Chronologie einer Internetabzocke: Seid live mit dabei, wie aus Spass Ernst wird

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Insolvenzveröffentlichungen im Internet haben den Namen unseres Schuldners nicht ausgespuckt, insofern hat er wohl noch keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Bei Insolvenzeröffnung wirst du nichts darüber finden ob eine Vermögensauskunft (bis 31.12.2012: „eidesstattliche Versicherung“ genannt) abgegeben wurde.
Wenn jemand eine Vermögensauskunft abgibt heisst nicht das er auch insolvent ist.
Auskunft findest du hier>> vollstreckungsportal.de
 

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Herzlich willkommen auf dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.

Mit diesem Portal erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtung aus dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) vom 29. Juli 2009, das zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2258). In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten erteilt der Einsichtnehmende das Einverständnis zur Speicherung seiner Daten hinsichtlich des vollständigen Namens, Anschrift und des Grundes der Einsichtnahme gemäß § 6 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV). Die Protokolldaten bleiben grundsätzlich für sechs Monate gespeichert (§ 6 Abs. 4 SchuFV). Jeder eingetragene Schuldner kann auf die zu seiner Eintragung vorhandenen Protokolldaten zugreifen.

Bitte beachten Sie, dass entsprechend der Übergangsregelung in § 39 Nr. 5 EGZPO die bisherigen Schuldnerverzeichnisse nach § 915 ZPO für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter fortgeführt werden. Eine Übernahme der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht in das Schuldnerverzeichnis neuer Prägung wird nicht erfolgen.

Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach altem Recht können daher weiterhin nur über das jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsgericht ermittelt werden. Ab dem 01.01.2013 vorzunehmende Neueintragungen werden dagegen über das zentrale Vollstreckungsgericht erfasst und können hier abgerufen werden.

Während der Übergangszeit ist eine vollständige Information über die Kreditwürdigkeit einer Person daher nur aus der Zusammenschau der Schuldnerverzeichnisse alter und neuer Prägung zu erlangen.

Der Abruf von Schuldnerdaten ist für nicht gebührenbefreite Stellen kostenpflichtig. Es entstehen die in den Landesjustizkostengesetzen festgelegten Gebühren. Bei jedem Abruf von Schuldnerdaten wird auf die entstehenden Kosten hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr pro Datensatz entsteht, auch wenn zu einem konkreten Schuldner mehrere Datensätze vorliegen.

Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise sowie die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten.

Weiß jemand, was das da kosten soll?
Ich nehme mal nicht an, dass man als Privatperson eine "gebührenbefreite Stelle" ist^^

Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung ist jetzt eh beim zuständigen Amtsgericht.
Wir müssen abwarten, was da passiert.

Den Titel haben wir so oder so.
 

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Hallo!

Danke für die Info :)

Hmmm ... ist mir das 4,50 Euro wert?
Unser Rechtsanwalt sagt, er gehe davon aus, dass der V nicht auffällig geworden ist bisher.
Klar kann er damit auch falsch liegen, aber aus der Gesamtzusammenschau der Dinge teile ich seine Ansicht.
(Einige Sachen kann und darf ich hier auch einfach nicht posten, aber sie stützen diesen Verdacht.)

Schlussendlich würde sich aber auch nichts dadurch ändern, wenn wir da nun einen Eintrag finden. Es würde die Sache vielleicht etwas durchsichtiger machen, aber an das Geld kämen wir genau so langsam ...
 

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Kurzes Update:

Es gibt leider noch nichts Neues, was uns wirklich weiterbringt.
Ausser, dass unser lieber Schuldner uns freundlicherweise hat wissen lassen, wer sein neuer Arbeitgeber ist. Das macht bei einer möglichen Gehaltspfändung doch gleich viel mehr Spass :D

Ansonsten dürfte sein Umzug kurz bevorstehen. Wenn sich der Gerichtsvollzieher nicht langsam mal ein bisschen beeilt, verzögert sich die Sache sicherlich deutlich, weil wir dann erstmal wieder die neue Adresse ermitteln müssen ...


Grüße und danke für euer Interesse!
 

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Wie bist du an dieses Info gekommen ?
Indem ich sein öffentlich zugängliches Profil in einem Sozialen Netzwerk immer mal wieder ansteuere und mich freue, dass er mich da alles sehen lässt, was bei ihm so passiert :)

Das ist doch echt nett von ihm und auch sehr praktisch, oder nicht? :wub:
 

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Ich hoffe dann für dich dass alles dort Echt ist.
Das hoffe ich auch :huh:
Wäre natürlich extrem perfide, wenn es ein Fake-Account ist, nur um Gläubiger in die Irre zu führen. Aber dafür sieht das alles zu echt aus.

Wir sind guten Mutes. Denn wir haben auf jeden Fall den "Titel", wir kennen seinen Namen und den Rest kriegen wir auch noch hin. Auch wenn es vermutlich noch ein Weilchen dauern wird.
 

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Update:

Hallo zusammen!

Es gibt mal wieder ein wenig Neuigkeiten.
Unser lieber Verkäufer V ist offenbar tatsächlich umgezogen. An der uns (durch seine Personalausweiskopie) bekannten Adresse, hat der Gerichtsvollzieher niemanden angetroffen.

Unser Rechtsanwalt hat eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt der Stadt geschickt, von der wir glauben, dass der V dort jetzt wohnt.
Die sozialen Netzwerke pfeifen das jedenfalls von den Dächern.

Wir müssen also mal wieder das tun, was wir schon so lange machen: Warten.


Grüße und einen schönen Abend!
 
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Wi sieht es aus mit Lohnpfändung. Du hast ja gesagt du kennst
den Arbeitgeber durch soziales Netzwerk:

Lohnpfändung: So verhalten Sie sich als Arbeitgeber richtig - BWR-Media
Guten Morgen!

Ja, wir glauben, den Arbeitgeber zu kennen.
An den Schritt habe ich auch schon mehrfach gedacht, warum unser Rechtsanwalt den bisher nicht gegangen ist, weiß ich nicht.
Die Info mit dem Arbeitgeber ist allerdings auch neuer, als die Anbahnung der Zwangsvollstreckung.

Wir haben uns beim letzten Telefonat jedenfalls darauf verständigt, diesen Schritt nach der EMA-Anfrage ins Auge zu fassen.
Schaden kann das auf jeden Fall nicht ;-)

Aber das lohnt sich doch erst ab einer gewissen Lohnsumme, oder wie ist das?!

Der Link verrät mir:
Das pfändbare Nettoeinkommen Ihres Mitarbeiters ist auf einen durch 10 € teilbaren Betrag abzurunden. Von dem pfändbaren Nettoeinkommen Ihres Mitarbeiters ziehen Sie dann zunächst 930 € als Selbsteinbehalt für den Arbeitnehmer ab. Für die erste Unterhaltsverpflichtung des Mitarbeiters sind weitere 350 €, für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht je weitere 195 € abzuziehen.

Beispiel: Ihr Arbeitnehmer verdient bei Ihnen 1.808 € pfändbares Nettoeinkommen und hat eine Ehefrau und 1 Kind (= 2 Unterhaltspflichten). Das Nettoeinkommen wird zuerst auf 1.800 € abgerundet. Dann ist folgende Berechnung aufzustellen:

Beispiel:

Nettoeinkommen 1.800 €

Selbsteinbehalt - 930 €
1. Unterhaltspflicht - 350 €
2.-5. Unterhaltspflicht (je 195 €) hier x 1 - 195 €

Grundbetrag 325 €

Von diesem Grundbetrag ist nun noch der pfändungsfreie Mehrbetrag abzuziehen. Diesen berechnen Sie anhand der Unterhaltspflichten. Der abzuziehende Mehrbetrag beläuft sich für den Arbeitnehmer auf 3/10 des Grundbetrags, er erhöht sich für die erste Unterhaltspflicht um 2/10 und für die 2. bis 5.Unterhaltspflicht um je ein weiteres Zehntel (siehe Fortsetzung Beispiel).

Sämtliche pfändungsfreien Beträge zusammen dürfen allerdings die Summe eines monatlichen Nettoeinkommens von 2.851 € nicht übersteigen. Der diese Grenze übersteigende Betrag ist voll pfändbar.
Da unser Schuldner eine Ehefrau (unseres Wissens erwerbslos) und ein minderjähriges Kind hat, wird das wohl ziemlich fruchtlos mit der Lohnpfändung :ermm:
Er dürfte wohl auch nicht annähernd 1800 Euro netto verdienen ... Vielleicht 1300 - 1500. Damit wird da nicht viel zu holen sein.
Aber einen Versuch ist es trotzdem wert, weil wir es ja nicht wissen^^

Grüße und Danke!
 
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Man sollte auf das Datum achten.
Der Pfändungsfreibetrag wurde erhöht aktuell € 1.045,04
Danke dir :)

Das macht die Sache wohl noch ein Stück weniger erfolgversprechend.
Unser Verkäufer V ist afaik Arbeiter, verdient sein Geld mit körperlicher Arbeit.
Solche Berufe sind leider selten so gut bezahlt, wie es die Menschen eigentlich verdienen würden :getlost:

Und für uns macht das die Sache aussichtsloser, mit jedem Euro, den die Pfändungsgrenze angehoben wird ...
Trotzdem müssen wir es versuchen.
Selbst wenn wir nur Raten a 10 Euro bekommen: Hauptsache, er zahlt.
 

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Man kann den ja ein wenig ärgern.Z.B. durch Kontopfändung.Bis er über das Konto wieder verfügen kann (Selbstbehalt erst beim Amtsgericht beantragen,oder P-Konto) dauert es eine Zeit.
Und wie ich schon erwähnte Taschenpfändung.
Ja, die Taschenpfändung habe ich beim vorletzten Anwalts-Telefonat auch ins Spiel gebracht.
Dafür müssen wir ihn aber erstmal finden :ermm:

Wir haben die Kontodaten des Bankkontos, mit dem er uns abgezockt hat.
Kann man das dann einfach pfänden lassen oder wie?! :unsure:

Ich rede eh demnächst wieder mit unserem Anwalt.
Ein bisschen forscher sollte man an die Sache in jedem Fall rangehen, sobald wir die neue Adresse haben.
Schließlich versucht dieser Mensch, sich mit Geld aus dem Staub zu machen, das er sich eindeutig widerrechtlich zugeeignet hat.

Hoffentlich erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betruges.
Das wäre solch eine Genugtuung für uns :devil:
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich rede eh demnächst wieder mit unserem Anwalt.
Ein bisschen forscher sollte man an die Sache in jedem Fall rangehen, sobald wir die neue Adresse haben.
ich weiss nicht wie du das mit dem Anwalt so regelst,aber meiner macht das was ich will.
Wer gibt dem GV den Auftrag? Du oder der RA?
Kontopfändung läuft paralell zur "normalen" Pfändung,muss aber glaube ich apart beantragt werden.
So auch die Taschenpfändung.So weit ich informiert bin wird bei beiden Möglichkeiten keine Rücksicht auf den Selbstbehalt genommen.
 

developer

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ich weiss nicht wie du das mit dem Anwalt so regelst,aber meiner macht das was ich will.
Wer gibt dem GV den Auftrag? Du oder der RA?
Kontopfändung läuft paralell zur "normalen" Pfändung,muss aber glaube ich apart beantragt werden.
So auch die Taschenpfändung.So weit ich informiert bin wird bei beiden Möglichkeiten keine Rücksicht auf den Selbstbehalt genommen.
Guten Morgen!

Stimmt schon, du hast vollkommen Recht ...
Ich habe mich da bisher ziemlich drauf verlassen, dass der Anwalt schon alles richtig machen wird.
Das ist aber vor allem dadurch bedingt, dass ich mich gerne im Rahmen dessen bewegen möchte, was meine Rechtsschutzversicherung bezahlt :blink:

Ich werde da gleich nochmal anrufen (bei der Versicherung) und nachhören, wie das mit Kontopfändung etc. aussieht, ob die derlei Schritte tragen.

Und beim Anwalt werde ich das nächste Mal darauf drängen, die Samthandschuhe doch bitte auszuziehen :getlost:


Update:
Die Versicherung zahlt drei Zwangsvollstreckungsversuche. Wie die gestaltet sind, ist egal (also Kontopfändung, Hausbesuch, Lohnpfändung ...). Danach sind wir selbst dran.
Einen Versuch hatten wir ja jetzt schon, wo Verkäufer V nicht zuhause war - bzw. verzogen. Bleiben also noch zwei.
Taschenpfändung halte ich bei der Situation unseres Schuldners für wenig aussichtsreich, ebenso wie die Lohnpfändung. Aber trotzdem würde ich (nach der Kontopfändung) als nächstes zur Lohnpfändung tendieren. Denn vor Ort beim Schuldner zuhause erwarte ich keine großen Sachwerte ...
Da kann man sich den bezahlten Versuch auch für was anderes aufsparen^^

Update 2:

Wir machen eine Kontopfändung :)
 
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Mini-Update:

Hallo liebe Leser!

Es gibt leider bisher noch keine ernsthaften Neuigkeiten.
Offenbar mahlen die die juristischen Mühlen wieder einmal langsam ...


Grüße!
 

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Kurzes Update:

Unser lieber Verkäufer V hat bei Facebook gepostet, dass er seinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und dass er sich darüber ganz doll freut.

Diese Freude teile ich mit ihm :D

Und in absehbarer Zeit werde ich alles daran setzen, sie ihm zu verderben.


Beste Grüße!
 
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