Chronologie einer Internetabzocke: Seid live mit dabei, wie aus Spass Ernst wird

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Chronologie einer Internetabzocke: Seid live mit dabei, wenn aus Spass Ernst wird

Hallo zusammen!

Ich bin grade mitten drin in einem Fall von Internetabzocke wie aus dem Bilderbuch :getlost: Und da habe ich mir gedacht, ich lasse die Community hier von der ganzen Sache profitieren, dann hat wenigstens jemand anderes etwas davon - und ich kann Stück für Stück dokumentieren, wie das Ganze über die Bühne geht.

Es werden keine Klarnamen auftauchen, keine Adressen, keine Fotos, ich werde die Charaktere in guter Jura-Manier mit den Anfangsbuchstaben ihrer jeweiligen Rolle betiteln: Käuferin K, Verkäufer V, Rechtsanwalt R, Staatsanwalt S ... usw.

(Zur Erläuterung: K ist meine Lebensgefährtin.)


Kommen wir zur Einleitung des Falls:

Es begann am 1.8.2013, als Käuferin K das Angebot des Verkäufers V auf eBay Kleinanzeigen entdeckte. Es handelte sich dabei um eine Canon Digitalkamera aus der EOS-Reihe, die für einen recht günstigen Kurs gebraucht mit Restgarantie angeboten wurde. Die K fragte per ebay Kleinanzeigen-Nachricht bei V an, wie lange die Kamera noch Garantie habe und in welchem Zustand sie sich befände. Verkäufer V antwortete per Mail, dass sich die Kamera in einwandfreiem Zustand befände und erst im Januar diesen Jahres gekauft worden war. Seine Frau wolle eine neue Kamera kaufen und deshalb müsse die alte verkauft werden.

Daraufhin einigten sich K und V auf einen Preis von 360 Euro inklusive versichertem Versand via DHL. Käuferin K wollte am liebsten per PayPal bezahlen, doch V erklärte ihr, dass er kein PayPal habe und deshalb auch über eBay Kleinanzeigen und nicht über eBay verkauft habe. K sollte ihm also eine reguläre Überweisung zukommen lassen. Um sich dafür glaubhaft zu identifizieren, ließ Verkäufer V der K ein Foto seines Personalausweises und seiner EC-Karte zukommen, auf der die Kontodaten zu lesen sind. Käuferin K überwies also am 1.8. das Geld an den V, der sich nach dem Geldeingang bei K melden wollte und ihr dann auch die Sendungsnummer von DHL mitteilen, wenn er das Paket abgeschickt hat.

Wie es nun weitergeht, könnt ihr euch sicher denken: Das Geld verließ das Konto der K am 1.8., kam damit spätestens Anfang der Woche auf dem Konto des V an. Um sich über die tatsächlich erfolgreiche Transaktion zu versichern, schrieb K dem V am 6.8. eine höfliche Email, in der sie ihn fragte, ob das Geld schon angekommen sei und ob das Paket bereits unterwegs wäre. Darauf gab es keine Reaktion durch den V. Am nächsten Tag, dem 7.8., folgte eine etwas deutlichere Mail an den V, er wolle doch bitte auf die Email vom Vortag reagieren und der K mitteilen, ob das Geld bei ihm eingegangen sei. Wieder keine Reaktion durch V.

Am darauffolgenden Tag (heute) fand K das Facebook-Profil von V, der natürlich unter seinem korrekten Namen beim weltgrößten sozialen Netzwerk angemeldet ist. K schrieb den V also nach der erfolglosen letzten Mail auch bei Facebook an, da er dort offenbar (durch sichtbare Posts auf der Pinnwand zu sehen) zu erreichen war. Auf die Nachricht der K reagierte der V jedoch nicht, sondern blockte stattdessen die K, so dass sie von ihrem Account ihm keine Nachrichten mehr schreiben und auch sein Profil nicht mehr erreichen kann.

Daraufhin schrieb K dem V eine sehr deutliche Email, in der sie ihn unmissverständlich aufforderte, auf ihre Nachrichten zu reagieren, anderenfalls werde er die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns zu tragen haben. Sie bot ihm darüberhinaus an, er könne den Kaufpreis erstatten, falls er die angebotene Kamera gar nicht besitze. Auch auf diese Mail, die heute Morgen an den V geschickt wurde, kam bislang keine Reaktion.

Dadurch sah der Autor A (also ich) sich dazu genötigt, dem lieben V doch einmal eine etwas deutlichere Warnung zukommen zu lassen. Diese könnt ihr im folgenden Zitat lesen.

Sehr geehrter Herr XXXXX!

Ich schreibe Ihnen im Auftrag meiner Lebensgefährtin Frau K, da ich mich als angehender Jurist mit der nachfolgend aufgeführten Problematik besser auseinandersetzen kann:

Sie haben am 01.08.2013 einen Kaufvertrag über eine Foto-Kamera mit Frau K, - wohnhaft XXXXXX, XXXXX - abgeschlossen. Der Abschluss eines solchen Vertrages sieht als Rechtsfolge nach § 433 BGB vor, dass neben der Kaufpreiszahlung durch den Erwerber einer Sache (§433 II BGB) der Verkäufer den Gegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übereignen hat (§ 433 I BGB).

Aktuell gestaltet sich die Situation leider so, dass Frau K ihren Teil des Rechtsgeschäftes bereits vor einer Woche vollständig getätigt hat, Sie jedoch Ihre Pflichten aus dem Vertrag offenkundig noch nicht erfüllt haben, da keine Ware bei der Käuferin angekommen ist.

Weil davon auszugehen ist, dass der gezahlte Betrag von Frau Ks Konto bereits seit (spätestens) Anfang dieser Woche auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist, möchte ich Sie dringend anhalten, den Kaufgegenstand (die Kamera) umgehend an Frau K zu versenden.


Ich setze Ihnen im Auftrag von Frau K hiermit nach § 286 I BGB eine Frist bis zum 17.08.2013, in der Sie die Kamera an die Wohnadresse von Frau K zu schicken haben (Das Ende der Frist meint die Ankunft, nicht die Versendung).

(Insofern Sie nicht über den angebotenen Kaufgegenstand verfügen, geben wir Ihnen aus Entgegenkommen zudem die Möglichkeit, den gezahlten Kaufpreis auf das Konto XXXXXXX, Bankleitzahl XXXXXXXX, XY Bank zu überweisen.)


Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen und die o.g. Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, was insbesondere die Bestellung eines Rechtsanwalts und eine Strafanzeige nach § 263 I StGB zur Folge haben würde.

Wenn Sie Frau K zu diesem Vorgehen nötigen, wird zu der Übergabe der Kamera/der Rückzahlung des Kaufbetrages (ggf. zzgl. Schadenersatz) auch die Zahlung unserer Anwaltskosten in Höhe eines dreistelligen Betrages fällig. Bei einer Klageerhebung vor Gericht kämen noch weitaus schwerere Sanktionen von staatlicher Seite, zuzüglich erheblich höherer Anwaltskosten auf Sie zu. (Und damit ist lediglich das Zivilprozess gemeint, der Strafprozess wegen Betruges läuft davon unabhängig.)

Unsere Rechtsschutzversicherung hat bereits bestätigt, dass Sie diesen Fall selbstredend übernehmen würde.



Ich hoffe, Sie sind einsichtig und schicken die Kamera (oder das Geld) umgehend an Frau K.



Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXX

Dieses Schreiben wurde heute Mittag per Einschreiben mit Rückschein an die Wohnadresse des V geschickt. Weiterhin wurde bei der Rechtsschutzversicherung des A und der K bereits zwei Mal ausführlich über den Fall diskutiert und eine Kostenschutzzusage erteilt, sollte der Verkäufer V die gesetzte Frist erfolglos verstreichen lassen.

Insofern gilt es jetzt, zu warten, was passiert. Sollte bis zum 17.8. keine Reaktion durch den V erfolgen, wird sowohl ein Rechtsanwalt zwecks Einforderung des Kaufpreises eingeschaltet und zudem beim Polizeipräsidium hier vor Ort mit allen vorliegenden Belegen (Emails, Fotos, Screenshots, Brief) Strafanzeige wegen Betruges gestellt.


Ich werde über die Sache hier weiter berichten und euch informieren, sobald es etwas Neues gibt.
Leider befürchte ich jedoch, dass Verkäufer V sich nicht der Situation bewusst ist, in der er sich befindet - denn angesichts der Kosten, die bei einem weiteren Stillschweigen auf ihn zukommen, sollte er besser einsichtig werden, bevor auf die 360 Euro noch unsere Anwaltskosten und weitere Beträge oben drauf kommen. Wenn (im für ihn ungünstigsten Fall) die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und es im Strafprozess zu einer Verurteilung kommt (und zeitgleich die Zivilsache auch vor Gericht landet) wird der gute V ganz schnell eine vierstellige Summe dafür auf den Tisch legen müssen, dass er sich 360 Euro ergaunern wollte.

Nicht sonderlich sinnvoll - oder wie seht ihr das?



Beste Grüße!


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Pic: chip.de
 
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Kurzer Nachtrag:

Käuferin K und Autor A vermuten indes, dass Verkäufer V die angeblich zum Verkauf stehende Kamera entweder gar nicht besitzt, oder aber a) mit mehreren Leuten den Kaufvertrag über ein und die selbe Kamera geschlossen hat und nun einfach mehrere Leute um ihr Geld zu bringen versucht oder b) die Kamera einfach behalten will und glaubt, er könne das auch ohne Konsequenzen mit dem durch K gezahlten Kaufpreis tun, weil er in einem anderen Bundesland als die K wohnt.

Nun ja ... dass er sich da irrt, wird er wohl sehr bald merken ;-)
Spätestens morgen wird das Einschreiben (siehe Zitat oben) in seiner Post sein.
Mal sehen, ob er es annimmt.

Wenn nicht, folgt der Gang zum Anwalt bereits Anfang kommender Woche und die Anzeige wegen Betruges ebenso.


Schönen Gruß!
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
die für einen recht günstigen Kurs gebraucht mit Restgarantie angeboten wurde.
hier würde ich den kauf schon abbrechen.
Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer.
Die Garantie ist bei einem Weiterverkauf nicht übertragbar.

Mit dem Schreiben an V. hast alles richtig gemacht.
Nächster Schritt wäre Mahnbescheid über Kaufpreis +Kosten Mahnbescheid.
Ausserdem würde ich der Empfängerbank mitteilen das das Konto vermutlich für betrügerische Aktivitáten genutzt wird.
 

developer

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Hallo De kleine Eisbeer!

Danke für den Hinweis :)
Bezüglich der Übertragbarkeit der Herstellergarantie kommt es ja vor allem darauf an, wie der Hersteller diese gestaltet, denn sie ist ja per se eine freiwillige Leistung (im Gegensatz zum gesetzlichen Gewährleistungsanspruch).
Mancher Hersteller mag eine Übertragung an Dritte ohne Probleme akzeptieren (da man durchaus argumentieren könnte, die Garantie sei geräte- und nicht personengebunden), andere Hersteller können sich aber mit Sicherheit auch anstellen bzw. eine eventuelle Problembehandlung verweigern, wenn nicht der Erstkäufer an sie herantritt.

Dabei kommt es aber auch auf die Art der Rechnung für den eventuellen Garantieanspruch an: Wurde die Kamera bar oder unbar in einem Laden erworben, wo keine personalisierte Rechnung erstellt wurde, würde eine "Übertragung" der Garantie in jedem Fall (vordergründig) unproblematisch sein, da sie für den Hersteller nicht ersichtlich wäre. Ob das "okay" ist, sei aber mal dahingestellt, doch wird dies bei eBay schon seit einigen Zeiten gewohnheitsrechtlich so gehandhabt (ich habe vor Jahren auch 2x ein Handy mit Restgarantie verkauft).

Ist die Rechnung jedoch personalisiert, kommt es explizit auf die Ausgestaltung der Garantie-Richtlinien des Verkäufers an.

So würde ich die Sache zumindest sehen.


Es ging aber ja nicht ausschlaggebend um die Garantie, sondern um Alter und Zustand der Kamera. Diese lassen sich von einem versierten Fotografen zudem innerhalb kurzer Zeit überprüfen. Hätte Verkäufer V über den Zustand arglistig getäuscht (er schrieb in seinen Mails "einwandfrei"), hätte Käuferin K wunderbar nach § 123 BGB den Kaufvertrag anfechten können.
Dann hätten wir zwar auch das Gedöns hier gehabt, aber so ein Risiko muss ein Internetkäufer von privat nunmal eingehen.


Inwiefern sollte das die Bank denn interessieren, ob von ihrem Konto unsauber gearbeitet wurde? Gibt es da Erfahrungswerte, ob die das ggf. irgendetwas unternehmen können/wollen?!


Grüße!
 
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developer

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Update:

Das Einschreiben aus dem Einleitungsbeitrag wurde laut Deutsche Post heute an den V zugestellt. Offenbar hat er sogar selbst die Annahme quittiert ...


Bisher keine Reaktion in Form von Email oder Geld-Transaktion.



Grüße!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Inwiefern sollte das die Bank denn interessieren, ob von ihrem Konto unsauber gearbeitet wurde? Gibt es da Erfahrungswerte, ob die das ggf. irgendetwas unternehmen können/wollen?!
Bei den ABO-Fallen hat das funktioniert.Konten wurden regelmässig gekündigt.


es kommt darauf an was da abläuft.Ist dies eine einmalige Aktion von dem Verkäufer oder praktiziert er das öfter.
Macht er gebrauch von einen fremden Konto (Finazagent),dann kommt Geldwäsche zum Tragen.
 

developer

New member
Guten Morgen!

Ein fremdes Konto scheint es nicht zu sein, da sich ja der Name auf seinem Personalausweis mit dem seiner Wohnanschrift (siehe Post zum Einschreiben - 2 weiter oben) und dem der EC-Karte deckt, auf dessen Konto der Kaufpreis überwiesen wurde.

Allerdings halte ich es durchaus für möglich, dass ein ähnlicher Kaufpreis (vllt. mit dem gleichen Betreff) dort mehrfach eingegangen sein könnte (siehe Vermutung im Anfangspost).
Sobald die Frist am Samstag verstrichen ist, wird diese Möglichkeit ebenfalls ausgeschöpft werden und die entsprechende Bank von dem Verdacht (und der Strafanzeige) informiert.

Ich frage mich echt, wie weit die Sache noch gehen muss, bis der Verkäufer V sein Unrecht realisiert ...
Bis der Anwalt schreibt? Bis der Gerichtsvollzieher kommt?!



Besten Dank und schönen Gruß!
:)
 
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developer

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Kurzes Update:

Heute kam der Rückschein des Einschreibens an Verkäufer V (siehe Eingangspost) bei Autor A und Käuferin K an.

Dieser Rückschein trägt die eigenhändige Unterschrift des V.


Grüße und schönen Abend!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich frage mich echt, wie weit die Sache noch gehen muss, bis der Verkäufer V sein Unrecht realisiert ...
Bis der Anwalt schreibt? Bis der Gerichtsvollzieher kommt?!
Das sind Umwege. In einem solchen Fall würde ich gleich Klage einreichen.
Alles andere sind unnótige Unkosten.
Parallel zur Klage Anzeige wegen Betrug.

Ps.
Allgemein
Kopie Ausweis ect will nichts sagen über Glaubwürdigkeit.
Oft handelt es sich um Identitätsdiebstahl.
 

developer

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Das sind Umwege. In einem solchen Fall würde ich gleich Klage einreichen.
[...]

Kopie Ausweis ect will nichts sagen über Glaubwürdigkeit.
Oft handelt es sich um Identitätsdiebstahl.

Guten Morgen!

Danke für deine tatkräftige Unterstützung!
Das ist echt nett von dir :thumbsup:

Ich werde beim (wohl bald stattfindenden) Anwaltstermin die Idee mit der direkten Klageerhebung vortragen. Wenn der V auf einen juristisch formulierten Brief durch mich nicht reagiert, wird ihn wohl auch ein schicker Briefkopf nicht sonderlich beeindrucken ...
Da könnte die Einreichung der Klage schon mehr Eindruck machen.

Bezüglich des Identitätsdiebstahls: Wenn EC-Karte, Personalausweis, Facebook-Profil und Wohnadresse übereinstimmen (Post-Rückschein bestätigt das ja), glaube ich für meinen Teil schon, dass wir den Richtigen haben.

Sonst müsste man das schon richtig dick aufgezogen haben ...
Was wir mal nicht hoffen wollen.


Grüße!
 

developer

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Kurzes Update:

Vom Verkäufer V bisher keinerlei Reaktion.

Dafür fangen wir aber jetzt damit an, ein detailliertes Verlaufsprotokoll der Abzocke für Polizei/Staatsanwaltschaft und den wohl bald mit ins Spiel kommenden Rechtsanwalt R anzufertigen: Nach Datum sortiert und mit den Anlagen der einzelnen Vorkommnisse (Belegen etc.) werden wir die Sache haarklein ausführen.

Dann hat unser Anwalt es einfach - und die Staatsanwaltschaft ebenso.
Wir gehen davon aus, dass gut aufbereitetes Material es leichter macht, die Sache voran zu treiben.

Und wir hoffen darauf, dass die StA sich in diesem Fall trotz des geringen Betrages dazu hinreißen lässt, die Anklage im Strafprozess zu erheben. Denn Strafe muss bei so einem Verhalten einfach sein!


Viele Grüße an unsere Leser und Supporter hier!
 

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Update:

Immer noch keinerlei Reaktion von Verkäufer V auf unser Einschreiben (siehe Eingangspost).
Allerdings hat er in seinem Facebook-Profil den Namen geändert ...
Als ob ihn das vor der Strafverfolgung und unserer Forderung schützen würde.

Irgendwie wäre es ja schon echt witzig, ihm am Samstag, wenn die Frist nach § 286 I BGB abläuft, dieses Video hier auf die Pinnwand zu posten:

Ryan McKinny - Die Frist ist um - La Scala - Operalia - YouTube
("Die Frist ist um" aus Richard Wagners 'Der Fliegende Holländer")

Aber (!) solchen Gelüsten geben wir nicht nach, wir bleiben sachlich korrekt.
Witzig wäre es trotzdem :D


Ebenfalls wurde heute Kontakt mit dem Rechtsanwalt R aufgenommen, um einen Termin zu vereinbaren.
Das wird scheinbar nicht vermeidbar sein ...
Damit reichern wir dann unsere Berichterstattung um eine weitere Person an - und erhöhen die Schulden des V.

Selbst schuld.



Grüße!
 
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Update:

Eben Telefonat mit dem renommierten Rechtsanwalt R, den sich Autor A für die Betreuung des Falls ausgesucht hat. Die Kanzlei des R übernimmt selbstredend die Sache der Käuferin K und wird sich um die gesamte weitere Abwicklung kümmern.
Morgen wird der Kanzlei die Vollmacht für die Vertretung in Zivilsachen zugeschickt plus die gesammelte Korrespondenz zwischen Käuferin K/Autor A und Verkäufer V.

Weiteres Vorgehen ist Anfang nächster Woche eine letztmalige Fristsetzung durch Rechtsanwalt R, die extra nur auf sieben Tage bemessen sein wird - schließlich hat Verkäufer V ja dann bereits eine Frist verstreichen lassen, ohne dass etwas passiert ist.

Verstreicht auch diese Frist ohne Erfolg, wird neben dem Strafantrag wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft auch ein vollstreckbarer Titel gegen den V angestrebt - genau, dann kommt der Gerichtsvollzieher.

Und dann guckt der V sicherlich nicht mehr all zu fröhlich ...



Beste Grüße!
 

developer

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Kurzes Update:

Soeben wurde die Beauftragung (Vollmacht) an Rechtsanwalt R geschickt, zusammen mit Kopien von sämtlichem Beweismaterial der Käuferin K im Fall gegen den Verkäufer V.

Rechtsanwalt R wird Anfang kommender Woche (da dann die Frist vom 17.8. abgelaufen ist, siehe Anfangspost) den V noch einmal an seine Zahlungsverpflichtung aus dem mit K geschlossenen Kaufvertrag erinnern. Reagiert er auf die dafür gesetzte Frist von einer Woche wiederum nicht, wird ein Vollstreckbarer Titel (Vollstreckungsbescheid) angestrebt, mit dem wir dann dem V den Gerichtsvollzieher schicken können.

Auch die Strafanzeige wegen Betruges gemäß § 263 I StGB wird nach dem Verstreichen der zweiten Frist gestellt werden.


Grüße und allen Lesern ein schönes Wochenende!
 
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Update:

Heute hat Rechtsanwalt R das 1. Schreiben an Verkäufer V versendet.
In diesem Schreiben bekommt Verkäufer V eine Frist bis zum 28. August gesetzt, in welcher er sich bei der Kanzlei des R wegen des Streitfalles zu melden hat.

Kommt Verkäufer V dieser Aufforderung nicht nach, wird ihm deutlich erklärt, dass mit Ablauf der Frist a) zivilgerichtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden und b) die Sache auf direktem Wege an die Staatsanwaltschaft geht, um eine Anklage wegen Betruges nach § 263 StGB zu erwirken.

Zusätzlich zu den jetzt schon offenen Posten von 360 Euro erhöht sich die finanzielle Last des V durch das Schreiben des R um weitere 83 Euro (Anwaltskosten).
Doch wir alle wissen ja, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist, wenn V sich nicht zeitnah meldet.

Allerdings halte ich es doch für sehr fraglich, ob er das jetzt schon tun wird.


Beste Grüße und euch allen einen schönen Start in die Woche!
 
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Kurzes Update:

Spätestens heute hat Verkäufer V die Mahnung unseres Rechtsanwalts erhalten.

Bislang gab es offenbar keinerlei Reaktion.


Grüße und gute Nacht!
 

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Kurzes Update:

Es verbleiben 3 Werktage, 26./27./28.8., in denen sich Verkäufer V bei Rechtsanwalt R melden kann, um der Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids und der Anzeige wegen Betruges zu entgehen.

Derzeit steht sein finanzieller Ausstand bei 360 Euro (Kaufpreis) plus 84 Euro (gerundet) (Anwaltskosten); insgesamt 444 Euro (gerundet).


Grüße und euch allen ein schönes Wochenende!
 
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Kurzes Update:

Bis Mittwoch hat Verkäufer V noch Zeit, sich bei Rechtsanwalt R wegen seiner Schuld uns gegenüber zu melden.

Leider vermute ich relativ sicher, dass wir aber bis Mittwoch nichts von ihm hören werden.
Er wird wohl warten, bis Staatsanwaltschaft und Gerichtsvollzieher vor seiner Tür stehen.

Und dann ziemlich verdutzt aus der Wäsche gucken.


Grüße und allen Lesern einen angenehmen Start in die neue Woche!
 

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Update:

Mit dem Ablauf des heutigen Tages endet die Frist des Verkäufers V für die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei des Rechtsanwalts R.

Bis dato haben weder unser Rechtsanwalt, noch wir etwas von dem Verkäufer gehört. Daher habe ich eben folgende Mail an unseren Anwalt geschickt:

Sehr geehrter Herr RA XXXX!

Sofern sich Herr XXXX bis morgen früh nicht bei Ihnen gemeldet hat (Frist endet heute (28.8.)), möchte ich Sie bitten, umgehend die im Schreiben vom 19. August angedrohten Schritte (Strafantrag und Mahnbescheid) gegen den Schuldner einzuleiten.
Frau XXXX und ich haben weiterhin keinerlei Antwort von Herrn XXXX erhalten, doch postet er fleißig Bilder auf seiner Facebook-Pinnwand. Er ist insofern weder inzwischen verstorben, noch hat er sich aus der Zivilisation abgesetzt.

Somit können wir davon ausgehen, dass er sich ganz bestimmt über weitere Post von Ihnen freuen wird.

Bitte machen Sie ihm diese Freude.


Mit freundlichen Grüßen,
XXXX XXXX

Mal sehen, was die restliche Woche bringt.



Grüße und bis bald!
 
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