Abzocke Zeitung Abo Future Promotion

shadow94

New member
Vorallem was mich interessiert, ist so ein vertrag eigentlich gültig?
Eigentlich dürfen sie mir auf der straße keinen vertrag andrehen, das haben die aber gemacht, warum ist der also gültig,

werde morgen das einschreiben losschicken, kenne mich damit leider nicht aus, kann mir da jemand evtl. ne kleine beschreinbung machne oder so?
 

schnippewippe

New member
Warum er gültig ist ?Weil man unterschrieben hat !!! Weil man das was im Vertrag steht sich erst einmal durchlesen sollte bevor man unterschreibt und nicht alles blindlinks glauben was man hört. Klar dürfen auf der Strasse Verträge abgeschlossen werden.
§ 312
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher........................
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen.............
bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
Vorsicht bei solchen Verträgen auf einer Messe.
Bei Kaufverträgen, die auf einer Messe oder im Rahmen einer Ausstellung geschlossen wurden, besteht kein Widerrufsrecht.

Wenn ich so getäuscht worden wäre ,würde ich die Anfechtung erlären.
Anfechtbarkeit wegen Täuschung Würde mitteilen, dass ich getäuscht wurde. Wenn die Werber nicht so geschult lügen würden, gäbe es gar keinen Vertrag.
wegen Irrtums (§ 119 BGB)

Kopie vom Schreiben machen. Das sollte man ja eh immer machen.
Den Brief einen Zeugen zum lesen geben, und den Brief dann gemeinsam in den Umschlag geben und sofort gameinsam Zur Post gehen und am Postschalter abgeben.
Das könnte der Zeuge dann im Ernstfall alles auf diese Kopie mitteilen.

Aber bis heute habe ich in den über 20 Jahren wo das so läuft noch nicht gefunden, wo es ernst wurde.
Ich würde es per Einschreiben mit Einwurf schicken. Dann kann man die Annahme nicht verweigern und ich kann es hier ausdrucken.
 
Zuletzt bearbeitet:

Merill

New member
Es ging ja eher um die Unterschrift des Werbenden.
Der hier mit seinem Vornamen unterschrieb und nicht mit seinem Nachnamen bzw. vollständigen Namen.

Ich habe aufjedenfall an die Verbraucherzentrale und an die Wettbewerbszentrale geschrieben.
Vielleicht tut sich da ja doch mal was.
 

Krennz

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Das hast Du gut gemacht.

Wenn das Jeder der hier postenden User machen würde käme vlt. ein Bummerang bei raus.:devil:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
hey, mir fällt auf der "vermittler" hat mit seinem spitznamen unterschrieben, ist das eigentlich ok oder dasrf man das?
Warum er gültig ist ?Weil man unterschrieben hat !!!
Jein.
Wenn der Gesetzgeber keine Form vorschreibt ist es nicht notwendig das man etwas unterschreibt.
Ein Vertrag kann auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten (z.B. Supermarkt,Ware nehmen an der Kasse bezahlen) abgeschlossen werden.
Schreibt der Gesetzgeber eine Form vor (z.B. Miet-,Arbeitsvertrag,Hauskauf,Versicherung) dann muss die Unterschrift zumindest aus dem Nachnahmen bestehen.
Eigentlich dürfen sie mir auf der straße keinen vertrag andrehen, das haben die aber gemacht, warum ist der also gültig,
Das darf man (Haustürgeschäft),aber es muss vor dem Ansprechen deutlich sein das es um ein Verkaufsgespräch handelt.(Kleidung,Stand)

Dann kann man die Annahme nicht verweigern
Auch hier kann man die Annahme "verweigern". (Brief ungeöffnet entsorgen)
Aber...Bei einem Einwurfeinschreiben dokumentiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und der Brief gilt als zugestellt.
Darum ist es wichtig das Zeugen den Inhalt kennen.
 

schnippewippe

New member
hey, mir fällt auf der "vermittler" hat mit seinem spitznamen unterschrieben, ist das eigentlich ok oder dasrf man das?
Ich sehe das so.
Ein Verlag gibt einer Firma den Auftrag Kunden zu werben. Diese Firma stellt nun Werber ein die auf der Straße Kunden Werben.
Man wird von einen Werber für ein Abo von der Firma ***** geworben. Wenn ich den Vertrag unterschrieben habe, ist ein Vertrag zwischen der Firma ****und mir zustande gekommen. Da spielt der Name des Werbers keine Rolle für mich . Damit die Firma weiss welcher Werber mich geworben hat und das Geld für die Werbung erhält, unterschreibt er ebenfalls den Vertrag.
Wenn es Ärger mit dem Vertrag gibt ,muss ich das mit der Firma klären. Die müssen sich dann eben an den Werber halten.
Das wo der Werber hier unterschreibt ,ist durch ein Kästchen vom Vertrag deutlich abgegrenzt. Wenn der immer mit Micky-Maus unterschreibt, weiss der Drückerboss auch wer das ist.
Der Verlag der den Auftrag an diese Firma gab, hält sich da raus. Der sagt ,er weiss von den Machenschaften dieser Firma nichts. Wenn diese Firma als Abzocker zu bekannt wird, kündigt der Verlag den Auftrag und nimmt sich eine andere Firma.Oder die Firma gibt sich einen anderen Namen.
Hier noch mal die Abbildungen vom ersten Post
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/5153-abzocke-zeitung-abo-future-promotion.html

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/5153-abzocke-zeitung-abo-future-promotion.html

@De kleine Eisbeer
Zitat
von schnippewippe
Dann kann man die Annahme nicht verweigern
Auch hier kann man die Annahme "verweigern". (Brief ungeöffnet entsorgen):mad: :laugh:
Aber...Bei einem Einwurfeinschreiben dokumentiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und der Brief gilt als zugestellt.
Darum ist es wichtig das Zeugen den Inhalt kennen.
Man kann gar nicht so doof denken ,wie es laufen kann.
Selbst beim Einschreiben per Übergabe/Rückantwort kann der Empfänger sagen, es war nur ein unbeschriebenes Blatt oder es war gar nichts im Umschlag gewesen . :sad:
Was ist wenn dieser Brief nicht zugestellt werden konnte und 7 Tage auf der Post liegt und dann zu mir zurück kommt. Dann gilt er als nicht zugestellt.
Wichtige Unterlagen muss man immer per Einschreiben mit Rückschein verschicken

Sollte bei der Sendeverfolgung beim Einwurfschreiben stehen, der Brief konnte nicht zugestellt werden, setzt Euch mit der Post in Verbindung und lasst Euch das Gegenteil bestätigen.
Hier mal so ein Fall.
 

Merill

New member
Frage zur wettbewerbszentrale: da steht was von eidesstattlicher Erklärung. Muss ich die nachsenden oder nur auf Bedarf/ Nachfrage?

Lg
 

schnippewippe

New member
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG
BELEHRUNG
Soll ein Wettbewerbsverstoß schnell abgestellt werden, muss in manchen Fällen eine einst-
weilige Verfügung vor Gericht erwirkt werden. Damit die Gerichte ohne aufwändige Zeugen-
vernehmung entscheiden können, benötigen wir in den oben genannten Fällen eine eides-
stattliche Versicherung.
Bitte geben Sie auf der folgenden Seite zunächst Ihren Namen und eine ladungsfähige An-
schrift an
und schildern Sie dann in der eidesstattlichen Versicherung so genau wie möglich
den Sachverhalt, d. h. die Umstände, denen Sie einen Wettbewerbsverstoß entnehmen...
............................
Alles klar ?
 

Krennz

New member
Nochmal um zu der sicheren Zustellung zu kommen.

Wenn ich absolut sicher gehen will, dass ein Schriftstück ankommt, beauftrage ich den Gerichtsvollzieher meines Amtsgerichts mit der Zustellung. Der überzeugt sich durch in Augenscheinnahme vom Inhalt, dokumentiert das, nimmt das Schriftstück entgegen, vereinnahmt die Gebühr mittels Gebührenmarken vom Gericht von ca 13€ - 20€ zuzüglich Kilometerpauschale, und stellt das Schriftstück zweifelsfrei zu.

Bei Mietkündigungen und sonstigen Kündigungen, sowie Mahnungen, wo ich damit rechnen muss, dass mein Gegenüber den Zugang ggf. verneint, ein probates Mittel um mein gegenüber vom Gegenteil zu überzeugen.

Bei entfernten Empfängern (z.B. Köln - Hamburg) Schicke ich ein Schreiben mit dem zuzustellenden Schreiben an die zuständige Gerichtsvollhzieherverteilerstrelle

Diese Art der Zustellung ist absolut Gerichtsfest. und hat schon einigen "Kündigungsverweigerern" den Hals gebrochen. (Vermieter, Partnervermittler, Telekommunikatern, Abofallenbetreibern u.a.) Was nicht heisst, dass in jedem Fall so verfahren werden muss.


Ist eigentlich nur das letzte Mittel was durchzusetzten.
 
Zuletzt bearbeitet:

rabbit

New member
Hallo. Ich hab das selbe Problem, jedoch war es bei mir ein deutscher Junge und ein Türkischer. Meine beste Freundin und ich wollten einfach nur Sozial sein und wurden getäuscht. die Jungs waren zu uns sehr nett und der eine hat uns sogar seine Handynummer gegeben. (seine richtige) Mein problem ist jetzt das ich die 14 Tage schon lange überschritten habe und ich relativ ratlos bin. (am 18.3.14 angesprochen) Ich bekam heute die Bestätigung das mein abo ab 1.6. für 26 monate läuft. leider war ich echt dumm habe meine Bankdaten denen gegeben aber keinen Personalausweiß.
Die Jungs haben uns auch ziemlich private dinge erzählt und haben uns gesagt sie kommen aus Oberhausen und die firma würde auch die Plakate von " gib AIDS keine chance" machen. wir fühlten uns sicher und die Jungs haben sogar noch eine stunde mit uns gequatscht und geflirtet.
Mein Vater möchte jetzt per Fax den Vertrag anfechten und wenn das nicht hilf möchte er mit mir zu unserem Anwalt. (er selber arbeitet bei der Polizei)

Würdet ihr mir dies raten oder soll ich zur Polizei und die Jungs anzeigen?
 

Krennz

New member
Ich kann meinen Vertrag immer noch anfechten.

Anfechtung meines Abovertrages Kundennummer .............

Hiermit fechte ich den Abovertrag gemäss §§ 119, 120, 123, 142 1 u.2 BGB an

Gleichzeitig entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung.

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich und verlange die sofortige Löschung.
Per Einwurfeinschreiben mit Zeugen (Der Zeuge muss auf einer Kopie bestätigen, dass das Schreiben im Briefumschlag war und zusammen bei Postens abgegeben wurde)

Sollten die Jungs von mir nochmal gfesehen werden, kann ich die Polizei oder das Ordnungsamt informieren.
 

rabbit

New member
ok und wenn die das nicht akzeptieren mit der Anfechtung soll ich das dann alles über meinen Anwalt laufen lassen oder über die Polizei?
 

Krennz

New member
Die erkennen die Anfechtung an.

Kanst Du hier in den Postings nachlesen.
Denn sie wissen genau, dass sie vor Gericht, durch die Anfechtung, keine Chance gegen mich haben.
 

rabbit

New member
ok. und die Jungs die mir das angedreht haben ich hab ja die nummer kann ich die auch belangen lassen? also anzeige oder etwas anderes?
 

Krennz

New member
Die dürften schon längst über alle Berge sein.

Vlt. ist die Telefonnummer eine Prepaid-Karte, also auch keine Möglichkeit für mich an Daten zu kommen, auch nicht für einen Anwalt.

Wenn ich nicht erkannt werden möchte, benutze ich eine Prepaidkarte mit Rufnummernunterdrückung.
 

rabbit

New member
also dieser junge hat uns seine nummer gegeben am besagten tag wir haben ihn angeklingelt ich habe eben via WhatsApp nach geschaut ob der junge die nummer noch besitzt und tatsächlich er war das letzte mal gegen drei heute online und hat sogar ein bild von sich als profilbild. ich dachte daran da er ja so begeistert von uns war das ich ihn anschreibe und so daten von ihm bekomm oder sowas in der art. wie gesagt waren beide jungs sehr an uns interessiert und haben heftig mit meiner besten Freundin und mir geflirtet.
 

schnippewippe

New member
Wenn man getäuscht wurde kann man einen Vertrag anfechten. Da du ja nicht alleine warst, hast du ja eine Zeugin.
die firma würde auch die Plakate von " gib AIDS keine chance" machen.
Das kann ich mir nun echt nicht vorstellen :mad:das solch eine Firma so einen Auftrag bekommt.
HIV | Aids | STI (sexuell übertragbare Infektionen) - Gib Aids keine Chance
Eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI), gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland. Unterstützt durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
 

Krennz

New member
Ok, ich kann das natürlich probieren, nur was verspreche ich mir davon.

Man hat den Jungs evtl. auch nur was vorgespielt.
 

rabbit

New member
ok das kann man ja dann herausfinden und die jungs warnen aber das kann ich mir nicht so vorstellen. ich würde mir davon versprechen das andere nicht so getäuscht und in die fakke gelockt werden.
 
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