schnippewippe
New member
Das verstehst du ganz richtig.
Wer klagt muss beweisen.
Er hätte dir eine Widerrufsbelehrung geben müssen.
Wer klagt muss beweisen.
Er hätte dir eine Widerrufsbelehrung geben müssen.
Ruf Snowboard bei dehnen und dagegen dehn das du dat nie bestellt hast hier eine Normale Telefonnummer 0451/49060Hallo!
Mir ist das gleiche passiert wie vielen anderen hier. Wurde auf der Messe angesprochen und es ging bei mir um eine Zeitschriftenumfrage. Der nette Mann hat gemeint ich würde ein kostenloses Buch zugesendet bekommen, aber ich habe gestern ein Brief von PVZ bekommen wo mir mitgeteilt wurde das ich ab dem 16.06.11 eine Heft zugeschickt bekomme was ich dann auch bezahlen müsste.
Eine Widerufsbelehrung habe ich auch nie erhalten, was soll ich nun tun????
Das habe ich schon gemacht, aber die habe mir den Zettel zu geschickt wo ich unterschrieben habe. Nur ging es damals bei dem Gespräch um eine Probeabo zum testen zwecks einer Umfrage und nie um ein Abo.Ruf Snowboard bei dehnen und dagegen dehn das du dat nie bestellt hast hier eine Normale Telefonnummer 0451/49060
Verbraucherzentrale Hamburg | Junge Drücker, alte Masche
Ärger mit dem VSR-Verlag oder anderen? Straßenwerbung? Schwindeleien bei der Unterschrift? Untergeschobener Vertrag? Schildern Sie uns das. Wir werden gegen den Verlag notfalls gerichtlich vorgehen, um diese unseriöse Praxis zu unterbinden.
Einen Sieg konnten wir bereits verbuchen. Die Firma Deutscher Video Ring Marketing und Einkaufs GmbH hat sich uns gegenüber am 13. April 2010 verpflichtet, bei der Straßenwerbung für kostenpflichtige Zeitschriftenabos nicht zu behaupten, dass es sich lediglich um befristete und kostenlose Probeabos handelt. Verstößt die Firma gegen diese Erklärung, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Das hat doch schnippewippe hier ganz deutilich geschrieben. Du musst den Vertrag wegen Täuschung anfechten. Irgendwo hier im Thread findest du auch Musterbriefe, die du dir zurechtbasteln kannst.Wenn das nicht zutrifft, kannst du den Vertrag wegen Täuschung anfechten.