Abzocke Zeitung Abo Future Promotion

Krennz

New member
Bis auf die Kündigung, die der RA empfiehlt, kann ich mich dem gesagten anschliessen.

Widerruf und gleichzeitige Anfechtung sind zqwar doppelt gemoppelt, lassen der PVZ auf der anderen Seite kein Schlupfloch offen, so dass sie das ABO sofort beenden müssen.
 

Krennz

New member
Er schreib t in der Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" Das ist m.E. eine ganz normal Küngdigung zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Ich bleibe dabei. Anfechtung wegen Irrtum § 119 BGB, falscher Übermittlung § 120 BGB, und wegen Täuschung § 123 BGB sowie Wirkung der Anfechtung § 142 BGB ist im Endeffekt das probate Mittel um diese Abzocke zu beenden.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Er schreib t in der Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" Das ist m.E. eine ganz normal Küngdigung zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Was verstehst du nicht an:
Scrollen bis: Kann ich den Vertrag über ein aufgedrängtes und ungewolltes Zeitungsabo wegen Täuschung anfechten?
Kündigung bei Täuschung über soziale Projekte:
„Hiermit erkläre ich Ihnen die sofortige außerordentliche Kündigung des von mir abgeschlossenen Zeitungsabos.

Kündigung bei Täuschung über ein angebliches gratis Zeitungsabo:
„Hiermit erkläre ich Ihnen die sofortige außerordentliche Kündigung des von mir abgeschlossenen Zeitungsabos.

Kündigung bei Täuschung in Verbindung mit einem Jobangebot:
„Hiermit erkläre ich Ihnen die sofortige und außerordentliche Kündigung des von mir abgeschlossenen Zeitungsabonnements.

Was du anführst steht unter: Wie kündige ich ein Zeitungsabo mit der normalen „ordentlichen“ Kündigungsfrist?

Ich bleibe dabei. Anfechtung wegen Irrtum § 119 BGB, falscher Übermittlung § 120 BGB, und wegen Täuschung § 123
Siehe Oben.

Außerdem:
weiterscrollen bis:
Musterschreiben zur Beendigung eines ungewollten Zeitungsabos:
Betreff: Widerruf, Anfechtung und Kündigung des Zeitungsabos

hiermit widerrufe ich
[...]
Zudem erkläre ich Ihnen die Anfechtung
[...]
Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die sofortige und außerordentliche Kündigung


Ps.
Aus dem zitierten Musterbrief:
Widerrufsfrist:
Außerdem lag der ersten Zeitungslieferung keine Widerrufsbelehrung anbei. Bei der Versendung von Ware muss jedoch sowohl bei Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung vorgelegt werden, als auch zusammen mit der Warensendung. Das war hier nicht der Fall, es lag keine Belehrung anbei, damit hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, ein Widerruf ist unbefristet möglich.
 
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Krennz

New member
Warum machst du das so kompliziert?

Es reicht doch vollkommen wenn ich schreibe

Hiermit widerrufe ich mein Abo Nr,:xxxxxxxxxxxxx über die Zeitschrift xyz.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123 und 142 BGB.

Die erteilte Einzugsermächtigung ziehe ich zurück und werde alle abgebuchten Beträge zurückholen.

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich und verlange die sofortige Löschung.
Den Text habe ich mit meinem RA-Freund ausgetüftelt und bei Netzwelt Computerbetrug sowie PC-Praxis erfolgreich eingesetzt.

In der Kürze liegt, bekanntlich, die Würze und mehr sagt der von Dir zitierte Anwalt auch nicht, eher weniger, aber mit mehr Worten.
 

schnippewippe

New member
Ps.
Aus dem zitierten Musterbrief:
Widerrufsfrist:
Außerdem lag der ersten Zeitungslieferung keine Widerrufsbelehrung anbei. Bei der Versendung von Ware muss jedoch sowohl bei Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung vorgelegt werden, als auch zusammen mit der Warensendung. Das war hier nicht der Fall, es lag keine Belehrung anbei, damit hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, ein Widerruf ist unbefristet möglich.
Huch.......das habe ich ja noch nie gelesen. :confused: Wieso teilen das die Verbraucherzentralen nie mit.

Ich glaube hier hat ein User schon seinen Brief an die PVZ mit Hilfe von der Seite http://www.echte-abzocke.de/allgemein/5153-abzocke-zeitung-abo-future-promotion-22.html#post35186 gefertigt. :thumbsup:

Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen

Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 BGB 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag schriftlich widerrufen werden. Diese Frist gilt aber nur, wenn der Verkäufer im Vertrag über das Widerrufsrecht und die damit verbundene Frist belehrt hat. Die Belehrung muss auf dem Vertrag gut lesbar und vom Käufer gesondert unterschrieben werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären.
 

schnippewippe

New member
Neeee. mein Huch sollte sich darauf beziehen , """"dass man 2 mal eine Widerrufsbelehrung erhalten muss,""""" . :confused:
Wenn ich einen Vertrag unterschreibe und erhalte da die Widerrufsbelehrung. 3 Wochen später kommt die erste Zeitung wieder mit einer Widerrufsbelehrung. Wann beginnt dann die Widerrufsfrist ? Wenn die beim Abschluss des Vertrages anfängt zu laufen, warum muss ich dann noch eine bekommen. :confused:
Die User hier bekommen alle erst nach Ablauf der 14 Tage nach Vertragsabschluss die erste Zeitung.

Bei der Versendung von Ware muss jedoch sowohl bei Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung vorgelegt werden, als auch zusammen mit der Warensendung.
Danach hätten hier im Forum die User gar keine Probleme mit der Widerrufsfrist. Wer hat hier 2 mal eine Widerrufsbelehrung erhalten ?
***
Das mit dem Ratenlieferungsverträge habe ich schon öfters von dir hier gelesen.
 
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Niclas

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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Warum machst du das so kompliziert?

Es reicht doch vollkommen wenn ich schreibe



Den Text habe ich mit meinem RA-Freund ausgetüftelt und bei Netzwelt Hiermit
Hiermit widerrufe ich mein Abo Nr,:xxxxxxxxxxxxx über die Zeitschrift xyz.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123 und 142 BGB.
Mit einem RA??Bist du dir da sicher?
Kein RA würde eine solch kurze Formulierung zur Abwehr eines nutzen.

Allgemein:!!
Kurz und bündig....Der Unternehmer akzeptiert das Schreiben nicht und das Ganze zieht sich 24 Monate hin.
Dann geht der Unternehmer vor Gericht und bekommt Recht.
Der Verbraucher,der deine "Kurzfassung" nutzt hat jetzt die A-Karte.Da er nicht die Formulierung spreche ich hilfsweise die ordentliche fristgerechte Kündigung aus nutzte.
Da er sich im 25. Monat befindet hat sich die Laufzeit automatisch verlängert und er muss weitere 12/24 Monate blechen....

Aber;
um die Diskussion zu beenden...Du hast Recht,ich meine Ruhe.
 

Krennz

New member
Da steht der § 142 BGB vor

§ 142 BGB
Wirkung der Anfechtung

(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
 

k.8.

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Hallo zusammen!

Mir ist das Gleiche passiert. Ich habe aber auch schon ein Widerrufsschreiben abgeschickt ganz nach der Vorlage, die hier zu finden ist. :)
Ich hatte nur das Problem, dass meine Service-Auftragsnummer sehr undeutlich war. Ich habe es dann so gut ich konnte entziffert. Meine Sorge ist jetzt bloß, dass ich es evtl. falsch entziffert habe.
Soll ich nun einen neuen Brief abschicken? Meine Widerrufsfrist läuft noch bis zum 05.06.2014.

Liebe Grüße und Danke im voraus!
 

schnippewippe

New member
Service-Auftragsnummer sehr undeutlich war
Ich gehe mal stark davon aus, dass die jetzt auch nicht besser zu lesen ist.

Wenn das bei mir so gewesen wäre und die mir dann ein Begrüßungsschreiben oder Rechnung schicken , würde ich widersprechen. Würde mitteilen, dass meine Service-Auftragsnummer sehr undeutlich war und ich versucht habe diese so gut wie möglich zu entziffern. Das sie aber an Hand meiner anderen Daten sehr leicht feststellen können, dass ich fristgerecht widerrufen habe. Es gibt keinen Vertrag.

Es kam bei der anderen Seite"" PVZ""" auch vor, dass es User gab ,wo die Nummer gar nicht eingetragen war.
 
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Krennz

New member
Ich warte ab, ob noch was kommt und fechte dann den Vertrag gemäss §§ 119, 120, 123 und 142 BGB an.

Da kommen die dann nicht mehr raus.
 

k.8.

New member
Erst einmal danke für die Ratschläge :)

Angefochten habe ich schon in dem Widerrufsschreiben.
 

Solution

New member
Kurz eine Frage, ich hab genau das selbe Problem :( Allerdings habe ich meine Quittung verlegt. Hab zum glück keine Bankdaten angegeben, was soll ich nun tun?
 

Solution

New member
Hab jetzt mal ein Widerrufsschreiben ohne Auftragsnummer verfasst und war schon bei der Polizei (konnten aber nichts tun, weil nichts vorliegt). Denkt ihr die Aktion ist ausreichend?
 

k.8.

New member
Also ich nehme mal, dass wenn es sich bei dir auch um den VSR Verlag handelt, die Adresse die selbe ist. Schick dein Widerrufsschreiben einfach an die.
 
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