Neben dem Widerruf nach §§ 312, 355 BGB kann ich noch die (hilfsweise) Anfechtung nach §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB erklären und eine evtl. erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
Evtl. Abbuchungen lasse ich sofrt zurückbuchen und einem Inkassoschreiben anworte ich, dass ich die Forderung...