Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Krennz

New member
Wenn das formulierte Schreiben von Dir mit den Anfechtungen abgeschickt wurde
hat PVZ eigentlich keine Chance den "Vertrag" aufrecht zu erhalten.

Daher schreibe ich dem PVZ nochmal ein Briefchen als Einwurfeinschreiben mit Zeugen folgenden Inhalts.

leider musste ich feststellen, dass sie mein Schreiben nicht richtig gelesen haben.

Ich hatte den Vertrag, neben dem Widerruf, auch angefochten.(§§ 119, 123 BGB) Daher ist er für Sie gemäss § 142 BGB nicht mehr gültig.

Sollten Sie andere Mei nung sein gehe ich gerne einige Schritte weiter.
 

Htieges

New member
Wenn das formulierte Schreiben von Dir mit den Anfechtungen abgeschickt wurde
hat PVZ eigentlich keine Chance den "Vertrag" aufrecht zu erhalten.

Daher schreibe ich dem PVZ nochmal ein Briefchen als Einwurfeinschreiben mit Zeugen folgenden Inhalts.
ja habe es eben direkt nach erhalt deren Briefes verfasst und an deren email gesendet, wundert mich sogar das sie darauf eingegangen sind...
scheint mir fast so als ob die das einen aufzwingen wollen:ermm:
naja ich bedanke mich und schreibe Ihnen das.
Reicht per email oder per post?
 

Krennz

New member
Ich schicke es per Einwurfeinschreiben mit Zeuge, das istr vor Gericht eigentlich beweissicherer als nur ne Mail.
 

Htieges

New member
hallo hab heute wieder post bekommen :mad:

"sehr geehrter herr xxx,
vielen dank für ihre nachricht.

Aufgabe der pvz ist die Verwaltung der von ihren Auftraggebern eingewiesenen Abonnements. Wir betreuen die Abonnements hinsichtlich der beliferung und rechnungsstellung. Die werbung führen selbständige Unternehmen durch, die, wie auch die Auftraggeber, auf den Abonnementverträgen und Auftragsbestätigungen, oder auf den Informationsschreiben gem. § 312 c BGB genannt werden.

Der Widerruf erfolgte verspätet.
Die hierfür vom gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt 14 tage nach aushändigung der widerrufsbelehrung, welche sich auf Ihrem Vertragsexemplar befindet. Ihr Widerruf hätte innerhalb dieser Frist schriftlich, wie verträglich vereinbart, an die auf dem Bestellvertrag gennante Werbefirma/Vertriebsfirma erfolgen müssen.

Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 35 Abs. 3 Nr.1 BDSG bei uns sowie bei unserem IT-Dienstleister, der Firma XXX nach Beendigung des Abonnements gesperrt. Nach ablauf der gesetzlichen Frist werden sie automatisch gelöscht, falls § 35 Abs. 3 nr.1 und 3 BDSG nicht entgegenstehen.
Eine sofortige Löschung ist aus rechtlichen Gründen (§§ 147 AO, 257 HGB) nicht möglich. Alle Angaben beziehen sich auf das unter o.g. Kundennummer bestehende Abonnement."

Ich finde das richtig lächerlich von denen....weder weiß ich das es einen Vertrag gibt der mit mir angeblich abgeschlossen wurde noch besitzte ich eine Vertragskopie und mir wurde auch nichts zu meinem Widerrufsrecht gesagt, sondern mich hat einfach nur ein Typ auf der Straße abgezogen.

Was kann ich jz machen? Die rechnungen etc. ignorieren?
 

Krennz

New member
Ich schreibe folgendes zurück:

Da ich bei "Vertragsabschluss" keine Kopie des Vertrages ausgehändigt bekam hat die Widerrufsfrist lt Gesetz nicht zu laufen begonnen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung gemäss § 119, 120, 123 und 142 BGB
 

Ken Adams

New member
Ich habe übers Internet mehrere Abos abgeschlossen und, den Fehler gebe ich zu, für eine Zeitschrift vergessen zu zahlen.
Ausgerechnet das Abo läuft über die PVZ.

Jetzt habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten, in der sie für ein Abo über 20€ gleich noch 5€ Mahngebühren erheben.

Ist das zulässig?

Ausser der ersten Rechnung ging bei mir kein Schreiben ein, nur jetzt diese Zahlungserinnerung.

Interessant ist auch das Datum des Schreibens, es ist deckungsgleich mit dem der Zustellung.

Sie schreiben:

Zahlungserinneung

Herr xyp,

haben sie uns vergessen? Bis zum genannten Termin sind die nebenstehend aufgeführten Gebühren für ihr Abo nicht bezalt worden.


Den Abobetrag zahle ich natürlich umgehend nach dem Feiertag, ich habe jedoch nicht vor die Mahngebühren zu zahlen.
Auf was muss ich mich einstellen? Im Recht sollte ich wohl sein, denn bevor eine Mahnung mit Gebühren erfolgen kann, muss man doch eine Zahlungserinnerung bekommen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Im Recht sollte ich wohl sein, denn bevor eine Mahnung mit Gebühren erfolgen kann, muss man doch eine Zahlungserinnerung bekommen.
Mahnung ist eine andere Bezeichnung für Zahlungserinnerung.:laugh:

Da es sich um eine kalendarische Zahlung handelt bist du im Verzug. Man könnte dich auch gleich verklagen oder zumindest das gerichtliche Manverfahren einleiten.
 

Krennz

New member
Moment.

Ich habe eine Abo bei der PVZ und eine Rechnung bekommen, da steht dann z.B. drin Laufzeit xy Monate, monatliche Kosen xx,xx€

Für mich als Kunde heisst das, dass ich monatlich die Abokosten zahlen muss, darüber richte ich dann einen Dauerauftrag bei meiner Bank ein, kündige zum Ablauf der Laufzeit sowohl das Abo, als auch den Dauerauftrag und habe mit beidem nichts mehr zu tun.

Die Erinerungsgebühr von 5 € ist daher voll in Ordung. Denn es sind zusätzliche Kosten entstanden, die der Verursacher, nämlich ich, zu tragen habe. Sagt mir acuh jedes Gericht
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das liest sich hier anders:



Je länger ich drüber grübele, bin ich mir gar nicht sicher ob überhaupt eine Rechnung aus dem Hause kam. Auch in den Unterlagen habe ich keine.
Ein ABO ist eine wiederkehrende kalendarische Leistung.

§ 286 Verzug des Schuldners BGB

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
 

Htieges

New member
wie reagiere ich jetzt eigentlich wenn im laufe der woche mit ziemlicher sicherheit die erste zeitschrift/rechnung kommt, da die pvz anscheinend der Meinung ist es gäbe einen Vertrag?

einfach ignorieren um im falle einer Mahnung etc. vor gericht gehen oder was könnte ich tun?

Danke schonmal im vorraus...
 

schnippewippe

New member
Ich würde dann noch einmal ein Einschreiben per Einwurf schicken.
Würde mitteilen, dass ich schon mit Schreiben vom ......und .....den Ihrer Meinung nach , kostenpflichtigen Vertrag wegen Täüschung( Lügen ) der Werber angefochten habe. Es gibt keinen kostenpflichtigen Vertrag. Stellen Sie sofort die Lieferung von Zeitschriften ein. Die gelieferte Zeitschrift liegt für Sie zur Abholung bereit.

Mache dann was daraus.
 

Krennz

New member
Ich habe mich heute mit Leonhard per Fon unterhalten.

der genannte Drückerchefe ist ein verurteilter [edit]. (6Jahre) und wieder aktiv um mit [edit] Aboverträgen Kohle zu machen. Das die PVZ involviert ist ist m.E. nicht ganz Zufall.

Vlt, ist es Eisbär möglich den Beitrag wieder herzustellen. Er ist M.E. autentisch und angebracht. Habe ihn auf meinem Forum gepostet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Leonhard

New member
Ich habe mich heute mit Leonhard per Fon unterhalten.

der genannte Drückerchefe ist ein verurteilter Verbrecher. (6Jahre) und wieder aktiv um mit gefälschten Aboverträgen Kohle zu machen. Das die PVZ involviert ist ist m.E. nicht ganz Zufall.

Vlt, ist es Eisbär möglich den Beitrag wieder herzustellen. Er ist M.E. autentisch und angebracht. Habe ihn auf meinem Forum gepostet.
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Ich verstehe nicht, warum mein Beitrag gelöscht wurde. Darf man hier nicht mehr auf einfache Tatsachen hinweisen. Oder haben sich die Drückerbanden bereits hier als Zenseure eingeschleust? Was muss ich tun, damit ich die Wahrheit (und nichts als die Wahrheit) hier mitteilen darf, ohne dass mein Beitrag sofort gelöscht wird? Ich verstehe diese Handhabung nicht .....
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
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Ich verstehe nicht, warum mein Beitrag gelöscht wurde. .....
Wenn du in einem gesitteten Ton schreiben würdest wäre es kein Problem.
Gossensprache wird hier nicht geduldet.
Ich habe mich heute mit Leonhard per Fon unterhalten.
Und dann wundern sich die Leute wenn man ungebetene Anrufe bekommt.
So viel zur Datensicherheit.
Vlt, ist es Eisbär möglich den Beitrag wieder herzustellen.
Ich habe keinen Bock um einen solchen Beitrag zu editieren.
Siehe oben=>>> Gossensprache.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
der genannte Drückerchefe ist ein verurteilter [edit]. (6Jahre)
Richtig,er hat seine Strafe abgesessen und gilt so als "unbescholtener" Bürger mit den gleichen Persönlichkeitsrechten wie jeder andere Bürger auch.
Ihn so zu bezeichnen ist also eine Beleidigung.
wieder aktiv um mit [edit] Aboverträgen Kohle zu machen.
Du hast alle Verträge gesehen und bist Fachmann um dies zu beurteilen?
Fakt,du bezichtigst fälschlicherweise jemanden einer Straftat.
Richtig ist,Leute wurden getäuscht und belogen um Verträge abzuschliessen.
Lügen und Täuschen im Wettbewerb sind keine Verbrechen sondern Ordnungswidrigkeiten.
Da der Herr K. ausserdem diese Verträge nicht selber abschliesst ist die Aussage, er handle "verbrecherisch", eine Beleidigung.

kleine Nebensächlichkeit. :whistle:
Habe ihn auf meinem Forum gepostet.
Niemand hat dir dieses genehmigt.
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Leonhard

New member
Fakt ist, dass meine Tochter eine Mitteilung durch die sogenannte "Firma Klenk" bekommen hat, dass sie angeblich ein Abonement über PVZ und Firma Klenk abgeschlossen hat. Dies wurde auf teleofonische Nachfrage mit einer gefälschten Unterschrift "belegt". Daraufhin haben wir die Firma PVZ und die sogenannte "Firma Klenk" wegen Urkundenfälschung und bandenmäßigen Betrugs staatssanwaltlich angezeigt. Und ich kann dazu auch nur jedem Teilnehmer hier zuraten, damit diese Abzocke der sogenannten "Firma Klenk" ein Ende findet. -

"Richtig ist,Leute wurden getäuscht und belogen um Verträge abzuschliessen.
Lügen und Täuschen im Wettbewerb sind keine Verbrechen sondern Ordnungswidrigkeiten." FALSCH! Täuschen und Lügen, um sich einen Gewinn zu verschaffen, ist eine STRAFTAT und kein Kavaliersdelikt. Wenn man das so massenweise tut wie diese sogenannte "Firma Klink", ist das Massenbetrug. Und wenn man dazu auch noch Unterschriften fälscht, ist das verbrecherisch! Und das ist keine Gossensprache sondern Allerweltsjuristendeutsch!
 
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