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Chronologie einer Internetabzocke: Seid live mit dabei, wenn aus Spass Ernst wird
Hallo zusammen!
Ich bin grade mitten drin in einem Fall von Internetabzocke wie aus dem Bilderbuch :getlost: Und da habe ich mir gedacht, ich lasse die Community hier von der ganzen Sache profitieren, dann hat wenigstens jemand anderes etwas davon - und ich kann Stück für Stück dokumentieren, wie das Ganze über die Bühne geht.
Es werden keine Klarnamen auftauchen, keine Adressen, keine Fotos, ich werde die Charaktere in guter Jura-Manier mit den Anfangsbuchstaben ihrer jeweiligen Rolle betiteln: Käuferin K, Verkäufer V, Rechtsanwalt R, Staatsanwalt S ... usw.
(Zur Erläuterung: K ist meine Lebensgefährtin.)
Kommen wir zur Einleitung des Falls:
Es begann am 1.8.2013, als Käuferin K das Angebot des Verkäufers V auf eBay Kleinanzeigen entdeckte. Es handelte sich dabei um eine Canon Digitalkamera aus der EOS-Reihe, die für einen recht günstigen Kurs gebraucht mit Restgarantie angeboten wurde. Die K fragte per ebay Kleinanzeigen-Nachricht bei V an, wie lange die Kamera noch Garantie habe und in welchem Zustand sie sich befände. Verkäufer V antwortete per Mail, dass sich die Kamera in einwandfreiem Zustand befände und erst im Januar diesen Jahres gekauft worden war. Seine Frau wolle eine neue Kamera kaufen und deshalb müsse die alte verkauft werden.
Daraufhin einigten sich K und V auf einen Preis von 360 Euro inklusive versichertem Versand via DHL. Käuferin K wollte am liebsten per PayPal bezahlen, doch V erklärte ihr, dass er kein PayPal habe und deshalb auch über eBay Kleinanzeigen und nicht über eBay verkauft habe. K sollte ihm also eine reguläre Überweisung zukommen lassen. Um sich dafür glaubhaft zu identifizieren, ließ Verkäufer V der K ein Foto seines Personalausweises und seiner EC-Karte zukommen, auf der die Kontodaten zu lesen sind. Käuferin K überwies also am 1.8. das Geld an den V, der sich nach dem Geldeingang bei K melden wollte und ihr dann auch die Sendungsnummer von DHL mitteilen, wenn er das Paket abgeschickt hat.
Wie es nun weitergeht, könnt ihr euch sicher denken: Das Geld verließ das Konto der K am 1.8., kam damit spätestens Anfang der Woche auf dem Konto des V an. Um sich über die tatsächlich erfolgreiche Transaktion zu versichern, schrieb K dem V am 6.8. eine höfliche Email, in der sie ihn fragte, ob das Geld schon angekommen sei und ob das Paket bereits unterwegs wäre. Darauf gab es keine Reaktion durch den V. Am nächsten Tag, dem 7.8., folgte eine etwas deutlichere Mail an den V, er wolle doch bitte auf die Email vom Vortag reagieren und der K mitteilen, ob das Geld bei ihm eingegangen sei. Wieder keine Reaktion durch V.
Am darauffolgenden Tag (heute) fand K das Facebook-Profil von V, der natürlich unter seinem korrekten Namen beim weltgrößten sozialen Netzwerk angemeldet ist. K schrieb den V also nach der erfolglosen letzten Mail auch bei Facebook an, da er dort offenbar (durch sichtbare Posts auf der Pinnwand zu sehen) zu erreichen war. Auf die Nachricht der K reagierte der V jedoch nicht, sondern blockte stattdessen die K, so dass sie von ihrem Account ihm keine Nachrichten mehr schreiben und auch sein Profil nicht mehr erreichen kann.
Daraufhin schrieb K dem V eine sehr deutliche Email, in der sie ihn unmissverständlich aufforderte, auf ihre Nachrichten zu reagieren, anderenfalls werde er die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns zu tragen haben. Sie bot ihm darüberhinaus an, er könne den Kaufpreis erstatten, falls er die angebotene Kamera gar nicht besitze. Auch auf diese Mail, die heute Morgen an den V geschickt wurde, kam bislang keine Reaktion.
Dadurch sah der Autor A (also ich) sich dazu genötigt, dem lieben V doch einmal eine etwas deutlichere Warnung zukommen zu lassen. Diese könnt ihr im folgenden Zitat lesen.
Dieses Schreiben wurde heute Mittag per Einschreiben mit Rückschein an die Wohnadresse des V geschickt. Weiterhin wurde bei der Rechtsschutzversicherung des A und der K bereits zwei Mal ausführlich über den Fall diskutiert und eine Kostenschutzzusage erteilt, sollte der Verkäufer V die gesetzte Frist erfolglos verstreichen lassen.
Insofern gilt es jetzt, zu warten, was passiert. Sollte bis zum 17.8. keine Reaktion durch den V erfolgen, wird sowohl ein Rechtsanwalt zwecks Einforderung des Kaufpreises eingeschaltet und zudem beim Polizeipräsidium hier vor Ort mit allen vorliegenden Belegen (Emails, Fotos, Screenshots, Brief) Strafanzeige wegen Betruges gestellt.
Ich werde über die Sache hier weiter berichten und euch informieren, sobald es etwas Neues gibt.
Leider befürchte ich jedoch, dass Verkäufer V sich nicht der Situation bewusst ist, in der er sich befindet - denn angesichts der Kosten, die bei einem weiteren Stillschweigen auf ihn zukommen, sollte er besser einsichtig werden, bevor auf die 360 Euro noch unsere Anwaltskosten und weitere Beträge oben drauf kommen. Wenn (im für ihn ungünstigsten Fall) die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und es im Strafprozess zu einer Verurteilung kommt (und zeitgleich die Zivilsache auch vor Gericht landet) wird der gute V ganz schnell eine vierstellige Summe dafür auf den Tisch legen müssen, dass er sich 360 Euro ergaunern wollte.
Nicht sonderlich sinnvoll - oder wie seht ihr das?
Beste Grüße!
Hallo zusammen!
Ich bin grade mitten drin in einem Fall von Internetabzocke wie aus dem Bilderbuch :getlost: Und da habe ich mir gedacht, ich lasse die Community hier von der ganzen Sache profitieren, dann hat wenigstens jemand anderes etwas davon - und ich kann Stück für Stück dokumentieren, wie das Ganze über die Bühne geht.
Es werden keine Klarnamen auftauchen, keine Adressen, keine Fotos, ich werde die Charaktere in guter Jura-Manier mit den Anfangsbuchstaben ihrer jeweiligen Rolle betiteln: Käuferin K, Verkäufer V, Rechtsanwalt R, Staatsanwalt S ... usw.
(Zur Erläuterung: K ist meine Lebensgefährtin.)
Kommen wir zur Einleitung des Falls:
Es begann am 1.8.2013, als Käuferin K das Angebot des Verkäufers V auf eBay Kleinanzeigen entdeckte. Es handelte sich dabei um eine Canon Digitalkamera aus der EOS-Reihe, die für einen recht günstigen Kurs gebraucht mit Restgarantie angeboten wurde. Die K fragte per ebay Kleinanzeigen-Nachricht bei V an, wie lange die Kamera noch Garantie habe und in welchem Zustand sie sich befände. Verkäufer V antwortete per Mail, dass sich die Kamera in einwandfreiem Zustand befände und erst im Januar diesen Jahres gekauft worden war. Seine Frau wolle eine neue Kamera kaufen und deshalb müsse die alte verkauft werden.
Daraufhin einigten sich K und V auf einen Preis von 360 Euro inklusive versichertem Versand via DHL. Käuferin K wollte am liebsten per PayPal bezahlen, doch V erklärte ihr, dass er kein PayPal habe und deshalb auch über eBay Kleinanzeigen und nicht über eBay verkauft habe. K sollte ihm also eine reguläre Überweisung zukommen lassen. Um sich dafür glaubhaft zu identifizieren, ließ Verkäufer V der K ein Foto seines Personalausweises und seiner EC-Karte zukommen, auf der die Kontodaten zu lesen sind. Käuferin K überwies also am 1.8. das Geld an den V, der sich nach dem Geldeingang bei K melden wollte und ihr dann auch die Sendungsnummer von DHL mitteilen, wenn er das Paket abgeschickt hat.
Wie es nun weitergeht, könnt ihr euch sicher denken: Das Geld verließ das Konto der K am 1.8., kam damit spätestens Anfang der Woche auf dem Konto des V an. Um sich über die tatsächlich erfolgreiche Transaktion zu versichern, schrieb K dem V am 6.8. eine höfliche Email, in der sie ihn fragte, ob das Geld schon angekommen sei und ob das Paket bereits unterwegs wäre. Darauf gab es keine Reaktion durch den V. Am nächsten Tag, dem 7.8., folgte eine etwas deutlichere Mail an den V, er wolle doch bitte auf die Email vom Vortag reagieren und der K mitteilen, ob das Geld bei ihm eingegangen sei. Wieder keine Reaktion durch V.
Am darauffolgenden Tag (heute) fand K das Facebook-Profil von V, der natürlich unter seinem korrekten Namen beim weltgrößten sozialen Netzwerk angemeldet ist. K schrieb den V also nach der erfolglosen letzten Mail auch bei Facebook an, da er dort offenbar (durch sichtbare Posts auf der Pinnwand zu sehen) zu erreichen war. Auf die Nachricht der K reagierte der V jedoch nicht, sondern blockte stattdessen die K, so dass sie von ihrem Account ihm keine Nachrichten mehr schreiben und auch sein Profil nicht mehr erreichen kann.
Daraufhin schrieb K dem V eine sehr deutliche Email, in der sie ihn unmissverständlich aufforderte, auf ihre Nachrichten zu reagieren, anderenfalls werde er die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns zu tragen haben. Sie bot ihm darüberhinaus an, er könne den Kaufpreis erstatten, falls er die angebotene Kamera gar nicht besitze. Auch auf diese Mail, die heute Morgen an den V geschickt wurde, kam bislang keine Reaktion.
Dadurch sah der Autor A (also ich) sich dazu genötigt, dem lieben V doch einmal eine etwas deutlichere Warnung zukommen zu lassen. Diese könnt ihr im folgenden Zitat lesen.
Sehr geehrter Herr XXXXX!
Ich schreibe Ihnen im Auftrag meiner Lebensgefährtin Frau K, da ich mich als angehender Jurist mit der nachfolgend aufgeführten Problematik besser auseinandersetzen kann:
Sie haben am 01.08.2013 einen Kaufvertrag über eine Foto-Kamera mit Frau K, - wohnhaft XXXXXX, XXXXX - abgeschlossen. Der Abschluss eines solchen Vertrages sieht als Rechtsfolge nach § 433 BGB vor, dass neben der Kaufpreiszahlung durch den Erwerber einer Sache (§433 II BGB) der Verkäufer den Gegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übereignen hat (§ 433 I BGB).
Aktuell gestaltet sich die Situation leider so, dass Frau K ihren Teil des Rechtsgeschäftes bereits vor einer Woche vollständig getätigt hat, Sie jedoch Ihre Pflichten aus dem Vertrag offenkundig noch nicht erfüllt haben, da keine Ware bei der Käuferin angekommen ist.
Weil davon auszugehen ist, dass der gezahlte Betrag von Frau Ks Konto bereits seit (spätestens) Anfang dieser Woche auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist, möchte ich Sie dringend anhalten, den Kaufgegenstand (die Kamera) umgehend an Frau K zu versenden.
Ich setze Ihnen im Auftrag von Frau K hiermit nach § 286 I BGB eine Frist bis zum 17.08.2013, in der Sie die Kamera an die Wohnadresse von Frau K zu schicken haben (Das Ende der Frist meint die Ankunft, nicht die Versendung).
(Insofern Sie nicht über den angebotenen Kaufgegenstand verfügen, geben wir Ihnen aus Entgegenkommen zudem die Möglichkeit, den gezahlten Kaufpreis auf das Konto XXXXXXX, Bankleitzahl XXXXXXXX, XY Bank zu überweisen.)
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen und die o.g. Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, was insbesondere die Bestellung eines Rechtsanwalts und eine Strafanzeige nach § 263 I StGB zur Folge haben würde.
Wenn Sie Frau K zu diesem Vorgehen nötigen, wird zu der Übergabe der Kamera/der Rückzahlung des Kaufbetrages (ggf. zzgl. Schadenersatz) auch die Zahlung unserer Anwaltskosten in Höhe eines dreistelligen Betrages fällig. Bei einer Klageerhebung vor Gericht kämen noch weitaus schwerere Sanktionen von staatlicher Seite, zuzüglich erheblich höherer Anwaltskosten auf Sie zu. (Und damit ist lediglich das Zivilprozess gemeint, der Strafprozess wegen Betruges läuft davon unabhängig.)
Unsere Rechtsschutzversicherung hat bereits bestätigt, dass Sie diesen Fall selbstredend übernehmen würde.
Ich hoffe, Sie sind einsichtig und schicken die Kamera (oder das Geld) umgehend an Frau K.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXX
Dieses Schreiben wurde heute Mittag per Einschreiben mit Rückschein an die Wohnadresse des V geschickt. Weiterhin wurde bei der Rechtsschutzversicherung des A und der K bereits zwei Mal ausführlich über den Fall diskutiert und eine Kostenschutzzusage erteilt, sollte der Verkäufer V die gesetzte Frist erfolglos verstreichen lassen.
Insofern gilt es jetzt, zu warten, was passiert. Sollte bis zum 17.8. keine Reaktion durch den V erfolgen, wird sowohl ein Rechtsanwalt zwecks Einforderung des Kaufpreises eingeschaltet und zudem beim Polizeipräsidium hier vor Ort mit allen vorliegenden Belegen (Emails, Fotos, Screenshots, Brief) Strafanzeige wegen Betruges gestellt.
Ich werde über die Sache hier weiter berichten und euch informieren, sobald es etwas Neues gibt.
Leider befürchte ich jedoch, dass Verkäufer V sich nicht der Situation bewusst ist, in der er sich befindet - denn angesichts der Kosten, die bei einem weiteren Stillschweigen auf ihn zukommen, sollte er besser einsichtig werden, bevor auf die 360 Euro noch unsere Anwaltskosten und weitere Beträge oben drauf kommen. Wenn (im für ihn ungünstigsten Fall) die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und es im Strafprozess zu einer Verurteilung kommt (und zeitgleich die Zivilsache auch vor Gericht landet) wird der gute V ganz schnell eine vierstellige Summe dafür auf den Tisch legen müssen, dass er sich 360 Euro ergaunern wollte.
Nicht sonderlich sinnvoll - oder wie seht ihr das?
Beste Grüße!
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