Abzocke durch MAXDOME

23fly

New member
Karo, ist echt nett, aber meine Fam. schläft schon...
Ich versuchs mal kurz:
-bei gmx war das Angebot völlig kostenlos und keine rede von set top box
-habe mich registriert,blöderweise mit kontodaten
-account wurde freigeschaltet und bestätig "völlig umsonst",die kostenfreie movie flat...
-es kamen am 6.10 4 mails, die letzte ist die bestellbestätigung der mediabox mit 2-3 wochen lieferzeit (diese mail und die nächste habe ich nicht mehr gelesen, da ich dieses mailaccount nur für die kostenfreie anmeldung benutzt habe)
-mediabox kam und wurde sofort retourniert
-rücklastschrift sofortveranlasst
-21.10 mitteilung über die rücklastschrift und um ausgleich der forderung bzw. überarbeitung der kontodaten
-28.10 mahnung:zit.:Wir bedauern Ihnen heute mitteilen zu müssen, dass wir den Vorgang ohne weitere Benachrichtigung zur
Forderungsbeitreibung an unser Inkassobüro oder unseren Rechtsanwalt weiterleiten und unsere Leistung
einstellen, sofern wir bis zum 02.11.2009 keinen Zahlungseingang feststellen. Die dadurch entstehenden
Mehrkosten (Gebühren, Verzugszinsen, etc.) müssen dann zusätzlich von Ihnen getragen werden.
Natürlich möchten wir ein Inkasso-Verfahren vermeiden, so dass wir Sie bitten, den Betrag umgehend unter
Angabe Ihrer Kunden-/Belegnummer(n) an die folgende Bankverbindung zu überweisen:...
-19.11 schreiben vom inkassobüro: hier wird geschrieben, dass aus laufender geschäftsbeziehung (ich habe online bei maxdome gekündigt, das ist der einzige weg lt. maxdome), wenn ich mich einloggen will, steht da, die email ist nicht registriert,also...dann steht da noch: unsere auftraggeberin ist an der fortführung der kundenbeziehung interessiert, da gibt es aber keine kundenbeziehung mehr....oder wie? die verunsichern einen doch

-in den AGB klären sich auch noch 12€ bearbeitungsgebühr auf, die waren allerdings für die nicht bestellte box!!!zit.agb:Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 EUR 12 pro Lastschrift...

Habe ich die Box nun wirklich bestellt und irgendwas übersehen? Wo ist diese Bestellung denn im Registrationsvorgang hinterlegt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Karo

New member
Hast du ihnen geschrieben, dass du ihnen keinen kostenpflichtigen Auftrag erteilt hast?

Ich würde jetzt Maxdome nochmals anschreiben, dass du nur unter der Bedingung bei Maxdome angemeldet hast, weil gmx zugesagt hat, dass dieses Angebot völlig kostenlos ist. Bitte mach alles per Einschreiben mir Rückschein, sonst hast du kaum eine Chance, dass du was gegen die in der Hand hast. gmx gehört wie maxdom zu 1& 1 - also wundere dich nicht - jedenfalls so wie ich weiß.
Schreib ihnen auch, dass sie von dir deshalb auch kein Geld zu erwarten haben und wenn du einen Brief vom Inkassobüro bekommst, kopiere diesen uns schickde den an das inkassobüro mit dem Vermerkt, dass sie dich weiterhin in Ruhe lassen sollen.
Du brauchst gute Nerven - aber ich glaube nicht, dass die bis zum Gericht gehen. Mir haben die unterschwellig angedroht, dass sie berechtigt wären, dies an die Schufa weiterzugeben. Haben die nicht - sowas geht immer übers Gericht.
Du hast die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, aber da würde ich Nerven bewahren und erstmal abwarten. Drohen können die viel. Und einen Anwalt kannst du einschalten, wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst.
Du hast geschrieben die hätten dir keine Widerspruchsrechtsbelehrung geschickt - wenn ja, dann bist du da eh raus.

Lieben Gruß Karo
 

schnippewippe

New member
Eins möchte ich noch dazu schreiben. Schreibe bitte nichts von einer Kündigung.
Kündigen kann man nur etwas was man auch abgeschlossen hat.
Man widerspricht der Mitteilung einen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Das nur so, weil du am Anfang geschrieben hast, das du gekündigt hast.

Hast du schon per E-mail oder Fax geschrieben ?
Das zählt nämlich nicht als Beweis bei Gericht.
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht? Internetrecht, Computerrecht Ratgeber 123recht.net
Beweis für ein Schreiben - Fax, Mail, Brief? - Meldung - Stiftung Warentest - test.de

Die Kosten müssen dir vor Vertragsabschluss klar mitgeteilt werden. Dürfen auch nicht nur in der AGB versteckt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

23fly

New member
ja, ich habe das kostenlose account gekündigt, ich wollte einfach nichts mehr mit so einer firma zu tun haben, das habe ich denen auch geschrieben. ich werde jetzt beiden ein einwurf-einschreiben schicken:
-lnkassobüro hat nichts zu erwarten,da keine kundenbeziehung besteht (sieh ergänzug im text)
-Maxdome wegen zusendung einer box ohne bestellung und widerrufsbelehrung

alright?
 

Karo

New member
Ich habe ja nicht gekündigt - aber ich glaube kaum, dass das bei denen einen Unterschied macht.

Gute Nacht, schlaf gut!
 

Karo

New member
ja, ich habe das kostenlose account gekündigt, ich wollte einfach nichts mehr mit so einer firma zu tun haben, das habe ich denen auch geschrieben. ich werde jetzt beiden ein einwurf-einschreiben schicken:
-lnkassobüro hat nichts zu erwarten,da keine kundenbeziehung besteht (sieh ergänzug im text)
-Maxdome wegen zusendung einer box ohne bestellung und widerrufsbelehrung

alright?
Ein Einschreiben mit Rückantwortschein - ist bisschen teuer aber so kannst du nachweisen, dass die deine Post erhalten haben. Da reicht ein normales Einschreiben nicht.

Schlaf gut - Gute Nacht!

Karo
 

kruemeltee

Super-Moderator
Ein Inkassobüro sollte doch wissen, wenn die Angelegenheit zum Anwalt geht, dann bekommen die kein Geld :)
Jaein ... erst einmal ist es einer Inkassofirma egal ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht. Das wird meist auch nicht geprüft. Und ich gehe in diesem Fall schon einmal davon aus, daß es eine seriöse Inkassofirma ist. Die meisten Abzocker haben allerdings ihr eigenes Inkassobüro (hab ich schon mehrfach erlebt, bei Gelegenheit werd ich die Schreiben die das nachweisen einmal einscannen). Ein Inkassobüro ist auch nur eine Geld-Eintreiber-Firma welche (im Regelfall) die Kosten eines Anwalts senken sollten, sprich eine Inkassofirma darf nicht mehr Geld verlangen, als ein Anwalt kosten würde. Wenn das Geld dennoch nicht eingetrieben werden konnte folgt (meist) der Anwalt, der (dem geltenden Recht nach) seine normalen Forderungen auf die ursprüngliche Rechnung aufschlagen darf.

Als Rechenbeispiel:
die ursprüngliche Forderung beträgt 50 EUR. Ein anwalt würde beim Eintreiben dieser Forderung einen festgelegten Betrag als Honorar mit in Rechnung stellen dürfen (sagen wir wieder 50 EUR), dann darf eine zuvor eingeschaltete Inkassofirma maximal eine Forderung von 99.99 EUR eintreiben (incl. sämtlicher Mahnkosten und und und). Sind diese nicht erfolgreich kann der Anwalt kommen und nun die 100 EUR Rechnung verlangen, später auch seine Mahngebühren. Auch hierbei ist es meist so, daß die Forderung nicht überprüft wird.

Was auf welche Rechnungen aufgeschlagen werden darf (auch die Mahngebühren) sind gesetzlich festgelegt. Die können also nicht frei nach ihrem Willen Gebühren aufschlagen. Zumindest gilt dies für Anwälte.

Warum werden die Forderungen nicht geprüft? Ich glaube das hat etwas mit Moral zu tun. Ein Anwalt soll ja vorher auch nicht prüfen, ob jemand schuldig ist oder nicht, sondern ihn ordnungsgemäß vertreten. Da interessiert es nicht, ober er schuldig oder unschuldig ist. Ich denke das gleiche trifft hier auch zu. DAS allerdings kann Euch nur ein ehrlicher und auskunftsfreudiger Anwalt sagen bzw. bestätigen (ist nur eine Theorie meinerseits).

Gruß Maddin
 

schnippewippe

New member
War es das hier ?????
https://register.maxdome.de/xml/ord...CE30B583D35.TC211a?ac=OM.MD.MD003K15672T7073a

Die Andern User . Bitte nicht anmelden! Ich weiss ja nicht was hier daneben gegangen ist.
Sie sind schon maxdome-Nutzer?
Melden Sie sich in diesem Fall bitte hier mit Ihren maxdome-Logindaten an. Die Movie-FLAT wird automatisch aktiviert, sofern Sie ein E-Mail-Postfach bei GMX haben.
Wenn ich da auf hier klicke sehe ich nichts von kostenlos.

In einen Forum fand ich jetzt eine Erklärung darüber wann es Geld kostet.

Wo die Empfehlung steht wird im Post leider nicht mitgeteilt.

@ Gulli
 
Zuletzt bearbeitet:

23fly

New member
@schnippewippe
ja, genau so etwas war es. die betonung liegt doch immer auf kostenlos und von einer box ist gar keine rede. über das widerrufsrecht wird man sowieso nicht aufgeklärt usw.
mit der bankverbindung entsteht doch auch keine verbindliche bestellung...


was meint ihr?

liegt die beweispflicht jetzt nicht erstmal beim inkassobüro, wenn ich denen schreibe, sie sollen nachweisen:
dass ich eine bestellung eine set top box getätigt habe
dass ich über das widerrufsrecht aufgeklärt wurde
und dass überhaupt maxdome anhand der agb`s das recht hat mir eine box ohne best. zu schicken
 
Zuletzt bearbeitet:

kruemeltee

Super-Moderator
ich glaube nicht, daß ein Inkassobüro irgend einer Beweispflicht nachgehen muss. Wenn überhaupt musst Du der Rechnung widersprechen (also nicht kündigen, denn sonst erkennst Du einen Vertrag an). Beweise werden die Dir nicht geben. Dazu ist schon die eigentliche Firma verpflichtet. Und dies spätestens dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid von Dir widersprochen wurde. Bis dahin wird Dir kaum einer nachweisen wollen/können, daß Du einen Vertrag abgeschlossen hast.

Gruß Maddin
 

kruemeltee

Super-Moderator
ich hab mich jetzt einmal "angemeldet" bzw. fast (ich hab den AGB's nicht zugestimmt). Ich hab diese mal als pdf gedruckt, sprich alle Konditionen die man akzeptiert, wenn man sich bei denen registriert :)

Ich bin grad am Lesen, vielleicht interessierts ja noch jemanden.

Gruß Maddin

P.S.: Bei der Registrierung scheint es so, als würde man diese Box bestellen, sobald man einen Button drückt. Diese kommt dann automatisch. Man muss explizit sagen, daß man diese nicht will.
 

Anhänge

23fly

New member
Hier steht aber, dass aus zur Verügung gestellten Unterlagen ersichtlich ist, dass...nachfolgend aufgeführte inkl. Inkassovergütung von mir geschuldet wird. Hier wird doch eine Schuld meinerseits angegeben. Diese stelle ich somit in FRage:

Michael AXXXXX, Tel. 0177/2662661

XXXXGmbH
GüteXXXXXXXX
33XXX Verl


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben Az: 5-2352XXXXXXXX muß ich folgendes feststellen.
Ich bin nicht an einer Fortführung einer Kundenbeziehung mit Ihrer Auftraggeberin interessiert, da keine Kundenbeziehung besteht.
Aus den mir zur Verfügung gestellten Unterlagen bin ich überhaupt keinen Betrag mehr schuldig, deshalb bitte ich Sie mir mit Kopien vom Orginal nachzuweisen, dass:

- Ihre Auftraggeberin eine Bestellung des Media-Centers von mir erhalten hat
- Ihre Autraggeberin eine Widerrufsbelehrung vollzogen hat
- Ihre Auftraggeberin einen Media-Center lt. AGB für über 100€ „ohne Bestellung“ verschicken darf und dafür bei Rücksendung noch Gebühren verlangen kann
Für die Nachweise gebe ich Ihnen eine Frist bis zum 02.12.2009, ansonsten sehe ich die Forderungen als nichtig an.

Vielen Dank im Voraus!
 

23fly

New member
@ kruemeltee
danke für die Hilfe, da sieht es nicht so gut für mich aus, wenn ich wirklich die Box bestellt haben sollte? Hast Du davon einen Bildschirmdruck?
Gruß MIcha
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich vermute das bei der Anmeldung bei “Premium-Paket” vergessen wurde auf “Nein, danke.” zu klicken.
Hat man sich nur für die Movie-FLAT entschieden,sollte man eigentlich keine Settop-Box bekommen.
Notfalls könnte man den angeblichen Vertrag anfechten.(wegen Irrtums (dejure.org/§ 119 BGB))
Anderer Punkt: Widerrufsrecht.
Ich gehe davon aus das in diesem Fall die Widerrufsbelehrung von Maxdome gültig ist.
Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.
ist nicht korrekt.
Es muss heissen Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform
Hat man eine solche nicht erhalten,ist das Widerrufsrecht noch nicht erloschen.

Ps.
Wer will schon Movie-Flat?
Jeder drittklassige TV-Sender bringt Filme die aktueller sind.:D
 

23fly

New member
@ dkE
also ist die Widerrufsbelehrung in den AGB nicht so gültig? widerruf habe ich ja durch rücksendung der ware gemacht- versandkosten/bearbeitungsgebühr

@kruemeltee
ich habs auch gerade durchgespielt, dass ich "weiter" anstatt "nein,danke" bei der box gedrückt haben sollte, kann ich mir nicht vorstellen (außer ich hätte es nicht gesehen bzw. nicht nach ganz unten gescrollt (kann ich nicht nachweisen, oder)?
 

kruemeltee

Super-Moderator
na klar doch ... (Bildschirmausdruck)

eine "erfolgreiche Registrierung sieht also folgendermaßen aus:







Ich vermute diese Box kann man hier bestellen, ich habe "nein, nichts auswählen" genommen.



Hier versteckt sich nun, daß wenn man die Box nutzen möchte man zwingend die Bankverbindungsdaten eingeben muss! Darüber allerdings die Möglichkeit wie aus dem Forenbeitrag von Schnippewippe die Kontodaten später einzugeben um erst einmal die kostenlosen Bereiche nutzen zu können.



Nochmal die Bestätigung zum Schluss. Die AGBs sind im vorherigen Post enthalten (als pdf).

Was Dein Beweisen vom "falsch gedrückt" anbetrifft denke ich, wirds schwierig. Ich denke allerdings, daß wenn man die kontodaten eingibt, man automatisch diese blöde Box bekommt. Ich habs leider nicht getestet, denn weiter wollte ich nicht gehen.

Gruß Maddin
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben