Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Harald67

New member
Habe letztens eine PCgoDVD Classic Zeitschrift (Aug/09) mit meiner Adresse im Briefkasten gehabt. Absender Firma WEKA Computerzeit, Postfach 140220, 80452 München.
Ein paar Tage später bekomme ich einen Brief von der PVZ Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH &Co.KG, Bahndamm9, 23617 Stockelsdorf, ich hätte denen eine Einzugsermächtigung erteilt und ein Abbuchungsversuch wäre missglückt. Ich dachte noch: "Endlich 'mal gut, dass ich völlig pleite bin". Wieder eine Woche später kommt eine Zahlungserinnerung. Ich rufe dort also an, worauf mir gesagt wird, ich hätte am 29.04.2009, also vor fast 3 Monaten telefonisch einem solchen Vorzugsabo zugestimmt. ...angeblich von einer Firma Telma Ltd., Industriestr.2, 56414 Meudt (Telefon darf sie nicht 'rausgeben). Ich finde allerdings nirgends in Deutschland diese Firma oder deren Telefon. Ich habe sofort per e-mail einen Widerruf gesendet- keine Reaktion. Dann habe ich diesen Mail noch zu verschiedenen Zeiten mit Lesebestätigung ca.1.500 mal :)D) an diese Firma gemailt.

Dazu noch einen Widerruf, den ich damit begründet habe, keinen schriftlichen Hinweis auf mein Widerrufsrecht erhalten zu haben (hierbei verlängert sich angeblich die Widerrufsfrist auf 6 Monate).

Außerdem habe ich die PVZ darauf hingewiesen, dass mir deren Mitarbeiterin telefonisch zugesgt hat, ich könne meine Aufwandskosten von 198,97 € in Rechnung stellen, mit dem Hinweis (winzig ganz unten am Brief), dass ein 14 tägiges Widerrufsrecht bestehe. Anschliessend müsse ich diesen, mir zugesicherten Betrag gerichtlich einfordern - ... na warten wir 's ab!

Habe ich eine Chance, aus diesem angeblichen Abo wieder 'rauszukommen?
Oder hat in diesem Rechtsstaat wirklich jeder das Recht, auf diese Art sein Geld zu "verdienen"?
 

kruemeltee

Super-Moderator
Hallo Harald67,

ich muss zunächst erst einmal sagen, Respekt wie Du reagiert hast. Ich glaube nicht, daß Du Dir groß Sorgen machen musst. Leg die Zeitschrift einfach in die Ecke (und wirf sie nicht gleich weg) und verweigere fleißig weiter die Zahlung. Wenn Du noch einen Nachweis hast, dass eine der 1500 mails angekommen ist, dann bist Du vollends aus dem Schneider. Und solange wartest Du einfach, bis vom Gericht ein Schreiben ins Haus flattert. Um gänzlichst auf der sicheren Seite zu sein kannst Du, bei jeder neuen Instanz (Inkasso und Anwalt, später beim Gericht musst Du das sogar) einen Widerspruch einschicken (so kostengünstig wie möglich). Theoretisch dürfen die bei Dir keine Folgekosten aufrechnen, wenn Du einmal der Rechnung ordnungsgemäß widersprochen hast.

Trotzdem: Respekt ... find ich fast Klasse ;-)

Gruß Martin
 
Dazu noch einen Widerruf, den ich damit begründet habe, keinen schriftlichen Hinweis auf mein Widerrufsrecht erhalten zu haben (hierbei verlängert sich angeblich die Widerrufsfrist auf 6 Monate).
Nicht nur um 6 Monate, sondern unbegrenzt eigentlich.
Aber 6 Monate reichen auch vollkommen, im Grunde geht es dabei ja nur um 1-2 Wochen nachdem die 14 Tage rum sind.
 

Harald67

New member
...nur zur Info: Habe nach Einschreiben mit Rückschein und inzwischen ca.3000 Mails mit Lesebestätigung eine schriftliche Erklärung bekommen, dass meine Daten jetzt nach http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/ sowohl bei der PVZ, als auch deren IT-Dienstleister Data Service GmbH, Beethovenstr.2a in 23617 Stockelsdorf ab sofort gesperrt werden und nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht werden. ...ich hoffe das!;)
Nur die Firma Telmar Limited, c/o Aboverwaltung Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG, Industriestr.2 in 56414 Meudt habe ich immer noch nicht gefunden. Weder über Auskunftsdienste, noch über Internet. Wahrscheinlich möchte dieses Unternehmen dem vorprogrammierten Stress mit unfreiwilligen "Abonnenten" aus dem Weg gehen und meidet so die Öffentlichkeit (so wie fast alles Ungeziefer).
 

kruemeltee

Super-Moderator
Nicht nur um 6 Monate, sondern unbegrenzt eigentlich.
also wenn dem wirklich so ist (was ich nicht hoffe), dann muss ich mal wieder sagen, armes Deutschland! Das würde ja bedeuten, daß ich nach 50 Jahren immer noch Widerrufen kann ... versuchts mal von der Seite eines Verkäufers zu sehen, der ehrlich ist und keine Abzocke betreibt. Und dann kommt ein Hansel zu mir nach 50 Jahren und will einen Widerspruch einlegen ... find ich fast ein bisschen blöd. Für den Kunden wäre es allerdings toll ;-)

mfg Maddin
 

Horatius

New member
Hallo allerseits,

mir ist das selbe passiert wie Harald67.
Ich hatte nach meinem Widerruf einen Brief erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass man mein Widerruf nicht annehmen könne, da die Frist abgelaufen wäre.

Ich will morgen daraufhin folgenden Brief per Einschreiben (genauso wie übrigens auch den Widerruf) losschicken.

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie teilten mir am 99. Xxxxxx 9999 mit, dass sie meinen Widerruf nicht annehmen könnten, da die Frist überschritten sei.

Laut bürgerlichem Gesetzbuch, nachfolgend „BGB“ genannt, §355 Absatz 2 wäre der Fristbeginn für das Widerrufsrecht, welches ich nach BGB §312 Absatz 1 habe, der Tag, an dem ich mittels einer schriftlichen Belehrung über mein – vom Gesetzgeber eingeräumtes Widerrufsrecht - schriftlich informiert worden bin, inklusive der – zum Widerruf nötigen Adressdaten (sowohl meiner als auch Ihrer) – der 99.99.9999.

Da in Ihrem Anschreiben vom der 99. Xxxxxx 9999 allerdings keine Belehrung über §312 des BGB enthalten ist, ist §355 Absatz 2 Satz 2 für dieses Abonnement gültig, sprich die Widerrufsfrist beläuft sich auf einen Monat nach Erhalt der Vertragsurkunde, des schriftlichen Antrags des Verbrauchers oder einer Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags. Es ist festzuhalten, dass eine entsprechende Belehrung bis heute nicht erfolgt ist.

Da meine Widerrufserklärung nach §355 Absatz 1 und 2 sowie §312 Absatz 1 folglich (nachweislich) fristgerecht und rechtskräftig sowohl abgeschickt als auch zugestellt wurde (Absendung würde laut §355, Absatz 1 allerdings genügen), sehe ich den Vertrag über das „Hörzu“-Abonnement mit Ihnen als nichtig an.

Ich bitte um Verständnis, dass Sie den Widerruf aus den vorgenannten Gründen – entgegen Ihrem Schreiben vom 99. Xxxxxx 9999 – annehmen und ich auf Auflösung des Vertrages bestehen muss.


Mit freundlichen Grüßen
Der letzte Absatz entspricht übrigens nahezu identisch dem Schreiben der PVZ.

Hoffentlich habe ich nicht doch irgendetwas durcheinander gebracht. :D
Bin mal gespannt, ob da überhaupt noch eine Reaktion drauf kommt.

Schöne Grüße,
Horatius

PS:
die Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG Buch- und Zeitschriftenverlag ist bei Bedarf wie folgt zu erreichen:

56414 Meudt
Rheinland-Pfalz
Bundesrepublik Deutschland

Telefon: (06435) 96200
 

schnippewippe

New member
Also wenn ich mir sicher bin, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe ,
würde ich widersprechen.
Widerrufen oder kündigen kann ich ja nur was ich abgeschlossen habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die o. g. Kundennummer widerspreche ich hiermit ausdrücklich Ihrer Mitteilung über den Abschluss eines Zeitschriftenabonnement für die Zeitschrift********
Leider ist aus Ihrem Schreiben nicht zu ersehen, wann und wo ein solcher Vertrag zustande gekommen sein soll.
Da ich wissentlich zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit Ihrem Hause abgeschlossen habe, werde ich die Annahme der Zeitschrift verweigern und eingehende Rechnungen zurückweisen.
Sollten Ihnen jedoch andere, mir derzeit nicht bekannte Unterlagen über das angeblich zustande gekommene Abonnement vorliegen, so bitte ich Sie um eine entsprechende Mitteilung mit allen Angaben .
Weiterhin fordere ich Sie auf,dass meine bei Ihnen erfassten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vielleicht ein wenig ändern.
Meine Tochter hatte damals noch mitgeteilt, dass sie die Zeitungen ungelesen zur Abholung bereit zu liegen hat.

Sie hatte am ersten Tag gesagt , dass sie es sich überlegen wird. Am 2 Tag hat sie klar gesagt, dass sie kein Abovertrag abschliesst. Dann kamen 2 Zeitungen ohne Absenderadresse. Mit der dritten Zeitung die Mitteilung, dass sie nun mal ihre Kontodaten mitteilen soll.Jetzt konnte sie erst widersprechen. Aber es kamen noch 2 Zeitungen. Also hat sie noch einmal geschrieben . Nun hat sie auch mitgeteilt, sollte man ihr die Zeitungen weiterhin in Rechnung stellen, sie Anzeige erstatten wird.
Das geht aber nur dann wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen hab.
 
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schnippewippe

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Auf der Strasse.

Erschlichene Zeitschriftenabo-Verträge
Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor dem Aufleben alter Tricks bei der Vertragsanbahnung....................................
Dabei war nie von einem kostenpflichtigen Abo die Rede. Das böse Erwachen kam erst, als im Nachhinein die Auftragsbestätigung mit einer im Übrigen fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorgelegt wurde...........link
Autor: Birgit Götz
Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis
Wer ein Probe-Abo abschließt, muss nicht damit rechnen, dass sich das Abo automatisch verlängert. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Betreff: Haustürgeschäft Zeitungsabonnement
Haustürgeschäft Zeitungsabonnement Kaufrecht frag-einen-anwalt.de

Telefon.
Bundestag verbessert Schutz vor Telefonwerbung
Die Frist, um einen Vertrag rückgängig zu machen, beträgt grundsätzlich zwei Wochen – wenn der Anbieter den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informiert hat – im Fall von Werbeanrufen aber einen Monat.
Das neue Widerrufsrecht und Rückgaberecht nach der Schuldrechtsreform
fernabsatz-gesetz.
 
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schnippewippe

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Es führen ja einige Wege zu solch einen Vertrag. Ich finde man kann die Sachen trotzdem in einen Thema zusammen einstellen. Ist ja am Ende immer PVZ .

Strasse.

Hier noch mal einen Bericht von der Verbraucherzentrale.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
24.07.2009
Kundenfang per Abo
Verlag Service GmbH auf Zeitschriften-Werbetour

"Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. In der Öffentlichkeit soll jeder weitgehend von lästigen Werbern verschont werden.

Wer bereits einen Abo-Vertrag auf der Straße abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung rückgängig machen. Meist wird diese Belehrung aber nicht ausgehändigt. Dann haben Verbraucher unbegrenzt Zeit, den Vertrag zu widerrufen. "Allerdings kann die Firma die Widerrufsbelehrung nachschieben und dann bleiben nur 4 Wochen ab Aushändigung dieser Belehrung zum Widerruf, wenn diese ansonsten rechtmäßig ist", mahnt Schmidt.
Hier schildert ein Betroffener den Werdegang mit Screenshot.
http://www.tf-home.de/Zeitschriften-Abzocke.pdf

--
 
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xenos86

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Hallo,

ich wollte fragen ob zur Zeit eine Sammelklage gegen die PVZ und co läuft?
Auch ich bin auf ihre Masche reingefallen, und recherchiere jetzt schon 2 Tage im Internet. Hab bis jetzt aber noch nicht viel zu irgendwelchen Klagen oder Urteilen gefunden.
Ich kann nicht verstehen, wie so ein offensichtlicher Betrug ungestraft so lange weitergeführt werden kann.

mfG
Flo
 

Harald67

New member
Hallo Xenos86,
wie genau bist Du denn da reingeraten? Wurdest Du persönlich auf der Straße angesprochen oder hast Du wie ich einfach ein Produkt zugesandt bekommen? Ist auch bei Dir die Firma PVZ nach deren eigenen Aussagen "nur" der Quasi-Geldeintreiber irgendeiner -nach meiner Meinung offensichtlichen- Betrugsfirma?

Wäre wichtig, um Dir konkrete Tipps geben zu können, wie Du reagieren kannst. Du kannst Dich allerdings auch an die Verbraucherzentralen wenden, wobei Du aber auch hier unbedingt vorher immer das Kleingedruckte bezüglich deren Preise lesen solltest. Da können für eine E-Mail-Auskunft schon einmal 15-30 €uronen fällig sein. (...denn die müssen ja auch leben!?)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hallo,

ich wollte fragen ob zur Zeit eine Sammelklage gegen die PVZ und co läuft?
Es gibt in Deutschland keine Sammelklage.
Hab bis jetzt aber noch nicht viel zu irgendwelchen Klagen oder Urteilen gefunden.
Ist mir unverständlich.
Schaue mal hier:
Hier noch mal einen Bericht von der Verbraucherzentrale.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale steht folgendes:
"Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)",
In einem anderen Urteil heisst es:
1. Die gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten zu Werbezwecken ist grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG, wenn der Werbende für den Angesprochenen nicht als solcher eindeutig erkennbar ist.
(BGH, Urt. v. 9. September 2004 - I ZR 93/02 )
Ich kann nicht verstehen, wie so ein offensichtlicher B***** ungestraft so lange weitergeführt werden kann.
:D So lange es Verbraucher gibt die unvorsichtig sind,so lange wird diese Art des Direktmarketing weiter bestehen.

Ps.
hier wettbewerbszentrale.de/beschwerdestelle kann man sich über Wettbewerbsverstösse beschweren.
 

veve

New member
Hallo,
ich bin auch auf dieses Abo reingefallen! Bin in der Stadt von einer recht freundlichen Dame angesprochen worden und sie erzählte mir dann, ich könnte kostenlos eine Zeitschrift für 2 Monate testen, dann würde mich ein Mitarbeiter anrufen, ob ich das Abo gerne weitführen würde und dann könnte ich es auch ohne Probleme wieder abbestellen! Hab dann auch meine Adresse angegeben und unterschrieben, meine Kontodaten aber natürlich nicht angeben.
Die erste Zeitschrift kam dann auch, aber einige Tage später kam ein Brief von der Firma "direktvorteil Ltd. c/o PVZ" ich hätte ein Premium-Paket mit denen vereinbart und bekomme eine Gutschrift von 24 Euro und einen Reisegutschein von 100 Euro hätte ich bereits erhalten, hab ich aber nicht! Ich hab mir dabei erstmal nichts gedacht, denn die haben ja gar nicht meine Kontoverbindung.
Dann wieder einige Tage später kam ein Brief von der "PVZ - Pressevertriebszentrale" ich solle doch bitte den Betrag von 78 Euro überweisen oder eine Einzugsermächtigung erteilen!

Was soll ich jetzt tun? Auf den Anruf des Mitarbeiters warten? Aber wenn ich jetzt nicht bezahle und nichts anderes unternehme, kommen bestimmt dann noch Mahnbegühren auf mich zu!
Ist das überhaupt rechtmäßig?

Wäre echt dankbar für ein paar Tipps oder Erfahrungsberichte oder wie ich jetzt am besten vorgehen kann!

Gruß
veve
 

schnippewippe

New member
Leider fallen da ständig Menschen drauf rein. Die Werber lügen einen das Blaue vom Himmel einen vor,
Hier habe ich schon mal was darüber geschrieben.
http://www.echte-abzocke.de/661-post8.html

Unwirksamkeit von Widerrufsbelehrungen bei Haustürgeschäften

Bei einem Haustürgeschäft steht dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die zweiwöchige Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Hast du diese erhalten.?

In welcher Form ist der Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren?


Wenn nicht, hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen ( Einschreiben mit Rückabntwort schicken )
 

veve

New member
Danke schonmal für die schnelle Antwort :)

Also ich habe einen Zettel bekommen, auf dessen Rückseite die Widerrufsbelehrung steht! Hab mir aber nun mal deinen Link angeschaut über die Widerrufsbelehrung und kann hier bei mir nicht finden zu wann ich das Abo jetzt wieder kündigen kann, denn es wurde kein Datum angegeben, ab wann das Abo jetzt läuft und wie ich dann die Kündigungsfrist einzuhalten habe! Erst später bei den beiden Briefen!

Hab ich eine Chance da wieder herauszukommen oder muss ich nun doch das Abo vollständig bezahlen?

Gruß
Verena
 

schnippewippe

New member
Ich stelle dir mal einen Post mit einen Brief eines Users ein.
Sat.1 Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - PVZ- Betrug und Abzocke?!

Kannst du ja ein wenig ändern. Ich selber würde das hier auch mit schreiben.
Bin in der Stadt von einer recht freundlichen Dame angesprochen worden und sie erzählte mir dann, ich könnte kostenlos eine Zeitschrift für 2 Monate testen, dann würde mich ein Mitarbeiter anrufen, ob ich das Abo gerne weitführen würde und dann könnte ich es auch ohne Probleme wieder abbestellen!
 

Finchmaster

New member
Hallo,
also wir wurden am 05.10.2009 in der Stadt von einer netten Dame angesprochen, die uns ebenfalls versprochen hatte, das wir das Abo zwei Monate lang kostenlos testen können und nur wenn sie das Ja ankreutzt, wir auch für die nächsten 12 Monate auf Rechnung dieses Abo bekommen. Außerdem sollen wir in den zwei Monaten testen ob die Leute die die Zeitung ausliefern, dies auch gut machen und die CD drin lassen, weil angeblich in jeder Zeitschrift eine wär. So am 02.11.2009 haben wir dann von der Firma D.V.R einen Brief bekommen das und 14 euro gut geschrieben werden. Aber als ich heute auf meinen Kontoauszug geschaut habe, wurde mir über 30 euro abgezogen. Ich habe bei der Nummer die auf dem Brief stand (PVZ) angerufen und hatte eine nicht grad nette Dame am Telefon. Diese meinte nur alles was mündlich gesagt wurde gilt nicht. Ich find es echt der hammer wie gut manche Leute lügen können. Und wir haben jetzt ein Abo für ein Jahr für eine Zeitung, die wir eh nicht lesen.
Liebe Grüße
Finchmaster:mad:
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich habe bei der Nummer die auf dem Brief stand (PVZ) angerufen und hatte eine nicht grad nette Dame am Telefon. Diese meinte nur alles was mündlich gesagt wurde gilt nicht.
Da hat die Dame etwas falsches gesagt.
Verträge sind an keiner Form gebunden,ausser der Gesetzgeber schreibt eine Form vor (Hauskauf,Versicherungsverträge ect.),somit gelten auch mündliche Absprachen.
Lernt jeder Kaufmann in der Ausbildung.
Das Problem,die Beweislast.
Aber als ich heute auf meinen Kontoauszug geschaut habe, wurde mir über 30 euro abgezogen.
Das hast du hoffentlich zurückbuchen lassen.
Und wir haben jetzt ein Abo für ein Jahr für eine Zeitung, die wir eh nicht lesen.
Wer sagt das?Hast du die Beiträge hier nicht gelesen?
Hast du eine Widerrufsbelehrung,so wie es der Gesetzgeber verlangt,bekommen?
Auch wenn es so ist,ist es nicht zu spät. Verträge,die ich so nicht abschliessen wollte,kann man anfechten.
das wir das Abo zwei Monate lang kostenlos testen können und nur wenn sie das Ja ankreutzt, wir auch für die nächsten 12 Monate auf Rechnung dieses Abo bekommen.
Darauf sollte man sich nicht verlassen,auch ein Test-,Probeabo muss man kündigen.

Nachtrag:
Das es lukrativ ist um Abonnementen zu werben zeigt diese Seite: leserservice.de
 
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Finchmaster

New member
Also eine Wiedderufserklärung ist hinten auf den Zettel, den uns die Dame in der Stadt mitgegeben hat. Da steht halt, das man den Vertrag innerhalb von zwei Wochen wiederrufen kann. Da die Dame uns gesagt hat, das wir nur zwei Monate die Austräger testen sollten haben wir uns ncihts weiter dabei gedacht. und erst nach ca. vier Wochen kam dann ein Brief von der D.V.R. Der war schon ein wneig merkwürdiger ( Das erste Heft kommt am 13.11.2009, das erscheint 53 mal im Jahr, acht Ausgaben also 14 Euro bekommen wir um sonst) aber als jetzt das Geld runter gegangen ist, war uns klar das die uns verarscht hat.
Liebe Grüße
Finchmaster
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Also eine Wiedderufserklärung ist hinten auf den Zettel, den uns die Dame in der Stadt mitgegeben hat.
uns;also hast du doch zumindest einen Zeugen,der die Aussage der :pDame bestätigen kann.
Ich würde dann die Möglichkeit der Anfechtung in Betracht ziehen.
Dazu solltest du aber "fachkundigen" Rat;Verbraucherzentrale/Rechtsanwalt einholen.
Ich wúrde auch noch den Zeitschriftenverlag anschreiben und auf die Arbeitsweise der :pAbonnementenwerber hinweisen.
Oft sind die Verlage kulant und stornieren den Vertrag.
 
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