Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Don-B

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schnippewippe immernoch fleißig am helfen und beraten ;) echt TOP!

hab lange nichts mehr von mir hören lassen weil mir das echt so auf die nerven geht mit dem PVZ, allerdings lassen die auch nicht locker nicht mal nach einem verfassten Brief mit Einschreiben was mir der schnippewippe vorgeschlagen hat.

Naja jetziger Stand der Dinge: Allgemeiner Inkassodienstleister aus Osnabrück verlangt Zahlen Sie Sofort ...... Die übergabe ans Gericht steht bevor

Jetzt wirds mir doch wieder n bissel mulmig....hast noch mal einen Tipp für mich?

sorry aber ich kann mir keine 197 Forumsseiten durchlesen
 

Barsoi

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schnippewippe immernoch fleißig am helfen und beraten
....hast noch mal einen Tipp für mich?
Ich bin zwar nicht schnippewippe, aber ich habe einen Tipp für dich. Halte 5 Minuten die Luft an und dann atme aus. Was kommt raus? Richtig, heisse Luft. Nichts anderes sind die Drohungen von der Inkassobude. Seriöse Firmen würden nicht soooo lange rumkaspern, wenn sie der Meinung wären, dass die Forderung berechtigt ist.
Vergiss den Brief, denn du hast im Vorfeld alles getan, was nötig ist.

Aaaber hier mal meine persönliche Meinung: Sowohl auf der Strasse als auch am Telefon kommen regelmäßig keine rechtsgültigen Verträge zustande, da weder der Vertragspartner genannt wird noch über Kosten, Laufzeit und Widerrufsrecht informiert wird.
Man bräuchte eigentlich NICHTS zu tun, wenn eine Auftragsbestätigung ins Haus kommt.
Und die Verlage und die Dienstleister (z.B. PVZ) wissen das auch genau und gehen deshalb auch nicht vor Gericht.
Die Empfehlungen das Abo zu widerrufen ist sozusagen die Lightversion für Rechtsunkundige, das Abo wieder loszuwerden und ich gebe zu, dass ich das auf Tellows.de und Anruf-info.de genauso mache. :whistle:

Aber rechtlich gesehen...;)
 

Don-B

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hm ok danke dir erstmal....wenn ihr dann wieder eine weile nichts von mir hört bin ich im knast ;) scherz beiseite

ja ich hab bald schon den 8 brief von dem inkasso unternehmen, drohen mit :" Mir bringen zur Anzeige" oder " Schufa eintrag" und jetz halt Gericht

vorallem der Satz: "Die übergabe ANS Gericht steht bevor" klingt mir schon irgendwie einwenig zu einfach als zu offiziell zu klingen....nungut das hat nicht viel zu sagen...mal schauen was passiert
 

schnippewippe

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Wieso Mahnbescheid ? Nicht das User nun denken , dass vor einer Klage immer ein Mahnbescheid kommen muss. Wenn ich denke ,dass der Kunde beim Mahnbescheid Widerspruch einlegt und nicht zahlt, kann ich auch gleich klagen.
Ich muss auch nicht vorher 3Mahnungen schicken.
§ 286 BGB Verzug des Schuldners - dejure.org

Wenn ich sicher bin das mir das Geld zusteht , warum sollte ich dann den langen Weg gehen, um an mein Geld zu kommen ?
http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/MahnungII.html
Auch darf ein Gläubiger, der eine Forderung hat diese ohne eine einzige Mahnung gerichtlich (also durch Klage oder Mahnbescheid) gegen den Schuldner geltend machen. Einzige Voraussetzung ist hier, dass die Forderung zu recht besteht und fällig ist.
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Zuletzt bearbeitet:

Barsoi

New member
Ok, ich dachte bisher immer, dass dies nur von Abmahnern bei Urheberrchtsvetzungen so gemacht wird. Also, das wenn sie mal klagen, direkt Klage erheben oder den Weg über Mahnbescheid gehen. Da kann man nie sicher sein.
Aber danke für die Richtigstellung.
 

Enigust

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Sehr geehrte Freunde! Ich bitte um Hilfe. Ich weiß nicht, ob mein Problem hier abschreiben darf. Trotzdem versuche ich es. Ich hoffe, das jemand hilft mir.
Letzte Zeit bekomme ich "Hörzu", ich bin sicher, dass ich keinen Vertrag gemach habe.
Wer kann mir ein Musterbrief (Widerspruch) geben. Und wer erklärt was soll ich unternehmen um keine Kosten zutragen.

Vielen Dank im Voraus
 
S

Stella

Guest
Hallo Zusammen,

ich bin auch auf ein Abo reingefallen und weiß nicht, ob ich noch widerrufen kann oder wie meine Möglichkeiten aussehen.

Am 16.2. waren eine Freundin und ich auf einer Messe und wurden bezüglich einer kostenlosen Zeitschrift angequatscht. Es hieß, wir bekommen eine Ausgabe der Zeitschrift ganz umsonst, müssten nach Erhalt dieser Zeitschrift einen Widerruf senden und wären aus dem Schneider. Mir war nicht ganz wohl bei der Sache, aber sowohl meine Freundin als auch ich haben die beiden Zettel unterschrieben. Es waren auch noch eine Menge anderer Leute an dem Stand, daher schien es schon irgendwie seriös.

Heute, am 16.3., kam ein Brief bei mir an, datiert auf den 13.3., in dem steht dass die Firma X sich sehr freut mich als Leser der Zeitschrift Geo begrüßen zu dürfen, dass die Belieferung des ersten Titels mit der am 26.4. erscheinenden Ausgabe beginnt und ich zum Ausgleich der Abonnementgebühren eine Rechnung erhalte. Außerdem erhalte ich "wie versprochen" nach Ausgleich der ersten Rechnung einen "Gutschein zum Glück".

Die Betreuung meines Zeitschriftenabonnements wurde der PVZ Pressevertriebszentrale übergeben.

Kann ich dieses Abo, das ich ja gar nicht wollte, jetzt noch widerrufen? Im Internet steht überall, dass die 14 Tage Widerrufsfrist mit der Unterschrift beginnen, und die ist ja nun schon eine ganze Weile her. Oder beginnt in dem Fall die Widerrufsfrist mit diesem Schreiben, oder vllt sgar erst mit Lieferung der ersten Zeitschrift? Dem Brief, den ich erhalten habe, liegt keine Widerrufsbelehrung bei. Ob wir bei der Unterschrift eine Widerrufsbelehrung unterschrieben haben weiß ich nicht mehr, ich weiß nur, dass wir zweimal unterschreiben mussten.

Was tun? Hat jemand Ideen?

Danke im Voraus und viele Grüße,
Stella
 

elfenbaby

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hallo freunde

ich habe grade post von pvz bekommen nach dem ich ein brief gefaxt habe das wenn ich die aufhebung nicht bekomme zum anwalt gehen werde da ich mich schon mit der polizei in verbindung gesetzt habe die mir gesagt haben das es eine betrugsmasche ist .also solte jemand die adresse brauchen schreib mich an
 

schnippewippe

New member
Verbraucherfenster - Verbraucherportal der Hessischen Landesregierung - Allgemeines

Es gibt kein generelles Recht für Verbraucher, sich von einem abgeschlossenen Vertrag wieder zu lösen oder bereits gekaufte Ware zurückzugeben. Dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, in denen dem Verbraucher per Gesetz das Recht eingeräumt wird, sich einseitig von einer vertraglichen Bindung zu lösen und den Vertrag durch die Erklärung eines Widerrufs zunichte zu machen. Hierzu gehören unter anderem Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern, wenn diese an der Haustür, über Internet, Telefon, Katalogbestellung oder auf so genannten Freizeitveranstaltungen abgeschlossen wurden. Verkaufsmessen gelten allerdings nicht als Freizeitveranstaltungen. Daher gibt es auch für Verträge, die auf Verkaufsmessen geschlossen wurden, kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Wer sich dennoch die Rückgabe einer gekauften Ware vorbehalten will, sollte dies unbedingt beim Kauf schriftlich vereinbaren – auf dem Kassenbon oder durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Vertragsformular...........................
Am 16.2. waren eine Freundin und ich auf einer Messe und wurden bezüglich einer kostenlosen Zeitschrift angequatscht. Es hieß, wir bekommen eine Ausgabe der Zeitschrift ganz umsonst, müssten nach Erhalt dieser Zeitschrift einen Widerruf senden und wären aus dem Schneider.

Heute, am 16.3., kam ein Brief bei mir an, datiert auf den 13.3., in dem steht dass die Firma X sich sehr freut mich als Leser der Zeitschrift Geo begrüßen zu dürfen, dass die Belieferung des ersten Titels mit der am 26.4. erscheinenden Ausgabe beginnt und ich zum Ausgleich der Abonnementgebühren eine Rechnung erhalte. Außerdem erhalte ich "wie versprochen" nach Ausgleich der ersten Rechnung einen "Gutschein zum Glück".

Die Betreuung meines Zeitschriftenabonnements wurde der PVZ Pressevertriebszentrale übergeben.
Dann würde ich da einen Brief schicken und mitteilen, der Werber erkläte im Beisein einer Zeugin, dass ich eine Ausgabe der Zeitschrift ganz umsonst erhalte , wenn ich kein teures Abo wünsche ,brauche ich nach Erhalt dieser Zeitschrift nur einen Widerruf senden und wären dann aus dem Schneider.
Laut ihrer Mitteilung im Schreiben vom ...........,
dass die Belieferung des ersten Titels mit der am 26.4. erscheinenden Ausgabe beginnt und ich zum Ausgleich der Abonnementgebühren eine Rechnung erhalte ,liest sich nicht so wie der Werber es uns erklärt hatte.
Darum teile ich Ihnen jetzt schon meinen Widerruf für den am ............angeblichen kostenpflichtigen abgeschlossenen Vertrag mit. Da ich vom Werber arglistig getäuscht wurde ,fechte ich den Vertrag hilflsweise wegen Täuschung an. Da ich durch die Aussage des Werbers davon ausgegangen bin,dass mir keine Kosten entstehen,fechte ich es auch noch wegen Irrtum an. Da die erste Lieferung erst am26.04 ist, teile ich Ihnen mit, dass sie diesen Lieferungsauftrag sofort stoppen. Ich lege keinen Wert auf diese angebliche erste kostenlose Zeitung mehr.

Nun machewas daraus.
Einschreiben per Einwurf. Das kannstdu dann hier Verfolgen und ausdrucken.

Der PVZ würde ich später mitteilen, dass der Vertag Widerrufen und angefochten wurde.
 
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S

Stella

Guest
Hallo schnippewippe,

vielen Dank für deine Antwort. Eine Frage hätte ich noch - wie ist das, wenn ich mit "arglistiger Täuschung" usw. um mich werfe bzw. anfechte? Ich bin da etwas unbegholfen und habe Angst, dass ich mich durch solche Anschuldigungen (die zwar der Wahrheit entsprechen) in noch größere Schwierigkeiten katapultiere.

Den Widerruf muss ich aber schon an die Firma senden, die mir geschrieben hat (Mellenthin mbH - sicherlich auch bekannt hier.. ;) ), oder doch an die PVZ - da die ja mein Abonennement betreut? Nicht dass die Firma sann sagt "Ätschibätsch, hättest der PVZ schreiben müssen"?

Viele Grüße,
Stella
 
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schnippewippe

New member
Ich würde es so machen wie ich es geschrieben habe. Die Pvz bekommt ja erst den Auftrag zur Betreuung des Auftrages. Darum würde ich erst an die Firma schreiben, damit sie rechtzeitig wissen das du keine Zeitung bekommen willst.

wie ist das, wenn ich mit "arglistiger Täuschung" usw. um mich werfe bzw. anfechte
Das ist doch allen Usern die im Internet schreiben und lesen so gegangen.Glaubst du die Abzocker würden dagegen vorgehen wenn man mitteilt das der Werber gelogen hat. Die Werber werden doch von denen zum Lügen verdonnert. Das ist doch bekannt. Das geht schon über 20 Jahre so.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Darum teile ich Ihnen jetzt schon meinen Widerruf für den am ............angeblichen kostenpflichtigen abgeschlossenen Vertrag mit.
Hier gibt es keine Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen.

Am 16.2. waren eine Freundin und ich auf einer Messe und wurden bezüglich einer kostenlosen Zeitschrift angequatscht.
Bei Verträgen,die auf einer Messe abgeschlossen wurden,gibt es erst einmal kein Widerrufsrecht.
Ausnahme, die Messe ist gemäß § 312 BGB eine Freizeitgestaltung.
 

schnippewippe

New member
Das man bei Verträgen auf der Messe nur selten ein Widerrufsrecht hat, habe ich ja im Post als Zitat eingestellt. Darum steht ja auch am Anfang von meinen Post.

Dann würde ich da einen Brief schicken und mitteilen, der Werber erkläte im Beisein einer Zeugin, dass ich eine Ausgabe der Zeitschrift ganz umsonst erhalte , wenn ich kein teures Abo wünsche ,brauche ich nach Erhalt dieser Zeitschrift nur einen Widerruf senden und wären dann aus dem Schneider.
[/B]
Ich bin ein Laie und weiss nicht das dieser Werber mich bewusst über mein Widerrufsrecht anlügt. Wenn ich mir dessen Lüge bewusst gewesen wäre , hätte ich mich ja erst gar nicht darauf eingelassen.Somit glaube ich immer noch,dass ich ein Recht zum widerrufen des Vertrages habe und teile ihnen in meinen Widerruf auch mit,was der Werber mir erklärte.

"""der Werber erkläte im Beisein einer Zeugin, dass ich eine Ausgabe der Zeitschrift ganz umsonst erhalte , wenn ich kein teures Abo wünsche ,brauche ich nach Erhalt dieser Zeitschrift nur einen Widerruf senden und wären dann aus dem Schneider.."""

Da man im Begrüssungsschreiben mitteilt,dass ich bei der ersten Lieferung auch gleich eine Rechnung bekomme, merke ich das was nicht stimmt und fechte den Vertag ja auch gleich noch wegen Täuschung und Irrtum an.

Andere User hier haben sich ja auch in solch einen Fall gewehrt.
 
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S

Stella

Guest
Wegen dem Widerruf hatte ich extra noch nachgefragt und der Typ sagte mir eindeutig, dass ich das sofort nach der ersten Zeitschrift widerrufen kann wenn ich kein Abo will und sagte mir sogar noch dass ich unbedingt an den Widerruf denken soll.

Also das ist mir jetzt etwas unangenehm, aber es war eine Erotikmesse. Die Zeitschrift hat aber nix mti Erotik zu tun sondern ist eine Fachzeitschrift. Gilt das als Freizeitmesse?
 

schnippewippe

New member
Was ich selber noch machen würde . Ich würde wie dieser Betroffene es gemacht hat machen.
Das Aktenzeichen der Anzeige würde ich in meinen Brief an die Firma mitteilen.
Wenn mir das mit der Anzeige peinlich ist, würde ich erst einmal mitteilen, dass ich bei Forderungen von ihrer Seite aus ,eine Anzeige bei der Polizei machen werde und den Veranstalter dieser Messe darüber informieren werde.
Bayerische Polizei - Pressemeldungen für den Landkreis Neu-Ulm vom 18. April 2012

WEISSENHORN. Ein 19-jähriger Weißenhorner erstattete gestern Anzeige bei der Polizeiinspektion Weißenhorn wegen Betrug. Der junge Mann besuchte vor einigen Monaten eine Erotikmesse und wurde dort von einer Person angesprochen, wonach er auf Wunsch zwei Ausgaben eines Erotikmagazin kostenlos erhalten könne. Hierzu sollte er nur eine Karte mit seinem Namen und Anschrift ausfüllen, was der Anzeigeerstatter dann auch tat. Als er die Rückseite der Karte lesen wollte, nahm der Unbekannte das Schreiben wieder an sich und erklärte, dass man nur die Vorderseite ausfüllen müsse. Zwischenzeitlich erhielt der Anzeigeerstatter die zwei versprochenen Ausgaben, gleichzeitig aber auch eine Rechnung über ein Zweijahresabonnement des erhaltenen Erotikmagazin.
(PI Weißenhorn)
@Stella
Die Täuschung des Werbers lag ja darin ,dass er dir erklärte , dass du ein Widerrufsrecht hast. Darum würde ich auch mitteilen , was der Werber dir darüber sagte. Da du den Vertrag auch hilfsweise anfechtest tritt diese Anfechtung an Stelle des Widerrufs, wenn dieser nicht anerkannt wird.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
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