Hallo zusammen!
Danke für die rege Anteilnahme
Der (möglicherweise) strafrechtlich relevante Straftatbestand des Betruges ist in unserem Fall erstmal ein Antragsdelikt. Der erforderliche Strafantrag wurde - wie bereits erwähnt - vor ca. einem Jahr gestellt.
Das
besondere öffentliche Interesse könnte man tatsächlich erst bei einer höheren Schadensumme annehmen - oder aber dann, wenn es so viele Geschädigte gibt, dass man von einer
gewerbsmäßigen Abzocke sprechen könnte.
Da jedoch leider eBay Kleinanzeigen keine Daten anderer Geschädigter herausgeben wird (ausser an die eben vermutlich
nicht ermittelnde Staatsanwaltschaft), bleibt uns diese Nachweismöglichkeit versperrt.
Ich würde ja gerne bei der zuständigen StA mal nachfragen, nur ist es eben nunmal so, dass nicht einmal unser Anwalt zum aktuellen Zeitpunkt eine Info von denen bekommt. Diese kriegt er nur dann, wenn das Verfahren eröffnet wird (um die Möglichkeit einer Nebenklage zu erlangen), oder aber, wenn das Verfahren eingestellt wurde.
Also könnte ich natürlich einen Brief schreiben, aber ob der irgendetwas bringen würde, wage ich in höchstem Maße zu bezweifeln.