Vorsicht Melango bietet 100-€-Falle an

schnippewippe

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Melango bietet 100-€-Falle an


Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt

Die Firma Melango.de fordert für die Anmeldung auf der Internetseite gewerbekunden-marktplatz.de eine einmalige Aufnahmegebühr von 117,81 Euro sowie eine Grundgebühr für 24 Monate in Höhe von 285,60 Euro.

Der in der Rechnung geforderte Gesamtbetrag ergibt also die stolze Summe von 403,41 Euro.........................................

...............Es stellt sich dann aber stets die Frage, ob bei solch einer Anmeldung hinreichend auf die Gebühren hingewiesen wurde und diese folglich auch gefordert werden können. Beweispflichtig für einen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ist dabei stets der Anbieter.

Ob über die Kostenfolgen ausreichend informiert wurde darf in jedem Fall bezweifelt werden, denn ein Hinweis erfolgt zumeist nur am Rande oder im Kleingedruckten.....................mehr im link

19.Mai 2011: die Abofalle Melango bietet per Email einen Forderungserlass an, Vorsicht Falle!

www.kanzlei-thomas-meier.de
Der neueste Deal der Melango.de GmbH - nachdem mehrfach vergeblich versucht wurde, Geld einzutreiben - lautet nun: 100 € gegen den Verzicht auf die "Restforderung". Aber Vorsicht!
Der Pferdefuß

Mit "Restforderung" ist nur der "Fehlbetrag in Höhe ihrer Mitgliedschaftsgebühr" gemeint, wie am Anfang der Email betont wird. Also nur das erste Vertragsjahr!

Damit ist nichts anderes gemeint als: "das zweite Jahr wollen wir dann komplett bezahlt haben". Grund: der Fehlbetrag besteht naturgemäß nur für eine Jahresgebühr, solange das erste Vertragsjahr noch nicht abgelaufen ist. Also wird es im nächsten Jahr nochmal einen Fehlbetrag geben und die zweite Jahresgebühr noch geltend gemacht werden. Und zwar zu 100%! Also: nicht zahlen!

Wer bereits gezahlt hat: fechten Sie sofort wegen Irrtums an und fordern Sie den gezahlten Betrag zurück!...................aus dem link


Da diese Sache Melango http://www.echte-abzocke.de/allgemein/508-vorsicht-vor-diesen-online-shops-9.html#post11479 hier untergeht ,stelle es jetzt doch mal extra ein.
Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Melango.de: Konto bei der Sparkasse Zwickau bald geschlossen?

Melango.de: Konto bei der Sparkasse Zwickau bald geschlossen?

Auf meine soeben erfolgte telefonische Rückfrage bei der Sparkasse Zwickau wurde mir von einem dortigen Mitarbeiter mitgeteilt, dass das von Melango.de auf den bisherigen Rechnungen aufgeführte, bei der Sparkasse Zwickaus geführte, Konto nach dem 30. Mai 2011 geschlossen werden soll. Wie der Mitarbeiter der Sparkasse Zwickau mit gegenüber ausführte, wollte man das seitens der Sparkasse Zwickau angeblich schon früher erreichen, wurde vom Landgericht Zwickau aber “gezwungen”, das Konto zumindest bis zum 30. Mai 2011 zu führen.

Insofern ist auch abzuwarten, ob vielleicht jetzt noch weitere gerichtliche Schritte folgen. Jedenfalls dem Mitarbeiter, mit dem ich gesprochen habe, war nicht bekannt, dass da aktuell etwas passiert................aus dem link
 

schnippewippe

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melango.de - Amtsgericht Dresden verneint Zahlungspflicht für Gewerbetreibenden
In dem laufenden Rechtsstreit um einen angeblich kostenpflichtigen Vertrag zwischen einer Gewerbetreibenden und der Melango.de GmbH aus Chemnitz hält das Amtgericht Dresden einen für die Melango.de GmbH wesentlichen Passus ihrer Geschäftsbedingungen für unbeachtlich:

"Die Entgeltklausel dürfte bei den typischerweise im Internet kostenlos zur Verfügung stehenden Leistungen als überraschende Klausel i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sein.".........................


.......Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 05.10.2011. ........mehr im link
 

schnippewippe

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Nun droht Melango den Kunden mit Strafanzeigen

September 15, 2011 Internetrecht


Dass man in einem solchen Fall aber nicht in Panik verfallen sollte, haben wir bereits in unserem Blogbeitrag vom 05. August - „Die Internetabzocke – Alles was man wissen muss „ angeführt. Denn zumeist wird der behauptete zivilrechtliche Anspruch der gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten können. Dies scheint jetzt auch das AG Dresden in einem laufenden Verfahren von Melango zu bestätigen. Es führt aus: „Die Entgeltklausel dürfte bei den typischerweise im Internet kostenlos zur Verfügung stehenden Leistungen als überraschende Klausel i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sein.”

Umso zweifelhafter dürften daher auch die Erfolgsaussichten einer angedrohten Strafanzeige sein. Denn die Staatsanwaltschaft wird nicht bereits bei der Erstattung einer jeden Anzeige tätig. Vielmehr bedarf es eines konkreten Anfangsverdachts und einer rechtlichen Überprüfung dahingehend, ob der bekanntgewordene Sachverhalt überhaupt unter ein Strafgesetz fällt. Sprich, es müsste nach kriminalistischen Gesichtspunkten als wahrscheinlich gelten, dass der Nutzer des Angebots von Melango den Tatbestand des Betruges gemäß § 263 Abs.1 StGB erfüllt. Ob dem so ist scheint allerdings mehr als fragwürdig zu sein. Denn dann müsste er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Absicht rechtswidriger Bereicherung bewusst und gewollt über Tatsachen getäuscht und auf Seiten Melangos einen Irrtum hervorgerufen haben.

Nach Ansicht Melangos wäre das bei dem hier in Betracht kommenden Erfüllungsbetrug bereits dann der Fall, wenn der Nutzer bei Vertragsschluss nicht in der Lage oder willens war, trotz Nutzung der Leistung ein Entgelt zu entrichten. Zwar wird man Melango wohl zugestehen müssen, dass der Nutzer in der Mehrzahl der Fälle nicht willens ist ein Entgelt zu zahlen. Regelmäßig würde dies aber die Realität verkennen, ließe man es für das Täuschen über Tatsachen im Sinne des § 263 StGB genügen. Dies setzt nämlich ein bewusstes Hervorrufen oder Unterhalten einer Fehlvorstellung voraus. Derjenige aber, der eine im Internet typischerweise kostenlose Leistung in Anspruch nimmt, die wie hier auch als solche in Erscheinung tritt, wird sich gar keine Gedanken über seinen Zahlungswillen machen. Er geht vielmehr davon aus, gar nicht erst zahlen zu müssen. Er handelt also nicht in dem Bewusstsein beim Vertragspartner Fehlvorstellungen über seine Solvenz oder Zahlungswilligkeit zu erzeugen oder zu unterhalten, sondern geht berechtigterweise davon aus keine Gegenleistung erbringen zu müssen.

Darüber hinaus scheint es fragwürdig zu sein, ob Melango überhaupt als potentielles Betrugsopfer in Betracht kommt. Ein Irrtum setzt nämlich den Widerspruch zwischen subjektiver Vorstellung und Wirklichkeit voraus. Wo es aber keinen Widerspruch gibt, kann es auch keinen Irrtum geben. Hier wird eine kostenpflichtige Leistung in das Erscheinungsbild einer üblicherweise kostenlosen Leistung eingekleidet und lediglich mit einer so überraschenden Entgeltklausel versehen, dass der Internetnutzer mit ihr nicht zu rechnen braucht. Das angebliche „Opfer“ bedient sich also objektiv gesehen Mitteln, um den wahren Charakter des Vertrages zu verschleiern. Dies ist ein Indiz dafür dass Melango bereits davon ausging, der wahre Charakter des Geschäfts werde erst nach Vertragsschluss zu Tage treten. Nämlich dann, wenn die erste Zahlungsaufforderung ins Haus flattert.....................................................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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Mittwoch, 5. Oktober 2011
Amtsgericht Dresden weist Zahlungsanspruch von Melango.de zurück
.................................................
..............................Weil das in der Vergangenheit von der Melango.de GmbH angerufene Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10 für die Melango.de GmbH entschieden hatte, wollte die auf Zahlung in Anspruch genommene Firma aus Dresden nicht darauf warten, in Chemnitz verklagt zu werden, sondern erhob nach Rechnungserhalt negative Feststellungsklage in Dresden mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass die von Melango erhobene Forderung nicht bestehe. Dem Klageantrag der Dresdner Firma wurde voll entsprochen mit der Folge, dass diese weder die Rechnung von Melango begleichen noch irgendwelche Kosten für den Rechtsstreit tragen muss. Das Urteil mit der schriftlichen Begründung wird noch in dieser Woche erwartet.

Melango kündigte bereits im letzten Schriftsatz an, sich nach Abschluss des Dresdner Verfahrens gegen die dort "gegen sie gerichteten beleidigenden Ausführungen zur Wehr setzen" zu wollen. Melango wurde bereits zweimal von der OpSec die Negativ-Auszeichnung "Schwarzes Schaf" verliehen. Eine Massnahme, die Internetnutzer auf unseriöse Geschäftsmethoden von Onlinefirmen aufmerksam machen und sie zur Vorsicht mahnen soll. ............................mehr im link
 

phimue

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Hier gibt es nur einen Tipp: Nicht zahlen!!!!

Das ist nicht wirklich seriös und darauf angelegt, wenig bis null Nutzen für sehr viel Geld zu bieten. Die facebook-Gruppe "Melango Abzocke" legt dafür beredtes Zeugnis ab!

Hier gibt es in den Dokumenten zahlreiche Anleitungen, wie man sich wehren kann und sollte.

Zu den Anzeigen für Abofallen auf facebook und google für mel ango:

Ich denke, das Bewusstsein bei den Seitenbetreibern ist noch nicht so weit, diese mit Pornos gleich zu stellen. Aber nur wenn man sich auf den Portalen auch der Beschwerdemöglichkeiten bedient, wird man Erfolg haben. Man muss im Kampf gegen Abzocker den Portal-Betreibern einfach lästig wie Schmeißfliegen werden!

Ich recherchiere als freier Journalist seit einigen Monaten hinter der Chemnitzer Veranstaltung hinterher und denke, das Problem der Abofallen ist bei der Justiz gut aufgehoben, aber sie ist mit ihrem rechtlichen Instrumentarium eben manchmal etwas eingeschränkt, auf den kriminellen Zeitgeist zu reagieren.

Als goldener Tipp:

Grundsätzlich per Email sofort nach einer versehentlichen Anmeldung Widerspruch einlegen. Wer bei support@melenago nicht landen kann, sollte es mit support @ gewerbekunden-marktplatz(.)de versuchen, diese Mails kommen eigentlich immer an.

Danach einfach die Füße hochlegen oder in der facebook-Gruppe schauen, was man sonst noch so alles veranstalten kann.

Aktuell sei bei google auf die Annoncen für grosshandel-meyer und viktor-grosshandel hingewiesen, dreimal darf man raten, wo man da landet!

Wer will, darf mich auch kontaktieren!
 

Willi_M

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Würde ich genauso machen - bei solchen Lockangeboten, wo man am Ende so gut wie nichts bekommt. Ich habe mich auch beschwert, aber der Erfolg bliebt bis jetzt leider aus :(
 

schnippewippe

New member
Vorsicht Melango PRÜFUNG EINER STRAFANZEIGE

PRÜFUNG EINER STRAFANZEIGE
Die Melango GmbH läßt nicht nur zivilrechtliches Trommelfeuer auf ihre angeblichen Vertragspartner los, sondern setzt neben einfachen Mahnungen zur Erreichung des Zahlungsziels auch auf die einschüchternde Wirkung des bundesdeutschen Strafrechts. Den folgenden Text in leicht abgewandelter Form hat vor Melango wohl schon die BFS risk & collection GmbH aus Verl erfolgreich als Druckmittel eingesetzt, wenn man den Foreneinträgen anderer Hilfesuchender Glauben schenkt. Das weitere Mosaiksteinchen aus der Drohkulisse von Melango lautet wie folgt:

Sehr geehrte/r Herr/Frau XXXXXXX XXXXXX der Firma.,.................der Brief ist im Link
Damit der Brief nicht verloren geht.
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nochmals zur Verdeutlichung.
Melango ist ein B2B-P0rtal. Heisst Business Two Business.Auf gut deutsch,nur für Unternehmer.
Leider wird von einem Unternehmer verlangt das er seine augen am richtigen Platz hat und solche Angebote liest,inclusiv der AGB.

Aber.
Ein Unternehmer,der einem anderen Unternehmer ein Angebot macht,der sollte wissen das er deutlich auf die Kopsten hinweisen muß.
Dies

Ist kein deutlicher Hinweis.
Zumal,sollten Verbraucher reinfallen,da sie den Begriff B2B nicht kennen,liegt hier eine Irreführung vor.
 

martinstag

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Hatte auch vor zwei Jahren ein Problemchen mit Melango, habe aber nichts zahlen wollen, da ich die Seite nur angeschaut habe und kein Interesse an kaufen hatte. Kann man eigentlich sollche Seiten nicht gerichtlich sperren?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Kann man eigentlich sollche Seiten nicht gerichtlich sperren?
Schwierig.Man müsste denen eine Straftat nachweisen.
Versteckte Preisangaben und dubiose Klauseln in den AGB sind "nur" Ordnungswidrigkeiten.
Und,da sich das Portal nur an Gewerbetreibende richtet,von den der Gesetzgeber ein sorgfälltiges Verhalten beim Abschluß von Verträgen erwartet,ist da wenig zu erwarten.

Was bleibt,Meldung an die Wettbewerbszentrale oder Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.
 

schnippewippe

New member
Melango - 100 Kommentare für einen Beitrag

Rekordhalter - nicht nur für das Jahr 2011 - in Bezug auf abgegebene Kommentare in meinem Blog bleibt mit deutlichem Abstand der Beitrag über das Urteil des Amtsgerichts Dresden in Sachen Melango, dass einen Zahlungsanspruch der Melango.de GmbH aus Chemnitz zurückgewiesen hatte. Daraus läßt sich klar ersehen, was ohnehin kein Gehemnis ist: Nicht die wissenschaftlich bedeutenden Themen im IT-Recht bewegen die Mehrzahl der Internetnutzer, sondern die flächendeckenden Bombardements der Abmahnindustrie in Sachen filesharing und das sich ausbreitende Gestrüpp der Abofallen. Auf ein spannendes und natürlich auch erfolgreiches IT-Jahr 2012! ..................aus dem link
 

Ebu

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Heute bekam ich eine Mahnung von Melango :

Kulanzangebot gültig bis 17.01.2012

Sehr geehrte(r) Frau/Herr B.......

sie haben Ihr Unternehmen am 16.09.10 auf unserer B2B-Handelsplattform melango.de angemeldet. Durch die Anmeldung sind Sie einen Vertrag mit uns eingegangen, sodass wir Ihnen vertragsgemäß Nutzungsgebühren in Höhe von 117 Euro berechneten. Die Zahlung ist bis heute noch ausstehend, sodass wir Ihnen ein Kulanzangebot unterbreiten möchten.

Wir bieten Ihnen hiermit an, dass Sie anstelle der offenen Nutzungsgebühren in Höhe von 117 Euro einmalig nur 84 Euro Schadenersatz an uns zahlen.
[...]
[edit]


Wie soll ich mich verhalten ? Ich hatte doch schon sofort gekündigt ,als ich meinen Fehler bemerkt hatte.
Und Geld zum bezahlen habe ich nicht. Ich bin auf dieser Homepage eintragen ,um zu erfahren wie ich Geld verdienen könnte.
Gruss
Ebu

Anm. Mod.
Den Anfang der Mail,des Briefes lasse ich Ausnahmsweise stehen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator

Niclas

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melango scheint Spätlese zu betreiben. Nach Monaten relativer Stille tauchen
jetzt Meldungen über aktuellen Mahnmüll auch in anderen Foren auf.
 

schnippewippe

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Hier auch noch mal was aus einer Anwaltskanzlei
19.Mai 2011: die Abofalle Melango bietet per Email einen Forderungserlass an, Vorsicht Falle!

Der neueste Deal der Melango.de GmbH - nachdem mehrfach vergeblich versucht wurde, Geld einzutreiben - lautet nun: 100 € gegen den Verzicht auf die "Restforderung". Aber Vorsicht!
Der Pferdefuß

Mit "Restforderung" ist nur der "Fehlbetrag in Höhe ihrer Mitgliedschaftsgebühr" gemeint, wie am Anfang der Email betont wird. Also nur das erste Vertragsjahr!

Damit ist nichts anderes gemeint als: "das zweite Jahr wollen wir dann komplett bezahlt haben". Grund: der Fehlbetrag besteht naturgemäß nur für eine Jahresgebühr, solange das erste Vertragsjahr noch nicht abgelaufen ist. Also wird es im nächsten Jahr nochmal einen Fehlbetrag geben und die zweite Jahresgebühr noch geltend gemacht werden. Und zwar zu 100%! Also: nicht zahlen!

Wer bereits gezahlt hat: fechten Sie sofort wegen Irrtums an und fordern Sie den gezahlten Betrag zurück!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Amtsgericht Burgwedel weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Freiberufler zurück


Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen. Da die Melango.de GmbH zwar ordnungsgemäß geladen aber nicht erschienen war, konnte die Frage nicht geklärt werden, ob sich das Amtsgericht Burgwedel der Ansicht des Amtsgerichts Dresden im Urteil zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 anschliesst, wonach die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Melango.de enthaltene Entgeltklausel bei der typischerweise im Internet kostenlos angebotenen Leistung von Melango als überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB zu werten und somit nicht Vertragsbestandteil geworden sei. Es erging insoweit lediglich ein Versäumnisurteil ohne nähere Begründung zu Lasten der Melango.de GbmH.

Quelle&mehr: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com
 

Dudlhofer

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Ich habe Melango einen ordentlichen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt, der ungeöffnet mit "Annahme verweigert" zurückkam. Genügt das Vorhandensein dieses Briefs mit Postvermerk als "nachweislich zugestellt" oder muss ich eine amtliche Zustellung veranlassen? Was meint Ihr?
 

schnippewippe

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Ich dachte immer das Einschreiben mit Rückantwort sicher ist. Verstehe nicht, warum Anwälte und Verbraucherzentrale es immer raten, wenn es nicht so richtig sicher ist.
Warum klären sie nicht über die anderen Möglichkeiten in den Beiträgen auf.
Bei 2 Verbraucherzentralen hatte ich das vor kurzen mitbekommen , dass sie darauf aufmerksam gemacht haben.

Genau da liegt das Problem bei Einschreiben mit Rückschein. Bei diesen braucht der Briefträger eine Unterschrift des Empfängers. Öffnet niemand oder verweigert er die Annahme, wirft der Briefträger – anders als beim Einwurf-Einschreiben – nicht das Schreiben selbst in den Briefkasten, sondern nur eine Abholbenachrichtigung. Da das Schreiben selbst also nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt, ist es auch nicht zugegangen – die Frist verstreicht......................alles über Einschreiben im Link
 
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