ich weiss nicht wie du das mit dem Anwalt so regelst,aber meiner macht das was ich will.
Wer gibt dem GV den Auftrag? Du oder der RA?
Kontopfändung läuft paralell zur "normalen" Pfändung,muss aber glaube ich apart beantragt werden.
So auch die Taschenpfändung.So weit ich informiert bin wird bei beiden Möglichkeiten keine Rücksicht auf den Selbstbehalt genommen.
Guten Morgen!
Stimmt schon, du hast vollkommen Recht ...
Ich habe mich da bisher ziemlich drauf verlassen, dass der Anwalt schon alles richtig machen wird.
Das ist aber vor allem dadurch bedingt, dass ich mich gerne im Rahmen dessen bewegen möchte, was meine Rechtsschutzversicherung bezahlt :blink:
Ich werde da gleich nochmal anrufen (bei der Versicherung) und nachhören, wie das mit Kontopfändung etc. aussieht, ob die derlei Schritte tragen.
Und beim Anwalt werde ich das nächste Mal darauf drängen, die Samthandschuhe doch bitte auszuziehen :getlost:
Update:
Die Versicherung zahlt drei Zwangsvollstreckungsversuche. Wie die gestaltet sind, ist egal (also Kontopfändung, Hausbesuch, Lohnpfändung ...). Danach sind wir selbst dran.
Einen Versuch hatten wir ja jetzt schon, wo Verkäufer V nicht zuhause war - bzw. verzogen. Bleiben also noch zwei.
Taschenpfändung halte ich bei der Situation unseres Schuldners für wenig aussichtsreich, ebenso wie die Lohnpfändung. Aber trotzdem würde ich (nach der Kontopfändung) als nächstes zur Lohnpfändung tendieren. Denn vor Ort beim Schuldner zuhause erwarte ich keine großen Sachwerte ...
Da kann man sich den bezahlten Versuch auch für was anderes aufsparen^^
Update 2:
Wir machen eine
Kontopfändung