Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

hihohulk

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Hallo,
ich bin hier neu und habe auch nach einem weg gesucht mein abo zu beenden, doch es sind viel zu viele antworten dabei was nicht ganz meinen fall beschreibt....
also wurde vor einigen monaten auf der strasse angesprochen und hab leider ein abonnement abgeschlossen :/ einen durchschlag habe ich jedoch bekommen.
was muss ich machen, dass ich das abonnement beenden könnt?

bitte helft mir :)
 

Barsoi

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Schade, dass du dich jetzt erst informierst. Hast du denn eine Auftragsbestätigung per Post bekommen und war eine Widerrufsbelehrung dabei? Wenn ja, bleibt wohl nur die Kündigung zum Vertragsende. Kündigungsfrist beachten!
 

mama09

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Hallo..
ich habe im August leider ein Abo angeschlossen bei einem jungen Mann der unterstützung für ein Projekt brauchte und wollte ihm auch helfen mit 2,00 Euro im Monat.

Hab nur ein Durchschlag wo nur die Lieferadresse drauf steht vond er Teleseller Limited und schau gerade auf mein Konto u seh das die mir mehr als 50 Euro abgebucht haben. Nur ist jetz das Problem das ich kein Widerspruch mehr einlegen kann :( hab das geld jetz zurück buchen lassen... aber wie kann ich jetz vorgehen???
 

schnippewippe

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Was ich im Schreiben mitteilen würde. .

Ein Zeitungsabo wolltest du ja gar nicht abschließen.
Darum würde das machen, was die andern User hier auch gemacht haben. Sie haben den nicht gewollten Vertrag wegen Täuschung des Werbers nach § § 123 BGB wegen Täuschung angefochten.
Ausserdem fechten die User hier den Vertrag auch nach § 119 BGB wegen Irrtum an. Dir war durch den Lügen des Werbers ja nicht klar , dass es Zeitschriften Abo ist. So ein Abo hättest du ja nicht unterschrieben ( Sonst wärst du ja nicht hier)
Grund der Anfechtung.
Der Werber hat mit einer Unterstützung für ein Projekt geworben und ich war auch bereit mit 2 € im Monat zu helfen. Nachdem mir 50 € von meinen Konto abgebucht wurden muss ich leider feststellen, dass ich mit Lügen des Werbers getäuscht wurde und nun für ein Zeitschriftenabo zahlen soll.
Gerne wird den Usern nach ihrem Einschreiben mitgeteilt, dass mündliche Nebenabreden nicht zum Vertrag gehören.
Darum würde ich das auch gleich mit im Brief einfließen lassen.
wie Sie sicher wissen, müssen mündliche Nebenabreden nicht schriftlich festgehalten werden,
Sie verstoßen damit gegen den Vorrang der Individualabrede nach § 305 b BGB.
Oder auch hier erklärt.
Abmahnfalle AGB: 12 Klauseln, die in AGB nicht verwendet werden sollten

Ich würde die auffordern, dass auf mich laufende Abonnement sofort zu stornieren und meine personenbezogenen Daten zu löschen!
Würde eine schriftliche Bestätigung über die Stornierung anfordern.

Per Einschreiben mit Einwurf. Dann können sie die Annahme nicht verweigern.
Den Brief kannst du hier verfolgen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Helmi98

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da mach ich das schreiben fertig schick es per Einschreiben mit Einwurf und dann abwarten. danke :thumbsup::thumbsup:
Und erwähne auch noch, dass wegen einer fehlenden schriftlichen Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat!
DIE werden sich sicherlich damit herausreden wollen, dass die Widerrufsfrist schon abgelaufen ist.
 

Helmi98

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@mama09

Ich hätte da etwas Lektüre für Dich:

Widerrufsrecht ? Antispam Wiki

Da mal diesen Punkt:

7.1 Wie muss eine wirksame Widerrufsbelehrung aussehen?

Wie muss eine wirksame Widerrufsbelehrung aussehen?
...
in separater Form sowie übersichtlich und verständlich verfasst worden sein
...
eine Widerrufsbelehrung, die im Kleindruck unten am Auftragsformular "angehängt" wurde, reicht nicht!
im "Kleingedruckten" (AGB) ein paar "Widerrufsklauseln" einzufügen, reicht nicht! Zumindest müsste dort die Belehrung deutlich optisch hervorgehoben werden und in optisch ausreichend großer Schrift dort stehen. Nur dann ist eine Widerrufsbelehrung, die in den AGB eingefügt ist, wirksam.
Vielleicht kannst Du da auch mal ansetzen!
 

Felidae84

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Nach fast 2 Wochen kam heut mal ne "Antwort".
Allerdings von der PVZ und nicht von den Anwälten.
Es war lediglich eine Kopie des Orginalbestellscheins drin.
Wie nun weiter ?
 

schnippewippe

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Dann denke mal darüber nach , wieso dir die Anwälte nicht mehr schreiben.:whistle:
Kannst ja ne E-mail oder ein Fax schicken. Beruhigt die Nerven.;)

Hast ja den Vertrag rechtzeitig rückgängig gemacht. Sie sollen sich deine Schreiben durchlesen.
Würde noch einmal daran erinnern, dass du die Daten des Werbers zwecks Anzeige haben willst. Erspart der Polizei die Arbeit diese anzufordern.
 

Ropott

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Hallo,

erst einmal bin ich froh so ein hilfreiches Forum gefunden zu haben. Leider ist der Thread sehr lang und ich habe ein etwas "fortgeschritteneres" Problem als hier oft genannt wurde.

Meine Freundin ist noch Schülerin und hat Anfang 2013 von PVZ einen Brief bekommen, dass sie ein Abo für die Zeitschrift "Freundin" abgeschlossen hätte. Tatsache ist natürlich, dass sie nie so ein Abo abgeschlossen hat. Sie reagierte zunächst nicht darauf, da sie vermutete dass es eine Art Abzocker-Rundschreiben sei. Kurze Zeit später kam die erste Rechnung, worauf hin sie PVZ kontaktierte und dort beteuerte nie ein Abo abgeschlossen zu haben und dieses nun kündigen möchte.

Die dortige Mitarbeiterin versicherte ihr, dass sie problemlos via e-Mail kündigen kann. Die aktuelle Rechnung müsste nur bezahlt werden, da die Hefte ja schon zugeschickt wurden - danach sei die Sache gegessen.

Sie bezahlte (leider) im Vertrauen dass sich die Sache darauf hin wirklich erledigt hätte. Danach kam (oh Wunder) nichtsdestotrotz noch eine Rechnung und kurze Zeit später ein Brief von einem RA, der nun den Betrag + 54€ Gebühren einfordert.

Bin jetzt selbst aktiv geworden, nachdem meine Freundin wirklich verzweifelt an die Vernunft eines PVZ Mitarbeiters appelliert hat. War diesem natürlich alles egal und als ich mit dem Typen gesprochen habe wirkte er auf mich in seiner Antwortart auch wie ein typischer Abzocker.
Habe ihn aufgeklärt, dass meine Freundin nie etwas unterschrieben hat, worauf hin er meinte er hätte eine Unterschrift von Anfang November 2012 von ihr für einen Vertrag bis 2015 (!) vorliegen. Die Kündigung sei zwar eingegangen, wirkt aber erst ab 2015. Habe ihn dann gebeten uns den Vertrag unverzüglich zuzuschicken, da sie nie einen Abo-Vertrag unterschrieben hat und wir dann ggf. natürlich erstmal Anzeige erstatten wollen, da die ganze Sachlage für mich doch nach Betrug aussieht. Darauf willigte er ein und versicherte dass der Vertrag in 2-3 Werktagen bei uns eintrifft - was ich leider bezweifel.

Der Inkasso-RA hat eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Erhalt des Schreibens gegeben.


Wie verhalten wir uns nun am Besten? Einspruch beim RA? Anzeige gegen PVZ? Ich weiß, dass die erste Überweisung ein Fehler war - aber meine Freundin hat natürlich nicht damit gerechnet dass man sie so dreißt anlügt.

Kommt man aus der Sache jetzt überhaupt noch heraus?
 

schaefchen

New member
Hallo,
auch ich habe ein Problem.

Ich wurde Ende Juli 2013 auf der Straße von einem Typen angequatscht, der mir ein Gutscheinheft für Urlaubsreisen in die Hand drückte, zusätzlich sollte ich die Gala für 2 Monate kostenlos bekommen...

Den Rest kann man sich denken, es kam dann ca. 10 Tage später Post, das ich ein Abo abgeschlossen habe (lag zu dem Zeitpunkt aber im KH) als ich nach Hause kam und den Brief las, habe ich gleich widerrufen, per Mail, leider zu spät, habe es mehrfacht mit verschiedenen Argumentationen probiert, nichts.

Es kam eine Rechnung über ca. 46€ die ich vorrauszahlend bis November machen sollte.

Ich habs ignoriert... Nochmal Einspruch eingereicht mit einem von Paragraphen gespickten Schreiben.

Als Antwort bekam ich nur eine Kopie von dem Zettel den ich ausgefüllt hatte.

Einige Tage später kam dann eine Mahung zur o.g. Rechnung.

Wieder ignoriert.

Dann kam eine Mahung über den betragt von 16€ (wurde also schon reduziert, sollte nun nur die Zeitungen bezahlen die mir zugesandt wurden).

Auch das habe ich ignoriert.

Nun bekam ich gestern Post von Geys-Lehmann Anwälten und soll nun über 207€ bezahlen.

Ich habe versucht unsere Verbraucherzentrale anzurufen (habe da einen Artikel gefunden mit entsprechender Telefonnummer), leider sind diese erst ab Montag wieder zu erreichen.

Wie soll ich nun weiter verfahren? Ich bin ratlos, das ist echt schlimm das ich so dumm war und nun diese riesen Sch*** am Arsch habe.

Bitte nicht meckern, ich weiß es wurde hier schon viel geschrieben, aber auf über 200Seiten das richtige für mich zu finden ...
 

werv

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@ schaefchen

1) Wurde Ihnen mit den Gutscheinen eine Widerrufsbelehrung in die Hand gedrückt ?
2) Was haben Sie sonst auf der Strasse außer den Gutscheinen an
Dokumenten gekriegt ?
3) Lag dem Abo-Schreiben eine Widerruferklärung bei ?
4)Wieviel Zeit ist zwischen dem Eingang der Abo-Post und
Ihrem Widerruf vergangen ?
5) Widerruf per Einschreiben weggeschickt/Zeugen des Widerrufs?
 

schaefchen

New member
Hallo werv,
Also ich habe auf der Straße ein Gutscheinheft bekommen wo der Mitarbeiter meine Daten reingeschrieben hat.
Dort sollte ich auch unterschreiben (angeblich wegen der kostenlosen Zeitschriften).
Auf der Rückseite stand die Widerrufsbelehrung, die ich aber erst sehr viel später sah, und auf die ich auch nicht hingewiesen wurde (klar wusste ja nicht das ich ein Abo unterschreibe).
Sonst habe ich auf der Straße nichts weiter bekommen.
In dem Abo-Schreiben stand nichts von Widerruf oder sonstigem. Das Schreiben hatte das Datum vom 06.08.2013 am 07.08. kam ich aber ins KH.
Den Widerruf schrieb ich zum 1. mal am 20.08.2013 per Email (habe auch die Antworten und gesendeten Mails noch da). Man schrieb mir jedoch zurück das mein Widerruf zu spät käme.


Und nun? :(
 

Helmi98

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Meine Freundin ist noch Schülerin und hat Anfang 2013 von PVZ einen Brief bekommen, dass sie ein Abo für die Zeitschrift "Freundin" abgeschlossen hätte.

Die dortige Mitarbeiterin versicherte ihr, dass sie problemlos via e-Mail kündigen kann. Die aktuelle Rechnung müsste nur bezahlt werden, da die Hefte ja schon zugeschickt wurden - danach sei die Sache gegessen.

Sie bezahlte (leider) im Vertrauen dass sich die Sache darauf hin wirklich erledigt hätte. Danach kam (oh Wunder) nichtsdestotrotz noch eine Rechnung und kurze Zeit später ein Brief von einem RA, der nun den Betrag + 54€ Gebühren einfordert.

Habe ihn aufgeklärt, dass meine Freundin nie etwas unterschrieben hat, worauf hin er meinte er hätte eine Unterschrift von Anfang November 2012 von ihr für einen Vertrag bis 2015 (!) vorliegen. Die Kündigung sei zwar eingegangen, wirkt aber erst ab 2015.

Darauf willigte er ein und versicherte dass der Vertrag in 2-3 Werktagen bei uns eintrifft - was ich leider bezweifel.

Der Inkasso-RA hat eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Erhalt des Schreibens gegeben.
War Deine Freundin Anfang November 2012 schon volljährig?

Man kündigt nichts, was man gar nicht abgeschlossen hat, sondern man widerspricht!
Man zahlt da natürlich auch nichts!

Wenn kein Vertrag besteht, brauchen auch diese unaufgefordert zugesandten Zeitschriften nicht bezahlt werden.

Warte auf den angeblichen Vertrag. Sollte er mit einer dubiosen Unterschrift kommen, Anzeige wegen Urkundenfälschung und Betrug erstatten. Sollte kein Vertrag kommen, gibt es bestimmt auch keinen. Auch da solltest Du Anzeige wegen Betruges erstatten.

Je nachdem, was eintrifft, dieses auch dem Inkasso mitteilen und der Forderung widersprechen.

Und lasst das Telefonieren. Das bringt nichts und kostet meist nur einiges an Geld. Da wären E-Mails noch besser. So etwas erledigt man schriftlich per Einwurfeinschreiben.
 

werv

New member
Hallo werv,

In dem Abo-Schreiben stand nichts von Widerruf oder sonstigem. Das Schreiben hatte das Datum vom 06.08.2013 am 07.08. kam ich aber ins KH.
Den Widerruf schrieb ich zum 1. mal am 20.08.2013 per Email (habe auch die Antworten und gesendeten Mails noch da). Man schrieb mir jedoch zurück das mein Widerruf zu spät käme.


Und nun? :(
Erstmal weise ich darauf hin dass es keine Rechtsberatung ist:

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Also keine Widerrufsbelehrung bedeutet: deine Frist konnte gar nicht enden, da sie wegen fehlender Belehrung gar nicht angefangen hat. Somit hast du auf jeden Fall rechtzeitig widerrufen.
 
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werv

New member
Die Firma nochmal hiweisen dass es auf jeden Fall rechtzeitig gewesen ist mit
Hinweis auf fehlende Widerrufsbelehrung (Zeuge des erneuten Schreibens z.B Nachbar und als Einschreiben/Rückschein)
Vorsorglich in gleichem Schreiben nochmal das Lastschriftverfahren widerrufen.

Zeitschriften die du vor dem Widerruf erhalten hast musst du
wieder zurückschicken (So zurückschicken dass es sicher ist, dass die Firma sie auch erhalten wird).
Dein Geld zurücküberweisen lassen.

Sollten nochmal Zeitschriften ankommen, kommen nochmal Kosten für ein
Einschreiben, da musst du die Firma hinweisen, dass bei dir ohne Vertrag
Zeitschriften geliefert worden sind und dass sie auf Kosten der Firma zur Abholung
bei dir bereit stehen (Am besten wieder einen Nachbarn zeigen).

Bereite dir ansonsten schon einen Ordner für die Inkasso/Rechtsanwalt-Mahnungen etc.

Allerdings musst du erst aktiv werden wenn entweder ein Inkasso mit Schufa-eintrag droht (dem Inkasso mitteilen dass die
Forderung strittig ist) oder wenn Mahnbescheid von Gericht ankommt(Auf dem Mahnbescheid kann man widersprechen und dann zurückschicken an das Gericht
auf jeden Fall sofort, da man nur 14 Tage hat)
 
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