Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

New member
AW: Zeitschriften Abo Beteiligungsgesellschafft Mellenthin mbH"

Habe nach langer Recherche zu Mellenthin folgenden Link mit e-mail Adresse der Fa. gefunden

Mellenthin & Co.

für alle, die per e-mail Widersruch einlegen wollen.

Gruß katin
Sorry, aber das die auch mitmischen ging für mich aus dem Post nicht hervor. :huh:

Ok 2009 war schon mal eine Meldung hier aufgeschlagen.


Habe mich jetzt mal im Internet umgeschaut. Die treiben sich echt auch auf den Strassen rum. Klingeln auch an Türen der Bürger oder rufen einfach an.
Also volles Programm.
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Der Werber befragt die Leute ob die Jungs die die Zeitung austragen, die Bewohner Kontaktieren dürfen und ein paar Zeitschriften vorstellen dürfen die man dann bei Bedarf kaufen bzw abonieren kann.

Wenn man dazu bereit ist braucht man nur eine Einverständniserklärung zu unterschreiben.
Aber es kaommt um die Zeitschriften vorzustellen.
Was kommt wissen wir ja .
Post von der Beteiligungsgesellschafft Me***thin mbH"
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Malachit

New member
Hallo,
ich hab auch das Problem, dass ich unbedacht diese Sache unterschrieben hab.
Ende April kamen zwei Leute in der Stadt auf mich zu. Darum ging es anfangs um eine Umfrage über das Leseverhalten.
Nebenbei wurde dann gefragt wo ich wohne und heiße, dieses hat die junge Dame dann gleich auf den Zettel geschrieben. Mir wurde dann gesagt ich würde zwei kostenlose Zeitschriftenexemplare zugeschickt bekommen und einen Reisegutschein. Hab dann unterschrieben (Bankverb. habe ich nicht angegeben). Ich bekam den Durchschlag.

Habe einen Widerruf geschrieben, den ich als Mustervorlage im Netz gefunden hab:

Anfechtung / Widerruf / Kein Vertrag

Abonnement: Gong
Kundennummer: XXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren des VSR-Verlagsservice,
Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,
Sehr geehrte Damen und Herren des Gong Kundenservice,

in Bezug auf das Schreiben des VSR-Verlagsservice, datiert auf den XX.XX.2012, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer XXXXXXXX meinerseits kein Vertrag (Gong-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel keinerlei Bankverbindungsdaten angeben musste und das von Ihrem Mitarbeiter gewählte Magazin (Gong) ohne Preisangabe handschriftlich vermerkt wurde, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Laut §433 BGB ist der Kaufpreis wesentlicher Bestandteil eines Kaufvertrags, somit ist allein aus diesem Grund kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird. Er sprach von einem kostenlosen Abonnement, welches nach 2 Monaten ohne weitere Einwirkung meinerseits abläuft.
In Anbetracht des Schreibens, welches ich am XX.XX.2012 vom VSR-Verlagsservice erhielt und welches die Vertragskonditionen (24 Monate Laufzeit bei 52 Ausgaben jährlich, Gutschrift für die ersten 2 Monate, Heftpreis 1,95 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.

Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Des Weiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".

Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.

Des Weiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.

In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Egal aus welchem der genannten Gründe: Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer XXXXXXXX storniert wird.
Auch ohne all diese Verstöße sollten Sie aus Gründen der Kulanz dazu bereit sein. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie vertreiben.

Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.

Im Anhang befindet sich eine Kopie des besagten Zettels, den Sie als Kaufvertrag betrachten.

Ich bitte um sofortige Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Diesen hab ich per Email an VSR-Verlagsservice, PVZ und Gong geschickt.

Gestern erhielt ich ein Schreiben der PVZ:

Sehr geehrte Frau XXX,
wir danken für Ihre Mitteilung.

Eine vorzeitige Kündigung ist aus den von Ihnen genannten Gründen nicht möglich. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Ihre Einwendungen erfolgen verspätet und beruhen nicht auf außerordentlichen Umständen, die eine vorzeitige Vertragsaufhebung rechtfertigen. Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zur HeftNr. 27 2014.

Ihre Aussagen bezüglich des Vertrages stimmen mit unseren Liefervereinbarungen nicht überein. Wie möchten Sie darauf hinweisen, dass mündliche Nebenabreden von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind. Sollten Ihnen jedoch Unterlagen vorliegen, in denen Ihre Aussagen schriftlich festgehalten wurden, bitten wir um Zusendung des Bescheides. Für Ihre Bemühung zur Klärung des Sachverhalts bedanken wir uns im Voraus. Ihre personenbezogenen Daten werden gem. §35 Abs. 3 Nr. 1 BDSG bei uns sowie bei unserem IT-Datenleister, der Firma DATA Service GmbH nach Beendigung des Abonnements gesperrt.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist werden sie automatisch gelöscht, falls § 35 Abs. 3 Nr. 1 BDSG nicht entgegenstehen.
Eine sofortige Löschung ist aus rechtlichen Gründen (§§ 147 AO, 257 HGB) nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Im Netz hab ich auch gelesen, dass man den "Vertrag" + Personalausweiskope zuschicken soll, um zu beweisen, dass es nicht meine Unterschrift ist. Geht das jetzt noch?

Danke schonmal für eure Hilfe. Bin echt verzweifelt deswegen :(

Gruß
P.
 

schnippewippe

New member
Ich würde jetzt noch einmal der Kündigungsmitteilung zum ........widersprechen.
Würde nur noch kurz mitteilen ,dass du im Brief vom.........nicht nur widerrufen hast sondern auch die Anfechtung des Vertrages mitgeteilt hast.
Sollten sie weiter auf den Vertrag bestehen und dich belästigen , du die Sache zur Anzeige bringen wirst.

Mehr würde ich da aber nicht mehr schreiben. Wer viel schreibt bekommt viel Antwort.
Im Netz hab ich auch gelesen, dass man den "Vertrag" + Personalausweiskope zuschicken soll, um zu beweisen, dass es nicht meine Unterschrift ist. Geht das jetzt noch?
Du hast doch unterschrieben. :confused:
 

Malachit

New member
Ich würde jetzt noch einmal der Kündigungsmitteilung zum ........widersprechen.
Würde nur noch kurz mitteilen ,dass du im Brief vom.........nicht nur widerrufen hast sondern auch die Anfechtung des Vertrages mitgeteilt hast.
Also soll ich widersprechen, dass ich gekündigt habe?

Ich hab unterschrieben, ja. Aber wenn die Unterschrift abweichend von der auf meinem Perso ist, dachte ich dass ich damit vielleicht durchkomme...
 

schnippewippe

New member
Mit Lügen würde ich hier nicht arbeiten :shifty:

Du sollst nicht widersprechen das du gekündigt hast !!!!!

Du sollst deren Mitteilung zu deinen Brief widersprechen.

Sehr.....................

Hiermit widerspreche ich Ihrer Mitteilung vom ............ wo sie mir mitteilen,

Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zur HeftNr. 27 2014.

Die von mir gegebene Unterschrift bezog sich nicht auf ein langfristiges teures Abo. Ich habe den Lügen der Werber geglaubt . Hätten die Werber nicht so gelogen , wäre es nie zu dieser Unterschrift gekommen. Darum wurde der Vertrag auch gleichzeitig in meinen Brief vom .........wegen Täuschung und Irrtum mit angefochten.
Ihnen ist doch durch die ganzen Briefen von Betroffenen diese Masche der Werber bekannt. Warum wird das immer so weiter gemacht .
Sollten sie weiter auf den Vertrag bestehen und mich weiterhin anschreiben , werde ich die Sache zur Anzeige bringen .

Mache was daraus.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Im Netz hab ich auch gelesen, dass man den "Vertrag" + Personalausweiskope zuschicken soll, um zu beweisen, dass es nicht meine Unterschrift ist. Geht das jetzt noch?
Um etwas zu beweisen musst du garnichts dahinschicken.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Teile denen kurz und bündig mit das du kein Abonnement abgeschlossen hast und das du jetzt und in Zukunft jegliche Zahlung verweigerst.


Habe einen Widerruf geschrieben, den ich als Mustervorlage im Netz gefunden hab:
Als Laie sollte man solche "Musterbriefe" nicht verwenden.
 

radiostar1976

New member
Hallo Zusammen,

ich habe mich erstmal ein paar Tage lang hier durchgelesen. Es ist doch wirklich erschreckend, wieviele Bürger auf die masche der PVZ reinfallen, ich eingeschlossen.

Möchte hier auch meine Geschihte erzählen. Eines gleich Vorweg, den Widerruf hab ich sofort eingereicht, nachdem ich die schriftliche Auftragsbestätigung hatte... Aber der Reihe nach.

Am 30.05.2011 klingelte um die Mittagszeit ein junger Mann und fragte mich, ob ich Tiere hätte als ich dies bejahte, fragte er ob er kurz reinkommen könnte es ging um ne Tierpension, deren Namen ich jedoch wieder vergessen habe (istz ja auch über ein Jahr her). Jedenfalls ging es um eine Spende und im Gegenzuig sollte ich zwei Zeitschriften bekommen (7Tage und Frau mit herz), Zeitschriften, die ich mir eigentlich nicht hole, aber ist ja für nen guten Zweck...

Die Zeit ging ins Land an meine Zetschriften dachte ich immer noch, vorallem an die Auftragsbestätigung. nach einigen Wochen kam Sie endlich. PVZ ist für mich "ein alter Bekannter", hatte schonmal Theater mit denen.

hab mich gleich hingesetzt und hab (stand ja auch so in dem Schreiben von der PVZ drin) den Wideruf per eMail abgeschickt, natürlich mit lesebestätigung. Es dauerte 3Tage, da kam dann Post von der PVZ, aber nicht wie erhofft die Bestätigung dass der Aufrag widerrufen wurde, nein, da ich angegeben hatte, dass ich nun arbeitssuchend sei (was auch zutraf) und mir deshalb die zwei Zeitschriften nicht leisten könnte, wollten die doch tatsächlich einen nachweis dafür, dass ich "zahlungsunfähig" bin.

Also wieder an Pc, wieder ne EMail verfasst ud denen mitgeteilt, dass ich grundsätzlich niemandem nachweisen muss, dass ich "zahlungsunfähig" bin.

Dann war erstmal Ruhe bis Oktober 2011, dachte schon dass endlich alles vorbei ist. Pustekuchen! Ein Inkassounternehmen aus Dresden hatte mich angeschrieben, hab sofort angerufen und denen die Sachlage geschildert. Die Dame war sehr freundlich und verlangte den gesamten eMailverkehr zwischen der PVZ und mir. Keine 2Tage später schrieb mir das besagte Inkassounternehmen, dass Sie die Sache nun an die PVZ zurückgegeben haben, da es von ihrer Seite keinen grund gäbe diese forderung einzufordern.

"Prima", dachte ich "alles in bester Ordnung". Tja, aber das dachte auch nur ich... Denn im Frühjahr 2012 kam erstmals Post vom "Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH Osnabrück".

Also, wieder ans Telefon, wieder angerufen, auch die wollten zunächst den eMailverkehr... Doch anstatt jetzt aufzugeben wird darauf gepocjt, dass ich zahle...

Da können die aber sehr lange warten... Alle Schreiben habe ich ignoriert, bis plötzlich am vergangenen Mittwoch 05.06.2012 wieder ein Schreiben kam...

Hab es geöffnet und nun drohen Sie mir mit dem Aussendienst, ein gewisser Herr H. würde mich in nächster Zeit persönlich besuchen... "oh" dachte ich, "denen schein ich ja echt wichtig zusein, wenn die schon jemanden vorbeischicken..." Also wieder ans Telefon und der netten dame erklärt, dass Sie den Herrn H. nicht schicken bräuchte, da ich ihm und allen Aussendienstmitarbeitern Ihres Unternehmens Hausverbot erteile und dies auch nochmals schriftlich per eMail bestätige. Darauf hin wurde sie unverschämt, ein Wort gab das Andere. bis ich Ihr gesagt hab, wenn Sie jemabnden schicken will, dann solls Sie einen ordentlichen Gerichtsvollzieher vorbeischicken und bis der kommt warte ich auf den Mahnbescheid, dem ich auch sofort widerspreche.

Zum Schluß unseres Telefonats drohte Sie mir, dass sie die Angelegenheit nun dem Rechtsanwalt übergäbe, da ja nur er den Mahnbescheid beantragen kann - soll er doch... :)

Da ich hier leider noch keinen Eintrag gefunden habe, ob tatsächlich schon jemand einen Mahnbescheid wegen PVZ oder der VSR bekommen hat, interessiert es mich um so mehr, ob diese "lustige" Firma tatsächlich soweit geht oder ob jetzt ein "sehr freundlicher" Rechtsanwalt schreibt mit immer wüsteren Drohungen.

Nein, Angst habe ich nicht. Sollte ich tatsächlich einen Mahnbescheid oder "Liebesbriefe" vom Anwalt bekommen, lass ich Euch das wissen.

Möchte Anderen mut machen und aufzeigen, dass man das ganze locker shen kann, auch wenns wirklich nerven kostet.
 

amyyy

New member
hallo an alle:ermm:
hab mich jetzt hier kuzfristig angemeldet um schnellstmoeglichst eine loesung fuer mein problem zu finden, hab mir einige szenarien durchgelesen entspricht aber nicht meiner ausgangssituation, auch ich bin betroffen und wurde vor 1,5 jahren auf der stra_e angesprochen und habe ein von diesem 24/monatigen abo, dieses habe auch immer bezahlt erhielt auch die zeitschriften, kuendigte diese bereits vor paar monaten per e/mail und hab leider die letzte ueberweisung verschwitzt..... die mahung habe ich ERHALTEN, heute habe ich die ueberweisung abgeschickt und als ich dann zuhause ankomme finde ich diesen BRIEF VOM ANWALT:shocked: den hier schon so viele bekommen haben, da ich nicht gelesen habe das hier jm schon die mahungen erhalten hat wollte ich wissen ob ich nun verpflichtet bin diese faellige vorrausgebuehr fuer den anwalt denn nun auch begleichen muss!! ich bin auch noch azubi und wuesste nicht wie ich das alles bezahlen soll und leider habe ich diesen durchschlag *diesen kleinen vertragszettel- auch nicht mehr, oder hab ich doch noch hoffnung auf widerrufsrecht ?!>!>!
:blink:
plsssss HELP ! breitet mir jetzt schon schlaflosigkeit
:sad:
 

schnippewippe

New member
Mich würde mal interessieren was die Werber dir beim Gespräch erzählt haben und warum sie deine Bankdaten nicht eingetragen hatten. Wie sah deine Kündigung aus.
 

amyyy

New member
Danke für die schnelle Antwort .... Sie haben mir erzählt das Sie drogensüchtigen Jugendliche helfen wollen, und ob ich dieses Abo gerne in Anspruch nehmen wolle.. ich hab zugestimmt und diesen kleinen Zettel unterschrieben hat meine Handy Nummer aufgenommen und meinten Sie würden anrufen um zu kontrollieren ob das zugestellte Heft auch angekommen sei. Anruf kam nie ...... Ich wollte nicht das die auf meinBankkontozugriff haben und zahle die Überweisung manuell.... Meine Kündigung habe ich per Email. Verfasst , dh Name Kunden nr und kurzes Schreiben das ich das Abo kündigen will ....
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
auch ich bin betroffen und wurde vor 1,5 jahren auf der stra_e angesprochen und habe ein von diesem 24/monatigen abo, dieses habe auch immer bezahlt erhielt auch die zeitschriften,
Dann hast du ein reguläres ABO.Und diesen Vertrag musst du einhalten.
kuendigte diese bereits vor paar monaten per e/mail
!.)Kannst du das beweisen?
2.)Zu welchem Datum hast du gekündigt?
3.)Hast du eine Bestätigung der Kündigung erhalten.

Kündigen per eMail ist sehr schlecht.
Verträge kündigt man beweissicher.Man schreibt die Kündigung mit einem Zeugen,kuvertiert das Schreiben und bringt es im beisein des Zeugen zur Post.

die mahung habe ich ERHALTEN, heute habe ich die ueberweisung abgeschickt
Wann hast du die Mahnung erhalten?
und als ich dann zuhause ankomme finde ich diesen BRIEF VOM ANWALT
[...]
ob ich nun verpflichtet bin diese faellige vorrausgebuehr fuer den anwalt denn nun auch begleichen muss
Es kommt darauf an wie alt die 1.Mahnung ist.
oder hab ich doch noch hoffnung auf widerrufsrecht ?
Nein.du hast das ABO ja monatelang erfüllt.
 

amyyy

New member
Kündigung hab ich am 8. Sep 11 geschrieben , habe auch am 12 eine Bestätigung bekommen sollte ich vorsichtshalber noch eine schriftliche schicken ?
Die 1. Mahnung war glaube ich vor 2oder 3 Wochen bin mir jetzt nicht sicher .... Hab den Brief leider nicht vorliegen und der Brief v Anwalt kam gestern an ist aber schon am 05 06 geschrieben worden jetzt habe ich noch 10 Tage Frist und muss einen Betrag von 175, 85€ an diesen Anwalt überweisen , ansonst würde es zu einem Gerichtsverfahren führen ...
Ja und gestern bevor ich den Brief bekommen habe, war ich bei der Bank und habe schon einen Betrag von ca 35€ überwiesen aber an pvz ...?!?! Wie sollte ich denn weiter vorgehen wie gesagt ich bim noch azubi und diese Kosten des Anwalts übersteigen mein verfügbares Einkommen..:blink:
 

schnippewippe

New member
@force93

Okay, ich werde der PVZ einen Brief schreiben:

1. Wie würdet ihr das Schreiben?
2. Soll ich den Brief auch per Einschreiben mit Rückschein verschicken?
(kostet ja wieder 4€)
Du brauchst doch nur mitteilen,
bezugnehmend auf Ihrer Mitteilung im Schreiben vom .......über den Abschluss eines Zeitschriftenabonnement und den Lieferbeginn des Abonnements am 15.06.2012 teile ich Ihnen mit, dass der Vertrag von mir per Einschreiben fristgerecht widerrufen wurde.
Wenn du deine Bankdaten mit angegeben hast.
Dann würde ich auch noch mitteilen, dass damit ja auch gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen ist . Sollte Geld vom Konto abgebucht werden, du das Geld von deiner Bank zurück holen lassen wirst.

Per Einschreiben mit Einwurf würde ich es machen.
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html Da kannst du es später wenn der Brief ankam ausdrucken.


.
 

silence12121

New member
Hallo an Alle!!!

Ich hab (vielleicht) eine neue Masche von den hier einschlägig Bekannten. Hab zumindest etwas in der Art noch nicht gelesen.

Mein Freund bezieht seit Jahren die TV Movie mit DVD von der PVZ Stockelsdorf. Jetzt haben wir am 01.06.2012 gekündigt.
Ratet mal was wir als Antwort bekommen haben.

Richtig!!! Keine Bestätigung der Kündigung. Sondern vielmehr ein Schreiben der Presse Union Leseservice GmbH, 49013 Osnabrück, dass aufgrund des ständigen Wandels des Pressewesens nun nicht mehr die PVZ Stockelsdorf für unsere "Betreuung" zuständig sei, sondern folgendes "Dienstleistungsunternehmen":

intan service plus GmbH & Co. KG, Blummenhaller Weg 88, 49078 Osnabrück
zusammen mit 01802-Nummer usw.

Eine neue Kundennr. wurde uns dann auch gleich zugewiesen.

Naja, lange Rede kurzer Sinn. Hab jetzt folgendes geantwortet:

Presse Union Leseservice GmbH
Postfach 2331
49013 Osnabrück

Kündigung / Widerspruch
Kundennr.: *********
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 05.06.2012 über die geänderte Zuständigkeit für mein Abonnement der TV Movie DVD.
Ich möchte Ihnen hiermit nochmals die Kündigung aussprechen, und zwar ebenfalls zum Ende des aktuellen Lieferzeitraums, was den **.**.**** entspricht.
Meine Kündigung habe ich bereits am 01.06.2012 an die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf (Kundennr.: **********) abgesandt, per Einschreiben mit Rückschein, welcher bei mir am 05.06.2012 eingegangen ist.
Daher widerspreche ich auch Ihrer Mahnung ********** vom 08.06.2012, bei mir eingegangen am 11.06.2012, da ich diesen Vertrag gekündigt habe.
Es ist schon etwas merkwürdig, dass sich meine Kündigung mit der geänderten Zuständigkeit überschneidet. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass meine Kündigung unter den Tisch fallen gelassen werden sollte. Ich hoffe, es handelt sich hierbei einfach nur um einen „Zufall“.

Ich werde dieses Schreiben ebenfalls an die von Ihnen angegebene Adresse
intan service plus GmbH & Co. KG
Blumenhaller Weg 88
49078 Osnabrück
senden, sowie an meine Anwälte, welche sich sicher gerne mit Ihnen beschäftigen, sollte eine erneute Zahlungsaufforderung bei mir eingehen.

Mit freundlichem Gruß
Mal sehen was bei rauskommt.:devil:

Lieben Gruß
silence
 

Don-B

New member
HI @ All

also es ist so eingetreten wie ich es befürchtet hab gestern kahm die erste Zeitschrift an :pinch: trotz meines Briefes den ich geschrieben hab

wie soll ich mich denn nun verhalten?

Die Zeitschrift ist noch Original eingeschweißt dismal ist aber der Absender Abo Service PF 78 77649 Offenburg
 

schnippewippe

New member
Ich würde die Zeitung so wie sie ist in eine Ecke packen. Biste sicher das es die Zeitung ist wofür du unterschrieben hast ?
Würde kurz mitteilen, dass ich werder mit der Firma Abo Service PF 78 77649 Offenburg einen Vertrag abgeschlossen habe noch wo anders einen Vertrag habe und auffordern die Lieferung sofort einzustellen.
Dann müssten die ja Stellung nehmen.

Erst teilt @ silence12121hier mit,
Richtig!!! ein Schreiben der Presse Union Leseservice GmbH, 49013 Osnabrück, dass aufgrund des ständigen Wandels des Pressewesens nun nicht mehr die PVZ Stockelsdorf für unsere "Betreuung" zuständig sei, sondern folgendes "Dienstleistungsunternehmen":

intan service plus GmbH & Co. KG, Blummenhaller Weg 88, 49078 Osnabrück
zusammen mit 01802-Nummer usw.

Eine neue Kundennr. wurde uns dann auch gleich zugewiesen.
Jetzt kommst du und schreibst,
Die Zeitschrift ist noch original eingeschweißt diesmal ist aber der Absender Abo Service PF 78 77649 Offenburg
Steht bei dir noch mehr oder nur das was ich hier im Zitat eingestellt habe.
Da finde ich gar nichts im Internet.

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Zuletzt bearbeitet:

Don-B

New member
hab ja gehofft das das gegessen ist das thema aber naja...ja das ist die zeitung in meinem ersten brief der pvz stand das ich die im juni bekomme die zeitschrift als den playboy ;) nunja die adresse stimmt hab mal 2 bilder gemacht von meinem "freuden bündel"

Directupload.net - nvrtg7tq.jpg

und

Directupload.net - sm9dkqzi.jpg

also meinst du jetz an : Abo Service PF 78 77649 Offenburg einen brief per einschreiben senden wie bei dem pvz brief ?

Vielleicht sinds ja jetzt auch nur meine " 2 kostenlosen exemplare" ???

Ich weiß schon selber nich mehr so genau wie das war
 
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