Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Die PVZ Mitarbeiter kennen den Vermittler angeblich nicht und bestehen auf die Zahlungen. 2 Mahnschreiben sind nun eingetroffen, dass wir doch zahlen sollen
Dann würde ich doch mal nachfragen wieso sie für einen Vermittler Geld fordern wenn sie den gar nicht kennen. Sehr seltsam.

http://www.vzhh.de/recht/31499/Nebenverdienste Liste.pdf

Gibt es da noch einen Namen von der Firma.?

Ihr habt alles gemacht was man machen kann. Aber ich würde schon mal fragen ,warum sie mir für Firma unbekannt Geld in Rechnung stellen. :D
 

Sakuu

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Hm vielleicht kann ja die Verbraucherzentrale helfen, da muss man ja rauskommen .. immerhin ist es [edit]

Wenn dann vielleicht
Bürgermeinung Bremen
Hermann-Ritter-Str. 108
28197 Bremen
Inhaber STA-MA UG

Aber wenn die den Vermittler nicht kennen, der mit auf dem grünen Abo-Zettel steht ... mit wem hab ich denn dann den Vertrag abgeschlossen? Hmhmhm ..

Danke trotzdem
 
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schnippewippe

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Also noch mal in Ruhe. Ich verstehe es einfach nicht, warum User die ihren Vertrag wegen irrtum hervorgerufen durch die Täuschung der Abzocker anfechten, danach immer noch weiter Schriftwechsel mit denen führen.

Das zeigt mir und auch den Abzockern wie unsicher ihr seit. Wer unsicher ist , ist schwach und bei genug Druck von den Abocker zahlen sie. :ermm:

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

.
Einseitige Willenserklärung, die zur Nichtigkeit eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts führt.
Sie beseitigt alle rechtlichen Wirkungen der früheren Willenserklärung.

Ich habe den Vertrag ungültig gemacht. Wenn sie das Geld haben wollen müssen sie klagen. Was bis jetzt nicht gemacht worden ist. ( 20 Jahre)
Warum also ,sollte ich jetzt immer noch hin und her schreiben.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hm vielleicht kann ja die Verbraucherzentrale helfen, da muss man ja rauskommen .. immerhin ist es [edit]
Anm. MOD.
Betrug ist es erst wenn die Firma wegen dem Delikt verurteilt wurde.

In der Zeitung wurde nach Testpersonen gesucht für die "Bürgermeinung Bremen" Um in die Datenbank aufgenommen zu werden musste man 204,00Euro bezahlen oder ein Abo einer Zeitschrift für 24Monate annehmen.
Sollte mal das Wunder geschehen das Produkttester per Annonce gesucht werden,dann muß man dafür nichts bezahlen,schon garnicht per Vorkasse.

meine Freundin ist am 01.11.2010 auch auf die PVZ reingefallen.
[...]
Naja gut, wir zahlen ja auch seit ~April nicht mehr und haben die Einzugsermächtigung entzogen,
Das Problem ist,ihr habt gezahlt und Zeitschriften bezogen.
Ihr hättet erst bei der Firma,bei der ihr den Vertrag unterschrieben habt, auf Vertragserfüllung bestehen müssen.
Die PVZ Mitarbeiter kennen den Vermittler angeblich nicht und bestehen auf die Zahlungen.
Dann muß die PVZ beweisen das ihr mit ihr einen Vertrag abgeschlossen habt.
Fordert also den Vertrag an.
haben die Richtigkeit des Vertrags angefechtet, den "Vertrag" gekündigt und stornieren lassen
Was denn jetzt? Angefochten?,gekündigt? storniert?

Solche Verträge fechtet man wegen Irrtum,Täuschung an,nichts weiter.
Kündigen kann ich nur einen rechtsgültigen Vertrag und das auch nur fristgerecht.
 
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luisa_g

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Hallo ihr Lieben.

Ich hab hier eine Weile stumm mitgelesen (zugegebenermaßen nicht alle 90+ Seiten), weil es mich leider auch erwischt hat. Ich wurde auch in der Fußgängerzone angequascht, vierwöchiges Probeabo, anschließend Auslieferer bewerten, Abo liefe dann automatich aus, alles gar kein Problem, blablabla ... ja, und vor einer Woche bekam ich dann plötzlich eine Mahnung. Ja, gleich die Mahnung sowie den "Vorschlag" der PVZ doch eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit solche Sachen nicht mehr passieren würden und es sei ja auch viel bequemer für mich. Ich war vollkommen verwirrt und googlete erst mal nach der PVZ - und landete hier und erfuhr erst mal in vollem Umfang, in was ich da überhaupt hineingeraten war!

Ich habe dann den Rat befolgt, den ihr schon anderen Betroffenen gegeben habt - Schreiben an die PVZ aufgesetzt, geschildert, dass ich arglistig getäuscht wurde und mich deshalb weigere, die Rechnung zu begleichen, da ich diesem Vertrag in dieser Form niemals zugestimmt habe. Das ganze per Einschreiben verschickt und gewartet. Gestern kriegte ich dann einen Brief von der PVZ, in dem stand, dass der Promoter ihnen nicht namentlich bekannt sei (ja, da haben wir ja schon etwas gemeinsam, ich schrieb in meiner Schilderung nämlich auch von einen "mir namentlich leider unbekannten jungen Mann"!) und desweiteren eine Kopie von dem von mir unterzeichneten Zettel über das Probeabo. Auf der zweiten Seite - die ich NIE zu Gesicht bekommen habe, weil der damals noch so nette Kerl das Ding niemals aus seinem Klemmbrett genommen hat, sodass ich die Seite gar nicht einsehen KONNTE - standen dann auch die Widerrufsfristen sowie die schöne Floskel mit der automatischen Verlängerung.

Ich bin dann heute mit allen Schreiben, die ich von der PVZ erhalten habe - also auch der Kopie des "Vertrags", den ich heute zum ersten Mal vollständig sah -, zur Verbraucherschutzzentrale in meiner Stadt gegangen - und dort wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt, man könne da NICHTS machen und sie raten mir zur Zahlung, weil der Vertrag ja schwarz auf weiß bestünde und die Widerrufsfrist nun mal leider abgelaufen sei! Aber das KANN doch eigentlich gar nicht sein, oder?! Ja, es war mein Fehler, dass ich so naiv war, aber es kann doch echt nicht sein, dass die die Leute so ver*rschen (entschuldigt die Wortwahl) und damit durchkommen, weil sie ja angeblich einen rechtskräftigen Vertrag geschlossen haben, den eine Partei nie lesen konnte, weil sie nur die Hälfte zu Gesicht bekommen hat?!

Ich bin echt fassungslos und weiß nicht, was ich jetzt tun soll! Ich hatte eigentlich gehofft, die Verbraucherschutzzentrale würde mir helfen, stattdessen bekomm ich zu hören, das wäre jetzt nun mal so und Ende! Ich WILL diese Rechnungen nicht bezahlen, ich WILL dieses Abo nicht, ich bin Studentin und hab 200€ im Monat zum Leben, ich hab gar keinen finanziellen Raum für so 'nen "Luxus" übrig!

Entschuldigt bitte, wenn das hier alles wirr klingt ... ich bin nur einfach extrem wütend und verzweifelt. Habt ihr vielleicht noch einen Rat für mich, was ich tun jetzt tun soll? :(

lg, Luisa
 

schnippewippe

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Ich frage mich was das mit der Verbraucherzentrale soll. Dann wären ja alle Verträge die im Internet als Aboabzocke laufen auch rechtens in Ordnung. Denn da stehen ja die Kosten auch fast immer irgendwo versteckt. Dann würden diese Verträge ja auch zählen.
Hier bei der Zeitungsabzocke bekommt man die Unterlagen ja erst nach dem man den Vertrag unterschrieben hat Solange sind die Unterlagen wie du schon schreibst am Brett festgeklemmt. Oft bekommt man den gar nicht mit.

Da sie die Bankdaten bis jetzt immer gleich abfragen,zeigt mir das der Werber dachte das du einen Rückzieher machen würdest,wenn er danach fragt.
Ja, gleich die Mahnung sowie den "Vorschlag" der PVZ doch eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit solche Sachen nicht mehr passieren würden und es sei ja auch viel bequemer für mich.
und desweiteren eine Kopie von dem von mir unterzeichneten Zettel über das Probeabo. Auf der zweiten Seite - die ich NIE zu Gesicht bekommen habe, weil der damals noch so nette Kerl das Ding niemals aus seinem Klemmbrett genommen hat, sodass ich die Seite gar nicht einsehen KONNTE - standen dann auch die Widerrufsfristen sowie die schöne Floskel mit der automatischen Verlängerung.
Wenn ich es richtig verstehe hast du die Widerrufsbelehrung jetzt erst erhalten ?

Ein paar Vorschläge was man mitteilen könnte.

Dann würde ich mich über das Schreiben vom......... und der Zusendung der Unterlagen mit der Widerrufsbelehrung bedanken. Würde mitteilen das ich diese Unterlagen zum erstenmal erhalten habe und mein Schreiben ( Widerruf/Widerspruch) vom.........noch fristgerecht war. Da diese Frist erst mit deren Zusendung der Unterlagen für mich begonnen hat.

Da aus deren Schreiben zu erkennen ist , dass sie deinen Widerspruch /Widerruf nicht anerkennen, würde ich jetzt den Vertrag noch einmal hilfweise wegen Irrtum und arglister Täuschung anfechten. Denn das was die Werber auf den Strassen treiben, geht ja mal gar nicht.
Erst als ich den Vertrag von ihnen als Kopie zugeschickt bekam ,war ich in der Lage mir auch die Widerrufsbelehrung und die anderen Bedingungen durchzulesen.
Das Internet ist voll mit Beschwerden über diese Lügen der Werber und das man Ihnen die Art wie die Verträge abgeschlossen werden auch immer wieder mitgeteilt hat. Somit ist Ihnen die Art der Werbung bekannt.
Sollte ich weitere Zahlungsaufforderungen erhalten werde ich nicht nur gegen ????????( wer steht denn in der Widerrufsbelehrung) sondern auch gegen sie Anzeige erstatten.
 
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schnippewippe

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@luisa_g

Also das was die Verbraucherzentrale da sagt verwundert mich auch.Kann es sein, dass es nur eine kleine Nebenstelle in einer kleinen Ortschaft ist und es nicht bis dahin durchgedrungen ist. :whistle:

Abo-Verkäufer auf Beutezug: Verbraucherzentrale warnt vor Treuepräsent einer Video-Aktuell Betriebs GmbH
ZeitungsstapelMit einer fiesen Tour versucht derzeit die Video-Aktuell Betriebs GmbH Geld landauf, landab Geld zu machen. Angeblich treue Kunden der hauseigenen Videothek beglückt die Gesellschaft mit einem so genannten Vorzugsabonnement für eine Zeitschrift, die für die Dauer von drei Monaten kostenlos sein soll. Als "Bonus" könne man die Zeitschrift nach Ablauf der drei Monate zum gültigen Heftpreis für die restlichen neun Monate eines Bezugsjahres weiter beziehen..............................

.........................Inzwischen hat das Unternehem nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Diese Abzocke ist doch nichts anderes als unsere Abzocke hier. Nur das man hier auf der Strasse unter falschen Bedingungen abgezockt wird.

Das finde ich Interessant.
Wer jedem künftigen Ärger aus dem Weg gehen möchte, der sollte handeln und vor Ablauf der kostenlosen Belieferung von drei Monaten unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen nachweisbar (Einschreiben mit Rückschein) einem Vertragsschluss widersprechen. Doch Achtung: Zu richten ist dieses Schreiben nicht an die Video-Aktuell Betriebs GmbH, sondern an die mit der Betreuung des Abos beauftragten PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co.KG mit Sitz in Stockelsdorf.
Die tut ja immer hier bei uns so, als wären sie nicht der Ansprechpartner.
 
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luisa_g

New member
Danke für deine schnelle Antwort :wub:

Mich hat die Antwort des Herrn bei der Verbraucherschutzzentrale auch ziemlich aus der Bahn geworfen, weil ich einfach nicht glauben konnte, dass jemand, der zur Unterstützung von geprellten Bürgern angestellt wurde, eben jenen sagt, sie hätten jetzt halt das Problem und peng ... ich hab ihm auch drei Mal gesagt, dass ich mich arglistig getäuscht fühle und mir offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen der Vertrag untergeschoben wurde, aber er ist da gar nicht drauf eingegangen und ich hatte dann auch keine Lust, noch ewig mit ihm herumzudiskutieren und hab mir einfach meinen Teil gedacht ... und bin jetzt hier, um mir da noch 'ne zweite Meinung einzuholen, die sich ja offensichtlich mit meiner deckt - dass das NICHT richtig ist und dass ich nicht unbedingt zahlen muss!

Wenn das Ganze auf 'nem Kuhdorf passiert wäre, dann könnte man das sicherlich auf Misskommunikation zwischen den größeren und kleineren Stellen schieben - aber ich wohne in einer der größten Städte Deutschlands ...

Dass mich der Promoter nicht nach meinen Bankdaten gefragt hat, ist irgendwo logisch ... mir wurde das ganze ja als kostenloses vierwöchiges Probeabo verkauft ... was wollen die da mit meinen Bankdaten? ;) Da hätten sie sich ja selbst verraten. Als ich das Ding ausgefüllt habe, blieb das Feld mit den Bankdaten leer; der Promoter sagte, sie würden sowohl für Probeabos als auch für kostenpflichtige Abos die selben Zettel verwenden und ich sollte dem keine Beachtung schenken. Die Daten, die jetzt draufstehen, wurden ganz klar nachträglich eingetragen; das ist nicht meine Handschrift und ich habe auch gar kein Konto bei der angegebenen Bank.

Ja, ich hab die Widerrufsbelehrung erst zu dem Zeitpunkt zum ersten Mal gesehen ... ich werd's mal auf dem Wege probieren :) Danke schon mal für deine Hilfe! (Warum sitzt du nicht bei uns in der Verbraucherschutzzentrale, sag mal? Jemanden wie dich hätte ich gestern gebrauchen können :))

Aber mal 'ne andere Frage ... wenn ich mich weiterhin weigere zu zahlen und die weigern sich ihrerseits, mich aus diesem Abo zu lassen ... was passiert denn dann? Inkasso? Klage von denen? :unsure: Sorry, falls das 'ne dämliche Frage ist, aber ich hatte mit solchen Sachen echt noch NIE Probleme ...

Ich wünsch dir noch 'nen schönen Tag :)
 

Zolo

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Aber mal 'ne andere Frage ... wenn ich mich weiterhin weigere zu zahlen und die weigern sich ihrerseits, mich aus diesem Abo zu lassen ... was passiert denn dann? Inkasso? Klage von denen? :unsure:
Ja Sie können! Ich habe schon ne Weile nix mehr hier geschrieben.

Ich hatte eine Anfechtung meines Vertrages abgeschickt und eine Kopie meines unterschriebenen Vertrages zurückbekommen.

Da ich angefochten hatte habe ich mich auch nicht weiter gemeldet.

Jetzt habe ich ein Anwaltsschreiben (Knorz.Schütz.Lawyers) bekommen in dem ich aufgefordert werde, die fehlenden Beiträge und die Anwaltskosten zu überweisen.

Da ich aber schon vor zwei Monaten angefochten habe und die sich in dem Anwaltsschreiben auf vertraglich vereinbarte Zahlungen beziehen, werd ich da gar nix zahlen und denen gleich erstmal freundlich am Telefon erklären, dass deren Mandat (die PVZ) bereits zwei Monate vorher eine Anfechtung erhalten hat.

Bei mir scheint das mit dem Herauskommen nicht ganz so leicht zu sein wie bei den Anderen hier bisher :/

So long,

Zolo ;)
 

Zolo

New member
Ich komme da nicht raus :(

Ich kann nicht bezeugen, dass ich Opfer einer arglistigen Täuschung wurde.
Es gilt nur der unterschriebene Vertrag.

Ich muss zahlen...
 

Colt

New member
Hallo Community,

ich bin raus aus dem "Vertrag". Habe 2 Tage nach dem ich mein Schreiben(auf Seite 92 zu lesen) per Email und Einschreiben mit Rückschein verschickt habe eine Stornierung per Post bekommen.

Danke für die vielen Hilfreichen Beiträge hier im Forum.

LG
 
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Zolo

New member
Aber ich steh ja sozusagen in der Bringschuld was die Beweislage angeht.

Wenn ich Anfechte aufgrund arglistiger Täuschung und das nur meine Aussage zur Grundlage hat und
die nen unterschriebenen Vertrag haben, dann siehts echt schlecht aus :ermm:

Ohne Zeugen oder etwas Vergleichbares steht es Aussage gegen Vertrag.

Die Kosten belaufen sich schon auf über 250 Euronen...

Und leider hatte ich beim letzten Besuch der VBZ nicht den Anschein,
dass die wirklich helfen wollen, sondern eher schnell das Honorar des Anwalts einstreichen wollten...
 

schnippewippe

New member
Warst du denn schon bei der Polizei Anzeige erstatten. Würde ich machen. Denn diese Art der Abzocke kennen die da bestimmt schon. Nehme deine Schreiben mit zur Polizei.
Dann würde ich die Kopie der Anzeige an den Anwalt schicken. Damit die merken das es dir mit der Anfechtung ernst ist. Er hat nicht das Recht dich zur Zahlung zu drängen und Anwaltskosten zu verlangen.
Aber wie es aussieht erreichen sie mit diesen Anwaltsmahnungen ja was sie wollen. Man bekommt Angst und zahlt.
Per Einschreiben.

Was sollte denn die Verbraucherzentrale auch noch für dich machen ??? Du hast doch den Vertrag mit deiner Anfechtung ungültig gemacht. Mehr geht ja nun echt nicht.

Frage dich doch mal wieso immer wieder User raus kommen.???????????
Weil es Abzocke von den Werbern ist .
Das wissen die auch und gehen darum nicht vor Gericht. Sie wissen auch das diese Abzocke sehr bekannt ist.
 

Zolo

New member
Und wen genau soll ich anzeigen?
Die Anwaltskanzlei, die PVZ, Gerd C. M. oder den Drücker?
Die Liste ist lang :/

Und Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten.
 
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schnippewippe

New member
Du nimmst alles was du hast mit zur Polizei . Erklärst den die Abzocke . Alles andere macht die Polizei. Die sagen dir schon wie die Anzeige lautet und gegen wen.

Der Anwalt wird sagen er weiss nichts von deiner Anfechtung. Du weisst ja nicht welche Unterlagen er bekommen hat.

Also Anzeige gegen die Empfänger deiner Schreiben.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und wen genau soll ich anzeigen?
Und weswegen? :whistle: Täuschung ist ersteinmal keine Straftat.

Wenn man den § 263 STGB Betrug anwenden will:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
muß man den Drücker anzeigen.
Und diesen Umstand natürlich beweisen.
Die Bosse reden sich natürlich raus und sagen etwas anderes.
Und Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten.
Es gibt die Beratungs-,Prozeßkostenhilfe

Ich würde der Kanzlei formlos mitteilen das die Forderung strittig ist.
 

schnippewippe

New member
Und weswegen? :whistle: Täuschung ist ersteinmal keine Straftat.

.
Das sehe ich etwas anders. Der User hat vor 2 Monaten den Vertrag angefochten. Trotzdem hetzen sie dem User einen Anwalt auf dem Hals. Das macht dem User Angst und er zahlt dann vielleicht.

Es gibt ja noch andere Gründe ausser einer Täuschung um Anzeige zu erstatten.Für mich wäre das eine Belästigung die an meiner Gesundheit zerrt.
 
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schnippewippe

New member
Stimmt ja. Hatte ich ganz vergessen. Das stand ja mal in einen urteil. :mad:
Hi- soll ich dir mal was verraten. Würde mir das passieren würde ich es trotzdem machen. Die Polizei darf sich nicht weigern eine Anzeige aufzunehmen. Weiss ich von denen selber.:)
 
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