Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Neues Widerrufsrecht 2014
g) Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB n.F.)

Kommentar: Diese Ausnahmevorschrift lässt das Widerrufsrecht bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten entfallen und orientiert sich an der bisherigen Ausnahme in § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB. Während bisher das Widerrufsrecht des Verbrauchers dann bestand, wenn dieser seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hatte, kommt es darauf zukünftig nicht mehr an.

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag


http://www.haendlerbund.de/test/finish/1-hinweisblaetter/144-ebook-verbraucherrechterichtlinie-pdf
NEU! Zeitungen-, Zeitschriften- oder Illustrierten-Abonnement-Verträge unterliegen künftig dem Widerrufsrecht, der Abschluss eines Abo-Vertrages kann also widerrufen werden, die Lieferung einer Einzelbestellung hingegen nicht; es kommt aber nicht mehr darauf an, ob die Erklärung telefonisch abgegeben wurde oder nicht;.................

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen –––– ......................
.................;zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Als besonders gut für Verbraucher erachten wir die folgenden Neuerungen:

Schutz vor aufgeschwatzten Waren: Ab Mitte Juni steht Ihnen nicht nur bei Katalogbestellungen und Einkäufen im Internet oder via Telefon, sondern auch bei auf der Straße, am Arbeitsplatz, auf einer Kaffeefahrt oder in der eigenen Wohnung geschlossenen Verträgen – den sogenannten Außergschäftsraumverträgen – ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu, nachdem sie korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und die Ware erhalten haben. Bislang begann die Frist immer mit der Belehrung in Textform, also zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dabei ist die neue Regelung zur Widerrufsfrist unabhängig davon, ob der Vertreter unangemeldet kam oder der Besuch auf Ihre Veranlassung hin erfolgte.
 

Leonhard

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danke Dir für Deine Antwort, werde mich melden wenn ich etwas erfahren habe. Ich bin am überlegen, falls der Widerruf nicht anerkannt wird, gleich zum Anwalt zugehen. Mein Mann hat auch so einen Zettel unterschrieben, weil der Promoter meinte, dass er andere Gutscheine erhalten würde.


Entschuldige, wenn ich mich jetzt in Deine Korrespondenz mit diesen sogenannten "Beratern" hier einmische. Aus dem, was Du bisher geschrieben hast, geht überhaupt nicht hervor, "was" Du unterschrieben hast. Du hast nichts zum Inhalt dessen geschrieben, was Du unterschrieben hast, und darauf kommt es zunächst einmal an. Woher weißt Du, dass Du Deine Unterschrift unter einen "Vertrag" gesetzt hast? Woher weißt Du, dass da (möglicherweise) ein Zeitschriftenabo dahintersteckt? Woher weißt du, dass der Promotor, der Dich angesprochen hat, vielleicht nicht doch (nachträglich) ein Kreuzchen auf den von Dir unterschriebenen Zettel gemacht hat, von dem Du nichts weißt? usw. usw. Hier werden Dir "Ratschläge" erteilt, ohne dass Du Informationen geliefert hast - außer, dass jemand Dich angesprochen hat und dass Du "irgendwas" unterschrieben hast. Ich rate Dir dringend: Geh´ zur Verbraucherberatung mit dem Wisch, bevor hier weitere "Ratschläge" auf Dich einprasseln ...:unsure:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Da du schreiben kamnnst nehme ich an du kannst auch lesen.
?Warum benutzt du diese Fähigkeit nicht?
und diese per Einschreiben nach München an die VSR geschickt.
Der VSR ist ein Zeitschriftenverlagservice.

Wir wissen also sehr genau worum es geht.
Ich rate Dir dringend: Geh´ zur Verbraucherberatung mit dem Wisch, bevor hier weitere "Ratschläge" auf Dich einprasseln
Zahlst du ihr die Beratungsgebühr?

Da die Sache mit einem einfachen Widerruf aus der Welt ist.ist dein Ratschlag keinen Pfifferling wert.:whistle:
 

Leonhard

New member
danke Dir für Deine Antwort, werde mich melden wenn ich etwas erfahren habe. Ich bin am überlegen, falls der Widerruf nicht anerkannt wird, gleich zum Anwalt zugehen. Mein Mann hat auch so einen Zettel unterschrieben, weil der Promoter meinte, dass er andere Gutscheine erhalten würde.


Nachtrag
Wenn Du (durch entsprechende Dokumente und Zeugenaussagen) nachweisen kannst, dass Du betrogen worden bist (wichtig: Schon der Versuch ist strafbar!), brauchst Du keinen Anwalt, um (straf)rechtlich tätig zu werden. Es reicht, wenn Du mit den entsprechenden Beweisen, also Dokumenten (zunächst als KOPIE!) und ggf. mit entsprechenden Zeugendaten bei der nächstliegenden Staatsanwaltschaft Anzeige erstattest. Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht, das zu prüfen. - Man kann auch bei der Polizei Strafanzeige erstatten; häufig bleiben diese Anzeigen wegen Überlastung der Polizeidienststellen etwas zu lange liegen, ehe sie weitergereicht werden.
 

Leonhard

New member
Da du schreiben kamnnst nehme ich an du kannst auch lesen.
?Warum benutzt du diese Fähigkeit nicht?

Der VSR ist ein Zeitschriftenverlagservice.

Wir wissen also sehr genau worum es geht.

Zahlst du ihr die Beratungsgebühr?

Da die Sache mit einem einfachen Widerruf aus der Welt ist.ist dein Ratschlag keinen Pfifferling wert.:whistle:


Das ist doch einfach nur Unfug, was Du hier schreibst.
"Wir wissen also sehr genau, worum es geht." Ich lach mich tot. Nur weil eine Verlagsadresse genannt ist, habe ich doch keine Informationen darüber, was in dem "Vertrag" steht. Dass Du möglicherweise hellseherische Fähigkeiten hast, möchte ich nicht bestreiten. Ich habe von dem "worum es geht" nirgendwo in den Postings von "ichauch" gelesen. - "Beratungsgebühr": Ehe ich hier eine "Beratung" erhalte, ohne dass ich zuvor Informationen darüber geliefert habe, wozu ich beraten werden möchte und Antworten erhalte, bevor ich überhaupt eine Frage gestellt habe ... Da pack ich mich an den Kopf!
Du hast den "Krennz" für seine Postings zu meinen Aussagen oben angegriffen. aber Du machst genau dasselbe: Schreibst hier Ratschläge rein, ohne dass Du weißt, was "ichauch" überhaupt unterschrieben hat. Das kann auch "nach hinten" losgehen ....:confused:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich lach mich tot.
Mach das nicht....bekomme sonst Schuldgefühle.

So langsam marschierst du in die Richtung Forentroll.
Nur weil eine Verlagsadresse genannt ist, habe ich doch keine Informationen darüber, was in dem "Vertrag" steht.
Da ich die Formulare im Original kenne weiss ich auch was da drin steht und um was es geht.
Das gilt auch fúr andere die hier tätig sind.
Du findest diese Formulare hier und auch an anderen Stellen im Internet.
Oder...:whistle: benutzen die jede Stunde andere Formulare?:w00t:
 

Krennz

New member
Leo, kennst doch den Beatle Song "Let it be, let it bee let it be"

Weisst Du, Eisbär, Schnippe und ich, wir machen den Job schon seit einer halben Ewigkeit, da gab es noch Foren wie Verbraucherschutz oder PC-Praxis, die gibt es nicht mehr, aber uns.

Gegen diese Abofallensteller gibt es ein probates Mittel neben dem Widerruf.

Die Anfechtung

Musterbriefe findest Du hier im Fred.

Auch wenn du von diesen Typen genervt bist, lass uns alte Hasen diese Fälle lösen und lerne. Vlt. kannst Du dann in einigen Monaten/Jahren wirklich gute Ratschläge geben.
 

schnippewippe

New member
Ich glaub ich stehe im Wald und sehe das
"""
Nun habe ich vorsorglich von meinem Widerspruchsrecht gebrauch gemacht und diese per Einschreiben nach München an die VSR geschickt.
""""
vor lauter Bäumen nicht.

Er hat etwas unterschrieben und von sein Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und denen mitgeteilt was da gelaufen ist.
"""""Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch und widerspreche den am 14.07.2014 unterschrieben Vertrag.""""""
Also was solls ! Der Vertrag ist nichtig erklärt worden.

Der Mann warb mit Gutscheinen und wollte meine Adressdaten haben um mir die Gutscheine zu zusenden.
Der User will aber die Gutscheine nicht mehr haben :) und hat es ( den Vertrag )widerrufen. Wenn das am Ende doch ein Vertrag für ein Abo ist, hat er auch das Zeitschriften Abo widerrufen.
Was für ein Wirbel hier , wo er doch in der Widerrufsfrist den Widerruf geschrieben hat. :ermm:
Die VSR war und wird wohl auch niemals ein Wohltätigkeitsverein sein,wo es etwas gratis gibt.
Mit Gutscheinen ausgetrickst
Verbraucherzentrale Hamburg | - Gutscheine vom VSR Verlag?
Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. .................................................
 
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Leonhard

New member
Leo, kennst doch den Beatle Song "Let it be, let it bee let it be"

Weisst Du, Eisbär, Schnippe und ich, wir machen den Job schon seit einer halben Ewigkeit, da gab es noch Foren wie Verbraucherschutz oder PC-Praxis, die gibt es nicht mehr, aber uns.

Gegen diese Abofallensteller gibt es ein probates Mittel neben dem Widerruf.

Die Anfechtung

Musterbriefe findest Du hier im Fred.

Auch wenn du von diesen Typen genervt bist, lass uns alte Hasen diese Fälle lösen und lerne. Vlt. kannst Du dann in einigen Monaten/Jahren wirklich gute Ratschläge geben.




Hinter dem PVZ-Komplex steckt dieser Mann: Urteil: Hohe Haftstrafen für Ohren-Abschneider - SPIEGEL ONLINE - DER SPIEGEL 21/2000 - Gewalt, Lügen und Videos. Das zeigen die ganzen Postings hier, angefangen mit dem 18.7.2009 (Da wird er hier um ersten Mal genannt). Und Du redest von "Fälle lösen"??? Wie naiv kann man eigentlich sein??????
 

schnippewippe

New member




Solange es immer wieder Bürger gibt die den Werbern glauben und sich den Zettel ( Vertrag ) nicht durchlesen, wird es immer weiter diese Abzocke geben.
 
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Leonhard

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Solange es immer wieder Bürger gibt die den Werbern glauben und sich den Zettel ( Vertrag ) nicht durchlesen, wird es immer weiter diese Abzocke geben.


Nein, das teile ich ganz und gar nicht. Die "Werber" sind selbst arme Schweine, die irgendwie versuchen Geld zu verdienen und von ihrem sogenannten "Arbeitgeber" massiv unter Druck gesetzt werden. Und der "Kunde" kann sich nicht in allen Tricks auskennen, die sich dieses "Gewerbe" ausdenkt. Das eigentliche Problem sind Leute wie z.B. dieser Klenk, der Millionen auf (vorsichtig gesagt) "dubiosen Wegen" macht und seinen "Mitarbeitern" die Ohren abschneiden läßt, so dass die Angst haben, vor Gericht gegen ihn Aussagen zu machen. Wenn jeder, der von "solchen Firmen" übers Ohr gehauen wird, eine Strafanzeige tätigen würde, anstatt zu sehen "wie er irgendwie aus der Sache rauskommt", würde solchen Drahtziehern und Geldschneidern im Hintergrund schnell der juristische Garaus gemacht. Aber leider scheuen sich die meisten vor diesem Schritt. Deshalb kann ich nur wiederholen: Holt Euch Hilfe bei der Verbraucherberatung oder stellt mit den nötigen Nachweisen und Zeugen Strafanträge!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hinter dem PVZ-Komplex steckt dieser Mann: . Das zeigen die ganzen Postings hier, angefangen mit dem 18.7.2009 (Da wird er hier um ersten Mal genannt
Eigentlich sollte man auf deine Beiträge nicht antworten.

Wo steht das er dahinter steckt?
Das seine Firma hier genannt wird kommt dadurch das er, wie auch andere Drücker-Firmen, die gesammelten ABO an PVZ weitergibt.
Wenn jeder, der von "solchen Firmen" übers Ohr gehauen wird, eine Strafanzeige tätigen würde, anstatt zu sehen "wie er irgendwie aus der Sache rauskommt",
? Hast du etwas gegen Beamte der Staatsanwaltschaften das du denen unnötig Arbeit besorgst?

Seit mehr als 60 Jahren funktioniert diese ABO-Falle weil der Verbraucher zu dumm ist und sich immer wieder bequatschen lässt.

Wenn ich eine Drückerkolonne sehe rufe ich das Ordnungsamt an das Drücker unterwegs sind ob sie mal deren Reisegewerbekarte überprüfen würden.
In der Stadt ist dann für die nächsten Monate Ruhe.
 

Krennz

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Der steckt nicht dahinter, der Klenk, das ist ein anderes Kaliber, denn Der macht damit gute und seriöse Geschäfte.

Impressum der PVZ

doch sein Zulieferer, der VSR mit seinen Drückerkolonnen, der ist der eigentlich Schuldige. Und da könntest Du recht haben, dass der KLenk wieder mit dabei ist.

Wie heisst es immer: " Die Katze lässt das Mausen nicht"

Wenn Du eine Anfechtung an die PVZ schickst bist Du, erfahrungsgemäss, und das kann Dir Schnippe und Esbeer bestätigen, ziemlich schnell aussen vor.

Den Scheixx mit den ungewollten Abos macht nicht der PVZ sondern die Drücker des VSR und anderer Drückerkolonnen.
 
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Leonhard

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Ich will hier öffentlich nicht ins Detail gehen. Aber ich kann nur sagen: "Ihr seid naiv!"; deshalb schneidet man Euch auch nicht die Ohren ab (edit einmal den Link reicht). Habt Ihr ein Glück!
 
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Krennz

New member
Schnippewippe und ich ärgern uns schon Jahrzwehnte mit dem VSR, und in dem Zusammenhang, mit PVZ rum.

Die tauchen immer wieder in verschiedenen Foren auf.

Bei "meinem" Forum wollte der PVZ sogar einen Fred gelöscht haben, weil wir den im Zusammenhang mit den Methoden des VSR genannt hatten. Hat der Betreiber abgelehnt.

Nach unserer bisherigen Erfahrung reicht meist ein Widerspruch mit Anfechtung um aus dem "Vertrag" wieder rauszukommen.

Ausserdem kann man sich über den VSR bei der Verbraucherzentrale Hamburg beschweren. Die haben schon einige Prozesse gegen die Methoden des VSR gewonnen (kannst Du auch hier im Forum nachlesen)

Hier der Link zur aktuellen Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH.de)

Verbraucherzentrale Hamburg | - Gutscheine vom VSR Verlag?
 

schnippewippe

New member
Hi - Starlight43 jetzt muss ich doch mal fragen. Kenne ich dich aus einen anderen Forum. :) Wo wir damals zusammen User geholfen haben.
 
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DeScarlet

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Ich bin leider auf dessen masche auch reingefallen.
Am 7.November war ich auf einer Literaturmesse als mich einer solcher Typen anquatschte. Eigentlich hatte ich keine Zeit und Lust, aber ich ließ mich trotzdem belabbern. Er zeigte mir dann so ein (Gutschein)Heftchen inklusive Liste von Zeitschriften, die man bekommen würde. Er sagte zu mir, ich könnte mir eine aussuchen und würde diese kostenlos zugeschickt bekommen. Ob ich dann ein Abo abschließen würde, wäre mir selbst überlassen, das Formular dazu befände sich in der Zeitschrift selbst. Er suchte für mich In - Das Star & Stylemagazin raus, da ich ja ne junge Frau sei...

Also habe ich gutmütig unterschrieben (zum Glück ohne meine Kontodaten preiszugeben) und er versicherte mir nochmals, das ich kein Abo abgeschlossen hätte. Den Durschlag besitze ich noch. Zum Abschied gabs noch´n Bonobon und ich ging. Hin zum Susgang plagten mich dann aber doch die Gewissensbisse. Also bin ich nochmal zurück zum Stand und habe wirklich nachgefragt, ob das kostenlos sei. Der Kunde bejahte und meinte, die einzigen Kosten die anfallen würden, wären die Standgebühren (für ihn). Sie können also beruhigt schlafen.

Am 13. November kam dann das Magazin mit der Aufforderung, ich sollte 2,20 Euro überweisen. Was ich nicht getan habe. Schließlich hatte man mir versichert, das sei kostenlos. Ich habs einfach ignoriert.

Heute erhalte ich dann ein weiteres Schreiben, wo es plötzlich heißt, ich soll 28,60 Euro für Zeitschriften überweisen; im Lieferzeitraum von Dezemeber - März.
ich habe heute auch gleich ne Mail geschrieben, das ich mein "Abo" kündige.

Ich könnt mich ohrfeigen, das ich diesen ***** meine Adresse und Unterschrift rausgegeben habe. Sollte ich diesen Typen nächstes Jahr wieder treffen kann der was aber zu hören bekommen. Und ich werde ganz bestimmt nie wieder irgendwas auf der Straße o.Ä. unterschreiben.
 

Krennz

New member
Da hilft mir nur folgendes:

1. der Widerspruch

"Hiermit widerspreche ich dem Vertragsabschluss. Da ich nicht ordnungsgemäss über mein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, gilt das auch noch heute."

2. die Anfechtung

"Hiermit fechte ich den Vertrag gemäss § 119, Irrtum, § 120, falscher Übermittlung, § 123, Täuschung und § 142, Anfechtbarkeit bekannt, BGB., an."

Das schreibe ich dem Rechnungssteller und drohe ihm ggf. mit einer negativen Feststellungsklage. (Es existiert kein Vertrag)
 
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