Roxborough Management

schnippewippe

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Abzocke mit Sex-Inkasso

Es ist die Masche mit der heißen Nummer: Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzockern, die Telefonkunden hohe Rechnungen für angebliche Telefonsexdienstleistungen schicken. Strafanzeigen gegen die Firmen liefen bislang ins Leere...................................

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Ihr Kunde will nicht zahlen? Lassen Sie uns nur machen. Wir schüren das Feuer, so lange es brennt“, wirbt das Münchner Inkassounternehmen Allinkasso auf seiner Internetseite. Betont aber gleichwohl: „Um Ihre Forderungen einzuholen bedarf es keiner Fäuste“.
Helmut F. fühlt sich „latent bedroht“, sagt er – wie viele Telefonkunden, die in den vergangenen Monaten mit Mahnschreiben der Firma Roxborough Management (RMI) überzogen wurden und nun plötzlich Post vom Inkassounternehmen bekommen.
........................................................Über 1000 Strafanzeigen

Bei der Staatsanwaltschaft Fulda sind in den vergangenen Jahren mehr als 1000 Strafanzeigen von Verbrauchern eingegangen. Bislang habe man aber trotz intensiver Bemühungen in keinem einzigen Fall Betrug nachweisen können, so dass das mit wechselnden Namen auftretende Unternehmen mit vermutlich immer denselben Hintermännern noch nie angeklagt worden sei. „Man kann denen schlichtweg nicht ans Leder“, sagt Harry Wilke, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das sei eineclevere rechtliche Konstruktion, ein Firmengeflecht. In einigen Fällen habe der Telefondienstleister sogar Einzelverbindungsnachweise vorlegen können, die Gespräche belegten. Auch dem Inkassounternehmen könne man nichts, weil manche Formulierungen zwar „unschön“ seien, aber „keinen Straftatbestand erfüllen“.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt mittlerweile, der Forderung zumindest einmal zu widersprechen. Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale rät auch dazu, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten. Die Drohungen der Abzocker seien meist „leere Worte“, betont Rechtsexperte Bradler. Problematisch könne es werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wird – wovor Betrüger trotz aller Drohungen jedoch zurückschreckten, so Bradler. Eines, so Bradler, sollte man auf keinen Fall tun: ungeprüft zahlen. Das Geld sei weg. Der Staatsanwaltschaft Fulda ist laut Wilke kein einziger Fall bekannt, in dem ein nicht zahlender Verbraucher von RMI verklagt wurde.................mehr im link
Ich würde zu gerne mal wissen wann der Betrug anfängt. :sad:
 

Moriell

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AW: 4. Mahnung von Kaver Plus

Hallo,
so langsam nervt´s richtig :mad:
ich habe heute meine vierte Mahnung von Kaver Plus bekommen, Sie geben mir noch eine letzte chance 190 € zu bezahlen.
Ansonsten drohen sie mit weiteren Maßnahmen.
diesen Brief hatte ich heute auch :rolleyes: Das ist das Schreiben mit dem vagen "vermeiden Sie einen negativen Eintrag und weitere Maßnahmen"
Da wird unterschwellig Schufa angedroht obwohl die genau wissen dass das so nicht funktioniert.
Ich finde das schon interessant wie die versuchen, bei den vermeintlichen "Kunden" Knöpfe zu drücken, die Unsicherheit und Ängste schüren.
*wieder ein Blatt abheft*
Das nächste dürfte das Schreiben der All-Inkasso sein :whistle:
 

Marsmann

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Auch die Allinkasso-Jungs sind ziemlich unzuverlässig und unpünktlich, warte jetzt auch schon seit 5 Wochen auf eine Antwort.. Frechheit :°)
 

schnippewippe

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Quelle : .wikipedia.org/wiki/Computerbetrug
Auch kann ein Betrug (§ 263 StGB) nur durch die Täuschung von natürlichen Personen, aber nicht durch Täuschung von Automaten oder Computern begangen werden; daher musste der Tatbestand Computerbetrug (§ 263a StGB) geschaffen werden.

Der Tatbestand des Computerbetruges dient vor allem dazu, Täuschungshandlungen, die gegenüber Computern oder Automaten in der Absicht begangen werden, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, unter Strafe zu stellen; denn beim Computerbetrug irrt sich kein Mensch, wie es der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB fordert. Vor diesem Hintergrund muss die Auslegung des § 263a StGB betrugsnah geschehen, also im Hinblick darauf, ob, wenn an Stelle des Computers ein Mensch stünde, ein Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB gegeben wäre.
Na Leute ;) Alles klar :whistle:
 

Bravoristi

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Schön guten Abend.
Nachdem jetzt einige Zeit Ruhe war, hab ich heut mal wieder ein Schreiben bekommen.Aber jetzt von der Allinkasso.Betrag ist natürlich wieder mal angewachsen.Jetzt haben sie sogar ne richtig schöne Aufstellung gemacht, wie die ganzen Kosten zustande kommen :)

Ich werd aber genauso reagieren wie auf die Schreiben von Kaver Plus.
Nämlich gar nicht *g*
 

sn00py603

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Geh doch mal auf die suche nach der Allinkasso. Intressant wird es bei der Geschäftsführerin M.H. Diese Dame hat wohl schon im Jahre 2008 mit alten Bekannten wie OT zusammen gearbeitet.
 

peanut

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Hallo an Alle!
Erstmal möchte ich mich bedanken das dieser Thread existiert! Hat mir schon viel geholfen. Jetzt hab ich aber trotzdem noch eine Frage, (sorry fals es schonmal gefragt wurde) Meine Eltern bekommen schon seit Monaten Post mit Mahnungen und Rechnungen! Wir haben einen Wiedersrpuch eingelegt und haben auch Anzeige bei der Polizei gemacht! Jetzt hat mich meine Mama total panisch angerufen, auf dem Eeinzelverbindungsnachweis wären wohl 45 sek. drauf! Meine Eltern können sich das nicht erklären, da beide nachweislich auf der Arbeit waren (Stechkarten)! Kann es sein das der Anrufbeantworter dran gegangen ist und aufgrund dessen die 45 sek. zustande kommen???
Müssen wir aufgrund der 45 sek. nachweis bezahlen?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar

Vielen Dank

Liebe Grüße

TINA
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
! Kann es sein das der Anrufbeantworter dran gegangen ist und aufgrund dessen die 45 sek. zustande kommen???
Ist möglich.
Müssen wir aufgrund der 45 sek. nachweis bezahlen?
Ihr müßt nichts.Ihr habt keinen Vertrag abgeschlossen.
Sollte ein Brief der Allinkasso eintrudeln,kurz miiteilen das die Forderung strittig ist und ihr weitere Kontaktaufnahme untersagt.

Ps.
Schau mal nach ob eure Tel-Nummer eine Inverssuche (Rückwärtssuche) erlaubt.
Wenn ja,dies deaktivieren oder sperren lassen.
 

peanut

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@ de kleine eisbär: vielen dank für deine Antwort! ich fahr später mal zu meinen Eltern und schau mir das mal an! vll. hab ich zeit dann scan ich den ganzen miest und stell ihn mal ein (wenn man das darf) dann könnt ihr euch mal ein Bild davon machen! Es ist eine Schweinerei und man ist mal wieder total aufgeschmissen!!!
Ich denke an die Leute die kein Internet haben und an die, die vor scharm wegen des Vermerks Sexhotline das Geld bezahlen!!!! Es ist eine Frechheit das dagegen nicht vorgegangen wird bzw. kann!!!!

Viele liebe Grüße

Christina
 

Moriell

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Liebesgeflüster von Allinkasso, zum ersten :rolleyes: Sie wollen 264,03 Euro.
Ich gedenke, ihnen hiermit zu antworten:

Anzeige einer strittigen Forderung
Ihr Schreiben vom xx.xx.2011 AKTE: XXXXXXX, Forderung über 264,03 EURO
Betr. R.M.I. Wickhams Cay 1, Road Town Tortola

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Einschreiben vom xx.xx.xxxx an den Rechnungssteller Kaver Plus s.r.o., Postfach 1107, 36094 Petersberg, haben wir die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen. Es besteht kein rechtsgültiger Vertrag mit dieser Firma über die fakturierte Dienstleistung.

Die Forderung ist demnach strittig. Wir fordern Sie als Inkassobüro hiermit auf, unsere Daten aus Ihrem Bestand zu löschen und jede weitere Kontaktaufnahme an unsere Adresse zu unterlassen.
Gibt es Erfahrungswert, ob ich danach Ruhe vor diesem Inkassobüro habe? Kaver Plus wird höchstwahrscheinlich weiter munter Mahnungen schicken, aber die Eintreiber dürften erstmal vom Tisch sein. Oder sehe ich das falsch?
 

RA Neuber

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Es ist Sinn und Zweck und Aufgabe eines Inkassoinstituts gerade "strittige" Forderungen beizutreiben.

Wer dann letztendlich Recht hat, entscheidet ein Gericht !
 

Moriell

New member
Es ist Sinn und Zweck und Aufgabe eines Inkassoinstituts gerade "strittige" Forderungen beizutreiben.
Wer dann letztendlich Recht hat, entscheidet ein Gericht !
Jetzt bin ich verwirrt. Vor Gericht geht so etwas doch erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde. Dem müsste ich auf jeden Fall widersprechen während ich auf Mahnungen von Kaver oder Inkasso nicht unbedingt antworten müsste. Obwohl mittlerweile auch von Verbraucherbüros empfohlen wird, die Ansprüche schriftlich 1x zurückzuweisen.

Ich hatte mir zu Inkassobüros diese Hinweise hier in dem Thread gemerkt:
http://www.echte-abzocke.de/18692-post246.html
und
Teile dem Inkassobüro kurz und bündig mit,es ist eine strittige Forderung,und mit strittigen Forderungen haben Inkassobüros nichts mit zu tun
und das sie sich trollen sollen
Nun frage ich mich, ob bzw. was ich denen dann schreiben soll.
 

DerKrefelder

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Es ist Sinn und Zweck und Aufgabe eines Inkassoinstituts gerade "strittige" Forderungen beizutreiben.
Und wie soll eine strittge Forderung durch ein Inkassobüro betrieben werden?
Ein Inkassobüro kann auch nur "mahnen",klagen muss der Gläubiger.

Wie sagt der Nikolaus immer.....wenn ihr nicht brav seid,dann kommt Knecht Ruprecht.



Nichts schreiben ! Denn dadurch wird betätigt, dass die Anschrift richtig ist :whistle:
Da liegen sie richtig.
Und solch ein Rat aus ihrer Tastatur ? :D

M.F.g.
 

schnippewippe

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Jetzt bin ich verwirrt. Vor Gericht geht so etwas doch erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde. Dem müsste ich auf jeden Fall widersprechen während ich auf Mahnungen von Kaver oder Inkasso nicht unbedingt antworten müsste. Obwohl mittlerweile auch von Verbraucherbüros empfohlen wird, die Ansprüche schriftlich 1x zurückzuweisen.

Ich hatte mir zu Inkassobüros diese Hinweise hier in dem Thread gemerkt:
http://www.echte-abzocke.de/18692-post246.html
und

Nun frage ich mich, ob bzw. was ich denen dann schreiben soll.
Ein Gläubiger muss weder einen Anwalt noch ein Inkasso beauftragen Geld vom Schuldner einzutreiben. Wenn er der Meinung ist , dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe und ihm das Geld zusteht , kann er gleich vor Gericht gehen. Er muss nicht erst lange um sein Geld betteln .

Muss man vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Klageerhebung mahnen?
Häufig taucht die Frage auf, ob ein Gläubiger, bevor er einen Rechtsanwalt oder Inkassoinstitut einschaltet, schon einmal eine Mahnung versandt haben muss. Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn der Gläubiger gerichtlich vorgeht, ohne vorher eine Mahnung ausgesprochen zu haben.

Die Antwort ist verblüffend kurz: Ein Mahnung vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder vor Klageerhebung ist nicht zwingend notwendig. Sie macht jedoch Sinn...............mehr im link

Wenn ein Inkassobüro trotz aller Mahnungen die Forderung nicht eintreiben kann, dann muss es den Fall an den Mandanten zurückverweisen. Dann müsste der Forderungssteller oder sein Anwalt z.B. Klage einreichen.
Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen
§ 17 Weitergabe von Mandaten an Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände
Die Mitglieder sind berechtigt, bei vorheriger Absprache und entsprechender Anweisung durch den Auftraggeber, Mandate und Einziehungsaufträge in dessen Namen an Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände weiterzuleiten.
§ 18 Unzulässige Inkassotätigkeit
Erkennt das Mitglied, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden.
Strenge Selbstkontrolle
Nun ja – Bestimmte Inkassobüros werden da ja erst gar nicht aufgenommen.Haben wir hier ja auch. :D

Unberechtigte Inkassoforderungen
Ein Ratgeber zum Thema ungerechtfertigte Inkassoforderungen, Inkassomahnungen und Inkassounternehmen. Was ist zu tun, wenn man ein unberechtigtes Inkassoschreiben erhalten hat?


Besteht eine offene Forderung zu Recht, und zahlt der Schuldner diese nicht, so schaltet das fordernde Unternehmen in der Regel ein Inkassounternehmen ein, bevor die Angelegenheit an eine Rechtsanwaltskanzlei abgegeben wird. Es gibt allerdings zahlreiche Fälle, in denen eine Forderung zu Unrecht besteht, oder es gibt überhaupt keine Forderung. Dennoch wird auch in diesen Angelegenheiten oftmals ein Inkassobüro eingeschaltet. Dieses Vorgehen ist selbstverständlich unberechtigt. Dieser Ratgeber soll Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um ungerechtfertigte Forderungen durch Inkassounternehmen geben und dem Verbraucher Ratschläge geben, wie er sich gegen solche Mahnungen erfolgreich wehren kann.

Woran erkenne ich ein unseriöses Inkassobüro?
weiter im link
Schutz vor Inkasso - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Nachweis der Vertretungsbefugnis
Das Inkassobüro ist Vertreter des Auftraggebers/Gläubigers (§§ 164 ff. BGB): Bestehen Zweifel an der Vertretungsbefugnis, so hat das Inkassounternehmen die Bevollmächtigung auf Verlangen im Original vorzulegen.;)

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

RDG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Viel Spass beim lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Moriell

New member
Nun ja – Bestimmte Inkassobüros werden da ja erst gar nicht aufgenommen.Haben wir hier ja auch. :D
Schutz vor Inkasso - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
das ist ja mal ein klasse Link! Alles drin was ich wissen wollte :thumbsup: Danke!

Nachweis der Vertretungsbefugnis [/B]
... Bestehen Zweifel an der Vertretungsbefugnis, so hat das Inkassounternehmen die Bevollmächtigung auf Verlangen im Original vorzulegen.;)
:whistle: Beschäftigungstherapie für das Inkasso-Büro. Warum sollen die nicht auch mal was tun außer Formbriefe mit gelieferten Daten rumzuschicken :laugh:
 

stgohhs10

New member
Hallo
ich hab bei einer telefonsex angerufen
aber es gin etwa 39 min. denk ich
ich wusste aber nichd wie viel es kostet und das es so viel betrag wird
aber ich habe heute eine Rechnung von der Euro Inkasso Solution s.r.o.
bekommen das ich 90€ zahlen soll
was soll ich jetzt machen muss ich weil ich da angerufen hab
jetzt doch die 90€ zahlen?
weil so lang habe ich auch ned telefoniert das es 90€ zahlen muss
bitte antworten sie mir schnell wenn es geht
danke
 
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