schnippewippe
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@ andreas1990Für Verbraucher, die glaubten, mit dem Abschluss des vermeintlichen Probeabos ein soziales Projekt zu unterstützen, kam das böse Erwachen ein paar Wochen später in Form eines „Begrüßungsschreibens“ , in dem ihnen der Abschluss eines 14-monatigen kostenpflichtigen Abos bestätigt wurde.
Diese Vertriebsmethode wollten wir nicht länger hinnehmen und haben die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abgemahnt und aufgefordert, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen.
Doch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung blieb aus. Wir haben daher Klage eingereicht und sind zuversichtlich, dass das Gericht uns Recht gibt.
Weitere Infos über Zeitschriftenabos sowie Verhaltenstipps finden Sie in dem Beitrag: „Junge Drücker- alte Masche“. .........oben aus dem link
Wie Sabine Vetter, Pressesprecherin der Kreispolizei, bestätigte, hatten sich am Samstag zwischen 16 und 19 Uhr etliche Moerser auf der Wache gemeldet. Zeitungswerber, alle im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, waren Passanten angegangen, um ihnen angeblich kostenlose Probeabos anzudrehen. Stutzig machte es die Betroffenen allerdings, dass die Werber nicht nur auf eine Unterschrift, sondern auch auf Herausgabe der Kontonummern bestanden.........
.....................Im Zweifelsfall an Polizei wenden
Auch wenn auf den ersten Blick für einen Betroffenen keine Straftat zu erkennen ist, sollte er sich im Zweifelsfall an die Polizei wenden, rät Sabine Vetter. Diese kontrolliert die dann Werber, die mit allen Mitteln versuchen, an die Kontonummern von Passanten zu kommen. Die Polizei rät außerdem, auf der Straße nichts überstürzt zu unterschreiben, Unterlagen mitzunehmen und zu Hause zu prüfen................mehr im link
Muß er auch. Es gibt sie nämlich gar nicht in Deutschland.habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen, der mir von einer Sammelklage abgeraten hat.
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen, der mir von einer Sammelklage abgeraten hat.
Der Irrtum ensteht weil auch die Verbraucherzentralen in ihren Mitteilungen oft von Sammelklagen schreiben.Muß er auch. Es gibt sie nämlich gar nicht in Deutschland.
Sammelklage ? Wikipedia
Siehe hier:Ich selbst finde, dass man gegen diese Handlanger vorgehen müsste.
Da auch eine Mahnung an keiner Form gebunden ist kann man auch mündlich ,hier telefonisch,mahnen.So ein Anruf wirkt ja schon immer etwas ernster auf einen als so ein Brief.
Warum nicht? Es ist ja kein Werbeanruf.Dürfen die ihre Nummer überhaupt unterdrücken?
Das Inkassobüro kann das nicht.Der "Gläubiger" muss selbst klagen,also einen Anwalt beauftragen.Wie ernst darf ich ihre Ankündigung, dass sie den Fall jetzt ans Gericht geben, nehmen?
Du hast hoffentlich Beweise?habe den Vertrag unmittelbar nachdem ich den Brief, in dem sie einem zum Abonnement gratulieren, erhalten habe, per Einschreiben angefochtet
Die Frist beträgt zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids.Wenn jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid in den Briefkasten flattert, habe ich ja eine Woche Zeit, um auf diesen zu antworten, oder?
Habe gelesen, dass das bei geschäftlichen Anrufen verboten ist. Hier zum Beispiel.Warum nicht? Es ist ja kein Werbeanruf.
Die Bestätigung von der Post, die man beim Einschreiben verschicken bekommt, habe ich. Und den Wortlaut meines Briefes. Den Antwortbrief finde ich leider nicht mehr, war aber nur der Standardbrief (Widerrufungsfrist abgelaufen usw.), wobei ich den auch wiederfinden könnte.Du hast hoffentlich Beweise?
Da ich nur eine Woche weg bin, ist das schonmal gut. Danke.Die Frist beträgt zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids.
Die,für die die Seite gedacht ist dürfen das auch nicht.Habe gelesen, dass das bei geschäftlichen Anrufen verboten ist. Hier zum Beispiel.
Man sollte immer eine Kopie des Schreibens haben !!! Auf dieser Kopie sollte ein Zeuge mitteilen ,Die Bestätigung von der Post, die man beim Einschreiben verschicken bekommt, habe ich. Und den Wortlaut meines Briefes. Den Antwortbrief finde ich leider nicht mehr, war aber nur der Standardbrief (Widerrufungsfrist abgelaufen usw.), wobei ich den auch wiederfinden könnte.