De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Man muß sogar eine Frist setzen.Die vorerst letzte Frage: Darf ich denen im Brief eine Frist setzen, bis wann ich eine bestätigung erhalten möchte und wenn ja wie lange hat dieses Unternehmen Zeit? In etwa so: "Bitte senden Sie mir bis zum 16.12.2011 eine schriftliche Bestätigung zu. Oder muss ich denen mehr Zeit geben?
16.12. ist etwas kurz,(WE). 14 Tage wäre angemessen. Aber nicht schreiben "innerhalb von 14 Tagen" sondern,genaues Datum.
Da man getäuscht (Zeugen) wurde wäre es noch nicht so schlimm.Ich hätte nicht gewusst, was ich hätte tun sollen, sobald ich die Widerufszeit verspielt hab....
§ 123 BGB Anfechtung wegen Täuschung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.