Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Hier noch einmal für die neuen User. Zum NDR-Beitrag:Abo-Falle: Kunde wider Willen Ist genau das was hier immer mitgeteilt wird. Was mir hier im Bericht auffällt: Der angesprochene Passant hat keine Unterlagen nach geben der Unterschrift erhalten. Bei der Übergabe einer Kopie des Schriftstückes würde ihnen bestimmt auffallen was wirklich gelaufen ist.


Man unterschreibt für ein kostenloses Testabo. Nach Ablauf des Testabo sollte man einen Anruf bekommen. Hier sollte man nun mitteilen ob man das Abo weiter nutzen will.
Aber statt einen Anruf kommt ein Vertrag.:mad:

Hätte es einen Anruf gegeben hätte fast jeder Testleser nein gesagt. Aber das wollen die ja nicht. Sie wollen ja Verträge haben.

Die Testleser gehen davon aus , dass die gelieferten Zeitungen eben für den Zeitraum des Testlesen sind . Da ist es bestimmt keine Seltenheit wenn die Zeitungen entsorgt werden. Wer liest sich schon eine Zeitung öfters durch ?( OK -kommt auf die Zeitung an ):laugh:

Nun warten die Firmen bis die “Widerrufsfrist“ abgelaufen ist und schicken die Rechnung.
Der Testleser fällt aus allen Wolken. Er hat ja auf den Anruf gewartet. Da dieser Anruf nicht kam war die Sache für ihm eigentlich erledigt.

Wie ist das mit der Widerrufsbelehrung.

Wenn ich keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten habe kann ich auch noch widerrufen.

Wenn alle Stricke reissen gibt es noch die Möglichkeit der Anfechtung.

Alles per Einschreiben mit Rückantwortschein.

PS . Es gibt natürlich auch andere Abläufe um an ein Abo zu kommen. :mad:
 
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Kleeblatt

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Vorsicht.
Genau gesagt,31.12.2013 24:00 Uhr.


Wer schickt die Zeitungen?Der Verlag oder PVZ?
Schickt der Verlag die Zeitungen würde ich mich dort kurz melden und den Sachverhalt kurz erklären,und mitteilen das die Zeitschriften zur Abholung bereit liegen.
Bei weiteren würde ich die Annahme verweigern.
also von verlag in hamburg habe ich die zeitungen bekommen, hab aber schon eine email an pvz geschrieben, dass sie die zeitungen abholen können. Soll ich jetzt doch warten was die mir antworten oder die Sache doch an den Verlag schreiben.

und wie kann ich die Annahme verweigern wenn die zeitschriften immer im Briefkasten reingeworfen wird.
 

LasVenturas

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So eben kam

Als Einwand teilen Sie mit, dass Sie bei Vertragsabschluss keinen
Durchschlag erhalten haben und folglich Ihr Widerrufsrecht
nicht in Anspruch nehmen konnten. Diesen Einwand weisen wir
zurück, da die Aushändigung der Vertragskopie schriftlich
Ihrerseits bestätigt wurde.

hmm was soll ich nun tun?
 

schnippewippe

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Dann denke ich mal ganz doof .

Ich wurde gefragt ob ich einen Schülerbotendienst Testen will. Sage Ok und unterschreibe .
Ich gehe davon aus, dass dieser Durchschlag für diesen Test ist und werfe es nach einiger Zeit weg.

Ich werde ja am Ende "" laut Aussage des Werbers """ angerufen und soll dann mitteilen ob ich jetzt ein kostenpflichtiges Abo haben will. Da gehe ich doch davon aus, dass ich dann für diesen Abo-Vertrag neue Unterlagen bekomme.

Hi------Total daneben gedacht. Der Werber hat mir echt die Hucke vollgelogen.

Hätte auf den Zettel den ich unterschrieben habe ,eine Widerrufsbelehrung ganz klar und deutlich gestanden und er mich über meine Widerrufsfrist aufgeklärt ,wären mir seine Lügen aufgefallen.
Denn
warum sollte ich was widerrufen können wenn es NICHTS kostet und dann nach Ablauf der Testzeit endet.

Es wird ja """ laut Aussage des Werber "" erst dann ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wenn ich nach Ablauf des Test am Telefon sage "" ja ich will """das kostenpflichtige Abo haben.

Dieses Telefongespräch ist aber nie geführt worden.
Somit habe ich auch kein kostenpflichtiges Abo .
Ohne meine Willenserklärung zum Vertragabschluss am Telefon , gibt es auch keinen kostenpflichtigen Vertrag.

Ihr Werber hat mir total falsche Bedingungen mitgeteilt.
Sollten sie weiterhin auf diesen Vertrag bestehen , fordere ich sie auf , mir den Namen des "Werbers" mitzuteilen. Denn diese Machenschaften sind für mich Betrug und ich werde mir rechtliche Schritte vorbehalten.

Jegliche Leistungen die Sie mir gegenüber erfüllen, sind nicht in meinem Interesse und werden von mir nicht angenommen.

Hiermit widerspreche ich ihrer Mitteilung , dass ich einen gültigen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen habe..
Hilfsweise widerrufe ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag und fechte diesen hilfsweise wegen Irrtum an.
Irrtum : Hervorgerufen durch irreführender Werbung ( Lügen ) ihres Werbers .

Das sind nur meine doofen Gedanken.
Bin ja kein Anwalt. :sad:
 
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schnippewippe

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Mal noch was Anderes.

Deutscher Video-Ring/PVZ: Zeitschriftenabos, die (fast) niemand

mal Etwas da rauspicken.

Daraufhin erzählte sie mir ich könne 2 Monate kostenlos eine Zeitschrift meiner Wahl bekommen, völlig kostenlos – als Testkunde um Zeitungsausträger und deren Zuverlässigkeit zu testen........

Auf mein Nachfragen wieso da steht, man bekomme dann noch 12 Monate kostenpflichtig
antwortete die Dame das könne ich vergessen, das seiene Standardzettel aber es sei für mich nicht gültig da sie Auszubildende sei und mir gar keinen Vertrag zuschieben dürfe.
Des weiteren fragte ich wieso meine Kontodaten benötigt werden, mir wurde geantwortet, dass sie diese brauche um zu überprüfen, ob ich bereits Kunde sei, da “Doppel-Gratisabos” nicht erlaubt sind.

Auch fragte ich, ob ich irgendwas abbestellen muss.
Die Antwort war NEIN.
Ich fragte nach ihrem Auftraggeber, sie nannte mir den deutschen Videoring.

Ca. 2 Wochen später (nach Ablauf des Widerrufszeitraums) erhielt ich ein Willkommensschreiben von der Pressevertriebszentrale zu einem 14 monatigem Abo des Stern.

Sofort rief ich an und sagte das könne nicht so stimmen. Die Herrschaften sagten mir, ich müsse mich an den DVR wenden. Dies tat ich dann auch schriftlich, woraufhin ich lediglich von der PVZ eine Antwort bekam. In dieser stand, dass ich mich zu spät gemeldet habe und mein Abo somit volle 14 Monate auslaufen müsse. Und das obwohl ich geschrieben hatte, dass es sich um arglistige Täuschung gehandelt hat.

1. Wie ist die Problematik rechtlich zu würdigen ?


Das solltet ihr Euch mal langsam durchlesen. Nicht nur so überfliegen. :) Das mit der Widerrufsbelehrung wäre zu viel hier zu zitieren . Lest bitte im Link.

Unternehmer.--Er muss ferner beweisen, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde.
Auch hieran können Zweifel angemeldet werden, denn schließlich füllten die Betroffenen das Formular aus, in dem Glauben, sie erhielten eine Zeitschrift für 2 Monate gratis. Stattdessen bekommen sie ein kostenpflichtiges Abo mit einer Laufzeit von 14 Monaten, in welchem bloß die ersten beide Monate gratis sind (Stichwort: Dissens).
Als Fazit ergibt sich damit der Befund, dass die Chancen, sich aus diesem vermeintlichen Vertrag zu lösen, sehr gut sind. ........................

Leider geht das mit den Musterbrief nicht.

Hier noch einmal das Video
 
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schnippewippe

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He Kleeblatt.

Du hast doch ein Einschreiben mit Rückantwort geschickt.

Was soll ich dir da noch sagen.

Ich selber würde jetzt dir Rechnung abheften. Vielleicht kommen auch noch Mahnungen. ( abheften )

Mehr als schreiben ( Widerruf/ Anfechtung ) könnten man ja nicht machen.
 

Kleeblatt

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ok, dann tu ich nichts mehr ?
mach es sinn wenn ich die jetzt mal anklagen? soll ich zum rechtsanwalt gehen ? wirds mich da viel kosten ?
 
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schnippewippe

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Wenn du so viel Angst hast dann gehe zur Verbraucherzentrale.
Musste mal sehen was eine einfache Beratung bei Euch kostet.

Seit 20 Jahren werden die Menschen mit den Maschen dieser Werber abgezogen. Aber von Prozessen ist im Internet nichts zu finden.
Wenn mir das passiert wäre und die keine Ruhe geben ,würde ich echt den Namen des Werber anfordern und Anzeige erstatten.
 

Kleeblatt

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ich studiere grad in ingolstadt, und in ingolstadt gibt es nicht, nur in München dann :(
ok ich lass es, ich tu nichts mehr :))
wenn ich vor Gericht stehen muss, dann werde ich bestimmt nicht verlieren. :)
 

LasVenturas

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Wie siehts den bei Schufa aus sind die bei denen?
Hab das in deiner sig gelesen weiß aber trotzdem nicht ob die PVZ bei Schufa Registriert ist
 

schnippewippe

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Wie siehts den bei Schufa aus sind die bei denen?
Hab das in deiner sig gelesen weiß aber trotzdem nicht ob die PVZ bei Schufa Registriert ist
Wer da bei denen gemeldet ist weiss man eh nicht. Das geben sie ja nicht bekannt. Aber normalerweise

Mitgliedsunternehmen der Schufa
Jedes Unternehmen, welches auf die Datenbestände der Schufa zurückgreifen oder Einträge in die Datenbank vornehmen will, muss dort Mitglied sein. In aller Regel kann man davon ausgehen, dass alle wichtigen Banken, Inkasso-Unternehmen, Versicherungen, Versandhändler, Telekommunikationsunternehmen, Stromversorger, Auto-Leasing-Firmen, aber auch viele Wohnungsmakler und andere Unternehmen Mitglieder der Schufa sind und sowohl Auskünfte abfragen als auch Einträge vornehmen lassen können..........aus Antispam

Regierungspräsidium Darmstadt

Überblick über die am 1. April 2010 in Kraft tretenden neuen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

- 2 -
Im § 28a Abs. 1 Nr. 4 sind die vier Voraussetzungen aufgezählt, die erfüllt sein müssen um nicht titulierte Forderungen bei einer Auskunftei einmelden zu können:

• der Betroffene muss nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein

• der Gläubiger muss den Betroffenen rechtzeitig (frühestens jedoch mit der ersten Mahnung) über die geplante Meldung an die Auskunftei informieren

• zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Auskunftei müssen mindestens vier Wochen liegen

• die Forderung darf durch den Betroffenen nicht bestritten worden sein............................

......................................Grundsätzliche Voraussetzungen für eine zulässige Übermittlung von Negativdaten:
die geschuldete Leistung wurde trotz Fälligkeit nicht erbracht
die Übermittlung ist zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich.
Dann kann die Forderung ,
die durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist,
oder die der Schuldner ausdrücklich anerkannt, aber ohne rechtliche Gründe nicht beglichen hat
in den Datenbestand einer Auskunftei eingemeldet werden.

Liegen weder Urteil noch Anerkenntnis vor, muss der Betroffene vor der Meldung gemahnt werden und damit ausreichende Gelegenheit zum Ausgleich der Forderung erhalten, auch muss er auf die bevorstehende Einmeldung bei der Auskunftei hingewiesen werden. Unzulässig ist die Übermittlung in diesem Fall auch, wenn der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhoben hat.
Wenn ihr im Link auf der rechten Seite bei """"Downloads
PDF-DateiInformationen zu den ab 1. April 2010 geltenden Neuregelungen (PDF, 293 KB)
""""" klickt , könnt ihr alles nachlesen.
 
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