man unnötige Brieffreundschaften.
 
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