schnippewippe
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Oh.....mal ein User der keine Hilfe braucht :thumbsup:
Slangausdruck für PolenteIch stehe echt auf der Leitung, Was ist denn schmier
Ach so . Icke kenne nur Schmiere stehen.Slangausdruck für Polente
Der korrekte Ausdruck ist Schmiere.was ich jetzt hier nirgends las, ob schon mal ein user F/D bei der schmier versuchte anzuzeigen...
Ich stehe echt auf der Leitung, Was ist denn schmierSlangausdruck für PolenteAch so . Icke kenne nur Schmiere stehen.
Den Weg kannst du dir sparen.so, ich bin jetzt auf dem weg zur polizei um anzeige wegen betrugs zu erstatten.
Wenn überhaupt, wäre der § 291 StGB für die Erstattung einer Strafanzeige da wohl passender.Warum keine Anzeige wegen Wucher?§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
Richter kritisieren Urteil im Sinne von Abofallen-BetreiberDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betrieb einer sog. Abo-Falle den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllt. Es ist unserer Erkenntnis nach das erste Mal, dass diese klare Erkenntnis auch gerichtlich bestätigt wurde. Die Vorinstanzen zeichneten sich durch überraschend zögerliches und damit wohlwollendes Verhalten gegenüber dem plagehaften Verhalten der Abo-Fallen aus. So hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im vorligenden Fall gegen zwei Personen wegen des Betriebs einer Abofalle im Internet Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben. Das LG Frankfurt a.M. lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens indes ab. Die Kunden seien von den Abo-Fallen-Betreibern nicht getäuscht worden, weil die relevanten Internetseiten zumindest an irgendeiner Stelle einen Preishinweis enthalten hätten. Das Urteil dürfte erheblich nachhaltigere Wirkung zeigen als die unzulängliche und mit schweren Nebenwirkungen für den Onlinehandel versehenen “Button”-Lösung des Bundesministeriums für Justiz (zum Gesetzesentwurf)..............im link .
Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg.
Das Amtsgericht Marburg hat sich von der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, ein Ermittlungsverfahren gegen einen "Abofallen-Betreiber" einzustellen, distanziert und diese als falsch bezeichnet. "Das Gericht folgt hier ausdrücklich nicht der Großen Strafkammer des LG Frankfurt", heißt es in der Urteilsbegründung, die jetzt veröffentlicht wurde. Die Neue Juristische Wochenzeitung (NJW) bezeichnete das Marburger Urteil als Entscheidung der Woche....weiter im link
Nö. Der Polizist hat eben Nullahnung von Abofallen und wie sie arbeiten....und jedes mal komm ich mir noch ein wenig dümmer vor!