schnippewippe
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Dise VZ müssen das empfehlen, sonst würde man sich fragen, wofür brauchen wir die VZetten...
Nö, gute Nacht Abofallenabzocke
Mal eine Frage an die Experten hier. Die Verbraucherzentralen raten sich tot zu stellen. Man braucht sich nicht zu wehren . Erst bei einen Mahnbescheid. Ich halte mich daran . Aber an Stelle eines Mahnbescheides kommt gleich eine Klage. Ich verliere den Prozess. ( soll ja vorkommen ) Kann ich dann die Verbraucherzentrale wegen falscher Beratung verklagen ?
Denn bei solchen Mitteilungen von der Verbraucherzentrale gehe ich ja davon aus, dass mir gar nichts passieren kann.
Selbst der Anwalt der Verbraucherzentrale Bayern hat nie wieder gesagt ,dass man nichts machen braucht und die Verbraucherzentrale hat es nicht wieder mitgeteilt.http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ132334262227101/link462241A.html
Ein Anwalt der mir sagt ich brauche nichts zu machen und ich verliere dann deshalb den Prozess ,muss ja auch für den Fehler haften.
Auch wenn sie bis jetzt nicht weiter vor Gericht gegangen sind !!! Besteht aber die Möglichkeit das sie es machen könnten. Also denke ich mal , kann die Verbraucherzentrale auch gar nicht anders schreiben.
Selbst Anwälte die selber abgezockte Kunden Vertreten raten zu 99% im Internet sich einmal zu wehren.
Ich schätze aus dem selben Grund. Haftung des Rechtsanwalts für falsche Beratung des Mandanten.
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