schnippewippe
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Melango bietet 100-€-Falle an
Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt
19.Mai 2011: die Abofalle Melango bietet per Email einen Forderungserlass an, Vorsicht Falle!
www.kanzlei-thomas-meier.de
Da diese Sache Melango http://www.echte-abzocke.de/allgemein/508-vorsicht-vor-diesen-online-shops-9.html#post11479 hier untergeht ,stelle es jetzt doch mal extra ein.
Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.
Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt
Die Firma Melango.de fordert für die Anmeldung auf der Internetseite gewerbekunden-marktplatz.de eine einmalige Aufnahmegebühr von 117,81 Euro sowie eine Grundgebühr für 24 Monate in Höhe von 285,60 Euro.
Der in der Rechnung geforderte Gesamtbetrag ergibt also die stolze Summe von 403,41 Euro.........................................
...............Es stellt sich dann aber stets die Frage, ob bei solch einer Anmeldung hinreichend auf die Gebühren hingewiesen wurde und diese folglich auch gefordert werden können. Beweispflichtig für einen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ist dabei stets der Anbieter.
Ob über die Kostenfolgen ausreichend informiert wurde darf in jedem Fall bezweifelt werden, denn ein Hinweis erfolgt zumeist nur am Rande oder im Kleingedruckten.....................mehr im link
19.Mai 2011: die Abofalle Melango bietet per Email einen Forderungserlass an, Vorsicht Falle!
www.kanzlei-thomas-meier.de
Der neueste Deal der Melango.de GmbH - nachdem mehrfach vergeblich versucht wurde, Geld einzutreiben - lautet nun: 100 € gegen den Verzicht auf die "Restforderung". Aber Vorsicht!
Der Pferdefuß
Mit "Restforderung" ist nur der "Fehlbetrag in Höhe ihrer Mitgliedschaftsgebühr" gemeint, wie am Anfang der Email betont wird. Also nur das erste Vertragsjahr!
Damit ist nichts anderes gemeint als: "das zweite Jahr wollen wir dann komplett bezahlt haben". Grund: der Fehlbetrag besteht naturgemäß nur für eine Jahresgebühr, solange das erste Vertragsjahr noch nicht abgelaufen ist. Also wird es im nächsten Jahr nochmal einen Fehlbetrag geben und die zweite Jahresgebühr noch geltend gemacht werden. Und zwar zu 100%! Also: nicht zahlen!
Wer bereits gezahlt hat: fechten Sie sofort wegen Irrtums an und fordern Sie den gezahlten Betrag zurück!...................aus dem link
Da diese Sache Melango http://www.echte-abzocke.de/allgemein/508-vorsicht-vor-diesen-online-shops-9.html#post11479 hier untergeht ,stelle es jetzt doch mal extra ein.
Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.
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