Abzocke von Frank D. - **M Media GmbH

HH-Deern

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öhm, ich bin mir nicht mehr sicher. einer mit dem ich heute morgen schon telefoniert habe hatte mir das erzählt. er hat einen engen pressekontakt und meinte es betrifft F.D.

ich sollte protokolle führen beim telefonieren :mad:
 

rudido

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Tut mir Leid, ich verstehe nicht was der Mensch für eine Macht ausüben kann, denn:
3. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 – I ZR 216/92 – AfP 1995, 404, 407 f. – Dubioses Geschäftsgebaren – und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 – VI ZR 163/79).
Quelle: MIR – Medien Internet und Recht
 

schnippewippe

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Mal sehen ob ich das laienhaft erklären kann.
Hier ist auch mal ein Thema von mir verschwunden. Der Betreiber dieser Seite wollte gegen mich klagen. Das hatte ich damals durch Zufall bei 123 Recht rausbekommen.. Da hatte er einen Anwalt um Rat gefragt und es offen eingestellt.

Der Anwalt meinte , solange ich nichts gegen seine Person schreibe sondern meine Mitteilungen sich auf die Sache mit der Seite beziehen, kann er gegen mich nichts machen. Denn was ich schreibe war ja auch von mir zum Beispiel mit Screenshirt unterlegt worden.

Der war schon wegen einer anderen Seite verurteilt worden ( Betrug) 2 Jahre auf Bewährung.
 
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rudido

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Ich kann doch den Klarnamen eines Menschen verwenden, der im Impressum einer zweifelhaften Seite aufgeführt ist. Und ich kann auch sagen, dass Webseiten mit versteckten Kostenhinweisen den Tatbestand des Betrugs erfüllen können und Betreiber solcher Webseiten demzufolge Betrüger sein können.
 

schnippewippe

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Ich kann dir dazu nur schreiben, dass in dem grossen Forum wo ich vorher geschrieben habe ein Thema 2 mal weg war. Jedesmal haben wir wieder neu anfangen müssen. Dann beim 3 mal kam der Donnerschlag. Der Forenbetreiber teilte mit, dass wenn wir nicht beim schreiben aufpassen und er wieder Post vom Anwalt kommt der Verbraucherschutz ganz weg kommt. 2 Abo- Betreiber waren damals ganz scharf hinterher.
Es sind ja nicht nur die Namen !!! Sondern auch wie wir manchmal schreiben.
Ich habe bei der OPM... manchmal Angst gehabt das es da knallt.
Ist doch nicht so schlimm, wenn wir uns an das was der Mod mitgeteilt hat halten.
 
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rudido

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Nein, ist auch nicht schlimm, zumal es manchmal tiefer schneiden kann als Klarnamen zu schreiben. Wie gesagt, ich verstehe nicht, wie jemand soviel Druck ausüben und Einfluss auf die Meinungsäusserung haben kann.
Aber lassen wir das , ist letztlich nicht mein Problem.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich kann doch den Klarnamen eines Menschen verwenden, der im Impressum einer zweifelhaften Seite aufgeführt ist.
Das kannst du,aber nicht hier.
Dieses Forum wird so gut wie möglich moderiert und bisher sind nur wenige Beiträge verschwunden und das ohne Kosten,und das soll so bleiben.
3. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus
?
Du verwechselst da etwas.
Ein Journalist kann sich auf des Presserecht berufen welches etwas dehnbarer als die Meinungsäusserung ist.
Das von dir verlinkte Urteil bezieht sich auf Pressemitteilungen.
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur unter namentlicher Benennung des Betroffenen
Quelle&mehr: medien-internet-und-recht.de
Ende der Diskussion
 

DerKrefelder

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heute abend soll bei akte11 ein bericht zu diesem thema über frank d. kommen
Soll?? :D Es kommt ein Bericht...

Und da ich den Eisbeeren nicht erreichen konnte und weil der Bericht sehr interessant ist stelle ich ihn selbst ein.. :)D) ich bin @ Beertjesnl :D :devil:
Akte 2011 Erklärt das Urteil >> Video


:D
Mein Leitsatz:
Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.

Ps.
Irgendwie habe ich den Verdacht das der Herr ein Warmduscher ist.
Ein Statement sollte konsequenter sein und nicht ..warm :D Es gibt ja einige in der Szene die es gerne warm haben....:D

m.f.G.
 

Lorimbas

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Huhu da ist er wieder.

Habe heute meine letzte Mahnung bekommen.
Die scheinen auch Samstags zu arbeiten, mitten in der Nacht (gesendet Datum:17.09.11 01:49:24) . Bis gestern sollte ich zahlen. :ermm:
Diesmal aber sehr spendabel, haben nur 0,16 Euro Verzugszinsen draufgeschlagen und nicht nochmal 9 Euro Mahngebühr.
sind nun 141,16 €uro :shocked:

Oje das nächste schreiben wird sicher mein Mahnbescheid sein.

Zitat :
Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass eine Nichtzahlung einen negativen
SCHUFA-Eintrag
nach sich ziehen kann. Weiterhin werden wir den Betrag gegen Sie
GERICHTLICH geltend machen!

Naja ich bin mal gespannt was da noch alles auf mich zu kommt. Laut Akte 2011 was letzten Diesnatg lief darf die Deutsche Inkasso ja weiter Geld eintreiben, da war F.D. übrigends auch da.
 
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Weiterdenker

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@Lombridas: Nein, du wirst noch 2 oder 3 Briefe von der Deutschen Zentralinkasso bekommen und dann einen Mahnbescheid, wichtig ist nur, dass du dem umgehend nach Erhalt widersprechen tust.
 

Niclas

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und dann einen Mahnbescheid,
Sie wäre die erste von hundertausenden.

Bitte beachten und nicht immer diese alberne Mahnbescheidshysterie schüren. Gerichtliche Mahnbescheide der Abofallenmafia und ihrer Inkassobutzen sind seltener als der Jackpot im Lotto.
Die Dinger kosten die Abofaller nämlich pro Stück ab 23€ aufwärts und die sind futsch, wenn widersprochen wird.
 
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schnippewippe

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@Weiterdenker und andere neue User teilen das mit dem Mahnbescheid ja nur mit, um den anderen neuen Usern klar zu machen, dass es nichts von grosser Bedeutung ist. Teilen ja auch mit ""wichtig ist nur, dass du dem umgehend nach Erhalt widersprechen tust. ""

So viel ich bis jetzt mitbekommen habe ,ist aber von echten erhaltenen Mahnbescheiden noch nichts bekannt geworden.

Nicht mal hier bei dieser Sache
Mal ein Beispiel der bei Webtains
Das sind noch nicht einmal alle. Sind an die 150 Stück :shifty:
[IMG=http://img11.imageshack.us/img11/7499/ascherleben.png][/IMG]

Überlegt doch mal !!
Auch wenn man nicht im Internet um Hilfe sucht, weiss doch jeder Bürger , dass man ein Schreiben vom Geicht nicht einfach in den Müll wirft.
Wenn diese Vollstreckungbescheide keine Gefälligkeiten waren!!!Wieviele Mahnbescheide müssen dann bei Ascherleben vom Gericht verschickt worden sein, um solch eine hohe Anzahl von Schlafmützen zu finden..??????? und dann nicht ein Hilferuf in den Foren im Internet ????? Mehr als sehr seltsam.

Also sollte mal in deren E-mails ein Link zu diesen Vollstreckungbescheiden mitgeschickt werden, bitte nicht vor Schreck umfallen :)
 
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Niclas

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@Weiterdenker und andere neue User teilen das mit dem Mahnbescheid ja nur mit, um den anderen neuen Usern klar zu machen, dass es nichts von grosser Bedeutung ist.)
Genau der Eindruck entsteht eben nicht, weil ohne den begleitenden Hinweis, dass es ein extrem seltenes Ereignis ist ( von Abofallern und Co) , die Betroffenen in der ständigen Angst leben, sowas im Briefkasten vorzufinden.
Ohne die Zusatzerklärung ist es daher für das Wohlbefinden der Betreffenden contraproduktiv.

Die Wahrscheinlichkeit einen solchen im Briefkasten vorzufinden ist definitiv erheblich geringer als von einem Blitz getroffen zu werden.
Trotzdem sieht man nicht jederman mit einem Blitzableiter herumspazieren
 
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schnippewippe

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Meine Güte noch mal, er teilte ja auch mit ,
"""""wichtig ist nur, dass du dem umgehend nach Erhalt widersprechen tust. ""
Also das es kein Problem ist wenn ein solcher Brief kommen sollte.
Somit weiss der User das er davor keine Angst haben muss.
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Was glaubst du wenn neue User im Internet in den Foren immer nur lesen , es kommen keine Mahnbescheide!!!! Sie wäre die/der erste von hundertausenden die einen bekommen oder da hat man eher 6 Richtige im Lotto usw.

Dann aber an anderer Stelle lesen sie , es sind massenhaft Mahnbescheide bei Gericht beantragt worden. Glaubst du die schecken in ihrer Aufregung das es Mitteilungen der Betreiber sind ????
Das sie es nicht schecken bekommen wir ja hier oft genug mit
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Ach ja ..... Leute nicht vergessen !!! Ein Gericht prüft gar nicht ob diese Forderung zu Recht besteht. Ich kann Euch auch so einen Brief vom Gericht schicken lassen. :thumbsup:
 
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