schnippewippe
New member
Das hätte ich jetzt echt nicht für möglich gehalten.
Ich hätte mich gar nicht getraut damit vor Gericht zu gehen.
Auch wenn ein Versand- handelsgeschäft auf sittenwidrige Art zustande gekommen ist, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen.
Die Klägerin in Deutschland hatte in einen Versandhandhandel ein illegales Radarwarngerät gekauft und reklamiert .
Ich hätte mich gar nicht getraut damit vor Gericht zu gehen.
Auch wenn ein Versand- handelsgeschäft auf sittenwidrige Art zustande gekommen ist, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen.
Die Klägerin in Deutschland hatte in einen Versandhandhandel ein illegales Radarwarngerät gekauft und reklamiert .
Der Kaufvertrag ist den Richtern zufolge zwar nichtig, weil die Verwendung von Radarwarnern in Deutschland verboten ist.
Gleichwohl habe die Käuferin das Recht zur Rückabwicklung, da sie das Gerät nicht in einem Laden, sondern im Versandhandel gekauft habe.