schnippewippe
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Drohung mit Schufa-Eintrag
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
12.01.2010
Drohung mit Schufa - Eintrag durch Abo-Abzocker ist unzulässig
Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Internetkostenfallen
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
12.01.2010
Drohung mit Schufa - Eintrag durch Abo-Abzocker ist unzulässig
Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Internetkostenfallen
So wird mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht, sollten die Opfer nicht zahlen.
Die Androhung mit dem Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis bei einer bestrittenen Forderung ist allerdings rechtswidrig. Das hat das Amtsgericht Halle mit Beschluss vom 09.12.2009, AZ 105 C 4636/09 bestätigt. Das Gericht untersagte der Firma IContent GmbH, Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de, einen negativen Schufa-Eintrag gegen eine Verbraucherin zu veranlassen, die sich gegen die Bezahlung der Rechnung zur Wehr setzte.......aus dem link.