Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Thidrek

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Hallo,
ich bin auch auf dieses Abo reingefallen! Bin in der Stadt von einer recht freundlichen Dame angesprochen worden und sie erzählte mir dann, ich könnte kostenlos eine Zeitschrift für 2 Monate testen, dann würde mich ein Mitarbeiter anrufen, ob ich das Abo gerne weitführen würde und dann könnte ich es auch ohne Probleme wieder abbestellen! Hab dann auch meine Adresse angegeben und unterschrieben, meine Kontodaten aber natürlich nicht angeben.
Die erste Zeitschrift kam dann auch, aber einige Tage später kam ein Brief von der Firma "direktvorteil Ltd. c/o PVZ" ich hätte ein Premium-Paket mit denen vereinbart und bekomme eine Gutschrift von 24 Euro und einen Reisegutschein von 100 Euro hätte ich bereits erhalten, hab ich aber nicht! Ich hab mir dabei erstmal nichts gedacht, denn die haben ja gar nicht meine Kontoverbindung.
Dann wieder einige Tage später kam ein Brief von der "PVZ - Pressevertriebszentrale" ich solle doch bitte den Betrag von 78 Euro überweisen oder eine Einzugsermächtigung erteilen!
Exakt denselben Brief hatte ich wohl heute auch im Briefkasten. Am 08.11.2009 wurde ich von einem jungen Herrn auf der Straße angesprochen. Es hieß, ich könnte die Zeitschrift 2 Monate kostenlos beziehen, würde aber zuvor noch einen Anruf bekommen, bei dem nachgefragt würde, ob ich denn wirklich wollte. Nach 2 Monaten bekäme ich noch einen Anruf, bei dem ich mich entscheiden könnte, ob ich die Zeitschrift weiter beziehen wollte.

Nun flatterte heute besagter Brief ins Haus. Noch ist nicht von einer Zahlung meinerseits die Rede, sondern lediglich von 28€ Guthaben von denen 8-mal die 3,50€ für Zeitschrift und Versand abgezogen werden sollen. Außerdem hätte ich von einem Mitarbeiter bereits einen Reisegutschein in Höhe von 100€ erhalten, was schlichtweg nicht stimmt.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Dass ich nicht bezahlen brauche, ist mir bewusst. Ich bin in dem Schreiben nicht auf mein Widerrufsrecht hingewiesen worden. Jedoch weiß ich nicht, was auf dem Vertrag stand und ob dieser überhaupt gilt.
Und selbst wenn: Was ist, wenn die Firma ihren Reisegutschein ersetzt haben möchte? Wie sieht da die Rechtslage aus? Meine damalige Freundin war dabei und kann bestätigen, dass ich nie einen Gutschein erhalten habe. Reicht das?
 

Thidrek

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Ich habe die Durchschrift des Vertrages gefunden, den ich unterschrieben habe.
Auf der Rückseite stehen die Liefervereinbarungen. Punkt 1 sagt "Das Abonnement läuft zunächst 14 Monate, wovon 2 Monate gratis sind."

Weiter unten findet sich die "Wiederrufsbelehrung" [sic!] mit dem Hinweis auf 2 Wochen Wiederrufsrecht, die ja nun schon vorbei sind. "wiederrufen" ist konsequent in dieser Art falsch geschrieben, falls das rechtlich relevant sein sollte.

Unten ist eine Unterschrift zu leisten: "Kunde bestätigt Erhalt einer durchschrift der Liefervereinbarung." (sic!) ohne Unterschrift meinerseits, was doch bedeuten dürfte, dass ich nicht über die Liefervereinbarung sowie mein Widerrufsrecht hingewiesen wurde, richtig? Damit wäre ich ja noch immer in der gesetzlichen Frist und es läge zudem der Tatbestand der arglistigen Täuschung vor, wenn ich alles richtig verstanden habe.

Ist das so, wie ich mir das denke? Soll ich so in meinem Widerrufsschreiben argumentieren? Ich möchte auf Nummer sicher gehen und nicht einfach den Brief aus dem Sat.-1-Forum kopieren.
 

schnippewippe

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Was du schreiben kannst -- können und dürfen wir nicht sagen. Sind ja keine Anwälte.

Wenn ich reingefallen wäre würde ich das mit reinschreiben.

Es hieß, ich könnte die Zeitschrift 2 Monate kostenlos beziehen, würde aber zuvor noch einen Anruf bekommen, bei dem nachgefragt würde, ob ich denn wirklich wollte. Nach 2 Monaten bekäme ich noch einen Anruf, bei dem ich mich entscheiden könnte, ob ich die Zeitschrift weiter beziehen wollte.
Würde mitteilen das dies nicht geschehen ist.

Wenn ich mir sicher bin , dass ich nichts unterschrieben habe , würde ich auch das mitteilen und eine Kopie des von mir angeblich unterschriebenen Vertrag anfordern.

Das Andere was noch zutrifft, würde ich mir aus den Musterbrief rausschreiben.
 

Thidrek

New member
Dass ihr dazu nichts sagen dürft, verstehe ich.

Ich habe ja einen Vertrag unterschrieben, allerdings unter der Premisse, dass ich nur 2 Monate kostenlos beziehe. Mir wurde vom Verkäufer versichert, dass es sich wirklich nur um 2 Gratismonate handelt, auch auf meine Nachfrage hin, ob nicht noch ein Abo folge. Das dürfte unter arglistige Täuschung fallen. Den Vertrag habe ich somit unterschrieben, nicht jedoch die Widerrufsbelehrung.
 

Aerith

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Hallo Thidrek,

was genau steht denn in dem Teil des Vertrags, den du unterschrieben hast?

(Und grüß mir PVZ und Konsorten - wir sind alte Bekannte! :mad:)

Gruß
Aerith
 

Thidrek

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"Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos sowie weitere 12 Monate gegen Rechnung meine Wunschzeitschrift erhalten. Dabei kann ich jederzeit zum nächsten Bezugsende abbestellen. Hören Sie nichts von mir, möchte ich das Abo weiterhin beziehen.

[...]

Hiermit bestelle ich die oben angekreuzte Zeitschrift, bei der Firma Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH, Gimmaische Straße 21, 04109 Leipzig:

[...]

Ja, ich bin mit den umseitigen Lieferbedingungen einverstanden. Abweichende, bei Vertragsschluss mit dem Zeitschriftenberater getroffene Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Zeitschriftenberater ist nicht inkassoberechtigt.
Der Besteller bestätigt, einen Gutschein und eine Durchschrift der Liefervereinbarung erhalten zu haben."

Dann folgt halt meine Unterschrift. Auf der Rückseite sind noch mal die Liefervereinbarungen und die Widerrufsbelehrung. Dort steht "Kunde bestätigt Erhalt einer durchschrift der Liefervereinbarung" ohne Unterschrift meinerseits.
 

Aerith

New member
"Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos sowie weitere 12 Monate gegen Rechnung meine Wunschzeitschrift erhalten. Dabei kann ich jederzeit zum nächsten Bezugsende abbestellen. Hören Sie nichts von mir, möchte ich das Abo weiterhin beziehen.

[...]

Hiermit bestelle ich die oben angekreuzte Zeitschrift, bei der Firma Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH, Gimmaische Straße 21, 04109 Leipzig:
Also hast du die Zeitschrift ausdrücklich bestellt?

Ja, ich bin mit den umseitigen Lieferbedingungen einverstanden.
Nach meinem Verständnis hast du damit bestätigt, von der Liefervereinbarung auf der Rückseite in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Abweichende, bei Vertragsschluss mit dem Zeitschriftenberater getroffene Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Das stand bei mir ebenfalls drin. Darauf haben sich sowohl die PVZ, als auch der Deutsche Videoring (und noch eine Firma, die ich vergessen habe) berufen, als ich ihnen damals mit mündlichen Versprechen der Drückerkolonne kam. Der "Zeitschriftenberater" ist nämlich nicht dein Vertragspartner, sondern handelt nur im Auftrag. Ob diese Klausel rechtlich anfechtbar ist, weiß ich nicht.

Der Besteller bestätigt, einen Gutschein und eine Durchschrift der Liefervereinbarung erhalten zu haben."
Damit hast du die Liefervereinbarung wohl noch einmal bestätigt. Ich vermute, dass eine weitere Unterschrift auf der Rückseite dann nicht erforderlich ist.

Die Frage ist, ob du die Widerrufsbelehrung tatsächlich unterschrieben hast, da sie hier nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Aber an deiner Stelle würde ich mich sofort an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden. Ohne fachliche Beratung mit arglistiger Täuschung argumentieren, war zumindest bei mir damals erfolglos. (Ich habe zwei Jahre lang den Spiegel gelesen, die Cosmopolitan weggeworfen und monatlich einen überteuerten, qualitativ minderwertigen Film vom DVR gekauft...) Nach meiner Erfahrung wissen die sehr gut, wie sie ihre "Verträge" formulieren müssen. Allerdings war ich zu der Zeit (ist schon ein paar Jahre her) gerade erst geschäftsfähig und zu naiv, um mich bei einer Verbraucherzentrale zu erkundigen.
Ich denke, du solltest dazu auf jeden Fall jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt! Und wünsche dir viel Glück!

Gruß
Aerith
 

Thidrek

New member
Ja, ich weiß, dass ich den Vertrag in der Form unterschrieben habe. Fraglich ist halt, ob der Vertrag überhaupt rechtsgültig ist, schließlich wurde ich arglistig darüber hinweggetäuscht, was die Inhalte des Vertrages sind und zwar in allen Punkten. Unlauteren Wettbewerb kann ich ihnen auch noch vorwerfen, immerhin ist Straßenwerbung in der Form schon eine "unzumutbare Belästigung". Zudem hat der Verkäufer auch nicht abgelassen, als ich ihn zunächst darauf hingewiesen habe, keine Werbung zu wünschen.

Dei Verbraucherzentrale ist eine gute Idee. Werde ich morgen mal anrufen und mich dort mal erkundigen. Einen Anwalt werde ich zunächst nicht einschalten. Bin Student und habe entsprechend kein Geld dafür. Das wird wohl auch die Taktik solcher Firmen sein, dass sie damit rechnen, dass die Leute sich denken "Ach, lieber 150€ bezahlen, als an die tausend für 'nen Anwalt!".

Ich rechne auch gar nicht großartig damit, dass sie dem ersten Widerruf schon stattgeben. Ich werde einfach immer wieder weiter auf mein Recht pochen, auch wenn sie mir mit Anwalt drohen und hoffen, dass sie irgendwann keine Lust mehr haben. Dass das klappen kann, zeigt unter anderem dieses Beispiel hier. Gibt es eigentlich Fälle, in denen Opfer solcher Maschen per richterlichen Beschluss zu Zahlen gezwungen wurden? Würde mich ja mal interessieren.
Den Spiegel habe ich auch vor zu informieren und auf ihre Kooperation hoffen. Hier hat der Spiegel ja auch sehr kulant reagiert.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Einen Anwalt werde ich zunächst nicht einschalten. Bin Student und habe entsprechend kein Geld dafür. Das wird wohl auch die Taktik solcher Firmen sein, dass sie damit rechnen, dass die Leute sich denken "Ach, lieber 150€ bezahlen, als an die tausend für 'nen Anwalt!".
Wie kommst du darauf eine Beratung bei einem Anwalt kostet Tausend €.??
Seit dem 1.7.2006 werden die Gebühren für eine erstberatung "verhandelt".
Ist man Verbraucher, ist die Kappungsgrenze bei der Erstberatungsgebühr 190.-€ zzgl. MwSt.
Ausserdem gibt es dieses: nordrheinwestfalendirekt.de/Prozesskosten-, Beratungshilfe
Am 08.11.2009 wurde ich von einem jungen Herrn auf der Straße angesprochen.
Ich rechne auch gar nicht großartig damit, dass sie dem ersten Widerruf schon stattgeben.
Wenn du über dein Widerrufsrecht informiert wurdest,dann gibt es nichts zu widerrufen.
Fraglich ist halt, ob der Vertrag überhaupt rechtsgültig ist
Verträge sind erst einmal einzuhalten.
Es sei denn man hat sich geirrt,oder man wurde getäuscht.
Dann gibt es die Möglichkeit den Vertrag anzufechten.§§ 119 ff.
Eine Erklärung hierzu: Anfechtung einer Willenserklärung
 

Thidrek

New member
Ich wurde ja eben nicht informiert. Also laut Vertrag wurde ich es, aber der Herr auf der Straße hat mir klipp und klar gesagt, ich hätte nichts zu befürchten, es gäbe keine weiteren Kosten, ich würde zudem noch angerufen werden, ob ich denn überhaupt einverstanden wäre. Von Widerruf hat er nicht ein Wort verloren. Das dürfte doch unter Täuschung fallen.

Danke für den Link.

edit: Sollte ich jetzt schon intervenieren oder erst abwarten bis ich die Zeitschrift mit Rechnung bekomme?
An wen soll ich überhaupt mein(e) Schreiben richten? Die Mellenthin mbH scheint mir eine Briefkastenfirma zu sein, direktvorteil ltd. käme noch in Frage und halt PVZ.
 
Zuletzt bearbeitet:

monika0421

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Hallo, habe das gleiche Problem!!! Bloss letzte Woche kam sogar ein e rechnung von einem Anwalt!!!! Was soll ich nun tun? habe innerhalb von 14 Tage ein Widerspruch gelegt, außerdem wohne ich nicht mehr unter der Adresse (mein Ex nimmt die Briefe an,da mein Name noch auf dem Kasten steht). habe die 3x angeschrieben,aber nun die Anwaltsrechnung!!! bezahlen oder nicht? Ich habe Schiss was falsch zu machen! Bitte hilft mir!!!
 

schnippewippe

New member
habe innerhalb von 14 Tage ein Widerspruch gelegt,
Hast du das per Einschreiben mit Rückantwort geschickt.

Dann würde ich den Rückschein kopieren und dem Anwalt schicken. Würde kurz mitteilen das die Widerrufsfrist eingehalten wurde und somit kein Vertrag besteht.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hallo, habe das gleiche Problem!!! Bloss letzte Woche kam sogar ein e rechnung von einem Anwalt!!!!
Mich würde mal interessieren was für eine Rechnung,und von welchem Anwalt.
(...) Ich habe Schiss was falsch zu machen! Bitte hilft mir!!!
Hier kann dir nicht geholfen werden.:p wir können nur moralische Unterstützung leisten und auf andere Quellen/Erfahrungsberichte verweisen.
(...)außerdem wohne ich nicht mehr unter der Adresse (mein Ex nimmt die Briefe an,da mein Name noch auf dem Kasten steht).(...)
Da du die Firma schon 3x mal angeschrieben hast,ist der "Vertragsabschluss" schon etwas länger her?Vermutlich werden die Zeitschriften geliefert und auch angenommen.
Wie hast du auf die Lieferungen der Zeitschriften reagiert?
 

Thidrek

New member
Ich bin grad etwas überrascht. Ich habe ihnen gestern eine E-Mail geschickt und heute haben sie mir mitgeteilt, dass "meine Bestellung" storniert wurde.

Habe direkt alle Paragraphen aufgezählt, gegen die sie, bzw. "direktvorteil", verstoßen haben. Anscheinend hilft das :D

Macht vielleicht dem ein oder anderen doch noch etwas Mut!
 
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