Bei aller Wertschätzung eurer tollen Arbeit hier, macht es überhaupt keinen Sinn, das Impressum einer Firma nicht nennen zu dürfen.
Es ist mehrfach durch den BGH bestätigt worden, dass es hierbei keine rechtlichen Bedenken gibt: BGH, Urteil vom 21. 11.2006 - Az. VI ZR 259/05 - Kritische Pressberichterstattung unter namentlicher Benennung des Betroffenen. MIR 2007, Dok. 041 MEDIEN INTERNET und RECHT - Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht - Medienrecht, Internetrech (BGH, Urteil vom 21. 11.2006 - Az. VI ZR 259/05)
Daraus zitiert:
Und zuletzt: Unter hadelsregister.de sind diese Daten auch durch die Behörden veröffentlicht. Jeder Bürger kann diese innerhalb von Sekunden selbst abrufen.
Sollte auch dieser Thread hier irgendwann zensiert werden oder verschwinden (leider erfahren wir die genauen Gründe nicht), möchte ich auf diese Ausweichmöglichkeit verweisen:
Es ist mehrfach durch den BGH bestätigt worden, dass es hierbei keine rechtlichen Bedenken gibt: BGH, Urteil vom 21. 11.2006 - Az. VI ZR 259/05 - Kritische Pressberichterstattung unter namentlicher Benennung des Betroffenen. MIR 2007, Dok. 041 MEDIEN INTERNET und RECHT - Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht - Medienrecht, Internetrech (BGH, Urteil vom 21. 11.2006 - Az. VI ZR 259/05)
Daraus zitiert:
Darüber hinaus werden die Daten durch die betroffene Firma im Impressum selbst veröffentlicht.3. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79).
Und zuletzt: Unter hadelsregister.de sind diese Daten auch durch die Behörden veröffentlicht. Jeder Bürger kann diese innerhalb von Sekunden selbst abrufen.
Sollte auch dieser Thread hier irgendwann zensiert werden oder verschwinden (leider erfahren wir die genauen Gründe nicht), möchte ich auf diese Ausweichmöglichkeit verweisen:
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