Geht es überhaupt um Urheberrechtsverletzung? Der Inhaber der Kanzlei U+C hat klar gesagt was er will: vor Weihnachten das Geld der (zahlungswilligen natürlich) Abgemahnten (wohl, bevor sie es sonst für Geschenke an ihre Lieben ausgegeben haben).
Laut Beschluss durch das OLG Köln (dessen überragende Fachkundigkeit in Computerwissen natürlich nicht anzuzweifeln ist, denn dort weiß man, wie das geht, aus den kleinen Datenpaketchen, die den Grafikspeicherchip kurz passieren und wieder sang- und klanglos verschwinden, einen kompletten Film zu basteln – sonst wäre die Begründung nicht haltbar) konnten U+C die Telekom auf Herausgabe der Kundendaten zwingen. Wie man an die IP’s kam ist wohl unerheblich. Aber nur in Deutschland. In den USA z. B. wäre das die Hauptfrage gewesen.
Und kraft des Urteils will das schon in der Vergangenheit mit ungeheuerlichem Vorhaben aufgefallene Team (Pornopranger! nur durch LG Essen, am 30. 08. 2013 untersagt) nachlegen und die Kunden anderer Anbieter auch noch zur Kasse bitten. Die jetzt ergangenen 50.000 Abmahnungen (a 250,00 EUR = 12.500.000,00 EUR) reichen den Gentleman nicht. Endziel dürfte wohl sein alle Deutschen zu verklagen, auch die ohne Internet. (Wurden ja auch schon Oma u. Opa verklagt, die weder Computer noch Internet hatten.)
So geht das nicht weiter, so nicht!
Wenn die uns so schädigen wollen, bitte! Mal sehen, ob manche Bundestagssessel sich angesichts solcher Schäden für die Volkswirtschaft – denn das Geld wird vielen Geschäftsinhabern dieses Jahr schon fehlen - sich nicht ad hoc füllen werden, wenn Werbefirmen Alarm schlagen, weil niemand mehr auf eine Seite mit Werbung geht, keiner mehr Werbung den Grafikspeicher passieren lässt; denn das wäre ja eine Urheberrechtsverletzung, eine unerlaubte Vervielfältigung. Dank Urmann und OLG-Richter wissen wir das jetzt alle.
Wie wäre es alle in der Familie, in den Schulen, in den Geschäften zu warnen, die Finger wegen unsicherer Rechtslage ganz vom Netz zu lassen. Es geht alle an, die auch nur entfernt mit dem Internet zu tun haben. Angesichts der Kölner Rechtsprechung, welch bodenloser Leichtsinn noch einem Link in Reklamemails, überhaupt einer Reklameseite noch Zutritt in den Grafikspeicher zu gewähren. Ob sie einen Trojaner enthalten könnte oder nicht dahin gestellt! Mal sehen, wenn die Werbebranche Alarm schlägt, die Firmen protestieren, weil die Wirkung auf ihre teuer bezahlte Reklame ausbleibt, ob die Damen und Herren in Berlin dann nicht mal schneller als gemeinhin üblich - vielleicht da es sie ja wohl nicht trifft? - reagieren.
Am besten noch vor Weihnachten!!