Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Krennz

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Da ich bisher keine gesetzlich vorgesehene Widerrufsbelehrung erhalten habe erkläre ich den Widerruf, hilfsweise fechte ich den Vertrag an etwa so:

Zeitschriftenabo Kundennummer xyz Zeitschrift xxx

Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch und widerspreche dem Vertragsabschluss.
Hifsweise fechte ich den Vertrag gemäss §§ 119, 120, 123, 142 BGB an.
Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich und verlange die sofortige Löschung
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Verbraucherzentrale Hamburg | - Straßenwerbung verboten
Link schrieb:
künftig keine Mitglieder mehr auf der Straße anzusprechen. Das ist nämlich ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
§ 7 UWG Unzumutbare Belästigungen
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig.
[....]
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
[....]
1.bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird,

Dann war da noch:
Das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken stellt sich grundsätzlich, insbesondere wenn der Werbende als solcher nicht erkennbar ist, als wettbewerbswidrig dar.

Quelle&mehr: lexitus.com/ BGH, Urteil vom 1. 4. 2004 - I ZR 227/01
 

Egbert

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Hallo zusammen

Meine Freundin ist vor 3 Jahren auch auf diese Abzocke rein gefallen hat vor 2 Jahren dan per einschreiben gekündigt seit dem kam nichts mehr von dehnen noch nicht mal eine Zeitschrift bis zum 27.02.2014 da kam auf einmal eine Mahnung das sie 30,82€ bezahlen soll, haben es nicht bezahlt.
Heute kam von einer rechtsanwaltskanzlei ein schreiben das sie mit der Wahrnehmung der interessen der PVZ beauftragt worden sind und wir sollen jetzt 129,30€ bezahlen.

was sollen wir jetzt machen kann uns jemand helfen
 

schnippewippe

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Ich würde mitteilen , dass hier wohl ein Irrtum vorliegen muss.
Habt ihr die Rückantwortskarte / Beleg des Einschreiben noch ? Dann würde ich eine Kopie davon machen und es dem Anwalt schicken.
Würde Unterlagen des angeblichen Vertrag für den ich etwas zahlen soll ,anforden.
****
Sollten die nicht die Unterlagen schicken und weiter fordern,würde ich überlegen ob ich nicht eine Anzeige wegen versuchten Betrug erstatte.
 

Krennz

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Ich würde dem anwalt eine kopie meines Schreibens und des Rückscheines schicken und ihm schreiben, dass ich der Forderung widerspreche und sie streitig (nicht strittig) stelle . Gleichzeitig teile ich mit. dass ich auf die Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde.

Etwa so:

Ihr Schreiben vom ..... Aktenzeichen ....

Sehr gehrte .........

Ich habe das Abo am ......... (siehe Anlage) per Einschreiben mit Rückschein gekündigt.

Ich widerspreche der gesamten Forderung und stelle sie streitig.

Eine Zahlung werde ich nicht leisten.

Hilfsweise erkläre ich, auch nachträglich, die Anfechtung gemäss § 123 BGB, da ich erst jetzt erfahren haber, dass das möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Egbert

New member
Ich würde mitteilen , dass hier wohl ein Irrtum vorliegen muss.
Habt ihr die Rückantwortskarte / Beleg des Einschreiben noch ? Dann würde ich eine Kopie davon machen und es dem Anwalt schicken.
Würde Unterlagen des angeblichen Vertrag für den ich etwas zahlen soll ,anforden.
****
Sollten die nicht die Unterlagen schicken und weiter fordern,würde ich überlegen ob ich nicht eine Anzeige wegen versuchten Betrug erstatte.
danke für die schnelle Antwort und nein haben keinen Beleg mehr das ist ja das problem es war vor 2 Jahren.
Und die Unterlagen soll ich von der PVZ anfordern ?
 

Kalenderblatt

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Ich lese hier schon seit einiger Zeit immer mal mit.

Vor 4 oder 5 Jahren ist auch meine Tochter auf diesen Blödsinn herein gefallen. Es war ein Gewinnspiel mit reisegutschein--wie bei einigen hier.
nun hatte sie ein Zeitunbgsabo an den Hacken, das sie gleich kündigte, weil es sich nur um ein Missverständnis handeln könne. Keine Reaktion aber später versuchte Einschüchterung mit einem inkasso- Büro. Nun reagierte meine Tochter nicht, fand hier jedoch das, was sie wissen wollte>>> sie sollte abgezockt werden. Das "Abo"Jahr ging zu Ende, gezahlt hatte sie bis dahin keinen Cent, bekam aber im neuen Jahr plötzlich 2 andere verschiedene...und nun Fernsehzeitungen. Sie reagierte weder auf weitere Inkasso- Schreiben noch auf die Frechheit ihr per Anruf die Kontodaten zu entlocken. Wir bekommen nun also schon einige Zeit 2 Fernsehzeitungen für umsonst und auch bei einer Schufa- Auskunft wurde ihr nichts angelastet. Wären diese Stockelsdorfer im Recht, wäre das dort sicher vermerkt, dass meine Tochter säumig wäre. Außerdem: wer verschickt denn schon weiterhin seine Ware, wenn der Kunde nicht zahlt?
 

schnippewippe

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@Egbert Da der Anwalt dich angeschrieben hat , würde ich da mitteilen, dass der Vertrag schon 20.....fristgerecht gekündigt wurde und auch keine Lieferungen mehr erfogt sind.
Sollen dir genau mitteilen wofür sie Geld fordern . Mit den Kopien der Unterlagen dafür.
Da man hier davon ausgehen muss , dass es ein Irrtum ist, würde ich vom Anwalt , die originale Vollmacht(keine Kopie) von der PVZ anfordern , wo steht, dass sie von Euch das Geld einfordern sollen.

Ich hatte mal mich mit einen Anwalt bei einer anderen Abzocke geschrieben .
Original Vollmacht angefordert.
Waren keine Daten von mir eingetragen. Also eine Pauschale Vollmacht.Hatte ich abgelehnt. Dann bekam ich die selbe Vollmacht nur wurden dann meine Daten mit Kugelschreiber nachgetragen. Mein Name war auch noch verbessert . Da es keine Originalvollmacht war und meine Daten einfach nachgetragen wurden , habe ich es abgelehnt. Danach war Ruhe.

Regelmäßige Verjährung

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr.

Wegen der immer zum Jahresende eintretenden Verjährung wird die "regelmäßige Verjährung" auch als Jahresendverjährung oder Ultimoverjährung bezeichnet.
Hier ist mal wieder so ein Fall, warum wir öfters mitteilen, hebt euch die Sachen auf !!!!!!!
 
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schnippewippe

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@ Kalenderblatt
Ok - ich habe auch noch kein Urteil gefunden wo sie Kunden verklagten.

Aber nun wieder für alle User.
nun hatte sie ein Zeitunbgsabo an den Hacken, das sie gleich kündigte,
Hier wurde gleich in der Widerrufsfrist reagiert. Somit sehen die meisten Richter es auch als Widerruf an.

Wer aber erst nach der Widerrufsfrist reagiert sollte auf keinen Fall kündigen. Damit erkennt man den Vertrag an. Dann kann man diesen Vertrag aber auch erst zum Ende der Laufzeit kündigen. Hier würde ich den Vertrag wegen Täuschung-Irrtum anfechten.

Habt ihr die Unterlagen der Kündigung - Widerruf noch ?
Wer unbestellte Ware erhält kann sie behalten.

......................1. Kann der Verbraucher erkennen, dass ihm die Ware irrtümlich zugesandt wurde (z.B. bei einer offensichtlichen Namens- oder Adressverwechslung), muss er die Ware dem Unternehmer wieder zur Verfügung stellen. Er kann dem Absender der Ware eine angemessene Frist für die Abholung setzen; nach Ablauf der Frist haftet der Verbraucher nur noch für grobe Fahrlässigkeit. ......................
Hmmmm .Ihr habt gekündigt und die Irren sich.
Sollte man vielleicht auffordern , die nicht bestellen Zusendungen einzustellen. Es gibt keinen Vertrag,
 
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Kalenderblatt

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@schnippewippe

Auf die damalige Kündigung kam doch gar keine Reaktion. Unterlagen hat sie keine, wohnte damals nicht zu Hause, war jung und unerfahren.
Warum aber soll meine Tochter die auffordern, die Zustellung einzustellen? Sie hat nichts Falsches getan und wären die im Recht, hätten die nach 4 Jahren schon längst anders reagieren können. Aber deren [edit] könnte ja auffallen...immer & immer wieder, würden sie alle angeblichen Säumer verklagen.

Anm.Mod.
Es sollte zum Allgemeinwissen gehören das man bestimmte Wörter ohne konkreten Beweis nicht benutzen darf.
 
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schnippewippe

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Ich glaube ich habe eine andere Vorstellung über die Sache hier. Keiner der zu sich selber ehrlich ist, kann sagen,dass er nicht auch ein Teil selber Schuld daran trägt.
Man sollte nichts auf der Strasse unterschreiben. Wer es ehrlich meint , gibt einen die Unterlagen mit und man kann es sich zu Hause in Ruhe überlegen. Zumindestens läst man sich die Unterlagen geben und liest sich alles durch. Egal was die einen da für Mist erzählen. Wichtig ist was im Vertrag steht.
Solange die Menschen aber weiter so leichtgläubig sind,wird diese Abzocke auch deren Kassen füllen.
Wenn ich ständig Zeitschriften bekommen würde, hätte ich es gemeldet.Wenn ich 2 Jahre lang die behalte , würde ich mich dabei nicht gut fühlen.........Ende
 
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Felidae84

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heute mal wieder post gehabt

und zwar diesmal das die übergabe ans gericht bevorstünde...

da bin ich ja mal gespannt was noch kommt
 

fishtank

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Die Sache ist durch *freu*
Meinen erneuten Widerspruch haben sie wieder nicht akzeptiert und mir dann direkt 5 Euro Versäumnisgebühren draufgelegt, weil ich noch immer nicht bezahlt hatte.
Ich bin dann direkt zur Verbraucherzentrale und nach einem Schreiben von denen ging die Stornierung auf einmal :shifty:
Ich kann echt jedem nur raten zur Veraucherzentrale zu gehen. Die 25 Euro sind dort gut angelegt und ihr seid auf der sicheren Seite.
 

Felidae84

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Nachdem das Inkassobüro keinen Erfolg hatte gings es zum anderen "Anwalt"
Diesmal von der Rechtsanwaltskanzlei Bleiker in Osnabrück.

Hab mal Google zu der Kanzlei befragt und Treffer: Diesen Anwalts gibts wohl nicht wirklich und wird in Verbindung mit solchen Mahnungen genannt.
 

Htieges

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Hallo brauche dringend Hilfe!

Am 20.05.2014 wurde ich in der Stadt von einem Typen angesprochen der mir eine gratis zeitschrift andrehen wollte (die übliche Masche eben), er meinte dies wäre einmalig und kostenlos und da ich unter zeitdruck war unterschrieb ich kurze hand. Beim unterschreiben fiel mir auf das dort folgendes stand "Ja, liefern Sie mir zum nächstmöglichen Termin für mindestens 24 Monate laut umseitigen Bedingungen zum Preis je ausgabe von 3,81€". Ich habe Ihn darauf gefragt was das soll etc. und er meinte ich müsse mir keine Sorgen machen das ist keine Abofalle oder sonstiges sondern das braucht die Zentrale, schließlich habe ich ja meine Bankdaten nicht angegeben.
Heute also am 05.06.2014 kam ein Brief mit Folgenden Inhalt:"

Abonnement : Kicker
Kundennummer: XXXX
31. Mai 2014
Sehr geehrter Herr XXXX

wir freuen uns, dass Sie sich für die Zeitschrift Kicker im Rahmen unserer Aktion "Jetzt 2-fach profitieren" entschieden haben.
Die Belieferung mit den Zeitschrift Kicker beginnt erstmals mit dem 23.06.2014 Heft.

Die Berechnung erfolgt zum derzeit gültigen Wochenpreis in Höhe von 3,81€ inklusive USt und Versandkosten. Die zeitschrift erscheint 104x täglich.
Zum Ausgleich der Abonnementgebühren erhalten Sie eine Rechnung."

Ich war schockiert und wusste nicht wie ich jz reagieren sollte und habe ich im Internet bisschen eingelesen und erfahren das dieses Unternehmen bereits bekannt für sowas sei.
Also verfasste ich folgende Mail an "info@pvz.de":

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 31. Mai 2014, in dem Sie mir etwas über eine Belieferung der Zeitschrift "Kicker" erzählen, die mit Kosten verbunden ist.
Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen, da ich arglistig getäuscht wurde. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung.
Eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale sowie rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen


Reicht das jetzt schon aus? Denn zahlen werde ich sicher keinen Cent! Oder ist mein Widerrufsrecht abgelaufen da ich am 20.05.14 von dem Typen ein Heftchen bekommen habe wo all das mit dem Widerrufsrecht draufstand ich aber erst am 05.06.14 darauf reagieren konnte?

Ich hoffe sehr Ihr könnt mir helfen und bedanke mich rechtherzlich im Vorraus.
 

schnippewippe

New member
Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an
Das würde ich nicht so schreiben.
Kündigen kann ich nur einen Vertrag den es gibt. Dann endet dieser Vertrag zum Ende der Laufzeit.
Aber du bestreitest ja einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wenn du das gewusst hättest gäbe es keine Unterschrift.
Widerrufsrecht ist erloschen.

Da die aber davon ausgehen das der Vertrag auch rechtens ist , würde ich eben dieser Meinung widersprechen und auch mitteilen, dass ich den ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtum anfechte.

Wenn du unbedingt eine Kündigung mitteilen willst,
dann hilfsweise kündige ich den für mich nicht bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung.
 

Krennz

New member
Ich fechte den Vertrag gemäss §§ 119, 120, 123 und 142 BGB an. Ausserdem fordere ich den -anbieter auf meine Daten nach dem Datenschutzgesetz DSG sofort zu löschen und einer Weitergabe an Dritte widerspreche ich ausdrücklich.

Das per Einwurfeinschreiben mit Zeugen (der Zeuge bestätigt auf einer Kopie, dass das Schreiben im Umschlag war und gemeinsam bei Postens abgegeben wurde)
 

Htieges

New member
So habe nun nach paar tagen diese Email erhalten:


Sehr geehrter xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider erfolgte Ihr Widerruf verspätet. Bitte beachten Sie, dass
die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage nach Aushändigung der
Widerrufsbelehrung beträgt, welche sich auf *
Ihrem Vertragsexemplar befindet. Diese Frist haben Sie *
überschritten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen daher nicht *
entsprechen können.

Ihre Zeitschrift werden wir Ihnen - wie vertraglich *
vereinbart - weiterhin zustellen und berechnen.

Beste Grüße

Ihre PVZ-Kundenbetreuung


Was kann ich jz machen??? Habe den Brief doch erst am 5.6 wie hätte ich vorher drauf reagieren sollen? außerdem habe ich auch keinen vertrag sondern nur diesen "Willkommensbrief"
 
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