Abmahnung gegen Stream-Nutzer

schnippewippe

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Abmahnung gegen Stream-Nutzer

Spätestens mit kino.to ist Streaming im Internet salonfähig geworden. Viele nutzen die Angebote. Und das nicht nur, um urheberrechtlich unproblematische Inhalte anzuschauen. Bislang galt das als relativ risikolos. Denn die Contentindustrie ging nur gegen die Betreiber von Streaming-Portalen vor, nicht gegen einzelne Nutzer. Das könnte sich jetzt ändern.......................weiter im link
 

developer

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Ohnehin ist höchst fraglich, ob der Abgemahnte tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Denn bislang streiten sich Juristen noch intensiv darüber, ob das Betrachten einzelner Streams nicht möglicherweise schlicht und einfach zulässig ist.
Solange es kein Grundsatzurteil in der Sache gibt, wird so etwas immer ein Streitpunkt sein.

Da es allerdings mittlerweile eine ganze Menge günstige und gute, legale Streaming-Dienste gibt, frage ich mich allerdings, warum man nicht lieber 9 Euro im Monat bezahlt und rechtssicher konsumiert, als 1000 Euro zu riskieren und in der Grauzone zu wandeln ...
 

schnippewippe

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Massenhafte Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte für The Archive AG wegen Streaming auf RedTube


Die einschlägig bekannten U+C Rechtsanwälte (Kanzlei Urmann + Collegen des Thomas Urmann) sorgen derzeit mit einer, natürlich innovativen, “Abmahnidee” für Aufsehen. Dem Vernehmen nach hat man es geschafft, mit Hilfe des LG Köln, die IP-Adressen der Nutzer von RedTube.com, einem Streaming-Angebot aus dem Hause Manwin, zu erhalten und mahnt nun im Auftrag der in der Schweiz ansässigen The Archive AG massenhaft ab. Nachfolgend eine Übersicht dazu, sowie weitere Informationen für Betroffene und Interessierte:

Meldungen, Beiträge und Meinungen zu den Streaming-Abmahnungen
 

schnippewippe

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E-Mail Abmahnung gegen Stream-Nutzer. Vorsicht ! Nicht öffnen

Einschätzung: Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C unwirksam (Rechtsanwalt )

Die Erklärung im Link endet mit
Das Ergebnis: Es besteht nicht nur kein Zahlungsanspruch der Gegenseite, sondern die Abgemahnten können über einen Erstattungsanspruch ihrer eigenen Kosten nach §97a IV UrhG nachdenken.

Beachten Sie dazu bei uns:

Unser Übersichts-Artikel zu den Streaming-Abmahnungen......Link im Link dazu

Streaming-Fälle
Geschäftsstelle für Urhebersachen nicht zu erreichen
LG Köln zieht den Schwanz ein

In Köln läuft derzeit einiges schief. Sollte sich bewahrheiten, dass das LG Köln tatsächlich so dumm gewesen sollte, die Streaming-Fälle mit den Filesharing-Fällen gleichzusetzen oder gar zu verwechseln dann könnte dies verheerende Folgen für die Kölner Justiz und das Land NRW nach sich ziehen. Stichwort: Amtshaftungsklage.

Schlimmer noch als dieses Versagen ist mE jedoch die Tatsache, dass das LG Köln nunmehr zu keiner aufklärenden Stellungnahme bereit ist und den Kopf in den Sand steckt....................weiter im link

Abmahnzug vor Vollbremsung
* Es sind Trittbrettfahrer auf den Abmahnzug aufgesprungen. Als E-Mail versandte ZIP-Dateien erwecken den Eindruck, es handele sich um eine Abmahnung von U + C. Die Anwaltskanzlei hat jedoch nach meiner Kenntnis noch nie Abmahnungen per Mail verschickt, sondern nur per Post. Für eine Fälschung spricht auch, dass die im Text angegebenen Daten so nicht stimmen dürften.

Wer eine angebliche Abmahnung per Mail erhält, kann diese getrost ignorieren.

Achtung: Die mitgesandte ZIP-Datei soll sogar mit einem Trojaner verseucht sein................weiter im link
 
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schnippewippe

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Stellungnahme des LG Köln zu den Porno-Abmahnungen

Stellungnahme des LG Köln zu den Porno-Abmahnungen
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Dezember 2013 07:47
Geschrieben von Rechtsanwalt Stefan L.

Das Landgericht Köln hat sich aufgrund der Vielzahl von Pornoabmahnungen wegen behauptetem On-Demand-Streamings von der Plattform redtube.com veranlasst gesehen, eine doch eher allgemein gehaltene Presseerklärung herauszugeben.

Interessant hierbei ist, dass die Anträge bei 16 Zivilkammern bearbeitet worden sind und einige Anträge nach Hinweisen des Gerichts seitens der Firma The Archive AG zurückgenommen wurden, einige Anträge vom Gericht sogar zurückgewiesen wurden.

In den hier vertretenen Fällen ist auffallend, dass sich kein einziger Beschluss der Kammer für Urhebersachen, der 28. Zivilkammer des LG Köln befindet. Ob diese die Kammer ist, welche die Anträge zurückgewiesen hat ist diesseits leider nicht bekannt.

U+C – Sex, Lügen und Video


Kennt noch jemand den Film Sex, Lügen und Video aus den 1980er Jahren? Falls nicht, hier gehts zum Trailer.

Der Titel passt wie die Faust auf’s Auge zu den derzeitigen Massenabmahnungen der (mal wieder) Kanzlei U+C. Wie allenthalben diskutiert wird, werden seit Tagen tausende von Abmahnungen verschickt wegen des Vorwurfs angeblichen Streamings von Pornofilmchen auf dem Videoportal “redtube”. Das ist schon eine gewaltige Neuerung, denn die klassischen Massenabmahnungen von Kanzleien wie U+C, Waldorf und Frommer, Rasch und wie sie alle heißen, drehten sich um den Download (und den damit verbundenen teilweisen Upload) von Filmen oder Musik über Torrent-Programme. Nun geht es um das Streaming von Filmen, also lediglich um das Anschauen, nicht um das Bereitstellen für andere. Dies war bis dato praktisch nicht Gegenstand der Abmahnwirtschaft. Konnte es auch nicht sein, denn die relativ eindeutige Tendenz zur Beantwortung der Frage, ob Streaming erlaubt oder verboten ist, geht in die Richtung, dass dem einzelnen User urheberrechtlich nichts vorzuwerfen ist. Deshalb gehen diese neuen Abmahnungen schon rechtlich ins Leere. Es stellen sich indes viele Fragen zu dieser jüngsten Abmahnmasche: Wie kommen die Abmahner an die IPs? Kommen Sie überhaupt an die IPs? Was erlaubt sich das Landgericht Köln, Beschlüsse dahingehend zu erlassen, die die Provider zur Auskunft verpflichten, wer hinter diesen IPs steckt, obwohl kein urheberrechtlicher Verstoß vorliegt?..............................................
 
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Martellus T

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Geht es überhaupt um Urheberrechtsverletzung? Der Inhaber der Kanzlei U+C hat klar gesagt was er will: vor Weihnachten das Geld der (zahlungswilligen natürlich) Abgemahnten (wohl, bevor sie es sonst für Geschenke an ihre Lieben ausgegeben haben).

Laut Beschluss durch das OLG Köln (dessen überragende Fachkundigkeit in Computerwissen natürlich nicht anzuzweifeln ist, denn dort weiß man, wie das geht, aus den kleinen Datenpaketchen, die den Grafikspeicherchip kurz passieren und wieder sang- und klanglos verschwinden, einen kompletten Film zu basteln – sonst wäre die Begründung nicht haltbar) konnten U+C die Telekom auf Herausgabe der Kundendaten zwingen. Wie man an die IP’s kam ist wohl unerheblich. Aber nur in Deutschland. In den USA z. B. wäre das die Hauptfrage gewesen.

Und kraft des Urteils will das schon in der Vergangenheit mit ungeheuerlichem Vorhaben aufgefallene Team (Pornopranger! nur durch LG Essen, am 30. 08. 2013 untersagt) nachlegen und die Kunden anderer Anbieter auch noch zur Kasse bitten. Die jetzt ergangenen 50.000 Abmahnungen (a 250,00 EUR = 12.500.000,00 EUR) reichen den Gentleman nicht. Endziel dürfte wohl sein alle Deutschen zu verklagen, auch die ohne Internet. (Wurden ja auch schon Oma u. Opa verklagt, die weder Computer noch Internet hatten.)

So geht das nicht weiter, so nicht!

Wenn die uns so schädigen wollen, bitte! Mal sehen, ob manche Bundestagssessel sich angesichts solcher Schäden für die Volkswirtschaft – denn das Geld wird vielen Geschäftsinhabern dieses Jahr schon fehlen - sich nicht ad hoc füllen werden, wenn Werbefirmen Alarm schlagen, weil niemand mehr auf eine Seite mit Werbung geht, keiner mehr Werbung den Grafikspeicher passieren lässt; denn das wäre ja eine Urheberrechtsverletzung, eine unerlaubte Vervielfältigung. Dank Urmann und OLG-Richter wissen wir das jetzt alle.

Wie wäre es alle in der Familie, in den Schulen, in den Geschäften zu warnen, die Finger wegen unsicherer Rechtslage ganz vom Netz zu lassen. Es geht alle an, die auch nur entfernt mit dem Internet zu tun haben. Angesichts der Kölner Rechtsprechung, welch bodenloser Leichtsinn noch einem Link in Reklamemails, überhaupt einer Reklameseite noch Zutritt in den Grafikspeicher zu gewähren. Ob sie einen Trojaner enthalten könnte oder nicht dahin gestellt! Mal sehen, wenn die Werbebranche Alarm schlägt, die Firmen protestieren, weil die Wirkung auf ihre teuer bezahlte Reklame ausbleibt, ob die Damen und Herren in Berlin dann nicht mal schneller als gemeinhin üblich - vielleicht da es sie ja wohl nicht trifft? - reagieren.

Am besten noch vor Weihnachten!!
 
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schnippewippe

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@Martellus T........Danke :thumbsup:



Streaming-Abmahnung: Kanzlei stellt kostenloses Antwortschreiben an die Regensburger Abzocker zur Verfügung

Da man aber nur mit dieser Bedingung an den Brief kommt,

Einzige Gegenleistung: 1 Facebook-Like ist erforderlich, um das PDF abrufen zu können:

https://www.facebook.com/kanzlei.biz
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/13-12-2013-redtube-abmahnung-kostenloses-antwortschreiben.html

Die Stellungnahme enthält unter I:

"Ich bestreite, den gegenständlichen Film gestreamt zu haben."
ich es aber den Facebook-Usern nicht vorenthalten will, habe ich doch einen Link eingestellt.
 
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Martellus T

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@Martellus T........Danke :thumbsup:



Streaming-Abmahnung: Kanzlei stellt kostenloses Antwortschreiben an die Regensburger Abzocker zur Verfügung

Da man aber nur mit dieser Bedingung an den Brief kommt,


ich es aber den Facebook-Usern nicht vorenthalten will, habe ich doch einen Link eingestellt.
Ebenfalls danke sehr! Da ich nicht in Facebook bin, sagen wir mal nicht so gerne, dauert es wohl etwas länger den Link aufzurufen.

Ich bin allerdings schon bei einem Anwalt, und sehe der Sache etwas gelassen ins Auge. Doch werde ich das Schreiben für alle Fälle noch laden.



Die Gretchenfrage zu den von U+C verschuldeten Kosten ist natürlich immer noch die Beschaffung der Daten, zumal viele von einer Mail und mit Viren oder Trojaner berichten.


Ein Trojaner dürfte schon die Erklärung sein. Möglich vielleicht, durch eben eine Mail, wenn auch nicht ausschließlich. Aufruf Link, Aufruf Seite. Wegklicken, schon zu spät: die Seite sperrt. Sogar der Taskmanager richtet nichts mehr aus. Allenfalls erscheint noch ein Dialogfeld: „Wollen Sie die Seite wirklich verlassen?“ – Ein Klick, den jeder machen würde, könnte spätestens jetzt die eingesetzte Schadstoffsoftware anlaufen lassen. Der Griff zum Netzstecker ändert da auch nichts mehr.

Es ist schon eigenartig, wenn deutsche Gerichte rechtlich anrüchige Beschaffung eines Beweises als Grundlage für Beschlüsse werten dürfen.

Und so, „rechtlich“ abgesichert, können Abzocker und Konsorten, vom gesunden Menschenverstand als Unrecht Eingestuftes zu Recht werden lassen. Ist es nicht interessant in diesem Zusammenhang, wenn die jetzt aufgetauchten Mails von Herrn U als Betrugsmails bezeichnet werden: "Trojaner. Keinesfalls öffnen!"? Ein wahrer Menschenfreund! http://www.echte-abzocke.de/images/smilies/laugh.png
 

Martellus T

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Danke für die Links!

Es ist zu begrüßen, dass sich Focus einschaltet. Je mehr, umso besser. Herr Solmecke wird das wissen und, unumgängliche Publicity beiseite, längst die Arbeit aufgenommen haben, so wie alle anderen, gegen die abzockende „Gilde“, in Anspruch genommenen Anwälte auch.

An diese Stelle gehört aber auch hin, dass ohne Arbeit von engagierten Rechtsanwälten die "Gilde" erst recht leichtes Spiel hätte. In diesem Falle besonders, denn er scheint noch lange nicht entschieden. So gibt es auch keinen Grund, wie manchen Stellungnahmen zu entnehmen, diejenigen zu belächeln, welche die Kosten für einen Anwalt auf sich genommen haben.

Genau diese Aufforderung, von Anwälten abzusehen, da ja "der Fall so klar" wäre, dürfte von der Gegenseite beabsichtigt sein. Die Gegenseite liest doch mit, und Trojaner oder was für Spionagetechniken auch immer, um wie viel leichter erst, in Foren die Hemmschuhe für den Abzockerzug von den Schienen zu räumen.

Halten wir zusammen. Jetzt und auch in künftigen Fällen, die, bei diesen Damen und Herren unter der Reichstagskuppel, die eigentlich dafür bezahlt werden Schaden vom Volke abzuwenden, noch alle auf uns zukommen könnten.
 
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schnippewippe

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Wer immer noch unsicher ist soltte sich diesen Bericht durchlesen. Ich finde den echt Spitze.
Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!

Liebe User , bitte macht es nicht so wie diese SOFORTZAHLER!
Und dann kommen die SOFORTZAHLER! Bloß nichts mit dem kriminellen Zeug zu tun haben … wenn das die Frau erfährt….

Und sie zahlen! 20 % – so die Statistiken- zahlen ALLES, was man von ihnen verlangt! ALLES! Ohne Murren! Die zeichnen alles und zahlen! „Bloß weg damit“ und „hoffentlich wird es nicht noch schlimmer“. Ein Mandant hatte 3 Tage Alpträume, bevor er sich bei mir meldete!
 

Martellus T

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Wer immer noch unsicher ist soltte sich diesen Bericht durchlesen. Ich finde den echt Spitze.
Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!

Liebe User , bitte macht es nicht so wie diese SOFORTZAHLER!
Schnippewippe, vielen Dank für den Link!

Ja, stimmt, es ist das Geschäft mit der Angst.

Dankenswert auch der Kommentar 13, die Erwähnung des Wikipediaartikels zum Streaming, über die häufige Verhinderung der Speicherung, was sogar eine rechtmässige Privatkopie zu laden unmöglich macht. Mithin das genaue Gegenteil zu U's Behauptung.

Also scheint das Gericht auf den Leim gegangen; die Sofortzahler natürlich auch.

Ganz untergegangen ist aber, was den Betroffenen noch ins Haus stehen könnte. Wer sagt denn, dass die Umlenkungen, wie in chip online.de vom 13. 12. zu lesen, nicht noch anderes verursacht haben könnten? Immerhin kündigte der im Moment wohl Meistgehasste Deutschlands an, personenbezogene Daten anderen zur Auswertung zu verkaufen.

Wieso reagiert die Legislative nicht angesichts solchen Umgangs mit personenbezogenen Daten, die noch dazu aus rechtsbedenklichen Quellen stammen dürften. Aber aus dem Bundestag hört man so gut wie nichts.

Nein, Grund zu umfassender Entwarnung sehe ich noch nicht. Eher einen Pyrrhussieg, vielleicht; die Angst bleibt.

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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Dankenswert auch der Kommentar 13, die Erwähnung des Wikipediaartikels zum Streaming, über die häufige Verhinderung der Speicherung, was sogar eine rechtmässige Privatkopie zu laden unmöglich macht.
Man sollte sich ein wenig mit Streaming auskennen bevor man etwas glaubt was andere schreiben.
Fakt ist,temporär speichern ist ein begrenzter Download um den Arbeitsspeicher zu entlasten.
Fakt ist,in Deutschland ist schon der Download verboten.
Fakt ist,Dateien auf diesen Portalen sind in der Regel FLV-Dateien die man auch mit einem Programm dauerhaft abspeichern kann.
U+C macht sich den "Streit" ob das temporäre speichern eine Urheberrechtsverletzung ist zu Nutze.Und natürlich das Schamgefühl der Nutzer.

Eines wird aber vergessen.....ohne Pornoangebot wäre das Internet tot.
VHS hat den Streit mit dem besseren Betamax nur gewonnen weil sich die Pornoindustrie für dieses System entschieden hat.
 

schnippewippe

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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abmahnanwalt

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Abmahnwelle RedTube: Nutzer möglicherweise Opfer von Betrug | Technik-Smartphone-News

Zwischenzeitlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen der Anwälte, der die Abmahnwelle losgetreten hatte. Gegen den Rechtsanwalt Daniel Sebastian wurden Ermittlungen in der Sache aufgenommen. Der Rechtsanwalt hat die Anträge für die Abmahnwelle formuliert, mit denen die Telekom durch das Landgericht Köln dazu gezwungen wurde, die Anschlussdaten der abgemahnten Nutzer herauszugeben. Das Landgericht Köln hat dabei indirekt zugegeben, dass es “Streaming” offenbar mit “Download” beziehungsweise einem Tauschbörsenportal im Internet verwechselt hat.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des IT-Unternehmens itGuards aufgenommen. Dieser erklärte im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung, dass die eingesetzte Software GLADII die Verstöße gegen das Urheberrecht eindeutig nachweisen könne. Zwischenzeitlich gibt es bereits erste Nutzer, die sich im Rahmen einer Feststellungsklage gegen die Vorwürfe der Abmahnung wehren. Bereits vor wenigen Monaten gelangte der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Gegen seine Kanzlei wurde eine Regressklage eingereicht und die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen versuchten Betruges.................................link mit Video
 
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schnippewippe

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Redtube: IP Beschaffung verstösst gegen Schweizer Recht

Offenbar war die Weitergabe der IP Adressen durch die Schweizer Firma "the-Archive-AG" illegal und verstiess gegen Schweizer Recht. Wie das Schweiz Magazin recherchieren konnte, gab es 2010 einen ähnlichen Fall bei dem das höchste Gericht der Schweiz entschieden hatte, dass es untersagt ist Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen. D.h. die Beschaffung und Weitergabe von IP Adressen verstösst gegen das Gesetz und ist somit strafbar. ....................................
Sollte es hier keine gesetzlichen Änderungen seit 2010 gegeben haben, so hat die "Archive AG" gegen Schweizer Recht verstossen und der deutsche Anwalt Thomas Urmann, sowie die beiden Gesellschafter der Firma, die deutschen Staatsangehörigen Ralf Reichert und Wiik Philipp, haben sich mutmasslich strafbar gemacht und müssen wohl in der Schweiz mit einem Gerichtsverfahren rechnen......................................

Für Deutschland sieht dies allerdings etwas anders aus. Beweismittel gelten auch, wenn sie auf kriminelle Weise beschafft werden, wie man anhand der gestohlenen Bankdaten von Steuerflüchtlingen sehen konnte.
 

developer

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Für Deutschland sieht dies allerdings etwas anders aus. Beweismittel gelten auch, wenn sie auf kriminelle Weise beschafft werden, wie man anhand der gestohlenen Bankdaten von Steuerflüchtlingen sehen konnte.
Es ist SO herrlich :D
Das ist fast schon so, als wenn man ein Geständnis erzwingt und die unter Zwang getroffene Aussage gelten lässt.
 
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