Als erfahrener User sollte man mal öfters auf die Anzeige klicken.Als kleinen Test habe ich "Mitfahrzentrale" bei Google eingegeben
Kommt kaum noch Geld rein.
Das es zig verschiedene Mobilfunk-Tarife gibt muss man es nicht,der Hinweis reicht.Mobilfunkpreise müssen auch angegeben sein
Die Bayernpartei kritisiert die Überbewertung des aktuellen Vorgehens gegen das Video-Streamingportal „kino.to“ und der dabei eingesetzten Ermittlungsmethoden. Gerade im Internet gebe es noch immer zahlreiche betrügerische Angebote, die trotz Kenntnis der Behörden unbehelligt blieben, weil deren Opfer „nur“ normale Bürger und nicht die Filmindustrie seien, so die Partei. Sie macht das am Angebot eines Abofallen-Anbieters, gegen den nicht vorgegangen wird, beispielhaft deutlich............................................
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An anderer Stelle sind die Staatsanwaltschaften dagegen merkwürdig zurückhaltend. So operiert einer der größten Betreiber von Abofallen und anderen betrügerischen Angeboten seit langem nördlich von München – völlig offen, unter verschiedenen Firmenbezeichnungen, aber unter seinem tatsächlichen Namen. Die Masche ist immer die gleiche: Mitfahrzentralen, Wohngemeinschafts-Vermittlungen und andere Portale, die es im Internet zuhauf kostenlos gibt, werden gegen Entgelt angeboten.
Der Preis versteckt sich aber in einem langen Text (dunkelgrau auf hellgrau, Schriftgröße acht) und wird dort allenfalls beiläufig erwähnt. Zwischen Selbstverständlichkeiten („nach dem Klick auf Absenden werden deine Daten übermittelt“, „bitte schau noch einmal, ob deine Angaben alle richtig sind“) findet sich der Hinweis „zwölfmonatigen Datenbankzugang zum Preis von monatlich acht Euro inkl. Mehrwertsteuer“. Die Rechnung erfolgt dann nach zwei Wochen – wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Anfechtungen des Vertrags werden nicht zur Kenntnis genommen, nach einiger Zeit kommt ein Brief eines Inkassounternehmens, später die Drohung mit der Schufa, irgendwann später angebliche Urteile verschiedenster Gerichte, die mit dem konkreten Fall nicht das geringste zu tun haben, sowie der falsche Hinweis, man müsse im Fall einer Klage stets die Kosten des Verfahrens tragen. Derart eingeschüchtert zahlen manche Kunden irgendwann. Geklagt wird durch den Betreiber indes fast nie – er weiß schließlich, dass er keine Chance hätte.
Doch was machen die Staatsanwaltschaften bei Anzeigen gegen den Betreiber? Die Verfahren werden stets eingestellt. Man wolle dem Zivilrechtsweg nicht vorgreifen. Die Betrugsabsicht sei ihm – auch nach vielen Jahren mit stets der gleichen Vorgehensweise – nicht nachzuweisen. Wenn er meine, er sei ihm Recht, dürfe er das auch durchsetzen. Dabei geht es hier nicht um Schwarzfahren. Hier liegt ein gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vor, der als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft wird.
Aber dagegen vorzugehen, ist wohl einfach nicht öffentlichkeitswirksam genug. Es muss heute wohl immer „Ermittlungsarbeit 2.0″ sein. Einfach nur die Internetseite auszudrucken, den Betreiber zu vernehmen und Haftbefehl zu beantragen ist nicht ausreichend spektakulär. Unterhalb von Bundestrojanern und medienwirksamen Kontopfändungen geht es heute anscheinend nicht mehr.
Und außerdem sitzt dem Staat hier wohl keine Lobbygruppe wie die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) im Nacken, die beharrlich, nicht selten unter Vertretung zweifelhafter Rechtsauffassungen und mit enormem Mittelaufwand ihren Einfluss auf die Gesetzgebung immer wieder geltend gemacht hat.
Verbraucherschutz findet dagegen hauptsächlich statt, wenn es darum geht, ehrliche Online-Unternehmer wegen eines falschen Wortes in der Widerrufserklärung abzumahnen – aber das ist wieder ein anderes Thema............................aus dem link
Jetzt doch auf den Professor Hoeren hören?
Hier das Video mit dem Telefongespräch.Die Frage könnte man sich stellen, wenn man den neuesten Artikel betrachet, den Frank Drescher auf seinem Firmenblog opmmedia.wordpress.com am 27.06.2011 veröffentlicht hat. Unter der Überschrift Wenn der Vater für die Tochter... kann man den Telefonmitschnitt eines verärgerten Vaters hören, der sich als Rechtsanwalt zu erkennen gibt und die Rechnung seiner Tochter storniert haben möchte:
Hmmmmm. Die Sache ist gelaufen. OPM - Media hat gewonnen. Aber wo ist das Urteil in der Urteilsammlung von der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH.Im Nachgang zu diesem Telefonat reichte die OPM Media GmbH Klage ein gegen die Kundin, und zwar vor dem Amtsgericht im schönen Bad Homburg
Mehr noch aus dem Bericht im LinkQuelle: OPM Media: es ist nicht IHR Fall! - Rechtsanwalt Thomas Meier
[Update]
Wie ich soeben erfahren habe, verschickt die OPM Media GmbH die Mahnungen zusammen mit dem Urteil in gelben Briefumschlägen. Diese Vorgehensweise ist normalerweise Gerichten vorbehalten.
Dennoch ist Folgendes wichtig: wenn tatsächlich Post vom Gericht kommt, müssen Sie reagieren
(was bei den OPM-Briefen nicht unbedingt nötig ist). Darum: achten sie beim nächsten gelben Brief unbedingt darauf, ob der Absender ein Gericht ist oder wieder nur eine GmbH.
OPM Media: es ist nicht IHR Fall!
OPM legt Urteil aus anderem Fall bei - Betroffene verunsichert
aus gegebenem Anlass: Als "Gammelsdorfer Spätlese" bekannt treibt die OPM Media GmbH derzeit wieder Geld aus Anmeldungen aus dem Jahre 2009 ein. Beigelegt wird ein Urteil des AG Magdeburg (140 C 3125/10) von Februar 2011, in dem auch ich als Vertreter der damaligen Beklagten benannt bin. Der Name der Beklagten erscheint hingegen nicht.
Viele Empfänger sind nun verunsichert und glauben, es sei bereits ein Urteil gegen sie persönlich ergangen. Das ist aber falsch:......................mehr darüber im link
Er äfft nur den Chef nach.UnserFreund scheint sich ernsthaft für seriös zu halten
Herr HOeren hat nicht gesagt das man soziale Netzwerke meiden soll,sondern das man sehr genau die rechtliche Seite und die damit verbundenen Gefahren beachten sollte.Freund schrieb:Nein, Richter Hören liebt es, sich auf fahrende Züge zu werfen. Die jüngste Entgleisung betraf – hören und staunen – Facebook. Hier empfahl er Unternehmen kurzer Hand, Facebook möglichst nicht für Marketingzwecke zu nutzen. Dies wurde von nahezu der gesamten Kommunikationsbranche dann auch erwartungsgemäß als absurd beurteilt
Facebook erreichte im Januar 2011 nach eigenen Angaben 600 Millionen aktive Nutzer weltweit.Nein, Richter Hören liebt es, sich auf fahrende Züge zu werfen. Die jüngste Entgleisung betraf – hören und staunen – Facebook. Hier empfahl er Unternehmen kurzer Hand, Facebook möglichst nicht für Marketingzwecke zu nutzen. Dies wurde von nahezu der gesamten Kommunikationsbranche dann auch erwartungsgemäß als absurd beurteilt – aber: Any News is Good News! Und mal wieder der Name in der Zeitung und die Nase im Bild...............aus dem link vom Insider
Das sehe ich auch so. Denn sie hatte ja auch keinen Anwalt an ihrer Seite.ohne Zahlung durch die Beklagte wäre sie entsprechend verurteilt worden...................Das Ende des Beschlusses.
Das kann man unbesorgt machen wenn man den Link anonymisiert>> z.B. hier anonym.to | Anonym surfen | link to other sites anonymouslyDa ich einen backlink zu Abzockers direkt nicht legen mag, kopiere ich hier den Originaltext hinein:
Ich habe das Thema mal verschoben weil es schon besprochen wurde.Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ist eines der grössten deutschen Inkassounternehmen mit Fokus auf Telekommunikation und E-Commerce. Im Rahmen der gesellschaftlichen Selbstverpflichtung unterstützt das Unternehmen regelmäßig soziale und caritative Engagements.
Quelle&mehr: DeutscheZentralInkasso
wir erinnern uns....Ist doch echt zum kotzen das die ein paar € spenden und dann den grossen Wohltäter raushängen lassen.
Frank D., Geschäftsführer der OPM Media GmbH hierzu: „Die Fähigkeit und die Lust zu Lesen, scheint bei weiten Teilen der Bevölkerung stark rückläufig zu sein. Die OPM Media GmbH leistet hiermit einen Beitrag zu mehr Lese-Lust und Lese-Freude. Wenn auch nur ein Kind mehr Spass am Lesen entwickelt, ist schon etwas erreicht.“
Quelle&mehr: prcenter.de/OPM-Media-foerdert-STIFTUNG-LESEN