Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

New member
Damit du dich ganz sicher fühlen kannst ,sende einfach noch ein Fax an die VSR Service GmbH . Teile mit das du den Vertrag fristgerecht bei der PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf widerrufen hast . Würde hier dann den Vertrag auch noch einmal hilfsweise anfechten.
Wenn ein Widerruf nicht angenommen wird tritt die Anfechtung an Stelle des Widerrufs.
Auch hier würde ich mitteilen das ich den Zeitungsverlag über die Art der Werber informieren und Anzeige erstatten werde.

Aber hebe die Sendebestätigung auf.

Vielleicht hilft Euch das Video
YouTube - Ungewollte Zeitschriften-Abos
Das internet ist voll mit Videos über diese Masche.
 
Zuletzt bearbeitet:

J26mbb

New member
Damit du dich ganz sicher fühlen kannst ,sende einfach noch ein Fax an die VSR Service GmbH . Teile mit das du den Vertrag fristgerecht bei der PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf widerrufen hast . Würde hier dann den Vertrag auch noch einmal hilfsweise anfechten.
Wenn ein Widerruf nicht angenommen wird tritt die Anfechtung an Stelle des Widerrufs.
Auch hier würde ich mitteilen das ich den Zeitungsverlag über die Art der Werber informieren und Anzeige erstatten werde.

Aber hebe die Sendebestätigung auf.

Vielleicht hilft Euch das Video
YouTube - Ungewollte Zeitschriften-Abos
Das internet ist voll mit Videos über diese Masche.
Okay, werde ich machen
Danke für deine Hilfe.

Der Witz ist ja das die mir bereits mitgeteilt haben, dass mein Widerruf nicht rechtzeitig erfolgte.
 

schnippewippe

New member
Das sie die Widerrufe nicht gerne anerkennen kann ich gut verstehen. Das Geld geht ja verloren.

Stellt euch mal vor wie es noch vor 20 Jahren war. Da gab es die ganzen Foren noch nicht. Da blühte das Geschäft noch.

Jetzt geht das auch noch durch die Medien und ihre Einnahmen sinken. Ich hoffe das es auch hier bald so ruhig wird wie bei den Aboabzockern.

Vorsicht vor dubiosen Abos: wie Sie sich vor Drückerbanden schützen

Hier mal den link zur Polizeiliche Kriminalprävention - So schützen Sie sich vor Kriminalität. Ihre Polizei.
 

Sanara

New member
Hallo,
Ich hatte ein ähnliches Problem mit der PVZ und wurde wie die meisten auf der Straße angesprochen.
Ich hab mir hier einige Tipps und Ratschläge durchgelesen und bedanke mich recht herzlich für all die hilfreichen Kommentare und Beiträge.
Kürzlich habe ich per email eine Stornierung meines Auftrages erhalten :)
Ein Tipp für alle die mit der sache noch nicht durch sind und bei denen es nicht so glimpflich gelaufen ist (Ich habe nur 1 telefonat und eine email gebraucht), lasst euch nicht unterbuttern, bleibt gelassen, denn ihr seid im recht, vor allem aber lasst die sache nicht schleifen.
 

schnippewippe

New member
Masche mit angeblich kostenlosen Zeitschriften

Masche mit angeblich kostenlosen Zeitschriften
Saarbrücken. Bei einem Einkaufsbummel in Saarbrücken wurde eine SZ-Leser-Reporterin, die anonym bleiben möchte, kürzlich von einem jungen Mann angesprochen. Er habe die Wadgasserin freundlich gefragt, ob sie schon 18 Jahre alt sei und den „Schülerbotendienst“ kenne. „Er erklärte, dass er Schüler und Studenten, die Zeitschriften ausliefern, testet“, erinnert sie sich. Der Mann habe ihr angeboten, dass sie acht Wochen lang gratis eine Zeitschrift ihrer Wahl bekommen könne. Anschließend solle sie den Zusteller bewerten. „Es würde absolut nichts kosten“, habe er behauptet – und die SZ-Leserin würde kein Abo abschließen.

Angeblich zur „hauseigenen Bonitätsprüfung“ habe die junge Frau ein Formular mit ihren Bankdaten ausfüllen sollen, von dem sie einen Durchschlag erhalten habe. Der Mann habe beteuert: „Wenn etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, könnte man ihn damit anzeigen“, so die Wadgasserin.................weiter im link
Kommt uns doch sehr bekannt vor.
 

Sunnymaus

New member
Hallo schnippewippe,

vielen Dank für deine Tips. Soll ich den Brief an den Anwalt senden oder an die PVZ? Habe bisher alle meine Briefe an PVZ gesendet.

Ist es eigentlich so, wenn man keinen Widerruf erhält, hat man länger Zeit zu Widerrufen?

Oh man, ich hoffe das alles nimmt ein Gutes Ende. :sad:

Liebe Grüße.
 

schnippewippe

New member
Deine Frage :
Ist es eigentlich so, wenn man keinen Widerruf erhält, hat man länger Zeit zu Widerrufen?

Hallo,

ich habe auch Probleme mit der PVZ. Habe damals nichts schriftliches (Widerruf) bekommen und auf meine Aufforderungen, mir doch bitte eine Kopie des angeblichen Vertrages zukommen zu lassen sind sie bis heute nicht nachgekommen. Habe schon mehrmals Einschreiben (Widerruf usw) an diese Firma geschickt, aber sie reagieren darauf überhaupt nicht, schicken nach wievor die Zeitung (nun schon seit Oktober 2010) und Mahnungen. Jetzt hatte ich gestern ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, der im Namen dieser Firma arbeitet. Was mache ich denn jetzt? Soll an den 138,00Euro überweisen.

Wäre für jede Hilfe dankbar!!

Liebe Grüße.
2. Fristbeginn

a) Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält.

Die Belehrung muss

* in Textform geschehen,
* Namen und Anschrift desjenigen enthalten, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist,
* einen Hinweis auf den Fristbeginn, Widerrufsfrist und darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt, enthalten,
* einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten....................................hier der link dazu
Da der Anwalt geschrieben hat würde ich die Antwort auch an den Anwalt schicken. Kann ja sein das der gar nichts von deinen Brief an die PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf weiss.

Vertrags-Anfechtung.
Sie können einen Vertrag auch anfechten, wenn Sie arglistig getäuscht oder sogar bedroht wurden.

Wenn Sie erfolgreich einen Vertrag anfechten, dann wird dieser rückwirkend als nichtig angesehen.
Somit gibt es keinen Vertrag. Wenn die aber meinen das der Vertrag weiterhin besteht, müssen sie es vom Richter klären lassen.

Wenn ich den Vertrag per Einschreiben mit Rückantwort fristgerecht widerrufen/ angefochten habe ,würde ich danach nichts mehr per Einschreiben schicken. Dann würde ich es nur noch per Fax machen.
Warum ich es so machen würde ?
Im Ernstfall kann ich ja beweisen das ich mich gewehrt habe, hebe mir ja die Rückantwortkarte des Einschreibens auf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nelo85

New member
hallo. also mir (25, aushilfe auf 400€) ist es heute auch passiert. mitten in der fußgängerzone laufen 3 seltsame gestalten rum ,worauf mich einer sehr persönlich mit du und "was guckst denn so grimmig" ansprach. er stellte mir die frage wo denn die pyramiden sein.. ich natürlich gesagt ägypten.. und schon zog er einen gutschein aus der tasche gefolgt von einem kleinen zettel für zeitschriften abos. aufdringlich und genervt wie ich war ging ich blind drauf ein und wurde der hörzu zeitschrift zugeteilt. prompt wollte er personalausweis und bankverbindung von mir haben. da seine kollegen mich schon umkreisten gab ich diese mehr widerwillig heraus. ohne mein einverständnis wurden direkt 6 monate abo für 1,75€ ca. angekreuzt per bankeinzug. diese 1,75 werden natürlich wöchentlich abgebucht. zeitgleich unter verdeckter hand nahm er sich eine unterschrift für einen verzicht auf widerruf aufgrund ausgabe eines gutscheins.

Nun liebe leute, möchte ich wissen was kann ich tun um dem zu entgehen. kann ich diesen verzicht aufheben indem ich den gutschein UNAUSGEFÜLLT rücksende inklusive eines widerrufs? wenn ja wie was sollte drin stehen.
Bitte um dringende hilfe

gruss
 

schnippewippe

New member
Du hast 2 Wochen Zeit diesen Vertrag zu widerrufen. Einschreiben per Rückantwort. Bei einen fristgerechten Widerruf muss man keinen Grund angeben.
Bei dir war es ja erst heute gewésen.
 

Nelo85

New member
und wie steht das mit dem verzicht des widerrufs aufgrund gutschein aushändigung? habe ich trotzdem das recht das abo zu widerrufen?
 

schnippewippe

New member
Wo steht denn das du bei Erhalt des Gutscheins auf dein Widerrufsrecht verzichtest ?
Die ködern dich mit den Gutschein. Schicke den einfach mit zurück. Vermerke im Schreiben das du ihn zurück geschickst.
 

Nelo85

New member
Nun wie gesagt wurde mir mit einer verdeckenden Hand ein kleiner zettel vorgehalten den ich unterschreiben musste. Mir wurde nicht gesagt was ich unterschreibe noch wurde ich belehrt.
Habe diesen sachverhalt auch im brief ausführlich geschildert und einen widerruf eingefordert. Zusätzlich die löschung meiner daten aus ihren papieren.
ich hoffe das ich da rauskomme.. die wöchentliche lieferung für 1,75 pro woche steht auch nur sehr klein dort und wurde mir unter vorbehalt angekreuzt.. sprich ich hatte keine einsicht.
 

schnippewippe

New member
Es ist dir heute passiert.
Du hast ein Widerrufsrecht von 14 Tage. Wenn du in der Zeit den Vertrag widerrufst bist du raus.
Schicke den Gutschein mit und das war es dann.
 

Nelo85

New member
GOTT DANKE! danke vielmals. werde es sofort tun! werde mich hier wieder melden sobald antwort kommt! bin auch schon für den fall der fälle am informieren über bürgerhilfe etc. falls es doch zu grösseren schwierigkeiten kommt.. vorsicht besser als nachsicht, ohren auf durchzug, scheunenklappen an den kopf und zwielichtige typen 500 meter meiden.
Gut das es dieses forum gibt!
 

schnippewippe

New member
Vom Gesetz her stehen dir die 14 Tage Widerrufsfrist zu. Ohne wenn und aber. Viele wären froh , wenn sie es in der Zeit gemerkt hätten. ;)

Nicht vergessen! Per Einschreiben mit Rückantwort.
 

J26mbb

New member
Damit du dich ganz sicher fühlen kannst ,sende einfach noch ein Fax an die VSR Service GmbH . Teile mit das du den Vertrag fristgerecht bei der PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf widerrufen hast . Würde hier dann den Vertrag auch noch einmal hilfsweise anfechten.
Wenn ein Widerruf nicht angenommen wird tritt die Anfechtung an Stelle des Widerrufs.
Auch hier würde ich mitteilen das ich den Zeitungsverlag über die Art der Werber informieren und Anzeige erstatten werde.

Aber hebe die Sendebestätigung auf.
Ich wollte denen jetzt nochmal folgenden Brief schreiben:

___
ich weise Sie darauf hin, dass ich jegliche Einwilligung zu einem etwaigen Vertrag, der von Ihnen als Einwilligung meinerseits zu einem kostenpflichtigen Jahresabon-nement interpretiert wird, innerhalb der mir gesetzlich zustehenden Widerrufsfrist zurückgezogen habe.

Weiterhin fordere ich Sie auf, dass Sie mir den Namen und Anschrift desjenigen übermitteln der ihnen meine Daten übergeben hat damit ich ihn bei der Polizei zur Anzeige bringen kann.
___


Die Sache sollte für mich ja eigentlich erledigt sein. Einen Wideruf habe ich rechtzeitig abgeschickt. Anerkannt haben Sie Ihn ja auch (indirekt). Indem Sie mir geschreiben haben, dass er verspätet ankam(Was ja nicht der Fall ist)

Bloß eine Stornierung (wie Sie viele hier erhalten haben) ging mir nicht zu.

Oder meint Ihr das reicht mir nicht aus?
 

schnippewippe

New member
Anerkannt haben Sie Ihn ja auch (indirekt). Indem Sie mir geschreiben haben, dass er verspätet ankam
Das bedeutet, dass sie den Widerruf nicht angenommen haben. Die Anfechtung haben sie nicht beachtet. Denn wenn sie das tun würden , müssten sie es ja vom Richter klären lassen.
Warum findet man im Internet wohl keine Urteile ???

Zur Erinnerung:

Ende der Märchenstunde

Diese Vertriebsmethode wollten wir nicht länger hinnehmen und haben die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abgemahnt und aufgefordert, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen.

Doch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung blieb aus. Wir haben daher Klage eingereicht und sind zuversichtlich, dass das Gericht uns Recht gibt....................aus dem link
Verlag Service GmbH auf Zeitschriften-Werbetour Ist ja der gleiche Mist.
"Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. In der Öffentlichkeit soll jeder weitgehend von lästigen Werbern verschont werden.........aus dem link
Wenn ich als Firma im Recht bin würde ich die Foren nicht in Ruhe lassen. Dadurch geht ja eine Menge Geld verloren.
Dann würde ich mir das auch nicht von der Verbraucherzentrale gefallen lassen.
 

J26mbb

New member
Einen gerichtlichen Mahnbescheid hat von diesen Firmen ja noch nie jemand erhalten, oder?
Im Prinzip könnte man deswegen ja auch sämtliche Post von denen ignorieren(von Anfang bis Ende)
 

schnippewippe

New member
Einen Mahnbescheid hat es wohl noch nicht gegeben.

@J26mbb

Im Prinzip könnte man deswegen ja auch sämtliche Post von denen ignorieren(von Anfang bis Ende)
Da bin ich mir nicht sicher. Ihr habt ja unterschrieben. Für die besteht der Vertrag und ihr bekommt dann auch die Zeitschriften immer wieder in Abständen geliefert. Also entsteht dem Vertragspartner dann ein Schaden den man hätte vermeiden können.
Schadensminderungspflicht

Nach dem Gesetz (§ 254 BGB) trifft den Geschädigten, also denjenigen, der einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, eine sogenannte „Schadensminderungspflicht“. Danach ist der Geschädigte verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten.
Seit 2008 ist ein neues Gesetz ( Schufaeintrag ) rausgekommen. Leider ist dabei eine Lücke entstanden. Nun könnten sie bei nicht einhalten des Vertrages einen Eintrag machen lassen. Aber auch nur dann , wenn ihr den Vertrag nicht strittig stellt.
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/1415-die-schufa.html
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Seit 2008 ist ein neues Gesetz ( Schufaeintrag ) rausgekommen. Leider ist dabei eine Lücke entstanden.
Mir ist nicht deutlich,sehe es auch in dem Video nicht welches Gesetz du meinst.
Im Prinzip könnte man deswegen ja auch sämtliche Post von denen ignorieren(von Anfang bis Ende)
Damit sollte man vorsichtig sein. :whistle:
Es gibt eine Änderung im Gesetz,die mir bekannt ist stammt aus dem Jahr 2010,genau gesagt, kein Aprilscherz, 1.April 2010.
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien

(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist
[...]
4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
 
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