Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Hast du dir mal die AGB ganz genau durchgelesen. ? Da gibt es bestimmt eine Falle.

Aber wie auch immer. Du bist getäuscht worden. Die Widerrufsfrist ist eh vorbei. Es sei denn , du hast keine Widerrufsbelehrung erhalten. Dann kannst du noch widerrufen.

Die Antwort die du erhalten hast, zeigt mir wieder einmal, dass sie dein Schreiben gar nicht gelesen haben. War eine Standardantwort gewesen.

Du hast ja gar nicht widerrufen. Wer keinen Vertrag hat widerspricht ja der Mitteilung einen Vertrag zu haben.
Auf das übersenden der Unterlagen sind sie auch nicht eingegangen.

Ich würde da erst einmal abwarten ob sie dir die Kopien schicken.

Dann den Vertrag wenn es sein muss anfechten.
 
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Player90

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Ich hab nun aber gestern schon so ne zeitung erhalten, kann ich die da jetzt einfach an den absender zurückschicken oder soll ich die erstmal behalten? weil ich will sie ja nich bezahlen...hab sie ja nun auch nich bestellt?
 

schnippewippe

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Ich gehe mal davon aus, dass du nicht per Einschreiben geschrieben hast.


Wenn du dich sicher fühlen willst dann schicke deinen Brief noch einmal per Einschreiben mit Rückantwort.
Dann würde ich noch mitteilen, dass die zugeschickte/n Zeitschrift/en zur Abholung bereit liegt/ liegen .
Das ich den angeblichen Vertrag auch noch hilfweise wegen Täuschung anfechte.
*************
 

Player90

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Doch hab extra per einschreiben geschickt, allerdings nicht mit rückantwort...
werd ich wohl nochmal machen müssen...naja danke erstmal für die hilfe... mal schaun, was das noch wird... =(
 

schnippewippe

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Hebe den Beleg gut auf.


Einschreiben Einwurf
Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR. Das Entgelt für EINSCHREIBEN Einwurf wird zum Porto addiert.
Service
In der Regel können Sie bereits einen Tag nach Einlieferung den aktuellen Sendungsstatus online abrufen.

Eigenhändig

Ihre Sendung wird nur an den Empfänger persönlich oder an einen von ihm ausgewählten besonders Bevollmächtigten übergeben. In Deutschland gilt dies nur in Verbindung mit EINSCHREIBEN
Service

In der Regel können Sie bereits einen Tag nach Einlieferung Deutsche Post | Einschreiben - Leistungen abrufen.



Die Bestätigung der Einlieferung oder Übergabe würde ich mir ausdrucken.

Ich würde jetzt eine E-mail schicken.
Würde mich auf mein Schreiben vom........ Bezug nehmen und mitteilen, dass sie ab sofort die Zusendung der Zeitschrift einstellen sollen. Die schon erhaltene Zeitung liegt zur Abholung bereit.
Würde den angeblich abgeschlossenen Vertrag nun noch mal Hilfsweise anfechten.
 
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andreas1990

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Hey...ich bin vor etwa 3 Wochen auch an die geraten. Auf der Straße wurde ich angesprochen, ob ich denn an einem gewinnspiel teilnehmen wollte, hab mitgemacht, allerdings konnte mann dort auch gleichzeitig zeitungsabos machen, hab ich natürlich nicht, habe auch die durchschrift, habe halt nur an dem gewinnspiel teilgenommen, mir nix dabei gedacht und vor 3 tagen dann den Brief bekommen, dass ich ein gala abo hätte...
hab darauf einen widerspruch geschrieben, hab ja nie einen vertrag für ein abo gemacht, darauf kam dann ne e-mail, das ich die 14-tage widerrufsrecht verpasst hätte....was soll ich denn nun machen? kann mir jemand einen rat geben?

Hatte folgendes in meinem Widerruf geschrieben:

Sehr geehrte Frau Herbst,

bezugnehmend auf die o. g. Kundennummer widerspreche ich hiermit ausdrücklich Ihrer Mitteilung über den Abschluss eines Zeitschriftenabonnement für die Zeitschrift Gala.
Leider ist aus Ihrem Schreiben nicht zu ersehen, wann und wo ein solcher Vertrag zustande gekommen sein soll.
Da ich wissentlich zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit Ihrem Hause abgeschlossen habe, sondern lediglich an einem Gewinnspiel teilgenommen habe, werde ich die Annahme der Zeitschrift verweigern und eingehende Rechnungen zurückweisen.
Die dazugehörige Durchschrift, zum Gewinnspiel habe ich in meinen Akten, es ist deutlich zu erkennen, dass kein Zeitschriftenabonnement abgeschlossen wurde.
Sollten Ihnen jedoch andere, mir derzeit nicht bekannte Unterlagen über das angeblich zustande gekommene Abonnement vorliegen, so bitte ich Sie um eine entsprechende Mitteilung mit allen Angaben .
Weiterhin fordere ich Sie auf,dass meine bei Ihnen erfassten Daten unverzüglich gelöscht werden.

Mit freundlichen Grüßen

hi player90, hatte dasselbe problem
suche mein schreiben raus was ich denen hingeschickt hab mit paragraphen usw. und stelle es dann hier rein einfach name und kundennummer eintragen
 

andreas1990

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du hast 2 wochen nach erhalt der 1 zeitung zeit auf widerruf.so war es bei mir.da man dich auf der straße angesprochen hat ist es laut gesetzbuch ein "haustürgeschäft" und ist als nichtig anzusehen
 

andreas1990

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Düsseldorf,19.1.2011 Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem ´Haustürgeschäft´ habe ich ein zweimonatiges ´Gratisabonnement´erhalten, das automatisch beendet wird, wenn ich mich nicht mehr melde.
Meine Kundennummer ist die……….Nun scheint es jedoch, dass daraus ein Jahresabo gemacht wurde.Deshalb berufe ich mich auf mein Widerrufsrecht nach §355 (BGB).Die zwei Wochen nach der Widerrufsbelehrung sind schon vergangen, aber bei einer Warenlieferung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Ware beim Käufer entscheidend die ich erst am 10.1.2011 erhalten habe.
Außerdem fechte ich dieses Rechtsgeschäft an, da es mit einem der im Bürgerlichen Gesetztbuch (BGB) genannten Willensmängel zu Stande gekommen ist.Bei der Anfechtung berufe ich mich auf § 119 (BGB), da ich zum einen bei der Abgabe der Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war, und diese Erklärung nicht abgegeben hätte, wenn ich Kenntnis von der Sachlage gehabt hätte. Weiterhin fechte ich das Rechtgeschäft wegen arglistiger Täuschung, § 123 (BGB) an.Beim Verkauf des Abos wurde behauptet, dass die ersten zwei Monate gratis wären, ich sofort und jederzeit kündigen könnte und ich keinesfalls ein längerfristiges Abo bestellen würde.Es liegt hier also eine Falschaussage bezüglich der Kündigung sowie die vorsätzliche Täuschung des Verbrauchers durch Vorspiegelung falscher Tatsachen vor.Dafür habe ich sogar einen Zeugen, der zu diesem Zeitpunkt anwesend war und dies bestätigen kann.
Somit ist das Rechtsgeschäft nach § 142 (BGB) von Anfang an als nichtig anzusehen.
Ich bestehe darauf, dass Sie dieses Abonnement mit sofortiger Wirkung stornieren, die bisherigen Leistungen (die Zeitschrift KICKER) zurücknehmen und meine Daten unverzüglich zu löschen.
Wenn Sie dazu nicht bereit sind, werde ich rechtliche Schritte einleiten und eine Strafanzeige erstatten.Laut § 263 (StGB) liegt hier ein Betrug vor, da es sich nach § 263 Abs. 1 um die Vorspiegelung falscher Tatsachen handelt und nach § 263 Abs. 2 strafbar ist.In diesem Fall liegt sogar ein besonders schwerer Fall von Betrugs vor, da hier gewerbsmäßig gehandelt wurde.

musste ein bisschen was ändern.durfte die zeitungen am ende als werbegeschenk behalten und sie haben meine daten usw gelöscht.nicht vergessen per einschreiben mit rückantwort
 

Hexe

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Hallo,

ich bin heute auf das Forum gestoßen, da mein Freund auch von dieser PVZ Pressevertriebszentrale zwei Schreiben erhalten hat, dass er nun das Abo "Hörzu" und Tage später auch noch das Abo "Der Spiegel" erwirbt. In diesem Schreiben wurde geschrieben das er ein Guthaben hat und wenn dies ausgebraucht ist vom angegebenen Bankkonto abgebucht wird. (Guthaben ist ca. 4 Abos) Das erschreckende war auch das sie die korrekten Bankdaten hatten. :shocked:

Diese zwei Schreiben sind leider schon Ende Mai eingegangen und die ersten Zeitschriften von Hörzu sowie der Spiegel wurde an ihn gesendet.

Wir haben danach die Zeitrschriften zurück geschickt mit einem Schreiben das er kein Vertrag abgeschlossen hat und das er es künidgen möchte (auch wenn er kein Vertrag abgeschlossen hat) sowie das Sie die Bankdaten löschen sollten. Wir hatten noch darauf hingewiesen das wir eine Bestätigung haben möchten.

Wir hatten dann eine Antwort:

Sehr geehrter Herr....


Wir danken für Ihre Mitteilung. Die Belieferung erfolgt seit Mai 2011. Die Verpflichtungszeit beträgt zunächst 26 Bezugsmonate. Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zum Ausgust 2013. Wir bestätigen ihnen, das zu der o.g. Kundennummer keine weiteren Einzüge von dem Bankkonto erfolgen werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

..........


Wir haben nun heute bei der PVC angerufen, da wir den Vertrag sehen wollen welcher "angeblich" abgeschlossen wurde. Die Dame hat in Ihrem PC geschaut und behauptet es wurde ein Duplikat ausgehändigt, aber sie schickt nun eine Kopie des Vertrages.


Nun unsere Frage:

Können wir nun den Vertrag anfechten? Da ich denke die Widerspruchsfrist ist zuende? Oder wie erhält man eine Widerrufbelehrung? :confused:

Wir wissen nun nicht wie wir weiter vorgehen sollen. Das Abo vom Spiegel und gleichzeitig das Abo Hörzu ist nicht gerade kostengünstig.

Wir hoffen das Ihr eine Idee habt oder uns helfen könnt wie wir nun vorgehen sollen/könnten?

Grüße
 

schnippewippe

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Habt ihr das so geschrieben ? Ich meine klar mitgeteilt, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Wir haben danach die Zeitrschriften zurück geschickt mit einem Schreiben das er kein Vertrag abgeschlossen hat und das er es künidgen möchte
Wenn er keinen Vertrag abgeschlossen hat gibt es auch keine Widerrufsbelehrung. Normalerweise beginnt die Widerrufsfrist beim Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Wie ich es als Laie sehe.
Kündigung ist nicht so gut. Damit erkennt man einen Vertrag ja an. Denn ich kann ja nur kündigen was ich auch habe.
Wenn ich aber mitgeteilt habe ,
das ich keinen Vertrag abgeschlossen habe und das ich es künidgen möchte (auch wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe )
würde ich das nicht so eng sehen. Dann bezieht sich das ja auf den nicht abgeschlossenen Vertrag. Da sie aber meinen ich hätte einen Vertrag , wollte ich ,das dieser Vertrag sofort gekündigt wird , um unnötige Kosten zu vermeiden.


Anfechtung von Willenserklärungen

Lese es dir mal durch.
 

Zolo

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Hallo!

Weiteres zu meinem Fall:

Ich habe vor dem Termin mit dem Anwalt der VBZ selbst ein Schreiben abgeschickt, indem ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechte,
bezugnehmend auf §123 BGB und das ganze mit ein paar Floskeln aus dem Schreiben von Andale12 (Forum: Abzocke durch Gerd c. Meyd...) ausgeschmückt.

Der Anwalt meinte ich hätte mir den Termin mit Ihm sparen können, denn mehr hätte er auch nicht geschrieben.

Die haben heute Ihre (standardisierte?) Antwort geschickt, in der kurzgefasst steht, dass meine Aussagen bezüglich des Vertrages nicht
mit den Liefervereinbarungen übereinstimmen und mündliche Nebenabreden ausgeschlossen sind.
Zudem Kopie meines "Vertrages" hinzugefügt und mich darum gebeten, den Sachverhalt zu klären.

Jetzt habe ich vor, nichts mehr darauf zu antworten, da mit meiner Anfechtung der Vertrag nichtig ist und die zum jetzigen Zeitpunkt klagen müssten um auf Ihren Vertrag zu bestehen.

Was haltet Ihr von meinem Vorhaben?
Sollte ich doch noch eine Antwort schreiben, indem ich nochmals auf meine Anfechtung hinweise?
Oder soll ich es jetzt dabei belassen?

So long,
Zolo ;)
 

Hexe

New member
Habt ihr das so geschrieben ? Ich meine klar mitgeteilt, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Wir haben das so geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Ausgaben vom „Der Spiegel“ sowie von "Hörzu" zurück, da ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Ich möchte auch wenn ich kein Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe dieses Abonnement kündigen und auch keine Abbuchung auf mein Konto sehen.

Ich bitte Sie um eine Bestätigung meiner Kündigung und Löschung meiner Bankdaten.

Mit freundlichen Grüßen

Danke für deine Info haben uns weitergeholfen.

Wir werden den Vertrag nun anfechten, wegen arglistiger Täuschung. Die Kopie des Vertrages ist nun eingegangen. Die Unterschrift ist nicht die richtige. Was aber erschreckend ist, dass alle Angaben korrekt sind. (Persönliche Angaben sowie die Bankdaten)

Hier sind ja viele die auf der Straße angesprochen wurden um ein Probe-Abo zuerhalten. Hier in diesem Falle ist es nicht so. Es ist einfach der Brief gekommen zur Begrüßung. Wir haben keine Ahnung woher sie diese Daten haben.

Nun müssen wir mal abwarten. Ich hoffe das wir aus der Sache baldmöglichst rauskommen.


Liebe Grüße.
 

schnippewippe

New member
Wenn die Unterschrift nicht die richtige ist, würde ich aber erst einmal darauf eingehen.

Würde an mein Schreiben vom ........erinnern .

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Ausgaben vom „Der Spiegel“ sowie von "Hörzu" zurück, da ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Ich möchte auch wenn ich kein Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe dieses Abonnement kündigen und auch keine Abbuchung auf mein Konto sehen.

Ich bitte Sie um eine Bestätigung meiner Kündigung und Löschung meiner Bankdaten.
Dann würde ich mich für die Zusendung der Unterlagen bedanken und mitteilen das die Unterschrift eine Fälschung ist.

Da sie aber immer noch der Meinung sind ,dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe, bleibt mir nun nur noch ein Weg übrig den Vertrag üngültig zu machen .
Hiermit teile Ihnen hilfsweise die Anfechtung meines Vertrages wegen arglistiger Täuschung mit.

Musste mit deinen Worten schreiben.
 

Aerpse87

New member
Hallo,

ich bin denen letztes Jahr wohl auch auf den Leim gegangen und weiß jetzt nimmer weiter :sad:

Wir waren im Oktober auf der Venus in Berlin und da war ein stand vom Playboy.
Die haben gefragt, ob und unverbindlich 3 oder 4 (ich weiß es nicht mehr genau :confused:) Probehefte vom Playboy zugeschickt bekommen möchte. Zuerst habe ich das nicht gewollt. Habe aber mehrere Male nachgefragt, ob es auch wirklich nichts kostet und er hat diese Frage mit: "Nein, das kostet Sie gar nichts!" beantwortet.
Naja, so gutgläubig wie ich war habe ich unterschrieben.

Im Januar flatterte der erste Playboy ins Haus. Und am 18.01.2011 das erste Schreiben.
Es war eine Rechnung. Ich sollte für 3 Hefte 5,30€ zahlen und der Lieferzeitraum wurde mit Jan. 2011 bis März 2011 datiert.

Daraufhin, habe ich versucht dort anzurufen, hab aber niemanden erreichen können. Naja, und so wütend wie ich war habe ich direkt eine Mail an die geschickt. In der ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass mir versichert wurde, dass es kostenlos wäre und das ich den Playboy nimmer haben möchte.

Daraufhin folgte ein Schreiben mit dem Betreff: Abonnement: Playboy.
Und dass sie mit Bedauern meine Kündigung erhalten haben und die zu dem genannten Termin nicht annehmen können. "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum Ablauf der Erstverpflichtungszeit zur Heft-Nr 04 2012 Bitte beachten Sie, dass eine erneute Kündigung Ihrerseits nicht notwendig ist."

Dnach flatterten Zahlungserinnerungen ins Haus und ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nach der Ersten auch bezahlt habe. Ich hatte gehofft, dass das ganze dann ein Ende hat. Aber dem war nicht so und im April kam dann eine neue Rechnung für April bis Juni allerdings dismal 15,90€. Und die dazugehörige Zahlungserinnerung.

Und diese Woche kam die erste Mahung. Und darin steht unter anderem, dass sie die Lieferung erstmal einstellen, wenn ich nicht innerhalb von 10 Tagen zahle. Und dass deren Anwalt ein Mahnverfahren einleiten wird. Und sie drohen mir mit den ganzen Kosten dafür.

Mittlerweile habe ich echt n bisschen Bammel davor, was nu noch passiert.
Ging das vielleicht bei jemand anderem auch schon mal so weit?

Ich bin dankbar über jeden Hinweis.

Gruß

Aerpse
 

schnippewippe

New member
Daraufhin, habe ich versucht dort anzurufen, hab aber niemanden erreichen können. Naja, und so wütend wie ich war habe ich direkt eine Mail an die geschickt. In der ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass mir versichert wurde, dass es kostenlos wäre und das ich den Playboy nimmer haben möchte.

Daraufhin folgte ein Schreiben mit dem Betreff: Abonnement: Playboy.
Und dass sie mit Bedauern meine Kündigung erhalten haben und die zu dem genannten Termin nicht annehmen können. "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum Ablauf der Erstverpflichtungszeit zur Heft-Nr 04 2012 Bitte beachten Sie, dass eine erneute Kündigung Ihrerseits nicht notwendig ist."
Du hast ja kein kostenpflichtiges Abo gekündigt. Die Werber haben dir ja erklärt dass es kostenlos ist.
Das hast du in deiner Email ja auch so erklärt.


Ich würde noch einmal schreiben und deren Mitteilung über die Kündigung widersprechen.

Als die Rechnung kam,hast du dieser widersprochen und erklärt das die Werber gelogen haben und du diesen nun doch angeblichen kostenpflichtigen Vertrag nicht haben willst. Ein kostenpflichtigen Vertrag wäre man ja nicht eingegangen.
Da laut Werber kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde man auch keinen angeblichen kostenpflichtigen Vertag kündigen.
Da man durch die Werber getäuscht wird bleibt ja noch die Anfechtung des Vertrages.
Anfechtung von Willenserklärungen
 
Zuletzt bearbeitet:

Aerpse87

New member
Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigungsbestätigung (Schreiben vom 25.01.2011), da ich unter falschen Angaben des Werbers ihrerseits unterschrieben habe.

Ich fechte diesen kostenpflichten Vertrag an, da ich nie etwas kostenpflichtiges unterschrieben habe.

Laut § 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB liegt eine arglistige Täuschung vor und somit ist dieser Vertrag nichtig.
kann man das so Schreiben?
 

schnippewippe

New member
So ganz richtig ist das nicht .
Du hast ja leider einen kostenpflichtigen Vertrag unterschrieben.:ermm:
Es geht hier ja darum wie es zu der Unterschrift kam.
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So in etwa würde ich es schreiben.

hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigungsbestätigung (Schreiben vom 25.01.2011), Ich habe nach zusendung der Rechnung der Sache widersprochen und keinen kostenpflichtigen Vertrag gekündigt.

Anfechtung des nun doch angeblichen kostenpflichten Vertrag . Bei richtigen Informationen des Werber über die Kostenpflicht des Vertrages, wäre es zu keiner Unterschrift von meiner Seite aus gekommen.

Laut § 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB liegt eine arglistige Täuschung vor und somit ist dieser Vertrag nichtig.
 

Aerpse87

New member
Dankeschön.
Ich kenne mich damit leider nicht wirklich aus. Daher habe ich das auch so lange schleifen lassen. :blushing:
Ich werd's mal versuchen mit deinem Text.
 

Aerpse87

New member
Sehr geehrte Frau ,

wir danken für Ihre Mitteilung.

Nach unserer Rechtsauffassung ist der von Ihnen unterschriebene
Vertrag rechtskräftig, da Sie eine Willenserklärung nach
gültigem deutschen Recht getätigt haben.
Wir bitten um Verständnis, daß wir aus vorgenannten Gründen
auf die Erfüllung des Vertrages bestehen müssen.


Mit freundlichen Grüßen
Das habe ich als Antwort bekommen. Ich weiß net was ich jetzt machen soll :confused:
 
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