schnippewippe
New member
Hier noch einmal für die neuen User. Zum NDR-Beitrag:Abo-Falle: Kunde wider Willen Ist genau das was hier immer mitgeteilt wird. Was mir hier im Bericht auffällt: Der angesprochene Passant hat keine Unterlagen nach geben der Unterschrift erhalten. Bei der Übergabe einer Kopie des Schriftstückes würde ihnen bestimmt auffallen was wirklich gelaufen ist.
Man unterschreibt für ein kostenloses Testabo. Nach Ablauf des Testabo sollte man einen Anruf bekommen. Hier sollte man nun mitteilen ob man das Abo weiter nutzen will.
Aber statt einen Anruf kommt ein Vertrag.
Hätte es einen Anruf gegeben hätte fast jeder Testleser nein gesagt. Aber das wollen die ja nicht. Sie wollen ja Verträge haben.
Die Testleser gehen davon aus , dass die gelieferten Zeitungen eben für den Zeitraum des Testlesen sind . Da ist es bestimmt keine Seltenheit wenn die Zeitungen entsorgt werden. Wer liest sich schon eine Zeitung öfters durch ?( OK -kommt auf die Zeitung an ):laugh:
Nun warten die Firmen bis die “Widerrufsfrist“ abgelaufen ist und schicken die Rechnung.
Der Testleser fällt aus allen Wolken. Er hat ja auf den Anruf gewartet. Da dieser Anruf nicht kam war die Sache für ihm eigentlich erledigt.
Wie ist das mit der Widerrufsbelehrung.
Wenn ich keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten habe kann ich auch noch widerrufen.
Wenn alle Stricke reissen gibt es noch die Möglichkeit der Anfechtung.
Alles per Einschreiben mit Rückantwortschein.
PS . Es gibt natürlich auch andere Abläufe um an ein Abo zu kommen.
Man unterschreibt für ein kostenloses Testabo. Nach Ablauf des Testabo sollte man einen Anruf bekommen. Hier sollte man nun mitteilen ob man das Abo weiter nutzen will.
Aber statt einen Anruf kommt ein Vertrag.
Hätte es einen Anruf gegeben hätte fast jeder Testleser nein gesagt. Aber das wollen die ja nicht. Sie wollen ja Verträge haben.
Die Testleser gehen davon aus , dass die gelieferten Zeitungen eben für den Zeitraum des Testlesen sind . Da ist es bestimmt keine Seltenheit wenn die Zeitungen entsorgt werden. Wer liest sich schon eine Zeitung öfters durch ?( OK -kommt auf die Zeitung an ):laugh:
Nun warten die Firmen bis die “Widerrufsfrist“ abgelaufen ist und schicken die Rechnung.
Der Testleser fällt aus allen Wolken. Er hat ja auf den Anruf gewartet. Da dieser Anruf nicht kam war die Sache für ihm eigentlich erledigt.
Wie ist das mit der Widerrufsbelehrung.
Wenn ich keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten habe kann ich auch noch widerrufen.
Wenn alle Stricke reissen gibt es noch die Möglichkeit der Anfechtung.
Alles per Einschreiben mit Rückantwortschein.
PS . Es gibt natürlich auch andere Abläufe um an ein Abo zu kommen.
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