Hallo brauche dringend Hilfe!
Am 20.05.2014 wurde ich in der Stadt von einem Typen angesprochen der mir eine gratis zeitschrift andrehen wollte (die übliche Masche eben), er meinte dies wäre einmalig und kostenlos und da ich unter zeitdruck war unterschrieb ich kurze hand. Beim unterschreiben fiel mir auf das dort folgendes stand "Ja, liefern Sie mir zum nächstmöglichen Termin für mindestens 24 Monate laut umseitigen Bedingungen zum Preis je ausgabe von 3,81€". Ich habe Ihn darauf gefragt was das soll etc. und er meinte ich müsse mir keine Sorgen machen das ist keine Abofalle oder sonstiges sondern das braucht die Zentrale, schließlich habe ich ja meine Bankdaten nicht angegeben.
Heute also am 05.06.2014 kam ein Brief mit Folgenden Inhalt:"
Abonnement : Kicker
Kundennummer: XXXX
31. Mai 2014
Sehr geehrter Herr XXXX
wir freuen uns, dass Sie sich für die Zeitschrift Kicker im Rahmen unserer Aktion "Jetzt 2-fach profitieren" entschieden haben.
Die Belieferung mit den Zeitschrift Kicker beginnt erstmals mit dem 23.06.2014 Heft.
Die Berechnung erfolgt zum derzeit gültigen Wochenpreis in Höhe von 3,81€ inklusive USt und Versandkosten. Die zeitschrift erscheint 104x täglich.
Zum Ausgleich der Abonnementgebühren erhalten Sie eine Rechnung."
Ich war schockiert und wusste nicht wie ich jz reagieren sollte und habe ich im Internet bisschen eingelesen und erfahren das dieses Unternehmen bereits bekannt für sowas sei.
Also verfasste ich folgende Mail an "info@pvz.de":
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 31. Mai 2014, in dem Sie mir etwas über eine Belieferung der Zeitschrift "Kicker" erzählen, die mit Kosten verbunden ist.
Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen, da ich arglistig getäuscht wurde. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung.
Eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale sowie rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Reicht das jetzt schon aus? Denn zahlen werde ich sicher keinen Cent! Oder ist mein Widerrufsrecht abgelaufen da ich am 20.05.14 von dem Typen ein Heftchen bekommen habe wo all das mit dem Widerrufsrecht draufstand ich aber erst am 05.06.14 darauf reagieren konnte?
Ich hoffe sehr Ihr könnt mir helfen und bedanke mich rechtherzlich im Vorraus.