Abzocke von Frank D. - **M Media GmbH

xAbgezockterx

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was ich jetzt hier nirgends las, ob schon mal ein user F/D bei der schmier versuchte anzuzeigen...mittlerweile bin ich mir gar nicht mehr so sicher ob das so klug war...sind vergleichswerte vorhanden?
 

xAbgezockterx

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tschuldige....ja mit schmier ist die polizei gemeint....und passender wäre erfahrungswerte gewesen...bezüglich strafanzeigen gegen F/D

ich komm aus süddeutschland....
 

schnippewippe

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Icke saje mal so, det kannste in nee Tüte rochen :D

Bis jetzt sind fast alle Anzeigen von den Staatsanwaltschaften vom Tisch gefegt worden.
Einmal hatte eine Staatsanwaltschaft Klage erhoben und wurde vom Richter abgeschmettert.
Aber wir geben die Hoffnung nicht auf . Der Anfang wurde gemacht.
OLG Frankfurt a.M.: Abo-Falle begeht “gewerbsmäßigen Betrug” im Sinne von § 263 Abs. 2 Nr. 1 StGB / Berichtet von Dr. Damm und Partner | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Hier ist es Strafrecht !!!!

Wenn wir vor Gericht stehen würden, wäre es das Zivilrecht. Da sieht es dann doch anders aus.
 
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xAbgezockterx

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ok gehen wir mal von der situation aus...wir werden vor gericht geschleift...ich hab hier in eurem block ja schon ne ganze reihe urteile pro/contra *fleißige IT-hütchenspieler* gelesen... aber noch keinen fall eines hier schreibenden users lesen können der/die tatsache vor ein gericht gezerrt wurde...also ich mein vom ersten ``hallo ich bin im club`` bis ``ok, ich muß dann los..muß zu meiner verhandlung``

oder hab ich so ne entwicklung glatt verschlafen?
 

xAbgezockterx

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prima! sowas wollte ich lesen! also ich denk wir werden uns die nächsten 2-3j. hin und wieder mal sehen..äh lesen...werde etwaige entwicklungen posten.

frei nach dem motto: janz berlin war eene wolke..nur icke war zu sehn.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
was ich jetzt hier nirgends las, ob schon mal ein user F/D bei der schmier versuchte anzuzeigen...
Ich stehe echt auf der Leitung, Was ist denn schmier
Slangausdruck für Polente ;)
Ach so . Icke kenne nur Schmiere stehen. :D
Der korrekte Ausdruck ist Schmiere.
Es ist kein Slang,es leitet sich vom hebräischen Schmira (Bewachung) ab.
"Schmiere stehen" heisst;aufpassen op die Schmiere (Polizei) kommt.
 

HH-Deern

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so, ich bin jetzt auf dem weg zur polizei um anzeige wegen betrugs zu erstatten.

ich soll alle unterlagen die ich hab mitbringen und vorbei kommen.

am telefon hatte man mir gesagt das es sich so anhört, als könne man da eine strafanzeige wegen betrugs stellen.
 

schnippewippe

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OLG Frankfurt a.M.: Abo-Falle begeht “gewerbsmäßigen Betrug” im Sinne von § 263 Abs. 2 Nr. 1 StGB / Berichtet von Dr. Damm und Partner
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betrieb einer sog. Abo-Falle den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllt. Es ist unserer Erkenntnis nach das erste Mal, dass diese klare Erkenntnis auch gerichtlich bestätigt wurde. Die Vorinstanzen zeichneten sich durch überraschend zögerliches und damit wohlwollendes Verhalten gegenüber dem plagehaften Verhalten der Abo-Fallen aus. So hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im vorligenden Fall gegen zwei Personen wegen des Betriebs einer Abofalle im Internet Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben. Das LG Frankfurt a.M. lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens indes ab. Die Kunden seien von den Abo-Fallen-Betreibern nicht getäuscht worden, weil die relevanten Internetseiten zumindest an irgendeiner Stelle einen Preishinweis enthalten hätten. Das Urteil dürfte erheblich nachhaltigere Wirkung zeigen als die unzulängliche und mit schweren Nebenwirkungen für den Onlinehandel versehenen “Button”-Lösung des Bundesministeriums für Justiz (zum Gesetzesentwurf)..............im link .
Richter kritisieren Urteil im Sinne von Abofallen-Betreiber
Zwei Entscheidungen gegen "Inkassoanwälte" gefallen


Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg.
Das Amtsgericht Marburg hat sich von der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, ein Ermittlungsverfahren gegen einen "Abofallen-Betreiber" einzustellen, distanziert und diese als falsch bezeichnet. "Das Gericht folgt hier ausdrücklich nicht der Großen Strafkammer des LG Frankfurt", heißt es in der Urteilsbegründung, die jetzt veröffentlicht wurde. Die Neue Juristische Wochenzeitung (NJW) bezeichnete das Marburger Urteil als Entscheidung der Woche....weiter im link
 
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xAbgezockterx

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also aus meiner anzeige wird wohl kein schuh, der bulle sagte:"der preis is doch auf der seite gut zu sehen"

das hab ich jetzt x mal gehört...und jedes mal komm ich mir noch ein wenig dümmer vor!
 
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