abzocke von flirt-fever

schnippewippe

New member
Da du den Vertrag angefochten hast, ist er von deiner Seite aus als nicht abgeschlossen erklärt worden. Für einen nicht vorhandenen Vertrag darf nicht abgebucht werden.

Du kannst ja im Brief noch mitteilen.
Hiermit entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung.die am ........ für das ........Konto erteilte Einzugsermächtigung

Bis jetzt war es immer so ,dass dann das mit den Briefen los geht. Das der Anwalt versucht doch noch an das Geld zu kommen. Solche Briefe können Angst machen.:ermm:
Ich würde dem Anwalt dann per E-mail oder Fax mitteilen, dass der angebliche (teure )Vertrag angefochten wurde.Ich habe dann lles nur noch abgeheftet.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hab noch eine Frage wenn ich das Geld wieder habe können die von FLirt-Fever doch wieder das Geld von mein Konto abbuchen oder geht das dann nicht mehr?
Wenn du einer lastschrift zugestimmt hast, ja.
So lange wie du die Lastschriftgenehmigung nicht beim Anbieter widerrufen hast können die abbuchen.
In der Regel erteilt man diese lastschrift nur fúr das Test-Abo.
Daran halten die sich aber nie und buchen fleissig weiter ab.

Du kannst der ersten Inkassostelle (Bank des Empfängers) mitteilen das ihr Kunde das Lastschriftverfahren unrechtmäßig benutzt.
 

Trysix

New member
Danke, dann bringe ich das noch im Schreiben ein. Im Schreiben soll ich ja meine Rechnungsnummer angeben. Ich wüsste jetzt nicht welche das ist .. also im Verwendungszweck von der Abbuchung steht:

LASTSCHR*IFT
PREBYTE MEDIA GMBH
DD14254955371*3751000
FLIRT-*FEVER.DE
*L1 5**2807
WWW.*FLIRT-*FEVER.DE
PREBYTE MEDIA GMBH

Ist die Rechnungsnummer DD154371*3751000 oder VL1 5712807?


@De kleine Eisbeer: Wenn die mir trotzdem nochmal von mein Konto Abbuchen sollten dann mach ich das.


//Edit: hab das jetzt noch unten hinzugefügt im Schreiben:

Noch dazu entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung von folgendem Konto:

Kontonummer: ...
Bankleitzahl: ...
Inhaber: ...

Bei Verstößen behalte ich mir das Recht vor Sie beim Verband der Banken und Sparkassen zu melden.

Mit freundlichen Grüßen
...


Kann man das so noch reinpacken?

Und sollte ich das lieber nicht per Einschreiben machen? Ist doch dann viel besser, weil der Empfänger muss ja unterschreiben und ich bekomme die Bestätigung mit Unterschrift des Empfängers zurück.
 
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schnippewippe

New member
Und sollte ich das lieber nicht per Einschreiben machen? Ist doch dann viel besser, weil der Empfänger muss ja unterschreiben und ich bekomme die Bestätigung mit Unterschrift des Empfängers zurück.
Wenn die den Brief aber nicht annehmen ? Kommt der wieder zu dir zurück. Beim Einwurf ist er auf jeden Fall angekommen und du kannst es dir später ausdrucken.

Ist die Nummer die du hier einstellst Deine ? Dann lösche die mal wieder :whistle:
Du musst deine Kundennummer mitteilen.Müsste doch in der E-mail stehen die du bekommen hast.
Ich würde sagen ,die Rechnungsnummer ist DD142549***
 
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Trysix

New member
Ist die Nummer die du hier einstellst Deine ?
Nein natürlich nicht ^^

Ich guck mal nach der Email..

Ich muss doch nur die Rechnungsnummer angeben!?

Hab ja nur eine Email "Bestätige deine Email-Adresse" erhalten und darin sind halt nur meine Einlogg Daten.
 
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Trysix

New member
Gut dann bau ich den Verwendungszweck noch im Schreiben ein.

Dann werde ich gleich mal aufbrechen und das Schreiben per Einwurf versenden
und anschließen zur Bank gehen.

@schnippewippe: Vielen Dank für deine Hilfe, hast mir echt geholfen :) Ich meld mich dann wieder wenn es was neues zu berichten gibt.
 

Trysix

New member
So da bin ich auch leider schon wieder. Habe vor neh Woche den Brief vom Anwalt erhalten. Darin steht das diemeine iIP Adresse und email erfasst haben... , das sie mich angeblich ausdrücklich auf der Authentifizierung Seite
auf die kostenpflichtigkeit und verlängerung hingewiesen haben, jetzt 181,60 Euro bezahlen soll und das sie nicht mehr auf mein Konto abbuchen können weil ich ja dies widersprochen habe. Damit hab ich doch jetzt ein Beweis das sie mein anfechtungsbrief erhalten haben und auch gelesen haben, oder?
Weiter ignorieren?
 

schnippewippe

New member
Teile dem Anwalt mit, dass du im Schreiben vom........den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum angefochten hast und es auch dabei bleibt.
Meine Sache ist bestimmt schon 5 Jahre her und ich habe noch nichts darüber gefunden, dass solche Seiten vor Gericht gehen.
 

Niclas

Active member
Meine Sache ist bestimmt schon 5 Jahre her und ich habe noch nichts darüber gefunden, dass solche Seiten vor Gericht gehen.
Es gab/gibt Pseudoinformationsseiten von Abzockern, auf denen solche angeblichen "Trophäenurteile" gelistet wurden. Diese angeblichen Urteile waren samt und sonders entweder nicht nachvollziehbar oder beruhten in den wenigen nachvollziehbaren Fällen auf so grotesken Fehlern der angeblichen Schuldner, dass der Verdacht, dass es sich um getürkte Urteile in Zusammenarbeit mit den angeblichen Schuldnern handelte, nicht entkräftet werden konnte und auch nie entkräftet wurde.
 

Trysix

New member
Jetzt hatte ich wieder ein Schreiben bekommen, wo sie mir mit der Schufa drohen und mir eine ratenzahlung anbieten. Paar Tage später kam eine Antwort auf mein Schreiben. Darin stand das ich nicht gekündigt habe und ich wurde auf die Automatische verlängerung hingewiesen, Gerichtsverfahren usw. Habe jetzt angst das ich wenn ich nicht bezahle hinterher doch bezahlen muss.. Mein Account haben die noch nicht gelöscht, kann mich also noch einloggen. Es gibt da auch keine Informationen wie lange ich noch dieses Premium hätte oder so... Kann nur meine Profildaten usw. Ändern. Bin am überlegen die Briefe die ich vom Anwalt bekommen Werde einfach ungeöffnet
in die Mülltonne zu kloppen. Die können mir ja nichts mehr oder?
 
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schnippewippe

New member
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/2863-abzocke-von-flirt-fever-6.html#post31813

http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/2863-abzocke-von-flirt-fever-6.html#post31816

Hast du den Vertrag wie du mitteilst angefochten ?
Habe mal bei mir nachgesehen. Bei mir haben die Schreiben des Anwalts das Datum von 2008 .
Ich mache doch nicht von meiner Seite aus,einen Vertrag üngültig und bezahle dann doch. Da können die Drohen so viel sie wollen.
Eine Ratenzahlung bin ich auch nicht eingegangen. Dann hätte ich den Vertrag ja anerkannt.
Habe dann einfach aufgehört zu antworten und die Briefe aufgehoben.

Ich würde nicht mehr auf deren Seite gehen !!!!!
 
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Trysix

New member
Ja klar habe ich schon längst per Einwurf. Aber darüber haben sie bis jetzt nicht geschrieben. Aber sie haben es zu 100% gelesen weil sie geschrieben haben das die nicht mehr von mein Konto abbuchen können weil ich ja widersprochen habe.

Nähmen wir mal an ich würde den vollen Betrag bezahlen dann müsste ich ja kündigen aber da die Frist bestimmt abgelaufen ist, wird sich der Vertrag wieder verlängern und ich müsste wieder bezahlen.... Oh man,..Das ist doch alles scheiße
 
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schnippewippe

New member
Nähmen wir mal an ich würde den vollen Betrag bezahlen dann müsste ich ja kündigen aber da die Frist bestimmt abgelaufen ist, wird sich der Vertrag wieder verlängern und ich müsste wieder bezahlen.... Oh man,..Das ist doch alles scheiße
Dann müsste ich ja schon Rückstände von 5 Jahre bezahlen. OK -ist eh verjährt.
Also ich habe noch nichts gefunden, wo Kunden die auf solche Seiten reingefallen sind , verklagt wurden . Für Kunden gewonnene Urteile wegen der vesteckten Mitteilungen auf solchen Seiten ,würde sich für die andere Seite nicht gut machen. Aber für uns würde es sich besonders gut machen.
 

schnippewippe

New member
Vorher wollten sie mir mit einer Liste beweisen, dass ich es auch danach noch benutzt habe.
Klar war ich noch auf deren Seite gewesen. Hatte ja zuerst per E-mail an flirt-fever geschrieben (als das mit der Abbuchung war ) und dachte das wären Antworten die da kommen.

http://www.echte-abzocke.de/19694-post70.html
Hatte ich ebenfalls abgelehnt und dann habe ich nicht mehr geantwortet und es war vorbei.
 
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Trysix

New member
Alles klar.

Hab gestern so eine email bekomnen:

AWT schrieb:

*
auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet.
Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen, haben Sie es
nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen.
Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das
gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel
erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur
Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die
Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung nicht verzichtet
und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns mit der
Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen
Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird.
Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 000EUR, bis spätestens 23.11.13 auf unser Konto
unter Angabe des Aktenzeichen 65238*** zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum
*
23.11.13 (Geldeingang auf unser Konto)
*
oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
*
Mit freundlicher Empfehlung
*
...



Was meint Ihr? Meinen die das wirklich ernst, also werden die sowas machen oder ist das nur eine Masche um an mein Geld zukommen ?
 
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schnippewippe

New member
Solche Briefe weden schon seit Jahren verschickt. Hier mal ein Brief aus dem Jahr 2008

Der Weg zum Vollstreckungstitel:

Amtliche Mahnverfahren.Zuerst muss ein schriftlicher Antrag vor dem zuständigen Amtsgericht bzw. Mahngericht gestellt werden . Dann wird dem Schuldner ein Mahnbescheid übersandt. Wird diesem nicht oder nicht rechtzeitig seitens des Schuldners widersprochen, kann das zuständige Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird dieser Bescheid rechtskräftig und kann als Grundlage für die Eintreibung der Forderung verwendet werden.

Also um einen Vollstreckungstitel zu erhalten müssen sie erst vor Gericht gewinnen. Ich habe immer noch keine Urteile gegen """ Kunden """ gefunden.
Habe es eben noch einmal versucht.
 
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