Abzocke durch MAXDOME

23fly

New member
auf der letzten seite ist aber noch ein infofeld, wo steht, dass auch mit bankverbindung die kostenlosen dienste genutzt werden können. das inkassobüro sagte telefonisch, dass bei jeder bestellung die box nötig ist und somit mitbestellt wurde....da stimmt schon was nicht.
und wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich es nicht bestellt habe, können die das ja jedem andrehen...
was soll ich nun machen?
 

schnippewippe

New member
Haben Sie Ihre Bankdaten noch nicht eingegeben?

Ohne Angabe Ihrer Bankverbindung können Sie das maxdome-Angebot nur eingeschränkt nutzen.

Mit der Angabe Ihrer Bankverbindung haben Sie sofort schnellen und bequemen Zugriff auf alle Inhalte von maxdome und nightclub.de.

Sie zahlen bequem per Lastschrift. So haben Sie die volle Kostenkontrolle. Erst nachdem Sie die Rechnung erhalten haben, wird Ihnen der Betrag vom Konto abgebucht.
@ Gulli

Das dunkle ist wenn man die Kontodaten eingibt. Was 23fly ja gemacht hat.
Gratis wäre ohne Kontodaten und dann nur ein eingeschränktes Angebot.
Ich glaube auch nicht, das 23fly den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein geschickt hat. So ist es vor Gericht nicht zu beweisen.

Ich habe mal einen Teil aus unseren Musterbriefen rausgenommen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Würde auch mitteilen , das ich die Box zurück geschickt habe.

das inkassobüro sagte telefonisch, dass bei jeder bestellung die box nötig ist und somit mitbestellt wurde...
Man kann das Gratisangebot auch so aufrufen.
http://forum.fachinformatiker.de/963857-post4.html
 
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23fly

New member
die box ist ja zurückgegangen und von den 109€ kosten sind mir 99abgezogen worden, damit wäre doch der widerruf lt. agb erfolgt. zusätzlich sind die 12€ für die rücklastschrift nach dem widerruf durch rücksendung, wie in den agb von maxdome zu lesen, in rechnung gestellt worden . dazu kommen noch inkassogebühren. habe ich denn vom widerspruch, ohne es zu wissen, gebrauch gemacht und muß ich jetzt die 12€ zahlen?
Komme ich da denn wirklich mit den o.g. texten raus aus der sache? Oder habe ich die einzelheiten noch nicht genau genug beschrieben, so dass es für euch nachvollziehbar ist?
gruß micha
 

23fly

New member
Es gibt Neuigkeiten, jetzt habe ich einen Brief bekommen, wo sie trotz allem noch die Versandkosten und Stornogebühren haben wollen. Die geben nicht auf, meint Ihr der Ruhe Willen sollte ich die besch. 21€ zahlen, könnendie mir einen Strick drehen?
Gruß MIcha
 

23fly

New member
Halloooo, keiner mehr hier im Thread,
ich habe mir das Schreiben nochmal genauer angesehen und entdeckt, dass die immernoch 51,95€ haben wollen, ein Grund wurde nicht geschrieben, ausser diese zusammenstellung der Forderungen:
12.10 Rg. Dienstl.vertrag 109,59€
20.10 ungerechtf. bereicherung 12€
20.10 gutschr. auf hf -99,99€
18.11 gläubiger Mahnspesen 10€
19.11 1.ink.briefzk ma 13,30€
01.12 kontoführungsgeb. 7€
01.12 5,12% aus 9,60€ vom 11.11.09-01.12.09 0,03€
01.12 5,12% aus 12€ vom 11.11.09-01.12.09 0,03€
01.12 forderungsstand 51,95
Text Zitat:
....nehmen wir Bezug auf.....und teilen Ihnen mit, dass die zurückgesandte Hardware nunmehr gutgeschr. wurde.
Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass Sie aber für die Versandkosten der Hardware die Kosten auf jeden Fall zu tragen haben, ebenso die Rücklastschriftgeb.
Die Forderung ist berechtigt.
Einem Zahlungseingang sehe ich bis zum 15.dez.09 entgegen.


Ist ja super, ich hoffe dass mir diesmal jemand hier antwortet, die Zeit vergeht ja schnell. Ich wollte eigentl. ja nicht zahlen...

Gruß Micha
 

schnippewippe

New member
Egal welches Angebot ich mir ansehe
Web.de GMX

Übernahme: GMX und Web.de wachsen zusammen
GMX, Web.DE und 1&1 gehören alle zur selbem Gesellschaft: United Internet
Daher gibts bei allen auch diese Movie-Flat . Somit zählen auch die gleichen Ratschläge von Anwälten.

10.10.2009 Blickfangwerbung für Internetdienste-Clubmitgliedschaft

LG Koblenz: Tarnung eines kostenpflichtigen Vertrages durch Web.de als Dankeschön bzw. Treuegeschenk ist irreführend | Internet-Abofallen

Also trifft das hier auch zu
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/304-web-de.html
Lese dir bei Post 6 den letzten link auf jeden Fall durch.


web.de Geburtstagsgeschenk Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de
Allerdings scheint die Forderung von web.de im Rahmen einer "ab-zock-Falle" zustandegekommen und damit unwirksam sein.
Das andere ist für dich da im link egal.

Unten im Link ist was über Musterbriefe. :D
Bei Bedarf muss man sehen was man alles gebrauchen kann. Einschreiben mit Rückantwort.
c't - Web-Abzocke: Rechtliche Gegenwehr
 
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23fly

New member
Hallo, bei mir ist es ja nicht die Blickfangwerbung, sondern die angebliche Bestellung, die ich damit ausgelöst haben soll. Ich kann nicht das Gegenteil beweisen! Irgendwo ist wohl ein Kästchen, dass deaktiviert werden muss gewesen?
Jetzt soll ich für die Rücklastschrift und für den Versand die Gebühren tragen. Weils so schön ist kommen auch Inkassogebühren dazu. Aus der kostenlosen Movie-Flat bin ich schon lange raus, das ging einwandfrei. Ich wusste bis zu dem Tag, wo die Box bei mir zuhause ankam, nichts von einer Bestellung. Ich habe auch nicht im Mailpostfach nachgesehen, wo eine Bestellbestätigung ankam, weil es ein ungenutztes web.de Konto ist.
Wie ist nun meine Erfolgschance?
 

schnippewippe

New member
1. Eine kostenlose "Premium Funktion" für besonders treue Kunden ist kein Geschenk, sondern eine irreführende Blickfangwerbung, wenn Kunden eine Art Probeabonnement angedient wird, an das sich, falls nicht rechtzeitig die Kündigung erfolgt, nahtlos ein kostenpflichtiges Abonnement anschließt.
Das war doch bei dir der Fall gewesen.

Web.de
ließ dann tollerweise vortragen, das treugeschenk sei keines und man müsse dies wissen. Originalzitat aus dem dem Tatbestand zu entnehmenden Vortrag von Web.de:
Lese dir doch das mal oben in dem link """ LG Koblenz: Tarnung eines kostenpflichtigen Vertrages durch Web.de als Dankeschön bzw. Treuegeschenk ist irreführend | Internet-Abofallen
""" durch.
Der Richter,
Dem folgte das Gericht nicht. Es sah vielmehr die Werbung als irreführend an,

"...weil sie den Eindruck erweckt, die Beklagte biete den Verbrauchern für einen Zeitraum von 3 Monaten ohne weitere Vorbedingungen, vielmehr als Entgegenkommen für ein vorangegangenes Nutzungsverhältnis, eine kostenlose Leistung an. Tatsächlich kommt der Kunde aber nur dann in den Genuss der Probemitgliedschaft, wenn er einen kostenpflichtigen Vertrag über einen Zeitraum von 12 Monaten abschließt, unabh~ngig davon, dass er diesen wieder kündigen kann."
Das ist doch Aussage genug. Du bist darauf reingefallen, weil die Sache irreführend ist. Ich weiss nicht was ich dir noch schreiben kann.
Das was sie gemacht haben ist laut LG Koblenz nicht rechtens.
Hast du dich denn nun schon mal per Einschreiben mit Rückantwort gewehrt.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
GMX, Web.DE und 1&1 gehören alle zur selbem Gesellschaft: United Internet
Daher gibts bei allen auch diese Movie-Flat . Somit zählen auch die gleichen Ratschläge von Anwälten.
Vorsichtig.:p
GMX, Web.DE und 1&1 sind eigenständige Firmen.
Das sie die gleiche Mutter haben ist eine andere Sache.
LG Koblenz: Tarnung eines kostenpflichtigen Vertrages durch Web.de als Dankeschön bzw. Treuegeschenk ist irreführend
Solche Urteile sind "Einzelentscheidungen",haben also keinen Grundsatzcharakter.
Und,ein Landesgericht fällt keine Grundsatzentscheidung.
Das machen nur,wenn,obere oder oberste Gerichte.

Zu Maxdome; es ist ein Gemeinschaftsunternehmen von ProSiebenSat.1-Gruppe und United Internet.
Und ist auch nur eine "Tochterfirma",also eigenständig.
 

schnippewippe

New member
Solche Urteile sind "Einzelentscheidungen",haben also keinen Grundsatzcharakter.
Und,ein Landesgericht fällt keine Grundsatzentscheidung.
Das machen nur,wenn,obere oder oberste Gerichte.
Wo steht was von einer Grundsatzentscheidung.[? Aber das Urteil vom LG Koblenz: es ist trotzdem beruhigend. Genauso wie die Urteile bei den Aboseiten.


Übernahme: GMX und Web.de wachsen zusammen

Der Internetdienstleister United Internet kann das Internetportal der Karlsruher Web.de AG übernehmen. Das Bundeskartellamt habe die Übernahme des Geschäftsbereichs sowie die geplante umfassende Allianz beider Unternehmen genehmigt, teilten United Internet und Web.de AG am Mittwoch mit.
United Internet könne damit das gesamte Portalgeschäft von Web.de mit allen Mitarbeitern, Technologien, Vermögensgegenständen sowie Marken- und Lizenzrechte übernehmen, hieß es. Die entsprechenden Verträge waren bereits vergangenen Freitag unterzeichnet worden. Vollzogen werden soll die Übernahme voraussichtlich im dritten Quartal 2005.

United Internet bietet unterschiedliche Produkte rund um das Internet wie etwa Internetzugänge, Softwareanwendungen, Internetauftritte sowie E-Mail-Adressen für private Anwender und Firmenkunden an. Zum Unternehmen gehören bislang unter anderem die Marken GMX, 1&1 Internet und Adlink.
Für mich lieste es sich so , dass sie nun zusammen gehören.:confused:

Kannst mich ja mal aufklären. :confused:
 
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23fly

New member
Das ist ja aus dem ES-RS entstanden. Die Antwort zum Einschreiben ist die letzte oben genannte, wo immer noch auf die Rechtmäßigkeit bestanden wird.
Ich werde noch meinen Brief einfügen, muss nur mal sehen wie der Anhang .jpg funktioniert

 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Für mich lieste es sich so , dass sie nun zusammen gehören.:confused:

Kannst mich ja mal aufklären. :confused:
Tochterunternehmen sind rechtlich eigenständig ,wirtschaftlich unselbsständig.
(ausgenommen,es wurde in den Verträgen anders festgelegt)

Wo steht was von einer Grundsatzentscheidung.[? Aber das Urteil vom LG Koblenz: es ist trotzdem beruhigend. Genauso wie die Urteile bei den Aboseiten.
Natürlich ist es beruhigend.
Aber;ein anderes Gericht/Richter kann anders entscheiden.
Das Verhalten (Fehlverhalten) des "Schuldners" kann zu einem anderem Urteil führen.

Richter sind dem Gesetz verpflichtet und nicht den Urteilen ihrer Kollegen.:p
Ein Richter kann sich bei seiner Entscheidung an diesem Urteil orientieren,wenn er es kennt oder darauf aufmerksamgemacht wird.
 

schnippewippe

New member
Aha !!! Danke für die Aufklärung.

Zu Punkt 2 ! Das sollte aber langsam echt jeden User bekannt sein :p
Aber hast schon recht. Man kann nicht oft genug aufklären. :D
 

23fly

New member
So, nun ist auch das Schreiben des Anwalts gekommen.
Jetzt sind es schon 82,08€ Forderung.Wie schon gesagt, habe ich Euer Schreiben mit Einschreiben RS verschickt.
Es fängt so an:(6.1.2010)
da Sie auch auf das Mahnschreiben der... keine vollständige Zahlung leisteten, bin ich nun beauftragt, die bestehende Forderung mit Nachdruck gegen Sie durchzusetzen. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Sie schulden folgende Beträge:

....
bis zum 13.1.2010 zu überweisen

...zahek Sie nicht, werde ich das G E R I C H T L I C H E M A H N V E R F A H R E N gegen Sie einleiten. Der Schuldbetrag wird sich dann durch weitere Kosten erheblich erhöhen.


Immernoch ruhig bleiben?:confused:
Gruß Michael
 

extend-mym

New member
23fly wie ist es ausgegangen? Hast du reagiert oder nichts unternommen?

Habe ungefähr das gleiche Problem wie fly. Meine Cousine (Volljährig) hat genau dieses Angebot über web.de genutzt aber Ihre Bankkontodaten nicht angegeben.
Hat ca. 1 1/2 Monate nicht Ihre e-mails gecheckt und siehe da mehrere Mahnungen von Maxdome im Postfach.
Hat telefonisch versucht bei Maxdome aus dem sogenannten "Vetrag" rauszukommen aber ohne jeglichen Erfolg. Sie will die Rechnung auf keinen Fall bezahlen und hat abgewartet. Zuerst Inkasso jetzt sind hat sie Post vom Anwalt Schneider (in google sehr bekannt) erhalten.
Das Schreiben ist genauso aufgebaut wie bei fly23.

Den Widerruf haben wir vor ca. 2 Wochen per Einschreiben mit Rückschein an die Fa. Maxdome verschickt (c't - Web-Abzocke: Rechtliche Gegenwehr "hier haben wir das Musterschreiben entnohmen").
Eine Antwort von Maxdome haben wir aber noch nicht erhalten.

Wie soll es weitergehen, abwarten und Tee trinken?
Bitte um schnellstmögliche Antwort.
 

23fly

New member
Hallo,
ich habe nichts weiter gehört, außer stundungsangebote des anwalts. sieht doch schonmal positiv aus.
viel glück auch, hatte unterstützung vom rechtsschutz
 

schnippewippe

New member
@ extend-mym

Was willst du denn sonst noch machen ? Hast doch noch gar keine Antwort bekommen.
Lese dir das noch einmal durch.


Ist zwar schon älter aber die gleiche Sache.
Verbraucherzentrale
30.07.2007
Web.de-Clubgeschenk
Anbieter fordert Beträge für Club-Mitgliedschaften ein
Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale Berlin die Firma Web.de wegen irreführender Werbung abgemahnt, weil die Werbung mit einem Geburtstagsgeschenk keinen Abo-Vertrag vermuten lässt und die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschleiert. Web.de hatte sich gebeugt und sich mit einer Unterlassungserklärung vom 14.07.2006 unterworfen.

Nun bekommen zahlreiche Nutzer, die in der Vergangenheit die Club-Mitgliedschaft getestet, anschließend jedoch nicht gekündigt hatten, Post von Web.de oder sogar vom Inkassodienst. Sie werden zur Zahlung ihrer Mitgliedschaft aufgefordert, mitunter nach mehr als einem Jahr seit deren Anmeldung im Web-Club. „Verbraucher, die eine Rechnung über eine Mitgliedschaft im Web.de-Club erhalten, sollten Zahlungen nicht vorschnell erbringen“, rät Henschler. Zumindest wer den Club aufgrund der Bewerbung einer Geburtstagsgeschenk-Mitgliedschaft von Web.de nur testen wollte, sollte nach Erhalt einer entsprechenden Zahlungsaufforderung seine ungewollte Jahresmitgliedschaft gegenüber Web.de anfechten und die Zahlung verweigern. Verbraucher, die nach dem 17.07.2006 die Werbung mit dem Geschenk über die Gratis-Mitgliedschaft bekommen haben, sollten in ihrer Anfechtung zugleich auf die Unterlassungserklärung von Web.de gegenüber der Berliner Verbraucherzentrale verweisen.
 
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MAxdoMEOPfEr

New member
Hallo zusammen
bin neu hier und hab leider das gleiche problem, wie einige hier in dem thread auch -.-
ich wurde ca vor 3,5monaten von maxdome angerufen, mit der frage, ob ich ein premium abo für 1monat testen möchte, da ich kunde bei 1&1 bin.
ich hab direkt gesagt, dass ich das mit sicherheit eh nicht nutzen werde un es nicht möchte. naja, die dame am telefon war dann so nett un hat mich " um den finger gewickelt", dass ich dann doch zugestimmt hab, das mir eine email zugeschickt wird, mit einem aktivierungslink.
den hab ich nicht benutzt, eine woche später wieder ein anruf von maxdome, sie würden ihn mir aktivieren, da er sonst ausläuft (ich idiot hab nicht gesagt, soll er doch -.-). naja, ich wollts mir dann mal anschauen, kam aber nich in mein emailfach, bzw auch nich in maxdome rein!!
hab dann auf eine andere email addresse von mir, !!!nochmal!!! das premiumpacket bestellt, versucht etwas zu schauen, aber mir war das mit dem player von denen zu blöd. in dem moment, hätte ich eigl beide abbestellen sollen, hab es aber vergessen... jetzt meine frage, kann ich da noch irgendwie vorgehen?
ich hab ja nie einen film geschaut oder das angebot genutzt.
die rechnung bucht mein vater zurück, da es von seinem konto abgeht, der vertrag aber auf mich läuft.
kann mir bitte jemand helfen? ^^
bin auf jeden fall online und werde direkt noch info´s geben, wenn ich was ausgelassen hab =)

lG Basti
 
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